GORLEBEN RUNDSCHAU

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April

2006

 

AUSGABE 2

Inhalt:

 

Erfolgreiche Klage gegen Demoverbote



Kein polizeilicher Notstand als Grund für Versammlungsverbotszonen erkennbar

Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechte in einem demokratischen Staat. Dagegen, dass dieses Grundrecht während des Castortransports 2004 erneut durch eine „Allgemeinverfügung“ der Bezirksregierung Lüneburg außer Kraft gesetzt wurde, hatte die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg eine Klage eingereicht, die am 16. März vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht behandelt wurde.

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Hintergrund: Zwischen den Orten Gusborn (Südstrecke) und Langendorf (Nordstrecke) hatte die BI zu einem „Testlauf“ unter dem Motto „fit gegen Castor“ zu Fuß, zu Pferd, auf Rollschuhen, Skateboards, Fahrrädern oder Fantasieobjekten eingeladen, der nicht genehmigt wurde. Damit wurde indirekt das gesamte Gebiet zwischen Nord- und Südstrecke zur Versammlungsverbotszone erklärt. In einem Eilverfahren dagegen hatte die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg (VG) bereits im November 2004 einen Teilerfolg errungen. Das Gericht setzte die Allgemeinverfügung über Demonstrationsverbotszonen bei Castortransporten teilweise als rechtswidrig außer Kraft. Denn eine „notstandsähnliche Situation“ habe entgegen der Darstellungen in der Allgemeinverfügung für den Castor-Transport nicht bestanden, begründete das Gericht. Die wenigen in der Allgemeinverfügung aufgeführten Vorfälle sind sowohl nach ihrer Zahl als auch nach ihrer Intensität nicht geeignet, eine Situation zu beschreiben, die nur mit Hilfe einer Allgemeinverfügung hätte bewältigt werden können, bestätigten damals die Lüneburger Richter. Dieser Beschluss wurde dann allerdings vom Oberverwaltungsgericht wieder gekippt. Die BI beschritt den Rechtsweg unbeirrt weiter.

Propagandistisch aufgeblähte Gefahrenprognosen

Die Bezirksregierung Lüneburg hatte sich in ihrer Argumentation auf einen „polizeilichen Notstand“ berufen. In ihrer Gefahrenprognose berief sie sich auf einen „Gesamtzusammenhang der Widerstandsgruppen“ und sammelte propagandistisch aufgebläht „Indizien“, die aber nicht objektiv belegt und beurteilt werden konnten. Ein „polizeilicher Notstand“ war aber selbst gemäß der Presseverlautbarungen der Polizeieinsatzleitung niemals gegeben.

In einer „Materialiensammlung“ der Bezirksregierung waren für die „Gefahrenprognose“ auch bundesweit Internetseiten aus anderen Regionen einbezogen worden. „Nach einer solchen kruden Logik könnte als letzte Konsequenz gleich ein bundesweiter „polizeilicher Notstand“ festgestellt werden“, merkt der BI- Sprecher dazu an. „Eine Bannmeile für Castortransporte kann nicht per Verwaltungsakt oder Allgemeinverfügung erfolgen“, hielt BI-Anwältin Ulrike Donat in der Klageschrift fest. „Bannmeilen“ sind nur zum Schutz von Verfassungsorganen, und auch dann nur durch gesetzliche Regelung zulässig“.

Das neue Urteil ist insgesamt als Erfolg hartnäckiger jahrelanger Prozessführung gegen die bürgerliche Freiheitsrechte außer Kraft setzenden Demonstrationsverbote per Allgemeinverfügung zu bewerten. Die Verfügung führt jedes Jahr bei Castortransporten zu einer "Sonderrechtszone Gorleben". Nach 10 Jahren Erfahrung mit den Allgemeinverfügungen bei Castor- Transporten hat die BI erstmals im Hauptsacheverfahren vor Gericht Recht bekommen. Zutreffend hat das VG Lüneburg - entgegen der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren - die Annahme eines "polizeilichen Notstandes" außerhalb des Transporttages selbst, jedenfalls für die Straßenstrecke abgelehnt und betont, dass die Proteste ganz überwiegend friedlich verlaufen. BI-Anwältin Ulrike Donat hält allerdings fest, dass das VG Lüneburg der Kritik nicht weitgehend genug gefolgt ist: „Die BI stellt die Zulässigkeit derart umfassender, jährlich wiederkehrender mehrtägiger Flächen-Demonstrationsverbote grundsätzlich in Frage. Der Paragraph 15 desVersammlungsgesetzes (VersG) bietet hierfür keine Grundlage, weil kein "Einzelfall" geregelt, sondern eine Sonderrechtszone geschaffen wird. Dies wird das Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Allgemeinverfügung 2003 klären. Unberücksichtigt blieb wieder einmal, dass die Allgemeinverfügungen in der Vergangenheit in großem Ausmaß polizeiliches Unrecht produziert haben“. Rechtsanwältin Donat rügt weiter "technische Fehler", z.B. dass das Gericht seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle der Behörde gesetzt hat, obwohl es nur die gegebene Behördenentscheidung daraufhin überprüfen darf, ob diese insgesamt rechtmäßig oder rechtswidrig war. Die Teilaufhebung darf nicht erklärt werden, weil bei einem Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit die Allgemeinverfügung insgesamt rechtswidrig war.

„das ist nicht kriegsentscheidend...“

Auch hat die Versammlungsbehörde, wie in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert worden ist, bewusst einseitig ermittelt, denn es stand von vorneherein fest, dass die Polizei aus einsatztaktischen Gründen eine Allgemeinverfügung wollte. Objektive Ermittlungen, zu denen die Versammlungsbehörde verpflichtet ist, haben daher ebenso wenig stattgefunden wie eine Abwägung der für und wider die Verbote sprechenden Umstände. Positive Erfahrungen mit den wesentlichen Gruppen, die Proteste organisieren, insbesondere mit der BI, wurden unterschlagen. Zur Gefahrenprognose wurden willkürlich einzelne Internetseiten und diffamierende Äußerungen zusammengetragen. Die Bezirksregierung, heute Polizeidirektion, betrachtete selbst in der mündlichen Verhandlung noch die Bürgerproteste als Gegner, obwohl die Versammlungsbehörde zu objektiven Ermittlungen verpflichtet ist.

