33 Tage gelebte Utopie:Vor 25 Jahren besetzten tausende
Atomkraftgegner ein Waldstück bei Trebel

Es ist die Geburtsstunde der Freien Republik Wendland, die zum schillernden Code
eines qualitativ neuen Widerstands wurde. Für das Gorleben Archiv, Anlaß genug um
Rückschau zu halten und dieses mittlerweile legendäre Ereignis in den Mittelpunkt zweier
Veranstaltungen zu stellen.
Turm und Dorf könnt Ihr zerstören, aber nicht unsere Kraft, die es
schuf!, so hieß es vor 25 Jahren auf einem Transparent im Hüttendorf 1004.
Verdammt lange her. Doch der für eine ganze Generation identitätsstiftende Geist der
Freien Republik Wendland, hat sich bis in die aktuelle Castor-Auseinandersetzung
niedergeschlagen. Für den Gorleben-Widerstand ein denkwürdiges Jubiläum. Das Gorleben
Archiv hat sich auf Spurensuche begeben, um im Rahmen der Kulturellen Landpartie mit zwei
Programmpunkten Rückschau zu halten. Für die Veranstaltungen: Platzbesetzung
1004, Tagebücher, Texte, Briefe gelesen von Wolfgang Kaven und die Fotoausstellung:
Besetzt, die Republik Freies Wendland auf der Bohrstelle 1004, ist einiges
Material zusammengekommen. Dokumente, Notizen, Erinnerungsstücke, Fotomaterial von
ehemaligen Hüttendorfbewohnern, das auf staubigen Dachböden und vergilbten Aktenordnern
ein staubiges Dasein fristete. 3. Mai 1980. Innerhalb weniger Tage entsteht auf einem
trostlosen, weil zuvor abgebrannten Waldstück ein Dorf aus über 100 Hütten. Die
geplante Tiefbohrstelle1004, eine von vielen, mit der der Salzstock Gorleben auf seine
Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle untersucht werden soll, wird von
Atomkraftgegnern aus dem gesamten Bundesgebiet besetzt.
Turm und Dorf könnt Ihr zerstören, aber nicht unsere
Kraft, die es schuf!
Aus Holz und Lehm entsteht ein phantasivolles Dorf mit allen notwendigen kommunalen
Einrichtungen. Willkommen in Utopia: öffentliche Küche, Bäckerei, Sauna, ein
Freundschaftshaus, Badehütten, Klos, Gewächshäuser, Gärten, Schweineställe, eine
Ponyreitanlage für Touristen, ein mit Windenergie betriebener Tiefbrunnen, eine
Solar-Warmwasseranlage, ein Klinikum, eine Einreisebehörde mit Passamt - nicht zu
vergessen der Wendländische Frisiersalon. Eine perfekte Infrastruktur der in nur wenigen
Tagen aus dem Sand gewachsenen neuen Republik, die natürlich auch über ihre eigenen
Medien verfügt: vom Turm des besetzten Platzes sendet der republikeigene Sender
Radio Freies Wendland auf UKW 101 MHz sein eigenes Programm. Schlagbäume
grenzen die Republik Freies Wendland vom Nachbarland BRD ab. Das Besetzerdorf macht
Schlagzeilen. Niemand vermag sich dem Charme und der Faszination dieses selbstbewußten,
fröhlichen Zusammenlebens im Dorf entziehen.
33Tage dauert dieser Traum von einer autonomen, selbstverwalteten Gesellschaft, der
für viele der mehr als 5000 Dorfbewohner nicht nur ein Kampf gegen Atomenergie und
Atomstaat war, sondern auch die gelebte Utopie einer anderen Gemeinschaftsform. Der Staat
antwortet mit Bulldozer, Raupen und Apocalypse Now-tauglich geschminkten und
teilweise sich auch so gerierenden BGSund Polizeiaufgeboten. Die Armada braucht nur wenige
Stunden, um alles dem Erdboden gleich zu machen. Im Morgengrauen des 3. Juni 1980
errichten Polizeieinheiten Straßensperren auf allen Zufahrtswegen zum Hüttendorf. 2000
Menschen von überall her machen sich auf nach Gorleben, um das Dorf zu schützen, als sie
von der bevorstehenden Räumung hören. Gerhard Schröder, damals JUSO-Chef, spricht sich
am Ort des Geschehens gegen eine Räumung aus. Einen Tag später führen Polizei- und
BGSBeamte den bis dahin größten Einsatz in der Geschichte der Bundesrepublik durch und
veranstalteten eine ungeheure Demonstration ihrer militärischen Potenz.
Innenminster Gerhard Baum und Bundeskanzler Helmut Schmidt ließen sich in Bonn alle
dreißig Minuten vom Lagezentrum der Polizei darüber berichten, wie ihre rund 10 000
Helme starke Truppen bei der Räumung und Planierung vorankamen, schrieb damals die
taz, in einer Sonderausgabe Gorleben.
Hubschrauber,Wasserwerfer, Panzerwagen, Reiterstaffeln und Hunde wurden aufgefahren.
