01.04.2002
Castor-Widerstand
Neckarwestheim
- März '98
Sechsmonatige Haftstrafen auf Bewährung für
Unschuldige
Meineidsvorwurf mit Haftbefehl für ZeugInnen
| Beim letzten Castortransport von Neckarwestheim nach Ahaus gab es wieder
vielseitigen Protest und Widerstand. Viele Tausende von Menschen gingen spontan oder
organisiert auf die Strassen und Schienen. Zahlreiche Aktionen verzögerten oder
verteuerten den Transport. In den meisten Medien wird dies nur unzureichend oder gar nicht
erwähnt, sondern im Interesse des Atomstaates ausgelegt. Meist wird der Transport als
gelungene Polizeiaktion dargestellt. Den Transporttermin vorzuverlegen wird als 'Trick'
bezeichnet. So wird davon abgelenkt, dass dieser 'Trick' - wie auch das verhängte Demonstrationsverbot - es vielen Leuten schwierig oder unmöglich machte, ihr Recht auf Meinungsäusserung wahrzunehmen und gegen die Atomtransporte zu protestieren. Mehr noch als beim letzten Transport zielt diese Polizeistrategie darauf ab, die Erfolge von Widerstand - vor allem der vielen Blockadeaktionen entlang der gesamten Transportstrecke - unsichtbar zu machen. Es reicht ihnen nicht mehr, nur den Transport durchzuprügeln, vielmehr wollen sie allen das Leben schwermachen, die ihren Unmut über die Atommüll-Transporte auf die Strasse tragen. Dazu gehen sie sogar so weit, dass AtomkraftgegnerInnen durch Repression gegen willkürlich Herausgegriffene eingeschüchtert und abgeschreckt werden sollen. Nur so ist zu erkären, dass das Heilbronner Amtsgericht am Freitag, noch während der Castor-Transport nach Ahaus unterwegs war, zwei beschleunigte Verfahren nach 417 der Strafprozessordnung durchgeführt hat. Gegen einen willkürlich herausgegriffenen Demonstranten wurde ein Schnellverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Amtsrichter zog das Verfahren vor, so dass es ohne den Anwalt des Angeklagten stattfand, der wegen eines anderen Prozesses zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend sein konnte. Der Angeklagte wurde trotz entlastender Aussagen von ZeugInnen vom Richter zu sechs Monaten Haft (auf drei Jahre Bewährung) und 900 DM Geldstrafe verurteilt. Noch vor der Urteilsverkündung wurden die drei ZeugInnen mit dem Vorwurfdes Meineids
vom Staatsanwalt verhaftet und eingeknastet. Gegen eine Person wurde Haftbefehl erlassen
wegen schwerem Meineids. Die vom In einem zweiten Verfahren lautete die Anklage auf Widerstand gegen die Staatsgewalt und gefährliche Körperverletzung. Dabei wurde dem Angeklagten vorgeworfen, bei der Räumung der Blockade vor Tor 2 des AKW Neckarwestheim Polizisten verletzt zu haben. Bei der Vernehmung kam heraus, dass sich der Angeklagte gegen einen Fusshebel gewehrt hatte, der gegen ihn angewendet wurde. Einen anderen Polizisten hatte er in den behandschuhten Finger gebissen, als dieser ihm Mund und Nase zuhalten wollte. Die Polizisten gaben zu, dass sie jeweils nur einen kurzen Schmerz erlitten hatten und nicht verletzt worden waren - nicht einmal blaue Flecken waren zu beklagen. Das ganze wurde dann mit sechs Monaten Freiheitsstrafe (auf drei Jahre Bewährung) und 600 DM Geldstrafe geahndet. So sind diese TeilnehmerInnen der Blockadeaktion vor Tor 2 mit einem juristisch
umstrittenen Schnellverfahren überrumpelt worden. Obwohl kein Polizist 'gefährliche
Körperverletzungen' erlitten hatte, sind nicht nur hohe Wir lassen uns aber nicht einschüchtern, auch nicht durch Schnellverfahren oder Meineidsvorwürfe!! Wir wehren uns dagegen, dass Einzelne aus unserer Mitte willkürlich herausgegriffen werden!! Solidarität ist unsere Waffe!! Kontakt: |
Bearbeitet am: 10.04.1998/ad