Wörtlich äußerte die Vertreterin der ehemaligen Bezirksregierung „das ist nicht kriegsentscheidend..." „Die darin zum Ausdruck gebrachte persönliche Gegnerschaft ist erschreckend“, kommentiert Anwältin Donat. Unverständlich ist, warum das Gericht das Verbot der Veranstaltung "Testlauf" zwischen Groß Gusborn und Langendorf bestätigt hat, denn diese Verbindungsstraße ist nicht Teil der Transportstrecke.Tatsachen zur Begründung des "polizeilichen Notstandes" hat die beweisbelastete Behörde nicht vorgetragen, den Beweisanträgen der BI ist das Gericht nicht gefolgt. Die Testlauf-Veranstaltung wurde bereits vor Erlass der Allgemeinverfügung angemeldet, aber dort nicht berücksichtigt.Allein der Verfahrensablauf macht das Verbot nach Auffassung von Anwältin Donat rechtswidrig. Die BI wird die schriftlichen Urteilsgründe abwarten, bevor über die Einlegung der zugelassenen Berufung entschieden werden wird, rechnet aber damit, dass die Behörde selbst in Berufung geht.

„Das hochrangige Grundrecht auf Versammlungsfreiheit von Bürgern, die ihre begründeten Bedenken gegen Atomenergienutzung, die Eignung des Salzstocks Gorleben für eine Endlagerung, die Risiken der Castortransporte und die ungeklärte Entsorgungsfrage deutlich machen, sollte in der Rechtsgüterabwägung mehr Bedeutung haben, als ein schlichtes „Transportrecht“ der Atomkonzerne“ fasst der BI-Sprecher zusammen. Auch eine angebliche „völkerrechtliche Verpflichtung“ zum Transport, auf die in der Allgemeinverfügung begründend Bezug genommen wird, gibt es nicht. Die BI bittet, weitere rechtliche Schritte durch Spenden zu unterstützen. (Aktz 3 A 143/04)

Ulrike Donat, Francis Althoff

 


Ihr seid nicht Oppositionspartei, weil ihr gute Politik gemacht habt!

Brief an die Bundestagsfraktion der Grünen

Zum 25jährigen Bestehen der Grünen haben sich die BIU Lüchow Dannenberg und die BI-Ahaus kritisch mit „Grüner“ Atompolitik auseinandergesetzt.*

Sieben Jahre Rot/Grüne Regierungsverantwortung reichten nicht aus, um ein vertretbares Endlagersuchegesetz zu veröffentlichen! Kein Mut, kein Durchsetzungsvermögen und viel zu große Distanz zu betroffenen Bürgern und den Initiativen zeichneten Trittins „Endlagersuche“ aus. Das Verbändemodell, das die Trägerschaft der Endlagersuche durch die Atomindustrie mit einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft als Deckmäntelchen regelt, ist eine Zumutung. Warum haltet ihr an so einem überholten Konzept fest?

Nach der Vorstellung des AkEnd - Abschlussberichts im Dezember 2002 verstrichen drei Jahre und drei Monate, bis wir von den Grünen zu einer Anhörung zur Endlagersuche eingeladen wurden.Auf dieser Veranstaltung, ohne Beteiligung von Trittin, war eindeutig zu erkennen, dass eine Endlagersuche im Sinne des AkEnd nur mit ehrlicher Bürgerbeteiligung erreichbar ist. Das so genannte Verbändemodell war bei uns völlig inakzeptabel. Nur ein Stopp der Atommüllproduktion durch die Abschaltung aller Atomanlagen, Entflechtung von Kompetenzen und Zuständigkeiten und echte Bürgerbeteiligung (nicht nur Information) könnten Akzeptanzprobleme überwinden helfen. Als Oppositionspartei erwarten wir von euch ein Konzept, dass die Einflussmöglichkeiten der Atomstromer und von Politikern wie Müller, Schröder oder Clement genau so wie die Einflussmöglichkeiten der vielen kleinen Bruno Thomauskes beim BfS einschränkt! Nun habt ihr den Scherbenhaufen, Reinhard Loske tritt zurück, gemeinsame Gespräche zur Endlagersuche nach dem Verbändemodell sind unvorstellbar. Die angekündigte Bürgerbeteiligung entpuppt sich von vorneherein als Farce. Nutzt wenigstens die Zeit als Opposition zu ehrlicher und verlässlicher Anti-Atom-Politik zurückzufinden. Löst euch von alten Kompromisslösungen, überholten Konzepten und erfolglosen Politikern.War die Anhörung am 8. März 2006 in Berlin nur eine Alibiveranstaltung, um die Nähe zu den NGO’s zu demonstrieren? Eure Abstimmung gegen die Ergebnisse vom 8.3.2006 zeigt deutlich, wie weit ihr euch von der Anti-Atom-Bewegung entfernt habt.

Mit freundlichen Grüßen, F. Ruwe, BI-Ahaus, F.Althoff BIU Lüchow Dannenberg *Ein Grußwort aus dem Widerstand - kein Grund zum Jubeln!

 

Demokratiefreie Zone Gorleben

Wenn der Castor kommt, werden Grundrechte ausgesetzt

Zur Sache Nr. 10

November 2005. 90 Seiten, 3 Euro (ermäßigt 1,50).