Fernsehkameras übertrugen die ungleiche In dieser Randspalte wird in kurzen Worten
erklärt, in welchem Ausbaustadium sich die verschiedenen Anlagen befinden. Schlacht um
Gorleben in die Wohnzimmer der Nation. Der Sender des Hüttendorfs ließ die Lüchow-
Dannenberger Bevölkerung an ihren Radios zu Ohrenzeugen des Geschehens
werden: Die Leute, die abgeräumt werden, machen gar nichts und werden trotzdem
zusammengetreten. Einer kann sich schon kaum noch rühren. Es ist ein Wunder, daß sich
der Rest noch an die Abmachung hält und nicht zurückschlägt, keinen Widerstand
leistet.
Trotz Angst und Wut über die gewaltätigen Übergriffe der Polizei, hielten sich die
Platzbesetzer an ihr Konzept, die Republik Freies Wendland gewaltfrei gegen die staatliche
Übermacht zu verteidigen.
Sabine Steinmann
Termine 08.Mai 05 Platzbesetzung 1004, Tagebücher,Texte,
Briefe gelesen von Wolfgang Kaven; Ort: auf der Bohrstelle 1004, bei Regen Blitz + Donner
im Gasthaus Wiese, Gedelitz. Beginn: 11.30 Uhr, Ausschilderung ab Trebel und Gorlebener
Atomanlagen. 5.Mai 05 bis 16.Mai 05, Besetzt, die Republik
Freies Wendland auf der Bohrstelle 1004; Fotoausstellung. Ort: Gasthaus Wiese in Gedelitz
Info: Gorleben Archiv OT Grabow Am Rott 5, 29439 Lüchow Fon: 05864/987043, Fax:
987083, gorlebenarchiv@t-online.de
Letzter Atommülltransport zur Plutoniumfabrik
Zehn Jahre ist es nun her, dass der erste Transport mit hochradioaktivem Atommüll ins
niedersächsische Gorleben rollte.
Für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI), die gerade eine
künstlerische Gedenkaktion zur Mahnung des 19. Tschernobyl-Jahrestages vorbereitet, war
es nach 13jähriger erfolgreicher gerichtlicher Verhinderung der Einlagerung ein
tiefschwarzer Tag. Am 25. April 1995, einen Tag vor dem neunten Jahrestag der
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl, rollte der Transport um 17.12 Uhr durch die Einfahrt
zum Zwischenlager. Zuvor räumten Polizei und Bundesgrenzschutz mit Wasserwerfern,
Hubschraubern und Hundestaffeln tausende Menschen aus dem Weg, die sich mit viel Fantasie
dagegen quergestellt hatten. Die Menschen im Wendland mussten bislang die neun größten
Polizeieinsätze in der Historie der Bundesrepublik über sich ergehen lassen.
Die Entsorgungsfrage indes bleibt weiter ungelöst. Stattdessen landet der brisante
Strahlenmüll in einem Zwischenlager, dass vom Sicherheitsniveau dem einer
Kartoffelscheune entspricht. Die Betreiber der oberirdischen Halle aus der Atomindustrie
sprechen von einem reinen Wetterschutz. Trotzdem sollen weitere Castortransporte rollen,
die damit den seit inzwischen 28 Jahren umstrittenen Gorlebener Salzstock als
Endlagerstandort manifestieren. Unsere grundgesetzlich verbrieften Rechte auf körperliche
Unversehrtheit, Demonstrationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung werden unter
Einsatz gigantischer Polizeikontingente für die Finanzinteressen der Atomindustrie außer
Kraft gesetzt. Verhängte Demonstrationsverbotszonen über 70 km Länge zwischen Lüneburg
und Dannenberg zementieren zusätzlich diesen, eines demokratisch organisierten
Gemeinwesens zutiefst unwürdigen, regelmäßigen und unerträglichen Zustand.
Brisant ist die rechtliche Situation nach dem Stopp der Transporte in die
Plutoniumfabriken. In der Atomgesetzgebung waren bislang als zwingender
Entsorgungsnachweis für den Betrieb der AKWs entweder die gefährliche
Wiederaufarbeitung, oder die sogenannte direkte Endlagerung vorgeschrieben. Es
gibt aber kein Endlager, in das direkt eingelagert werden könnte. Deshalb ist es
skandalös, dass nun offensichtlich die brisante Einlagerung in Leichtbauhallen als
direkte Endlagerung deklariert wird.Weltweit gibt es kein sicheres Endlager für
hochradioaktiven Atommüll, obwohl bereits seit 60 Jahren Atommüll produziert wird. Die
Verfrachtung in strahlende Kartoffelscheunen kann nicht ernsthaft als
Entsorgungsnachweis behauptet werden.
Francis Althoff
BI-Brief an Schröder taucht nach 4 Jahren im nds. Landtag auf!
Als obskur und dreist bewertet die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg,
dass eine briefliche Eingabe an Kanzler Schröder und den damaligen Bundespräsidenten Rau
vier Jahre nach seiner Absendung unbeantwortet im Umweltausschuss des niedersächsischen
Landtags auftaucht.
Der auch von anderen Umweltverbänden unterzeichnete Brief fordert einen atom- und
verfassungsrechtlich gebotenen Widerruf der AKW-Betriebsgenehmigungen wegen mangelnder
Sicherheit und fehlender Entsorgungsvorsorge. Der Brief vom 08.10.2001 traf in der
niedersächsischen Landtagsverwaltung am 10.03. diesen Jahres ein. Die BI erfuhr davon
über eine Mitteilung, dass der niedersächsische Umweltausschuss zum Inhalt nach
Abschluss der Ermittlungen nicht vor Juni diesen Jahres und nichtöffentlich
eine Empfehlung an den Niedersächsischen Landtag abgeben will.Was in der fast
vierjährigen Zwischenzeit mit dem Brief geschah und warum er nach Niedersachsen
weitergereicht wurde, ist für die BI rätselhaft. Der Bundeskanzler nimmt offensichtlich
die berechtigte Besorgnis mündiger Bürger nicht ernst. Es ist auch unvorstellbar, dass
der niedersächsische Umweltausschuss über AKW-Abschaltungen entscheiden kann.
