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Rechts

Hilfe

FÜR GORLEBEN

 

im Format 115 x 210 mm

Mit einem Federstrich haben Politiker 1977 Gorleben als Standort für das bundesweite Atommüllendlager benannt. Sie waren überzeugt, es werde an diesem strukturschwachen und abseits gelegenen Ort keinen nennenswerten Widerstand geben. Gesucht  wurde ursprünglich ein großer, unversehrter und mit einer dicken Tonschicht bedeckter Salzstock ohne Verbindung zum Grundwasser. Doch schon die ersten Untersuchungen zeigten, dass diese Bedingungen in Gorleben nicht erfüllt waren.

Dennoch wurde die Erkundung am Salzstock fortgesetzt. Sie diente nicht mehr der Auswahl eines möglichst sicheren Standorts, sondern der Rechtfertigung einer einmal getroffenen Entscheidung und als juristische Grundlage für den Weiterbetrieb der Atomkraftwerke. Und nicht nur das: Als Erkundung getarnt wurde bereits der erste Teil eines Endlagers ausgebaut.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2000 ein Moratorium über die Erkundungsarbeiten verhängt, um Zeit für die Suche nach alternativen Standorten zu gewinnen. In ihrem Auftrag entwickelte eine Expertenkommission ein neues Auswahlverfahren auf der Grundlage wissenschaftlicher Kriterien. Doch die Atomindustrie und ihre politischen Helfer boykottieren diese Vorschläge und halten weiter am Standort Gorleben fest. Dagegen setzt sich die Rechtshilfegruppe Gorleben mit juristischen Mitteln zur Wehr.

FÜR UNS GILT:

Wir können leider nicht verhindern, dass radioaktiver Müll erzeugt wird. Dennoch fühlen wir uns verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er so sicher wie möglich verwahrt wird. Das sind wir der Nachwelt schuldig.

WIR FORDERN:

Die Suche nach einem Endlagerstandort muss neu eröffnet werden - und zwar auf der Grundlage wissenschaftlicher Eignungskriterien unter Kontrolle der Öffentlichkeit.
In der Zwischenzeit darf im Salzstock in Gorleben nicht weiter an einem Endlager gebaut werden.

Die Atommüll-Transporte ins Gorlebener Zwischenlager müssen gestoppt werden. Denn mit jedem weiteren Castor wächst die Versuchung, den Strahlenmüll im Gorlebener Salz für immer verschwinden zu lassen.

Durch Gutachten und Prozesse setzt sich die Rechtshilfegruppe Gorleben für die Durchsetzung dieser Forderungen ein. Dafür benötigen wir dringend Ihre finanzielle Unterstützung.

Unser Spendenkonto:
"Rechtshilfe Gorleben" - Konto 450 016 09
Kreissparkasse Lüchow -
BLZ 258 501 10

Rechtshilfe Gorleben
Asta von Oppen - Hauptstr. 6 - 29471 Gartow

Bearbeitet am: 27.06.2010/ad


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