Bestellung: bi-luechow@t-online.de

BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V., Drawehnerstr.3, 29439 Lüchow

Über 5000 MetallerInnen gegen KONRAD

Zum zweiten Mal nach dem Mai 2000 haben am 23. März mehr als 5000 Kollegen von VW-Salzgitter und aus anderen Metallbetrieben gegen Schacht KONRAD demonstriert.

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Die Aktion war eine Antwort auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 8. März, das den Anwohnern und Gemeinden jegliche Rechte abspricht und den KlägerInnen die Revision versagt. Da es sich „bei der geringen Entfernung vom Einlagerungsschacht zum VW- Werk" um ein offensichtlich betriebliches Thema handele, verlegte der Betriebsrat eine Betriebsversammlung, auf der zuvor auch Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Rede und Antwort gestanden hatte, einfach vor das Werkstor. Dort trafen die VW-KollegInnen um 13.15 Uhr mit zahlreichen Delegationen aus anderen Metallbetrieben zu einer Kundgebung zusammen. Die Stahlwerker brachten einen Tieflader mit: „KONRAD - Nein Danke". „Wir wollen nicht kämpfen, aber notfalls können wir", meinte Betriebsratsvorsitzender Blechner, ging ausführlich auf die Gerichtsverhandlung ein, an der auch zahlreiche MetallerInnen teilgenommen hatten und forderte von der Politik ein neues, offenes, vergleichendes Standortverfahren, das auch den sozialen Bedingungen vor Ort Rechnung trägt.

„Jetzt geht der Kampf erst richtig los“

Oberbürgermeister Helmut Knebel begrüßte die Aktion und versprach für die Mehrheitsfraktion im Rat, dass die Stadt als Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen werde. Kläger Walter Traube bedankte sich für die Solidarität, die hier deutlich werde und ebenso in vielen kleinen und großen Spenden zur Finanzierung der Klage. Das habe es ihm überhaupt erst möglich gemacht, diesen Auseinandersetzung zu führen. Der Betriebsrat rief nochmals zur Aktion „Sorgenschacht" auf, der Einrichtung von Daueraufträgen zur Unterstützung der Klage. Alle Redner betonten die Notwendigkeit, die Fortsetzung des Hauptsacheverfahrens zu erstreiten und durch Aktionen gleichzeitig deutlich zu machen, dass sich die Region weder kaufen noch verkaufen lässt. Sie machten aber auch deutlich, dass man sich notfalls auch anders wehren kann und will: „Jetzt geht der Kampf erst richtig los", meinte Walter Traube und der 1. Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter, Wolfgang Räschke, bemühte Bert Brechts Satz: „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht". Räschke: „Und diesen Widerstand werden wir hier in dieser Region wenn nötig leisten."

Bericht/Fotos: Peter Dickel


Kritik an grünem Endlagersuchgesetz

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg übt heftige Kritik an der Bundestagsfraktion der Grünen, die eine Endlagersuche für Atommüll ausgerechnet den Betreibern von Atomanlagen überlassen will.

Nach dem konsequenten Rücktritt von Fraktionsvize Reinhard Loske wird es höchste Zeit, dass die Grünen begreifen, dass sie Oppositionspartei sind und sich atompolitisch neu zu besinnen. Eine „ergebnisoffene“ Endlagersuche ausgerechnet denen überlassen zu wollen, die sich schon im vorigen Jahrhundert auf Gorleben und Schacht Konrad festgelegt haben ist die Bankrotterklärung grüner Atompolitik.

In dieser obskuren Situation hält die grüne Bundestagsfraktion zudem die Illusion aufrecht, die Misere um die Atommüllentsorgung wäre lösbar, statt sich für die Aufklärung der Bevölkerung und den Stopp der Atommüllproduktion einzusetzen. atomkraft.jpg (6534 Byte)

Rückblende: Im Dezember 2002 stellte der von der rotgrünen Bundesregierung eingesetzte Arbeitskreis Endlagersuche (AkEnd) seinen Abschlussbericht zu einer alternativen Endlagersuche vor. Neben einer ernstzunehmenden Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit empfahl der AkEnd einen Sicherheitsnachweis für ein Endlager über eine Million Jahre. Ein Gesetzentwurf zu einem Endlagersuchgesetz wurde zwar mehrfach angekündigt, zuletzt aber wegen möglicher Beeinflussung der Landtagswahlen in Nordrheinwestfalen im letzten Jahr verschoben. Seit den inzwischen verstrichenen drei Jahren und drei Monaten ist rein gar nichts passiert, außer der Vorfestlegung Gorlebens durch weitere Castortransporte.

Während politisch unkommentiert zugesehen wird, wie die Atommüllendlager Asse II bei Wolfenbüttel und Morsleben bei Helmstedt absaufen oder einstürzen, wird der Bevölkerung die Floskel von der angeblich „weißen Landkarte“ in der Endlagerfrage serviert und der Bock zum Gärtner gemacht.

Francis Althoff


Tschernobylfolgen in Europa

Genetische Schäden und Fehlbildungen nach Tschernobyl In der Tschernobyl-Region, in Deutschland und auch in anderen europäischen Ländern kam es nach Tschernobyl zu einem drastischen Anstieg von genetischen Schäden und Fehlbildungen, wie in vielen Studien inzwischen nachgewiesen wurde.

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Um so unverständlicher ist es, dass in der Studie, die im September 2005 in Wien von der IAEO und der WHO vorgestellt wurde, lediglich die Auffassung der ICRP aus 2003 wiederholt wird, dass für Schäden bei vorgeburtlicher Strahlung ein Schwellenwert von 100 mSievert existiert und daher mögliche Effekte vernachlässigt werden können.Auch wenn die nachfolgend besprochenen Studien noch viele Fragen offen lassen, z.B. genauere Dosis-Wirkungsbeziehungen, Erklärungen darüber, warum in einigen europäischen Ländern Effekte gefunden wurden und in anderen nicht, so sollten diese Probleme den wissenschaftlichen Forscherdrang lediglich beflügeln, anstatt einen „Konsensus“ vorzutäuschen, den es nicht gibt. Der folgende Beitrag gibt einen – keineswegs vollständigen – Überblick über eine Reihe von Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen.