Sarkastisch überlegt die BI nun, welchen Brief sie nun an Schröder schicken soll, um im
Jahr 2009 den niedersächsischen Umweltausschuß zu beschäftigen.
Auszüge aus dem inzwischen vier Jahre alten unbeantworteten Brief: Neben dem Stand von
Wissenschaft und Technik etablierte das Bundesverfassungsgericht eine weitere Maßgabe,
der die Bestandskraft der Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke unterliegt. So heißt
es im Kalkar- Urteil, dass bei der Art und Schwere der Folgen eines Atomunfalls
bereits eine entfernte Wahrscheinlichkeit" des Eintritts genügen muss, um die
Schutzpflicht auch des Gesetzgebers konkret auszulösen". Nach den Zahlen der
Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke" ist aber bei 19 Atomkraftwerken und
durchschnittlich 30 Betriebsjahren allein aufgrund technischen Versagens mit einer
Wahrscheinlichkeit von 2% mit einem Super-GAU zu rechnen. Das Bundesumweltministerium
rechnet in seinem Rechtsgutachten vom 12. August 1999 mit einer Sicherheit von ca.
1%" mit einem Super-GAU.
Das ist alles andere als eine entfernte Wahrscheinlichkeit". Das heißt,
dass es mit einer Chance" von 1: 50 bzw. 1:100 zum Super-GAU in Deutschland
kommt. Derart große Eintrittswahrscheinlichkeiten sind aber laut Kalkar-Urteil nicht
verfassungskonform. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen kommt in seinem
Umweltgutachten 2000" zu dem Schluss, dass eine dauerhafte Abschirmung des
Atommülls vor der Biosphäre aus heutiger wissenschaftlicher Sicht nicht möglich
erscheint: Untersuchungen, die eine Basis für geeignete Endlager bilden sollen,
sind letztlich nie zu einem naturwissenschaftlich einwandfreien Nachweis eines absolut
sicheren Endlagers gelangt ... Der Umweltrat hält aufgrund der Charakteristiken
bestrahlter Brennelemente und der darin begründeten, in weiten Teilen ungelösten
Entsorgungsprobleme eine weitere Nutzung der Atomenergie für nicht verantwortbar."
Es ist nüchtern festzuhalten, dass die vom Atomgesetz geforderte geordnete
Beseitigung" des Atommülls nicht möglich ist. Aus diesem Grunde sind die
Betriebsgenehmigungen zu widerrufen. Eine weitere Atommüllproduktion würde auch wegen
des gebotenen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit nach Artikel 2
Grundgesetz und wegen des in Artikel 20a fixierten Nachweltschutzes gegen das Grundgesetz
verstoßen.
Francis Althoff
EURATOM-Vertrag aus EU-Verfassung streichen!
Die strahlenden Folgen des SuperGAU von Tschernobyl bewirken auch heute noch, 19 Jahre
und eine knappe Generation später, dass riesige Gebiete in der Umgebung des
Katastrophenreaktors unbewohnbar sind. Säuglingssterblichkeit, Totgeburten und
Fehlbildungen waren nach dem Unfall auch in den benachbarten Ländern deutlich erhöht.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden 800.000 Liquidatoren zu
Aufräumarbeiten in die Strahlenhölle geschickt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörden in
der Ukraine sind bis 1999 ca. 15 000 Liquidatoren gestorben, teilweise durch Selbstmord.
Die Schätzungen der Liquidatorenverbände in den drei Republiken liegen erheblich über
den offiziellen Angaben. In Abwägung der Angaben der Quellen geht das Otto Hug
Strahleninstitut in München davon aus, dass bis Ende 1999 mehr als 50 000 Liquidatoren
seit dem Tschernobyl- Unfall gestorben sind. Nach russischen Angaben sind heute ein
großer Teil der Liquidatoren Invaliden und leiden u.a. an Krankheiten wie
Herz-Kreislauf-Problemen, Lungenkrebs, Entzündungen des Magen-Darm-Bereichs, Tumoren und
Leukämie.
Die teilweise schwer kranken Überlebenden versuchen mit Hungerstreiks ihre Rechte zu
erkämpfen. So leben allein im Gebiet der Stadt Tula, südlich von Moskau, etwa 2.500
Liquidatoren der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. 1.700 von ihnen sind inzwischen als
Schwerbehinderte anerkannt. Seit dem Inkrafttreten der Sozialreform haben sie kein Geld
mehr, um dringend benötigte Medikamente und die stark gestiegenen Wohnnebenkosten zu
bezahlen.
