Nix4 von Neckarwestheim nach Ahaus

Gedächtnisprotokoll - Festnahme bis zur Verhandlung
19. und 20. März 1998

Die Festnahme erfolgte im Rahmen der Räumung vor dem Tor 2 des GKN am 19.3. um ca. 16 Uhr. Wir wurden dabei jeweils einzeln abgegriffen und weggetragen oder -geschleift. Da ich nicht selbst aufgestanden bin, wurde ich zuerst ein Stück hinter die Polizeili nie geschleppt, wo nun die Beamten mich nicht mehr tragen wollten und mich   durch folgende Vorfälle zum "freiwilligen" Mitlaufen bewegen wollten.

Dabei stand u.a. ein Polizist  auf meinen Haaren, während ich weggezogen wurde (wohl aber nur versehentlich);   außerdem wurde ich mehrmals beim Wegtragen an meinen Haaren gehoben, anstatt mich an meiner Schultergegend zu halten;  zu einem Augenblick lag ich mit dem Bauch und Gesicht auf dem Boden, dabei versuchte ein Polizist., meine Füße auf meinen Rücken hin zu verdrehen. Da dies schmerzte, habe ich versucht, mit unkontrollierten Zappelbewegungen d ies abzuwehren, dabei mußte ich wohl unabsichtlich gegen dessen Brust getreten haben (die mit einer kugelsicheren Weste geschützt war) -- dies hatte ich selbst gar nicht wahrgenommen;

ein Polizist versuchte, mir Mund und Nase zuzuhalten, weswegen ich aus Notwehr   gegen seinen im Handschuh befindlichen Mittelfinger gebissen habe.

Sofort beim Aufnehmen meiner Personalien wurde mir eine Strafanzeige wegen   Widerstand und Körperverletzung angekündigt. Ich bekam mit, wie der Einsatzleiter beklagte, daß die Personalienaufnahmen zu lange dauern und wies die Polizei an, niemanden zu fesseln, weil auch dies zu viel Zeit koste. "Schnell, schnell" trieb er seine Polizisten an,  es komme nur darauf an, die Blockade möglichst schnell zu beenden, alles  weitere solle dann später erfolgen.

Als "Straftäter" wurde ich abgesondert und alleine in einem Gefangenen-VW-Bus nach Talheim abtransportiert.

Dort wurde ich durchsucht, und meine Effekten inventarisiert. Bei der Vernehmung durch zwei Kriminalpolizisten machte ich keine Angaben und bat um ein Telefongespräch. Erst zwei Stunden später konnte ich erreichen, daß  einer der Polizisten meine Mutter anrufen wollte und ihr die Telefonnummer des Ermittlungsausschusses mitteilte.

Ich wurde dann erkennungsdienstlich behandelt, wogegen ich Widerspruch einlegte. Ich öffnete dabei meine Augen bei den Fotografien nicht. Mir wurden Fingerabdrücke abgenommen und mein Gesicht wurde auf Merkmale (durchstochene Ohrlöcher) untersucht. Hier wie auch sonst gab ich keine weiteren Angaben wie Studienort und Eltern an.  Mit wurde beschieden, daß ich am nächsten Morgen vor dem Haftrichter geführt werde, welcher über meine Haft entscheiden werde.

Schlußendlich (ca. 19.30 Uhr) wurde ich in eine Umkleidekabine gebracht und mußte dort bis ca. 2.30 Uhr ausharren. Zuerst war nur ein weiterer Mann aus Stuttgart anwesend (er wurde  wie ich im später stattfindenden Schnellverfahren verurteilt), später kamen die beiden Männer vom Tunnel hinzu. Um ca. 2 Uhr kam eine weitere Person, die ich nicht kennenlernte, da wir ersten vier schnell danach in das Polizei revier in Heilbronn (Karlstr.) gebracht wurden. In der Turnhalle bekam jeder ein Stück Brot und ein Paar Würste (welche niemand aß), und wir ersten zwei je zwei Becher Instantgetränk.

In HN wurde jeder in eine Zelle gebracht, wo ich auf einer Matratze mit drei kleinen Decken übernachtet habe. Vor dem Einschließen wurde mir zuges ichert, daß ich am nächsten Morgen mit meinem Anwalt telefonieren dürfe, bevor ich dem Richter gegenübertrete n werde. Dies erlaubten mir die anderen Polizist am nächsten Morgen nicht, sie schlugen vor, diese Bitte dem Richter direkt vorzubringen.

Ich wurde mit angelegten Handschellen zum Amtsgericht HN gebracht. Dort mußte ich einige Zeit warten, bevor ich in den Saal gebeten wurde. Kurz vor her habe ich von einem der beiden begleitenden Polizisten erfahren, daß ich mich  einem Schnellverfahren unterwerfen werden müsse.

Dort bat mir der schon anwesende RA Thomas Birkmann (Beilstein) die Verteidigung an, was ich akzeptierte. RA Birkmann war eher zuällig anwesend: er sollte meinen Vorgänger vertreten, kam aber wegen eines Termins beim Familiengericht nicht rechtzeitig zur Verhandlung. Daher fing der Richter Kindl ohne den RA mit der Verhandlung  an, Birkmann kam erst gegen Ende der Verhandlung hinzu. Er blieb dann auch  zu meiner Verhandlung. Auf Nachfrage wurde uns die Anklageschrift überreicht und ca. 5 Minuten zur Bespre chung gewährt. Wir protestierten gegen das Schnellverfahren, welches keine angemessene Zeit für die sachgerechte Vorbereitung des Prozesses ließ und beantragten die Vertagung; dies wurde abgelehnt. Nach einer spä4rlichen Schilderung der Vorfälle meinerseit s wurden die beiden Polizisten vernommen. Der erste beschrieb, daß er von mir drei Tritte gegen die Brust bekommen habe, als er meine Füße ergreifen wollte. Er hatte eine kugelsichere Weste an, so daß er nach einem "Hustenanfall" 10 Minuten später seinen Dienst w ie gewohnt versah. Er hatte keine blauen Flecken oder andere Verletzungen.   Der zweite Polizist wollte mit seiner Hand meine Augen verdecken und wurde von mir in seinen behandschuhten Mittelfinger gebissen. Außer einem kurzen Schmerz hatte dies keine Auswirkungen auf ihn.

Nach dem Plädoyer beider Seiten wurde unter Protest der anwesenden Zuhörer das Urteil verlesen: 6 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu 3 Jahren auf Bewährung und eine Geldbuße von
600,- DM. Nach der Verkündung wurde mir meine Effekten ausgehändigt.

Während der Verhandlung waren sehr viele Mitdemonstranten anwesend, was mir Sicherheit gab und mir sehr half: Ich kann jedem nur empfehlen, möglichst viele UnterstützerInnen dabei zu haben.

Tübingen, 22. März 1998

Weitere Veröffentlichungen:

* Meineid der Entlastungszeugen? Christian Rath. die tageszeitung 5490 [24. 3.1998]

* Atomkraftgegner im Schnellverfahren verurteilt. Presseerklärung vom 20.3.1998 des Aktionsbündnis Neckarwestheim, c/o. DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg.

* Repression gegen Castor-GegnerInnen in Neckarwestheim/Heilbronn. Presserklärung vom 22.3.1998 des Anti-Castor-Bündnis/EA, c/o. Infoladen,
Postfach 2204, 74012 Heilbronn.

Internet:

 

Bearbeitet am: 03.04.1998/ad


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