Ukraine

Etwa eine Woche nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl kehrte eine Reihe deutscher Staatsangehöriger von ihren unterschiedlichen Aufenthaltsorten in der Ukraine zurück in die Bundesrepublik Deutschland. Chromosoanalyse dieser Personen ergaben eine überraschend deutliche Vermehrung von Chromosomenschäden (Erbgutschäden):Azentrische Chromosomenanomalien waren etwa doppelt so häufig wie dizentrische. Auch zentrische Chromosomenringe wurden gefunden. Die Erhöhungen unterschieden sich signifikant von denen der Kontrollgruppe.

Weißrussland

In Weißrussland wurde eine erhöhte Zahl von Fehlbildungen bei 5-12 Wochen alten Föten diagnostiziert. Dort wurde auch eine erhöhte Rate von Kindern mit Anämie oder angeborenen Fehlbildungen beobachtet. Neun Monate nach Tschernobyl häuften sich in Weißrussland – ebenso wie in Berlin – im Januar 1987 die Fälle von Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei Neugeborenen. In Weißrussland kam es nach Tschernobyl zu Anstiegen strahlentypischer Fehlbildungen. Demnach traten erhöhte Raten an folgenden Störungen auf: Anenzephalie (Fehlen des Gehirns), offener Rücken (spina bifida), Lippen/Gaumenspalten, Polydaktylie (Überzahl an Fingern oder Zehen), Verkümmerung von Gliedmaßen.Auch Erbgut-Mutationen haben sich bei Kindern, die in der Umgebung von Tschernobyl leben, verdoppelt. Tschernobyl-Folgen in Deutschland Selbst in Deutschland, weit entfernt von Tschernobyl, wurden zusätzliche Fehlbildungen konnten ausgeschlossen werden, speziell auch das Alter der Mütter. Die Studie wurde später in einer Re-Analyse bestätigt.

Nach den Beobachtungen in Berlin wurde eine bundesweite Erhebung bei 40 humangenetischen Instituten und Untersuchungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland veranlasst. Die Auswertung von 28.737 vorgeburtlichen Chromosomenanalysen aus dem Jahre 1986 hatte damals in 393 Fällen Abweichungen von der normalen Chromosomenzahl ergeben, davon 237 mit Trisomie 21 und mit der höchsten Anzahl bei Embryonen, die im Zeitraum der besonders hohen Strahlenbelastung in den Tagen nach dem Unglück von Tschernobyl gezeugt worden waren. Gehäuft war dies zudem im stärker radioaktiv belasteten süddeutschen Raum der Fall.

In Hamburg gab es im Tschernobyl-Jahr 1986 den seit 30 Jahren zweithöchsten Anstieg in der Zahl der mangel und frühgeborenen Säuglinge unter 2500 Gramm Geburtsgewicht. Diese Zahlen enthalten sowohl die mangelgeborenen als auch die frühgeborenen Säuglinge. Das teilte der Senat der Hansestadt Hamburg seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage mit.Während in den Jahren 1981 bis 1985, also vor Tschernobyl, meist rund 60 von 1000 lebendgeborenen Säuglingen untergewichtig waren (1982 waren es 65), waren es im Tschernobyl-Jahr 67 untergewichtige Säuglinge.

Am häufigsten waren Hände und Füße betroffen, ferner Herz und Harnröhre, außerdem gab es vermehrte Spaltbildungen. Im Süden des Freistaates Bayern, der durch den radioaktiven Fallout vergleichsweise stark belastet war, war die Fehlbildungsrate Ende 1987, sieben Monate nach der höchsten Cäsiumbelastung von Schwangeren, nahezu doppelt so hoch wie in Nordbayern. In den Monaten November und Dezember 1987 zeigt die Fehlbildungsrate in den bayerischen Landkreisen eine hochsignifikante Abhängigkeit von der Cäsium- Bodenkontamination. Das Verhältnis der Fehlbildungsraten in Süd- und Nordbayern korreliert zeitlich mit der um sieben Monate verschobenen Cäsiumbelastung der Schwangeren. Die Fehlbildungsrate in den 24 höchstbelasteten Landkreisen im November plus Dezember 1987 war nahezu dreimal so groß wie in den 24 niedrigst belasteten Landkreisen Bayerns. In den zehn höchstbelasteten Landkreisen war die Fehlbildungsrate sogar fast achtmal höher als in den zehn niedrigst belasteten. Die Ergebnisse stimmten auch überein mit einer erhöhten Rate von Totgeburten. Eine andere Arbeitsgruppe fand ebenfalls einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Fehlbildungsrate nach Tschernobyl und der Cäsium- Bodenkonzentration in den bayerischen Landkreisen. Für die Fehlbildungsgruppe Lippen , Kiefer und Gaumenspalten wurde eine Erhöhung der Fehlbildungshäufigkeit in den Jahren nach Tschernobyl (1987-1991) gegenüber den Jahren zuvor (1984-1986) ermittelt. Tschernobyl-Folgen in weiteren Ländern Anfang des Jahres 1987 wurde aus der vom Tschernobyl-Regen besonders betroffenen Westtürkei von einer Häufung von Missbildungen bei Neugeborenen berichtet. So wurden im November 1986 in Düzce an der westlichen Schwarzmeerküste zehn Babys ohne

Gehirn geboren. Eigentlich wären höchstens drei Fälle dieser tödlichen Missbildung Anenzephalie üblich gewesen. Aus der Türkei wurden auch erhebliche Anstiege an Fehlbildungen des Zentralnervensystems (ZNS) wie Anenzephalie und spina bifida aperta berichtet. In Finnland wurde ebenfalls eine erhöhte Fehlbildungsrate (einschließlich Anstiegen der Störungen des ZNS und bei Gliedmaßen) in den höher belasteten Regionen registriert. Mehr Fälle an ZNS-Defekten wurden auch in Odense, Dänemark, Ungarn und Österreich beobachtet. In der Region Pleven in Bulgarien fielen Fehlbildungen von Herz und ZNS auf sowie Mehrfachanomalien. An der Universitätsklinik Zagreb, Kroatien, wurden zwischen 1980 und 1993 alle toten Frühgeburten und Neugeborenen, die innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt verstarben, autopsiert.Auch hier zeigten sich erhöhte Raten von ZNS-Anomalien nach Tschernobyl.