Bei einem deutschen AKW käme es durch eine unterschiedliche Reaktortechnik nach einem
SuperGAU zwar zu keinem vergleichbaren Brand wie in Tschernobyl. Das Freisetzungsinventar
aber, ist 3-5 mal größer als in Tschernobyl. In Belarus haben 400.000 Menschen ihre
Wohngebiete verlassen müssen. In Deutschland kann wegen der 7-10 mal höheren
Besiedlungsdichte bei einem SuperGAU die Evakuierung von etwa 3-6 Millionen Menschen
notwendig sein. Da eine Evakuierung so vieler Menschen unmöglich ist, würden sie
weitgehend sich selbst überlassen sein. Nach den Zahlen der Deutschen Risikostudie
Kernkraftwerke" bezogen auf 19 Atomkraftwerke (inzwischen sind es 18) und
durchschnittlich 30 Betriebsjahren ist allein aufgrund technischen Versagens mit einer
Wahrscheinlichkeit von 2% mit einem Super-GAU zu rechnen. Das Bundesumweltministerium
rechnet in seinem Rechtsgutachten vom 12. August 1999 mit einer Sicherheit von ca.
1%" mit einem Super-GAU. Das ist alles andere als eine entfernte
Wahrscheinlichkeit". Das heißt, dass es mit einer Chance" von 1: 50 bzw.
1:100 zum Super-GAU in Deutschland kommt. Derart große Eintrittswahrscheinlichkeiten sind
aber laut Kalkar-Urteil nicht verfassungskonform. Weltweit sind heute 441 Atommeiler in
Betrieb. 291 AKW, das sind etwa zwei Drittel, laufen bereits 20 Jahren und länger, 90
sogar 30 Jahre und mehr. Die Anzahl von maroden und aus technischen oder finanziellen
Gründen nicht nachrüstbaren Atomreaktoren ist groß. Besonders beunruhigend ist, dass
immer noch 16 Tschernobyl-baugleiche Reaktoren am Netz sind, 15 davon in Russland und 1
AKW in Litauen.
Mit EURATOM-Krediten sollen zudem weitere Reaktorbaustellen fertiggestellt werden. Für
die russische AKW-Baustelle Kalinin-3 sollen 335 Mio. Euro aus EURATOM-Töpfen fließen
und Rumäniens kanadischer Schwerwasserreaktor Cernavoda-2 mit 250 EURATOMMio.
fertiggestellt werden. Aus einem bislang nicht veröffentlichten Papier der EU-Kommission
gehen Planungen hervor, dass die EU mit EURATOM-Krediten in Zukunft 5 weitere AKWS an 4
Standorten Kalinin-4, Balokovo-5 und 6, Kursk-5 und Rostov-2 finanzieren
will. Ein Skandal, weil EURATOM-Kredite nur für die Erhöhung der Sicherheitsstandards
von Atomreaktoren vergeben werden dürfen. Der seit dem EU-Grundlagenvertrag von 1958
existierende EURATOM-Vertrag, eine länderübergreifende Verpflichtung Atomenergie zu
fördern, soll weiterhin Bestandteil auch der neuen EU-Verfassung bleiben. Der 2002 von 4
auf 6 Milliarden Euro aufgestockte Kreditrahmen des EURATOM-Vertrags steht der dringend
notwendigen Entwicklung zu einer ernst zu nehmenden Energiewende im Weg. Durch die
gezielte Konkurrenz einer einseitigen Nuklearförderung werden die marktwirtschaftlichen
Bedingungen für regenerative Energieträger unerträglich erschwert. Der EURATOMVertrag
muss aus der EU-Verfassung gestrichen werden. Wer die umstrittenen Gelder für
AKW-Baustellen vergibt, hat aus Tschernobyl überhaupt nichts gelernt.
Francis Althoff
Gegen die nach unserer Auffassung rechtswidrigen
Ingewahrsamnahmen beim CASTOR-Transport 2001 in Splietau hat die langjährige Anwältin
der Atomkraftgegner im Wendland, Ulrike Donat, beim Bundesverfassungsgericht (BVG)
Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Exemplarisch für viele andere Betroffene wird der Fall von Martina L. vor dem obersten
Gericht der Bundesrepublik neu aufgerollt werden. Streitpunkte sind die Dauer der
Freiheitsentziehung, d.h. Einknastung im Kessel, Gefangenenbus und in der
Gefangenensammelstelle (GeSa) Neu-Tramm ohne richterliche Anhörung, eine willkürliche
Gefahrenprognose der Polizei, die Frage einer Versammlungsauflösung und die
schlechte Behandlung im Gewahrsam.
Zusätzlich ist in Karlsruhe zu klären, ob der Lüchow-Dannenberger
Amtsgerichtspräsident in den nachträglichen Verfahren überhaupt entscheiden durfte,
obwohl er bereits während der Ingewahrsamnahmen untätig geblieben war trotz
Anrufung durch Rechtsanwälte. Nach Auffassung der BI-Anwältin hätte er als
befangen Kraft Gesetzes Verstoß gegen Art. 101 Grundgesetz in
diesen Verfahren nicht entscheiden dürfen. Wann über die Verfassungsbeschwerde
entschieden wird ist noch völlig offen. Das BVG hat die 35seitige Eingabe aber bereits an
das Niedersächsische Justizministerium zur Stellungnahme weitergeleitet (Aktenzeichen: 2
BvR 447/05).
