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Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin

,den 17.11.2010

Mitglied des Deutschen Bundestages
Herrn Hans-Christian Ströbele
11011 Berlin

BETREFF Schriftliche Frage Monat November 2010 Arbeitsnummer 11/133


ANLAGE - 1


Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Auf die mir zur Beantwortung zugewiesene schriftliche Frage übersende ich Ihnen die beigefügte Antwort.
Mit freundlichen
In Vertretung


Klaus-Dieter Fritsche


Schriftliche Frage des Abgeordneten Hans-Chrlstian Ströbele vom 11. November 2010
(Monat November 2010, Arbeits-Nr. 11/133)

Frage
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwesenheit ausländischer Polizisten und deren Einsatz gegen Demonstranten im Wendland bei den Protesten vom 6. bis 9,11.2010 gegen den letzten Castor-Transport an der Seite von Bundes- und Länderpolizei (bitte vollständige Auflistung nach Polizistenzahlen, Herkunftsstaaten, deutscher Partnerpolizeien, Einsatzzeiten und -orten, Art sowie Umfang ihres Tätigwerdens, Anwendung unmittelbaren Zwangs) und ihre eigenen unvollständigen und falschen Informationen und Auskünfte dazu gegenüber dem Deutschen Bundestag, so z. B. in der Sitzung des I
Inenausschusses
am 10.11.2010, und welche Konsequenzen zieht sie aus der gewaltsamen Anmaßung deutscher Hoheitsrechte für eine Anwesenheit und Beteiligung ausländischer Polizisten bei zukünftigen polizeilichen Großeinsätzen sowie dienstrechtlicher Art gegenüber den Verantwortlichen?

Antwort
Die Bundesregierung weist den Vorwurf der falschen Information zurück. In der Sitzung des Innenausschusses am 10. November 2010 hat sie wahrheitsgemäß mitgeteilt, dass ihr hinsichtlich der Anwesenheit ausländischer Polizisten und deren Einsatz im Wendland beim Castor-Transport vom 6. bis 9. November 2010 keine Erkenntnisse vorliegen. Sie hat zugesagt, den Sachverhalt zu klären, dies ist zwischenzeitlich erfolgt.

Sowohl der Einsatz von deutschen Polizeikräften auf ausländischem Staatsgebiet als auch der Einsatz von ausländischen Polizeibeamten in Deutschland ist gängige Praxis und hat sich bewährt_ Dabei sind die Polizeikräfte regelmäßig auch mit exekutiven Befugnissen ausgestattet.
Artikel 24 des Vertrages über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration, welcher am 27. Mai 2005 von dem Königreich Belgien, der Bundesregierung Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich unterzeichnet worden ist (Prümer Vertrag), sieht vor, dass Beamte einer anderen Vertragspartei mit der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse in dem Gebietsstaat betraut werden können. Die Beamten der anderen Vertragspartei sind bei der Durchführung von Zwangsmaßnahmen an das innerstaatliche Recht des Gebietsstaats gebunden. Die Einsatzanlässe bzw. die polizeilichen Lagefelder sind unterschiedlicher Natur. Sie reichen von bloßer Beobachtung, Hospitation bis hin zu Integration einzelner ausländischer Beamter in deutsche Einheiten und zu gemeinsamen Maßnahmen, bei denen ganze Einheiten mit Befugnissen ausgestattet werden. Einsätze aus Anlass von demonstrativen Aktionen sind hiervon nicht ausgenommen. In größerem Umfang wurde von diesem Instrumentarium beispielsweise im Rahmen der EXPO 2000 oder bei der FIFA-Weltmeisterschaft 2006 Gebrauch gemacht.

Diese Praxis wird auch künftig beibehalten und entspricht dem Ziel der mit den internationalen Partnern abgeschlossenen Verträge. Die konkreten Vereinbarungen werden je nach Zielrichtung und Gewicht auf verschiedenen Ebenen getroffen, Anwesenheit ausländischer Polizisten Zwei französische Polizisten der Police Nationale, Compagnies Republicaines de Sécurité (CRS), wurden im Rahmen eines Austausches zur Bundespolizei entsandt. Die beiden französischen Beamten waren von Donnerstag, 4, November 2010 (Anreise), bis Dienstag, 9. November 2010 (Abreise), im bahnpolizeilichen Einsatzraum Lüneburg - Dannenberg anwesend.

Ein französischer Polizist befand sich in der Befehlsstelle der Bundespolizel des Einsatzabschnittes an der Strecke zwischen Lüneburg-Dannenberg. Dieser französische Polizist trug Uniform - ohne Bewaffnung und besondere Ausstattung.

Der zweite französische Polizist begleitete eine Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Bundespolizei im Raum Lüneburg – Dannenberg. Auch dleser Beamte trug Uniform und führte zusätzlich Schutzhelm, Körperschutzausstattung, Pistole, einen Teleskopschlagetock und Handschuhe mit Protektoren mit.

2.
Im Zeitraum vom 4. November 2010 bis zum 8. November 2010 versah ein französischer Verbindungsbeamter der französischen Botschaft seinen Dienst bei der Gesamteinsatzleitung in Lüneburg. Der Verbindungsbeamte war in Zivil eingesetzt. Seine Tätigkeit beschränkte sich ausschließlich auf den Informationsaustausch mit der französischen Gesamteinsatzleitung in Metz (F). Es erfolgten keine weiteren Maßnahmen
durch ihn.

3.
Der Transportzug ist auf französischem Hoheitsgebiet von französischen Polizisten begleitet worden. Beim Grenzübertritt am 6. November 2010, 13:54 Uhr, befanden sich circa 80 französische Kräfte auf dem Zug. Diese haben den Zug in Kehl (erster Bahnhof auf deutscher Seite) verlassen und kehrten am 6. November 2010 um 17:30 Uhr nach Frankreich zurück. Es sind keine Einsatzmaßnahmen durch diese französischen Kräfte auf deutschem Hoheitsgebiet getätigt worden.

4.
Im Rahmen des diesjährigen Nukleartransportes nach Gorleben sind Angehörige des aktuellen Ratanwärterlehrganges in unterschiedlichen Positionen eingesetzt worden. An diesem Lehrgang nehmen auch ein Angehöriger der türkischen Polizei sowie ein Angehöriger der russischen Grenzpolizei teil. Sie trugen jeweilsihre offizielle Uniform. Die beiden ausländischen Polizisten waren im Zeitraum vom 4. November 2010 bis zum 9. November 2010 im Einsatzraum Lüneburg - Dannenberg anwesend.

Sie haben ausschließlich - in Begleitung des Lehrgangsleiters - verschiedene Befehlsstellen und Führungsstäbe im Einsatzraum besucht. Es sind durch diese beiden ausländischen Polizlsten keine Einsatzmaßnahmen getroffen worden,

5.
Drei Polizisten der Koninklijke Marechaussee (Niederlande) haben die Gesamteinsatzleitung in Lüneburg auf Einladung der Bundespolizeidirektion Hannover im Zeitraum vom 5, November 2010 bis 7. November 2010 besucht, Sie haben keine Einsatzmaßnahmen durchgeführt.

Bearbeitet am:26.11.2010 /ad


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