In Finnland ist eine signifikante Zunahme von Frühgeburten bei Kindern, deren Mütter während der ersten drei Monate ihrer Schwangerschaft in den durch den Tschernobyl-Fallout höher belasteten Gebieten Finnlands lebten, für den Geburtszeitraum von August bis Dezember 1986 festgestellt worden.

Eine international zusammengesetzte Wissenschaftlergruppe veröffentlichte 1991 die Ergebnisse ihrer Untersuchungen über Chromosomenschäden in Lymphozyten von in Salzburg (Österreich) lebenden Menschen in der Folge des Reaktorunglücks in Tschernobyl. Dabei erhöhte sich die Zahl der Chromosomenschäden in den Lymphozyten des peripheren Blutes der Testpersonen im Vergleich zu vor Tschernobyl zunächst auf etwa das Sechsfache. In Schottland und Schweden kam es – ähnlich wie in Berlin – nach Tschernobyl zu einer schlagartigen Erhöhung von Downsyndrom-Fällen (Trisomie 21). Fazit

Angesichts der nachgewiesenen vermehrten Chromosomenaberrationen nach Tschernobyl hält der Epidemiologe und Strahlenforscher Professor Wolfgang Hoffmann das gängige Argument, wonach die - durch Modellannahmen abgeschätzten - Falloutdosen von Tschernobyl in den Nachbarländern viel zu klein seien, um messbare Effekte zu erzeugen, für widerlegt.

Dr.Angelika Claußen, IPPNW-Vorsitzende, und Henrik Paulitz,Atomenergieexperte der IPPNW aus IPPNW-Forum 97/06


Zeitbombe Atomenergie

Powerpoint-Vortrag zum Herunterladen Protest- und Gedenkveranstaltungen, Tagungen, Kongresse,Vortragsabende.Anlässlich des 20. Jahrestages der Katastrophe von Tschernobyl werden in vielen Orten Menschen zu diesem Thema berichten, miteinander diskutieren und beratschlagen, wie gegen das Vergessen und gegen Atomenergie vorzugehen sein könnte. Die IPPNW-Geschäfststelle bietet für diese Zwecke einen Vortrag an, der als Einführung und Grundlage dienen soll. Der ppt- Vortrag und das dazugehörige Manuskript können heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle als CD-Rom oder als Folienvortrag bestellt werden.

www.ippnw.de


 

10 Plakate zu 20 Jahren Tschernobyl

Was genau geschah am 26.4.1986? Wer war betroffen? Was haben die Leute gedacht? Ist nicht heute alles vorbei? Welche Rolle spielt Atomkraft überhaupt bei der globalen Energieversorgung? Wo kommt der Atommüll hin? Ist die Atomkraft nun eine billige Stromquelle oder doch ein Geldgrab? Ist Atomstrom gut fürs Klima? Wie hängen zivile und militärische Nutzung der Atomkraft zusammen? Lohnt sich Widerstand?

10 Plakate im DIN A 2 Format geben auf diese Fragen Antworten: Das Netzwerk Tschernobyl+20 aus Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen hat zum 20. Jahrestag der Reaktorkatastrophe eine Plakatserie erstellt gegen das Vergessen und gegen die Pro-Atom- Argumente der Kernkraftlobby. Sie kann in Schulen, bei Veranstaltungen und von Initiativen genutzt werden. Zum Jahrestag genauso wie danach. Die Plakatserie ist Anfang April fertig und kann über die Infostelle Tschernobyl bezogen werden. Sie wird gerne gegen eine Spende von 8 Euro abgegeben, im Notfall aber auch ohne Spende.

Tinka Lutz, 030-44339183, info-tschernobyl06@dnr.de

Regine Richter, 030-44339169, regine@urgewald.de

 


Der Abriss des AKW Stade hinterlässt große Mengen an Atommüll

Das AKW Stade an der Unterelbe wurde am 24.01.1972 in Betrieb genommen. Der 630 MW (netto) Druckwasserreaktor gehörte zu den ersten kommerziellen AKWs in der BRD.

Der Hauptrisikofaktor des Atomkraftwerkes in Stade war die zunehmende Versprödung des Reaktordruckbehälters und dessen Schweißnähten infolge der Neutronenbestrahlung während des Betriebes. - Durch ein spontanes Bersten des Druckbehälters wäre der größte Teil des radioaktiven Inventars, das ungefähr dem von 500 Hiroshima-Bomben entspricht, fast unmittelbar freigesetzt worden.