Hintergrund sind die Ereignisse während des CASTOR-Transportes im November 2001. Die
Betroffene war am 13. 11. etwa gegen10.35 Uhr in Splietau festgenommen, mehrere Stunden
zunächst im Gefangenentransporter und dann in der Gefangenensammelstelle (GeSa) in Neu-
Tramm festgehalten worden, und hat bis zu ihrer Freilassung nach etwa 22 Stunden keinen
Richter gesehen. Zudem waren die Bedingungen im CASTOR-Knast Neu-Tramm, einer
umfunktionierten Fahrzeughalle teilweise mit Käfigen ausgestattet
unzumutbar. In ähnlich gelagerten Fällen hatten sich Betroffene nachträglich vor dem
Amtsgericht Dannenberg durchsetzen können die Ingewahrsamnahmen wurden
als rechtswidrig angesehen, weil es keinerlei Auflösung der Versammlungen durch die
Polizei gegeben hatte. Diese Entscheidungen haben mittlerweise trotz Beschwerden der
Bezirksregierung Lüneburg bzw. der Polizei vor dem Oberlandesgerichts Celle endgültigen
Bestand im Sinne der CASTOR-Gegner erhalten (Gorleben- Rundschau berichtete).
Ersatzbestrafung durch polizeiliche Festnahmen?

Der Fall der Beschwerdeführerin vor dem BVG, wie es im Amtsdeutsch so
schön heißt, hat noch eine pikante Besonderheit. Dannenbergs Amtsgerichtspräsident Reif
hätte als zuständiger Richter in der GeSa die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung
der Betroffenen prüfen müssen. Das hat er trotz Anrufung durch Anwälte unterlassen,
weil die Polizei die Unterlagen bis nach 22 Uhr am Abend also fast 12 Stunden nach
der Festnahme noch nicht wie erforderlich zusammengestellt hatte, die Richter dann
aber Dienstschluß hatten und nicht mehr über die Freilassungen entscheiden
konnten oder wollten.
Genau aber der in der GeSa für die Atomkraftgegnerin zuständige Eilrichter Reif hat
in dem nachfolgenden Feststellungsantrag gegen die Klägerin entschieden eine
Verhinderung effektiven Rechtsschutzes gemäß der Artikel 19 Abs. 4 und
Artikel 104 Abs. 4 des Grundgesetzes, wo es heißt: (Art. 19): Wird jemand durch die
öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit
eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg
gegeben bzw. (Art. 104): Von jeder richterlichen Entscheidung über die
Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des
Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. Der
Betroffenen war wie leider immer wieder zu CASTOR-Zeiten üblich, neben
anderen persönlichen Dingen, Papier und Stift, auch ihr Handy abgenommen worden, so dass
sie weder zu Hause bescheid sagen und darauf hinweisen konnte, sie würde noch länger
festgehalten, und so die Betreuung ihrer Kinder organisieren, noch sich mit ihrem Anwalt
abstimmen konnte.
Und auch der GG-Artikel 101 kommt in der Verfassungsbeschwerde zum tragen. Dort ist
nämlich festgelegt: (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem
gesetzlichen Richter entzogen werden. und (2) Gerichte für besondere
Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden. es stellt sich ja
schon lange die Frage, ob das Grundgesetz im Atomstaat Bundesrepublik Deutschland während
der CASTOR-Tage schlichtgweg außer Kraft gesetzt ist. Ingewahrsamnahmen, so
die Rüge vor dem BVG, widersprächen gesetzlichen Bestimmungen in einer Weise, die
Ersatzbestrafungen gleichkämen: der Betroffenen wurde über viele Stunden der
Toilettengang verweigert, sie bekam nach Stunden im Gefangenenbus Panik und Platzangst,
wurde trotz gesundheitlicher Probleme wie einer Stauballergie u.a. über Nacht in einer
staubigen Fahrzeughalle ohne Einrichtung festgehalten, gemeinsam mit weiteren ca. 100
Frauen. Hygienische Bedingungen und Verpflegung waren unzureichend, an eine Nachtruhe war
wegen ständiger polizeilicher Beobachtung und Videoaufzeichnungen, lärmende
Polizeibeamte und ständiger Aufrufe nicht zu denken. Ausgestattet waren die
Gefangenen von der Polizei lediglich mit einer dünnen Iso-Matte und einer Decke worden;
Belüftung und Heizung erfolgten so, dass es entweder kalt war, oder ein starkes Gebläse
viel zu trockene und viel zu heiße, staubige Luft in die Halle blies.
Recht auf richterliche Anhörung verhindert
Insgesamt hatte die Polizei an jenem 13. November 780 Menschen in Gewahrsam
genommen und nach Neu-Tramm verbracht, womit die Kapazitätsgrenzen der GeSa weit
überschritten waren. Für alle diese Fälle standen lediglich 5
Computerarbeitsplätze zum abarbeiten zur Verfügung. Bevor die Festgesetzten
formularmäßig im Computer erfasst waren, wusste offiziell auch kein Richter von der
jeweiligen Person. Und auch erst nach der EDVErfassung entschied eine besondere Polizei-
Ermittlungseinheit in der GeSa, auf welcher Rechtsgrundlage die Freiheitsentziehung
überhaupt erfolgt sein sollte: ob im Rahmen einer strafrechtlichen Verfolgung, oder als
präventivpolizeiliche Maßnahme ein Unding in eimem Rechtsstaat.Von
dieser Polizeitruppe erstellte Gefahrenprognosen wurden aus Textbausteinen
zusammengestellt, die gleichzeitig einen Antrag auf richterliche Überprüfung darstellen
sollten. Im Falle der betroffenen Demonstrantin waren dort Ausführungen hinterlegt, die
auf teilweise unrichtigen und entstellten Schilderungen beruhten, und mit der konkreten
Tat der Betroffenen nichts zu tun hatten.
