,den 17.11.2010
Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Hans-Christian Ströbele
11011 Berlin
BETREFF Schriftliche Frage Monat November 2010 Arbeitsnummer 11/133
ANLAGE - 1
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Auf die mir zur Beantwortung zugewiesene schriftliche Frage übersende ich Ihnen die
beigefügte Antwort.
Mit freundlichen
In Vertretung
Klaus-Dieter Fritsche
Schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Chrlstian Ströbele vom 11. November 2010
(Monat November 2010, Arbeits-Nr. 11/133)
Frage
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwesenheit ausländischer Polizisten und deren
Einsatz gegen Demonstranten im Wendland bei den Protesten vom 6. bis 9,11.2010 gegen den
letzten Castor-Transport an der Seite von Bundes- und Länderpolizei (bitte vollständige
Auflistung nach Polizistenzahlen, Herkunftsstaaten, deutscher Partnerpolizeien,
Einsatzzeiten und -orten, Art sowie Umfang ihres Tätigwerdens, Anwendung unmittelbaren
Zwangs) und ihre eigenen unvollständigen und falschen Informationen und Auskünfte dazu
gegenüber dem Deutschen Bundestag, so z. B. in der Sitzung des I
Inenausschusses
am 10.11.2010, und welche Konsequenzen zieht sie aus der gewaltsamen Anmaßung deutscher
Hoheitsrechte für eine Anwesenheit und Beteiligung ausländischer Polizisten bei
zukünftigen polizeilichen Großeinsätzen sowie dienstrechtlicher Art gegenüber den
Verantwortlichen?
Antwort
Die Bundesregierung weist den Vorwurf der falschen Information zurück. In der Sitzung des
Innenausschusses am 10. November 2010 hat sie wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass ihr
hinsichtlich der Anwesenheit ausländischer Polizisten und deren Einsatz im Wendland beim
Castor-Transport vom 6. bis 9. November 2010 keine Erkenntnisse vorliegen. Sie hat
zugesagt, den Sachverhalt zu klären, dies ist zwischenzeitlich erfolgt.
Sowohl der Einsatz von deutschen Polizeikräften auf ausländischem Staatsgebiet als
auch der Einsatz von ausländischen Polizeibeamten in Deutschland ist gängige Praxis und
hat sich bewährt_ Dabei sind die Polizeikräfte regelmäßig auch mit exekutiven
Befugnissen ausgestattet.
Artikel 24 des Vertrages über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und
der illegalen Migration, welcher am 27. Mai 2005 von dem Königreich Belgien, der
Bundesregierung Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem
Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich
unterzeichnet worden ist (Prümer Vertrag), sieht vor, dass Beamte einer anderen
Vertragspartei mit der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse in dem Gebietsstaat betraut
werden können. Die Beamten der anderen Vertragspartei sind bei der Durchführung von
Zwangsmaßnahmen an das innerstaatliche Recht des Gebietsstaats gebunden. Die
Einsatzanlässe bzw. die polizeilichen Lagefelder sind unterschiedlicher Natur. Sie
reichen von bloßer Beobachtung, Hospitation bis hin zu Integration einzelner
ausländischer Beamter in deutsche Einheiten und zu gemeinsamen Maßnahmen, bei denen
ganze Einheiten mit Befugnissen ausgestattet werden. Einsätze aus Anlass von
demonstrativen Aktionen sind hiervon nicht ausgenommen. In größerem Umfang wurde von
diesem Instrumentarium beispielsweise im Rahmen der EXPO 2000 oder bei der
FIFA-Weltmeisterschaft 2006 Gebrauch gemacht.
Diese Praxis wird auch künftig beibehalten und entspricht dem Ziel der mit den
internationalen Partnern abgeschlossenen Verträge. Die konkreten Vereinbarungen werden je
nach Zielrichtung und Gewicht auf verschiedenen Ebenen getroffen, Anwesenheit
ausländischer Polizisten Zwei französische Polizisten der Police Nationale, Compagnies
Republicaines de Sécurité (CRS), wurden im Rahmen eines Austausches zur Bundespolizei
entsandt. Die beiden französischen Beamten waren von Donnerstag, 4, November 2010
(Anreise), bis Dienstag, 9. November 2010 (Abreise), im bahnpolizeilichen Einsatzraum
Lüneburg - Dannenberg anwesend.
Ein französischer Polizist befand sich in der Befehlsstelle der Bundespolizel des
Einsatzabschnittes an der Strecke zwischen Lüneburg-Dannenberg. Dieser französische
Polizist trug Uniform - ohne Bewaffnung und besondere Ausstattung.
Der zweite französische Polizist begleitete eine Beweissicherungs- und
Festnahmehundertschaft der Bundespolizei im Raum Lüneburg Dannenberg. Auch dleser
Beamte trug Uniform und führte zusätzlich Schutzhelm, Körperschutzausstattung, Pistole,
einen Teleskopschlagetock und Handschuhe mit Protektoren mit.
2.
Im Zeitraum vom 4. November 2010 bis zum 8. November 2010 versah ein französischer
Verbindungsbeamter der französischen Botschaft seinen Dienst bei der Gesamteinsatzleitung
in Lüneburg. Der Verbindungsbeamte war in Zivil eingesetzt. Seine Tätigkeit beschränkte
sich ausschließlich auf den Informationsaustausch mit der französischen
Gesamteinsatzleitung in Metz (F). Es erfolgten keine weiteren Maßnahmen
durch ihn.
3.
Der Transportzug ist auf französischem Hoheitsgebiet von französischen Polizisten
begleitet worden. Beim Grenzübertritt am 6. November 2010, 13:54 Uhr, befanden sich circa
80 französische Kräfte auf dem Zug. Diese haben den Zug in Kehl (erster Bahnhof auf
deutscher Seite) verlassen und kehrten am 6. November 2010 um 17:30 Uhr nach Frankreich
zurück. Es sind keine Einsatzmaßnahmen durch diese französischen Kräfte auf deutschem
Hoheitsgebiet getätigt worden.
4.
Im Rahmen des diesjährigen Nukleartransportes nach Gorleben sind Angehörige des
aktuellen Ratanwärterlehrganges in unterschiedlichen Positionen eingesetzt worden. An
diesem Lehrgang nehmen auch ein Angehöriger der türkischen Polizei sowie ein
Angehöriger der russischen Grenzpolizei teil. Sie trugen jeweilsihre offizielle Uniform.
Die beiden ausländischen Polizisten waren im Zeitraum vom 4. November 2010 bis zum 9.
November 2010 im Einsatzraum Lüneburg - Dannenberg anwesend.
Sie haben ausschließlich - in Begleitung des Lehrgangsleiters - verschiedene
Befehlsstellen und Führungsstäbe im Einsatzraum besucht. Es sind durch diese beiden
ausländischen Polizlsten keine Einsatzmaßnahmen getroffen worden,
5.
Drei Polizisten der Koninklijke Marechaussee (Niederlande) haben die Gesamteinsatzleitung
in Lüneburg auf Einladung der Bundespolizeidirektion Hannover im Zeitraum vom 5, November
2010 bis 7. November 2010 besucht, Sie haben keine Einsatzmaßnahmen durchgeführt. |