Im Juli 2001 war von E.ON der sogenannte „direkte Rückbau“ des AKW Stade zur „Grünen Wiese“ beantragt worden, die in vier Abrissphasen verlaufen soll. Nach Darstellung von E.ON haben in erster Linie wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Gründe für die Entscheidung zu dieser Abriss-Option eine Rolle gespielt. Eine andere Alternative wäre der sogenannte „sichere Einschluss“ gewesen, bei dem die betreffende Atomanlage versiegelt und erst Jahrzehnte später abgebaut wird. Der „direkte Rückbau“ eines Atomkraftwerkes ist keinesfalls problemlos durchzuführen: Zum Beispiel fällt bei den Abrissarbeiten stärker strahlender Schrott, Schutt und Staub an, als dies nach einem jahrzehnte dauernden „sicheren Einschlusses“ der Fall ist, wo ein Teil der Radioaktivität bereits zurückgegangen ist. Zudem muss für die Lagerung des radioaktiven Abbruchmüll zeitnah ein „Zwischenlager“ errichtet werden. - Nach ein paar Jahrzehnten im Zustand des „sicheren Einschlusses“ sind möglicherweise(!) sichere und bessere Technologien für den Abriss einer Atomanlage entwickelt worden, als sie heute vorhanden sind. Am 14.11.2003 wurde das AKW Stade nach fast 32-jähriger Betriebszeit endgültig abgeschaltet. E.ON begründete seinerzeit die Stilllegung des Atommeilers ausschließlich mit wirtschaftlichen Gründen. Der Abtransport der letzten abgebrannten Brennelemente aus dem AKW Stade in die Plutoniumfabrik La Hague in Frankreich erfolgte am 27.04.2005.Auch gegen diesen Castortransport hatte es überregionale Aktionen und Proteste gegeben. Die Abrissarbeiten im nicht-nuklearen Teil des AKW Stade werden seit der Stillegung durchgeführt, so sind bereits u.a. der Generator und die Turbine im Maschinengebäude demontiert worden.

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Endlagerung des radioaktiven Abrissmüll aus dem AKW Stade in Schacht Konrad geplant

Die erste von voraussichtlich vier atomrechtlichen Genehmigungen zum „direkten Rückbau“ des AKW Stade ist E.ON am 07.09.2005 vom Niedersächsischen Umweltministerium erteilt worden. Ein Schwerpunkt in dieser ersten von vier „Rückbauphasen“ ist die Errichtung eines Atommülllagers für radioaktiven Schrott und Schutt auf dem AKW- Gelände: Beim Abriss des AKW Stade werden voraussichtlich insgesamt 330 000 Tonnen Abbruchmaterial anfallen, davon 132 000 Tonnen aus dem nuklearen Kontrollbereich. Rund 3 000 Tonnen von denen sind derartig stark strahlend, dass sie sogar nach der mehrdeutigen neuen „Strahlenschutzverordnung“ nur in einem Atommüllendlager 'entsorgt' werden können. Für diese voraussichtlich 3 000 Tonnen radioaktiven Abrissmüll wird am AKW

Stade ein „Zwischenlager“ mit einer genehmigten Betriebsdauer von 40 Jahren errichtet. Diese Atommüllhalle soll Anfang 2007 fertig gestellt sein.

Aus der ersten Abrissgenehmigung für das AKW Stade geht hervor, dass der radioaktive Abrissmüll aus dem AKW Stade zu einem späteren Zeitpunkt im geplanten Atommüllendlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll im Schacht Konrad bei Salzgitter eingelagert werden soll: Die Einlagerung des radioaktiven Abrissmülls in das Zwischenlager am AKW Stade soll deshalb „gemäß den vorläufigen Endlagerungsbedingungen Konrad konditionierter oder vorkonditionierter und verpackter Form zur Lagerung bis zum Abruf der Abfälle zur Endlagerung“ erfolgen. Das Niedersächsische Umweltministerium in der ersten Abrissgenehmigung wörtlich: „Das einzige nach derzeitigem Stand in absehbarer Zeit gegebenenfalls zur Aufnahme radioaktiver Abfälle aus der Stilllegung und dem Abbau des Kernkraftwerks Stade als verfügbar in Betracht zu ziehende Endlager ist die Schachtanlage Konrad“. Eine „Ablieferung an das Endlager Konrad“ dürfte möglich sein; „diese ist offensichtlich vom Antragsteller“ (E.ON) „auch vorgesehen.“ Der geltende Planfeststellungsbeschluss für Schacht Konrad sieht vor, dass dort „schwachund mittelradioaktive Abfälle aus dem Abriss von Atomkraftwerken, Industrie, Forschung und Medizin“ eingelagert werden dürfen. Aus den radioaktiv

kontaminierten Dampferzeugern soll u.a. Stahlschrott werden

Am 15.02.2006 wird vom Niedersächsischen Umweltministerium die zweite atomrechtliche Abrissgenehmigung erteilt. In der zweiten „Rückbauphase“ sollen innerhalb des Reaktorsicherheitsbehälters größere Anlagenteile demontiert werden. Dazu gehören die Bauteile des radioaktiven Primärkreislaufes, u.a. die Dampferzeuger, sowie die Rohrleitungen, Umwälzpumpen, Druckhalter. - Dies soll nach der Planung von E.ON ab Mitte dieses Jahres erfolgen. Aus der zweiten atomrechtlichen Genehmigung geht hervor, dass die vier radioaktiv kontaminierten Dampferzeuger außerhalb des AKW Stade dekontaminiert und, soweit möglich, z.B. zu Stahlschrott weiterverarbeitet werden sollen: Die unzerlegt ausgebauten ca. 165 Tonnen schweren Dampferzeuger sollen zur „weiteren Behandlung und Konditionierung“ zu einer „anderen kerntechnischen Einrichtung als externer Bearbeitungsstätte im Geltungsbereich des Euratom-Vertrags“ transportiert werden. In dem Genehmigungsbescheid wird allerdings nicht erwähnt, wo die Dekontamination erfolgen soll. - Denkbar wäre z.B. in Greifswald-Lubmin (Zwischenlager Nord). In der „externen Bearbeitungsstätte“ sollen die Teile der Dampferzeuger, für die dies möglich ist, dem „dortigen Freigabeverfahren zugeführt“ werden. - D.h.: Sie gelten dann nicht mehr als radioaktiv und können anderweitig, z.B. als Stahlschrott, Verwendung finden. „Verbleibende Reststoffe“ sollen „wiederverwendet oder -verwertet“ werden, „übrig bleibende Abfälle“ einschließlich der „Prozessabfälle“ sollen „konditioniert beziehungsweise nachkonditioniert“ werden und zum „Lager für radioaktive Abfälle“ am AKW Stade zurückgebracht und dort zwischengelagert wer6