Entsprechende Erfahrungen waren bereits früher gemacht worden. Bereits beim CASTOR-
Transport im März 2001 waren ca. 1400 Personen festgenommen und in die Polizeimühle
geraten. Sie wurden teilweise in einen sogenannten Verbringungsgewahrsam
gebracht, mit Bussen und Zügen in weit entfernte Kommunen transportiert, so bspw. bis
nach Buchholz und Bad Segeberg. Damit tauchten sie in offiziellen Statistiken überhaupt
nicht auf. Interessant ist es, nachzuvollziehen, was aus den Fällen geworden ist, die in
polizeilichen Straftatstatistiken aufgeführt sind, und auf die sich
Gefahrenprognosen der Staatsmacht immer wieder beziehen. So wurden zwischen
1994 und 1997
1404 Ermittlungsverfahren eingeleitet
109 Anklagen erstellt
aber lediglich 48 rechtskräftig abgeschlossen, davon 19 mit einer Verurteilung.
Die schwersten Vorwürfe (Ein mal Nötigung, ein mal Körperverletzung) betrafen Delikte
von Polizeibeamten
alle anderen Verfahren wurden eingestellt! Gefahrenprognosen der
Polizei beziehen sich immer auf die von ihr vorgenommenen Festnahmen die wenigen
tatsächlichen Verurteilungen werden nicht berücksichtigt! Die Betroffene hat, wie sie
dem Verfassungsgericht gegenüber darlegt, die Gefangennahme als polizeiliche Bestrafung
für ihren legitimen und friedlichen Protest erlebt. Die Unterbringungsbedingungen wurden
von ihr als körperliche und seelische Misshandlung unter Verstoß gegen die
Menschenwürde und unter Verletzung der körperlichen Unversehrtheit empfunden.
Polizeimaßnahmen während der CASTORTransporte widersprechen auch dem Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit. Überzogenes polizeiliches Vorgehen ist geeignet, Bürger von der
Ausübung ihrer Versammlungsfreiheit fernzuhalten. Dabei ist bei einer Abwägung der
Verhältnismäßigkeit der Mittel und der Wesensgarantie des Grundgesetzes zu
berücksichtigen, dass weiträumig über viele Tage am medienwirksamen Ort
des Geschehens alle Versammlungen ungeachtet ihres individuellen
Gefährdungspotentials per Allgemeinverfügung verboten werden
die ortsansässige Bevölkerung in vielfältiger Weise durch die
Atommüllagerung in Gorleben bedroht ist (Strahlenbelastung, Umgehung der atomrechtlichen
Genehmigung für ein atomares Endlager durch ein lediglich nach Bergrecht genehmigtes
Erkundungsbergwerk, aber einer faktischen Zementierung des Endlagerstandortes
durch die immer weiter laufenden Einlagerungen im CASTOR-Zwischenlager)
die ortsansässige Bevölkerung seit vielen Jahren den
Besatzungszustand durch Polizeikräfte und die damit verbundenen Belastungen
wie umfangreiche Fahrzeug- und Personenkontrollen, nächtlicher Hubschrauberlärm,
Straßensperren, Beherbergungsverbote und nicht zuletzt eine Vielzahl rechtswidriger
Polizeiübergriffe zu beklagen hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Brokdorf-Entscheidung erkannt, dass
Versammlungen eben ein Stück ungebändigter Demokratie sein sollen, die zur
Korrektur parlamentarischer Fehlentscheidungen durch die Bevölkerung
erforderlich sind. Sind die Ängste und Bedrohungen der Bevölkerung schwerwiegend
und ernstzunehmend, wie es bei Bedrohungen durch die Nutzung der Atomenergie und
Lagerung radioaktiver Abfälle sei, so merkt Anwältin Donat in der Verfassungsbeschwerde
abschließend an, muß dieses ein Mehr an Schutz und Toleranz seitens
der staatlichen Hoheitsorgane zur Folge haben, nicht etwa - wie hier - zusätzlich durch
unwürdige Freiheitsentziehungen zusätzlich bestraft werden.
Dieter Metk

Stade wird am 27.04.05 erwartet
Seit Aufhebung des Atommülltransportstopps im Jahr 2001 sind im Zeitraum vom 15.05.01
bis zum 16.02.05 aus dem AKW Stade 20 Castortransporte in die Plutoniumfabrik im
französischen La Hague durchgeführt worden. Dabei wurden insgesamt 55 Atommüllbehälter
vom Typ TN 17/2 (mit je max. sieben abgebrannten Brennelementen beladen) befördert.
Voraussichtlich in den frühen Morgenstunden vom Mittwoch, den 27.04.05, wird ein
weiterer Atommülltransport aus dem am 14.11.03 stillgelegten AKW Stade nach La Hague
rollen. Recht wahrscheinlich wird dies der letzte Castortransport aus dem AKW Stade sein,
denn rechnerisch sind dann alle abgebrannten Brennelemente aus dem dortigen Abklingbecken
abtransportiert.
Vermutlicher Streckenverlauf des CASTOR zwischen Stade und Wörth: Stade - Hamburg-
Harburg, Weiterfahrt über Buchholz / Nordheide nach Rotenburg / Wümme.Von dort aus kann
der Atommüll-Transport entweder über Bremen, Osnabrück, Münster und Hamm weiterfahren
oder über Verden / Aller, Nienburg / Weser und Hamm rollen. Aus Hamm / Westfalen weiter
über Waltrop, Recklinghausen in Richtung Köln, Koblenz, Mainz und Ludwigshafen nach
Wörth. Der Castorzug wird am Mittwochabend, den 27.04.05, am deutschfranzösischen
Grenzübergang Wörth - Lauterbourg erwartet.
Nach der aktuellen Liste der Transportgenehmigungen (Stand: 20.04.05) vom Bundesamt
für Strahlenschutz in Salzgitter hat zur Zeit lediglich das AKW Stade zwei
Transportgenehmigungen zur Beförderung von Atommüll in insgesamt fünf Castorbehältern
in die Plutoniumfabrik in La Hague. - Möglicherweise könnte dieser Castortransport der
(vorerst?) letzte überhaupt sein, denn nach der "Vereinbarung zum Atomausstieg"
sind Atommülltransporte zur "Wiederaufarbeitung" nach La Hague in Frankreich
und Sellafield in Großbritannien nur noch bis zum 01.07.05 erlaubt. - Es wird
jedoch gemunkelt, daß bis dahin auch aus dem AKW Grohnde Atommüll nach La Hague
abtransportiert werden könnte. Gegen diesen letzten Atommüll-Transport aus dem AKW Stade
wird zu verstärkten Protesten aufgerufen: So wurde aus dem Kreis der 20 überwiegend
Hamburger Unterstützer- Innen - Gruppen der Stromwechsel-Jetzt Kampagne heraus die Idee
geboren, anläßlich des Tschernobyl-Jahrestages mit einer Demonstration darauf aufmerksam
zu machen, daß der letzte Castortransport aus Stade nichts mit einem Ausstieg aus dem
mörderischen Atomprogramm zu tun hat, sondern das es vielmehr eine Verlagerung der
Atomstromproduktion von Stade auf andere Standorte bedeutet. Gerade der Gedenktag an die
ca. 100.000 Todesopfer der einkalkulierten Tschernobylkatastrophe ist ein logischer Anlaß
unsere gemeinsame Forderung nach der sofortigen Stillegung aller Atomanlagen Nachdruck zu
verleihen und deutlich zu machen, dass es keinen Frieden mit der rot / grünen
Ausstiegslüge geben kann.
Am 19. Tschernobyl-Jahrestag am Dienstag, den 26.04.05, veranstalten Hamburger Anti-
Atomgruppen eine Demo in Hamburg- Harburg. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr die SBahnstation
Harburg-Rathaus, Ausgang Sand. - Im Anschluß an diese Demo findet dort ab 19:30 Uhr bis
zur Durchfahrt des Transportes eine Mahnwache statt.
Weitere Mahnwachen finden in Buchholz / Nordheide und Rotenburg / Wümme am 26. -
27.04. statt.
Von ContrAtom (Buchholz) wird entlang der Transportstrecke im norddeutschen Raum zu
einer großflächigen Brücken-Besetzungs-Aktion aufgerufen: Sollten sich allerdings
Personen an der Strecke befinden, drosseln die Verantwortlichen das Tempo des Transportes
deutlich. Wenn viele Menschen sich auf den Brücken über die Transportstrecke
befinden, wird der Transport gezwungen sein, langsamer zu fahren.
Im Münsterland (Osnabrück, Münster, Waltrop, ...) sind weitere Proteste gegen den
Atommülltransport angekündigt worden. Aktuelle Informationen zum Stand der Dinge zum
CASTOR in Norddeutschland erhaltet ihr über das
Norddeutsche Info-Telefon: 0160 / 95 48 96 10
sowie im Internet:
ContrAtom www.contratom.de
SAND Hamburg www.nadir.org/sand
X1000malquer Regionalgruppe Hamburg http://x1000hamburg.de
Münsterlander: WigA Münster www.wigatom.de
MEGA Waltrop www.mega-waltrop.de
Sowie auf Indymedia http://de.indymedia.org/openposting/index.shtml
http://de.indymedia.org/castor/index.shtml
)
Paul Dreher

Während Millionen für Gefahrenabwehrmaßnahmen ausgegeben werden, wird die
Recherche-Arbeit zum Betrieb des Endlagers erschwert. Die Stilllegung kommt nicht voran.
Am 22.April ist die Betriebsgenehmigung des ERAM 19 Jahre alt geworden.Wenige Tage vor
dem Super-GAU in Tschernobyl hatte das Staatliche Amt für Atomsicherheit und
Strahlenschutz dem zentralen Atommüllendlager der DDR den unbefristeten Dauerbetrieb
erlaubt. Mit dem Einigungsvertrag wurde die Morsleben-Genehmigung übernommen
befristet auf zehn Jahre.Angela Merkel, damals noch Bundesumweltministerin, verlängerte
in der Mitte der 1990er Jahre diese Frist bis zum 30. Juni 2005. Inzwischen hat rot-grün
die Frist per Atomgesetzänderung ganz aufgehoben, allerdings die weitere Einlagerung
untersagt.