den." „Aus heutiger Sicht“, so das Niedersächsische Umweltministerium, liegen „keine Erkenntnisse“ vor, die geplante „Entsorgung“ der Dampferzeuger „in Frage“ stellen. Und: „Die beantragten Maßnahmen sind umweltverträglich.“ Dieses Vorhaben hat zudem eine Pilotfunktion, denn auch andere Bauteile des AKW Stade sollen unzerlegt ausgebaut werden: „Der Abbau der anderen Systeme und Komponenten kann“ nach Aussage des Niedersächsischen Umweltministeriums dann „mit Sicherheit ebenfalls entweder unzerlegt oder wie vorgesehen größtenteils zerlegt erfolgen“.

Die dritte „Rückbauphase“ wird wahrscheinlich schon Mitte 2007 mit dem Abriss des am stärksten verstrahlten Bereiches, dem Reaktorkern, begonnen werden.

Das AKW Stade soll nach E.ON-Angaben bis zum Jahr 2015 demontiert sein, der Abriss wird bislang voraussichtlich 500 Millionen Euro kosten. Nach der Demontage wird das Gelände allerdings keine ‚grüne Wiese’ sein: Zurück bleibt ein atomares Zwischenlager mit dem radioaktiven Abrissmüll des abgerissenen Kraftwerks, bis es ein Atommüllendlager in Deutschland gibt.

Paul Dreher


Atompläne am Bosporus

Die Türkei will der nucleer community beitreten Die Planungen der AKP Regierung, in der Türkei bis zum Jahr 2012 drei Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von rd. 5000 Megawatt zu errichten, scheinen Kontur anzunehmen.

Der äußerst lange und harte Winter mit Energieengpässen, so Energieminister Hilmi Güler, mache es nötig, die Stromproduktion zu diversifizieren: 10 Prozent des wachsenden Strombedarfs sollten durch die Atomkraft abgedeckt werden. Die Stromproduktion in der Türkei wird zur Zeit zu 41% durch Erdgas gedeckt, und das sei eine Achillesverse (zum Vergleich: in Deutschland sind es knapp 30%). Nur durch den Schiffsimport algerischen Erdgases hätten Stromausfälle in diesem Winter vermieden werden können. Als mögliche Standorte für den Bau der Atomkraftwerke werden – schon wieder - Akkuyu (an der Mittelmeerküste), Konya und Beypazari (Zentralanatolien) sowie Sinop (Schwarzmeerküste) gemutmaßt, Hilmi Güler vermied es bisher tunlichst, einen Standort zu benennen, denn auch in der Türkei rufen diese Pläne Gegner auf den Plan.

Schon im November 2005 wurde auf einem energiepolitischen Kongress der Anti-Nuklear- Plattform und der Grünen Partei Front gegen den Eintritt in die Nukleargemeinde gemacht. Eine erste Aktion startete die Anti-Nukleer Cephe (ANC) in Istanbul am 17. Februar. Flugblätter wurden verteilt,Transparente entrollt. In Schutzanzügen und mit Gasmasken zogen die Aktivisten zum Taksimplatz.Am 24. Februar trafen sich alte und neue Atomkraftinitiativen zu einer Koordinationsrunde, um eine Aufklärungskampagne über die Gefahren der Atomkraft zu initiieren.

Getragen wurde der Kongress von der Türkischen Umweltplattform, dem Berufsverband der Umweltingenieure und Greenpeace. Mit einer Öffentlichkeitskampagne soll über die Gefahren der Atomkraft landesweit aufgeklärt werden. Mit Unterstützung durch die Heinrich-Böll-Stiftung wird am 1. April eine Folgekongress in Ankara stattfinden. Die Pläne zum Bau eines Atomkraftwerks in der Türkei gehen zurück auf die 60er und 70er Jahre. Mehrfach schrieben Regierungen Projekte aus, zuletzt machten sich die gemeinsame Tochter von Siemens und Framatome, die Nuclear Power International (NPI), der amerikanische Konzern Westinghouse sowie die kanadische AECL Hoffnung auf den Zuschlag, bis am 25. Juli 2000 die türkische Regierung unter Ministerpräsident Bülent Ecevit nach einer Ministerratssitzung erklärte, die Kosten mit geschätzten 4,5 Milliarden Dollar würden den Staatshaushalt gefährden.Am weitesten fortgeschritten war der Plan, in Akkuyu ein AKW zu errichten –trotz der erhöhten Erdbebengefahr in Region Mersin, was ohnehin in der Türkei ein starkes Argument gegen den Bau von Atomkraftwerken ist. Die Türkei stützt sich bisher energiepolitisch und -strategisch auf Wasser und Gas. Als „upstream“ – Land verfügt das Land über enorme Wasserreserven. 135 Wasserkraftwerke sind in Betrieb mit einer Produktionskapazität von 12.600 Megawatt, weitere 41 sind in Bau. Langfristig will die Türkei mit der Errichtung von weiteren 500 Wasserkraftwerken die Stromproduktion auf rund 20.000 Megawatt erhöhen. Mit Folgen: Syrien als Anrainer ist zu 93% abhängig vom Euphratwasser – der Irak hingegen entgegen anderslautenden Statements nur zu 30% vom Tigriszufluss. Umsiedlung,Verkarstung, einbetonierte Kunstlandschaften und die Flutung von Kulturdenkmälern sind die (umwelt-) politische Kehrseite dieser Großprojekte, von den Vorzeigeprojekten wie dem Bewässerungsprojekt des viel gerühmten „GAP-Projekt“ in Südostanatolien darf man sich nicht blenden lassen – dort wird das zur Zeit weltgrößte Bewässerungs- und Energievorhaben durchgeführt. Auf der Agenda der umstrittenen Wasserprojekte steht derzeit das Ilisu-Projekt an der syrischen Grenze wegen der Sedimentierung. Der Schlamm wird, so ist absehbar, immer wieder zum Turbinenausfall führen. Übrigens gehört die Türkei zu den wenigen Ländern, die wie Burundi und China die UN- Wasserresolution nicht unterzeichnet haben. Bisher hängt die Türkei bei der Gasversorgung am Tropf Russlands (zu 65%).

Die Diversifizierung – mit verschiedenen Ländern wie Algerien, dem Iran und Nigeria wurden Lieferabkommen geschlossen – soll fortgesetzt werden. Das innertürkische Gasnetz wird stetig ausgebaut, so dass sich der Bedarf kontinuierlich erhöht. Die Türkei versteht sich auch als Gastransferland: durch den Bau einer Pipeline nach Griechenland und Italien wird der Anschluss an den südeuropäischen Gasring realisiert. Eine weitere Pipeline über Bulgarien, Rumänien und Ungarn nach Österreich („Nabucco-Projekt“) soll die Anbindung an das europäische Netz gewährleisten. Die Versorgung aus Russland erfolgt über die 2003 fertiggestellte Schwarzmeerpipeline „Blue Stream“.

Und die Regenerativen? Nennenswert sind bisher allein geothermische Kraftwerke, Sonne und Wind werden für die Stromerzeugung kaum genutzt, Solarenergie wird in erster Linie in der Mittelmeerregion und in den touristischen Zentren für die Warmwasserbereitung genutzt. Mit dem Gesetz zur Nutzung der Erneuerbaren Energie vom 10. Mai 2005 soll Wind und Sonne gefördert werden.

Der Pro-Kopf-Verbrauch an Energie in der Türkei macht zur Zeit nur 25% des deutschen Verbrauchs aus. Bei einem projizierten durchschnittlichen Wachstum des Bruttosozialprodukts von 5-6% wird ein Anstieg des Energieverbrauchs von 7-8% jährlich erwartet: prognostiziert wird ein Energiedefizit ab dem Jahr 2012. Das wird von Energieminister Hilmi Güller auch als Hauptargument für den Bau der Atomkraftwerke ins Feld geführt.

Wer den Wachstumsmarkt Energie in der Türkei diagnostiziert, wird allerdings nicht umhin kommen, eine Steigerung der Energieeffizienz als vordringliche Aufgabe zu sehen: ein bisher wenig entdecktes, umfassendes Marktsegment und eine Chance für deutsch-türkische technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Schon Alltagserfahrungen beschreiben, vor welchen Chancen und Möglichkeiten es gibt, wirtschaftliches Wachstum und steigenden Energiebedarf zu entkoppeln: Heizungen, die sich nicht regulieren lassen, die Zimmertemperaturen regelt man durchs Öffnen von Fenstern geregelt werden. Unbestritten ist, dass Leitungsnetze veraltet sind mit der Folge von enormen Übertragungsverlusten. Noch wird ein steigender Energiekonsum gleichgesetzt mit Wirtschaftswachstum, während in Industrieländern wie Japan, der BRD und anderen die Entkoppelung von Energieverbrauch und Wirtschaftswachstum längst vollzogen ist. In der Türkei herrscht, ähnlich wie in Entwicklungsländern, der Mythos: steigender Energiebedarf = mehr Wachstum. Welchen Sinn also macht der Bau von Atomkraftwerken? Ist es ein Anreiz für Investoren, ein Pokern um die Zuschläge wie Hermesbürgschaften? Oder geht es um die Eintrittskarte in die nukleare Community mit all ihren Grauzonen des zivil-militärischen Knowhows, die dem Nachbarstaat Iran gerade vorgehalten werden?

Nicht nur für die Türkei gilt:Würde man alle Appelle zur effizienten Verwendung von Energie und zum Energiesparen, die seit der ersten Ölkrise 1973 gedruckt wurden, aufeinanderlegen, so würde der Papierstapel wahrscheinlich schon den Mond erreichen. Sicher: es gibt Wirkungsgradverbesserungen im Bereich konventioneller Kraftwerke, es gibt einen verminderten Stromverbrauch bei Waschmaschinen und Kühlschränken. Energie ist zwar nicht billig, wird aber verschwendet. Die Alternative zum – verspäteten - Einstieg in das Nuklearzeitalter ist der Einstieg in eine Allianz der drei große E – Energiesparen, Erneuerbare und Energieeffizienz.

Kurt Haber www.antinucleer.org


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Erinnerungen für die Zukunft – Unter diesem Titel haben Ingrid und Werner Lowin, die alle Castor-Transporte als Demonstrationsbeobachter des Komitees für Grundrechte und Demokratie dokumentiert haben, ein „Bilderbuch auch für Erwachsene“ erstellt.

Die fast 300 Farbfotos von ihnen, die alle im Herbst des letzten Jahres aufgenommen worden sind, geben auf 70 Seiten ein eindrucksvolles Gesamtbild, das sie selbst in Worten aus dem Jahre 1997 zusammenfassen:

„Der Staat zeigt Härte, die Menschen zeigen Charakter.

So viel Mut, so viel menschliche Grösse!

Geschlagen, aber ungeschlagen.

Wenn hier nicht das Ende ist, ist dies erst der Anfang!“

Die „Farbigkeit“ des Widerstandes verursacht enorme Druckkosten, die durch eine realistischen Verkaufspreis nicht eingefangen werden können. Mit Hilfe von Sponsoren soll es nun aber doch möglich werden, das vorliegende Manuskript bis zur KLP zu drucken und den Preis nicht über 15 € ansteigen.

Alle Einzelpersonen und Firmen, die 10 € und mehr spenden, werden in der Broschüre namentlich aufgeführt.

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Bearbeitet am:13.05.2006 /ad

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