Morsleben wird weiterhin auf der Grundlage der DDR-Genehmigung betrieben und das
Verhalten des Bundes lässt vermuten, dass dies auch noch viele Jahre so weiter gehen
wird. Obwohl mit der Verfüllung von fast der Hälfte des Zentralteils bereits die zweite
Gefahrenabwehrmaßnahme eingeleitet werden musste, um eine vorliegende akute Gefährdung
abzuwenden, geht das Stilllegungsverfahren kaum voran.
Informationen aus dem Magdeburger Umweltministerium zufolge liegen die Unterlagen für
das Planfeststellungsverfahren noch immer nicht vollständig vor. Insbesondere die
Unterlagen, die die konkrete Umsetzung des Stilllegungskonzeptes betreffen, seien noch
nicht eingereicht worden. Die Unterlagen der Standortbeschreibung würden derzeit vom
Umweltministerium geprüft. Sobald alle Unterlagen vorhanden und von der
Planfeststellungsbehörde geprüft seien, würde die Auslegung der Planunterlagen
erfolgen. Zwei Monate müssen der kritischen Öffentlichkeit dann genügen, diese
Unterlagen zu prüfen und Einwendungen zu begründen.
Seit einigen Monaten werden den Nachforschungen des Morsleben-Netzwerkes und der
Greenkids Magdeburg e.V., die ein Dokumentationsprojekt zur Aufarbeitung der Geschichte
des Endlagers führen, von verschiedenen Seiten des Bundes Steine in den Weg gelegt. Das
betrifft konkrete Einzelanfragen an das BfS, die seit Herbst letzten Jahres auch nach
Rückfragen nicht beantwortet wurden, einen umfassenden Fragenkatalog, auf den mit Verweis
auf das laufende Verfahren nicht geantwortet würde und die Verschleppung des Antrags
weiterer Befahrungen im Schacht Marie und im Verfüllbereich.
Eine unbeantwortete Frage betrifft das Inventar des ERAM. Bei einer Befahrung der
Einlagerungsbereiche fiel auf, dass die offiziellen Angaben zum Plutoniumanteil der
radioaktiven Abfälle wesentlich reduziert wurden. Auf die Nachfrage dazu konnten die
anwesenden DBEund BfS-Mitarbeiter nur mit Spekulationen antworten und vertrösteten auf
eine spätere Antwort. Plutonium ist besonders aufgrund seiner starken toxischen Wirkung
von Belang. Die zweite Frage, auf die das BfS bis heute nicht antworten konnte, ist für
seine aktuelle Politik unangenehmer: Bei den Recherchen war aufgefallen, dass dem BfS
bezüglich der laufenden Verfüllmaßnahmen eine Übersicht von Verfahrensvarianten mit
Öffentlichkeitsbeteiligung vorlag.
Darunter war auch eine Variante, die zeitgleich mit dem jetzt praktizierten
bergrechtlichen Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit hätte gestartet werden
können. Bis jetzt ist nicht nachvollziehbar, warum die jahrzehntelange Morsleben-Politik
der Entscheidungen hinter verschlossenen Türen fortgesetzt wird. Der Zeitfaktor, wie es
bis dahin behauptet wurde, kann wohl ausgeschlossen werden. Im Zuge der Recherchen traten
viele weitere Fragen auf, die zum Teil einzeln bzw. in Form eines Fragenkataloges an das
BMU als oberste Behörde gerichtet wurden. Zunächst erklärte sich das
Bundesumweltministerium für nicht zuständig und verwies auf das BfS. Dieses wiederum hat
die Beantwortung der Fragen bisher damit abgelehnt, der Aufwand sei zu groß und die
Nachforschungen beträfen ein laufendes Verfahren (die Stilllegung), zu dem keine Auskunft
gegeben würden. Zum Teil wurde auch an das Magdeburger Umweltministerium verwiesen.
Dieses wiederum sieht sich nicht in der Lage alle Fragen zu beantworten, da ihm viele
Punkte im Detail auch nicht vorlägen und beruft sich auch auf das laufende Verfahren.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum das BfS nicht in der Lage sein sollte, zumindest
Teile des Fragenkataloges zu beantworten und zu erläutern, wann bzw. wie die anderen
Antworten zu bekommen sind. Die Art, wie mit den Nachforschungen umgegangen wird, deutet
eher auf ein Desinteresse hin. Ganz deutlich macht dieses Verhalten auch das Auftreten des
Mitarbeiters der Fachabteilung Dr. Hund, der u.a. für das Stilllegungsverfahren
zuständig ist und den Befahrungsantrag zu bescheiden hat. Obwohl der Antrag frühzeitig
gestellt wurde, trat er erst relativ kurzfristig mit Nachforderungen an die Greenkids
heran. Plötzlich genügte die Projektbeschreibung und Erläuterungen, was warum
besichtigt werden soll, nicht mehr obwohl dies am 30. August 2004 für die
Befahrung des doch problematischeren Einlagerungsbereiches keine Hürde darstellte. In
einem Telefonat ließ er durchblicken, dass er an der Seriösität des Forschungsprojektes
zweifelt und überhaupt seine Existenz in Frage stellt. Unglaublich eigentlich angesichts
dessen, dass bereits seit Monaten eine hier entstandene Ausstellung im Magdeburger
Uniklinikum gezeigt wurde und gerade in Zusammenarbeit mit der sachsen-anhaltinischen
Stasi-Beauftragten eine Broschüre zu diesem Thema herausgegeben wurde.
Um den Forderungen des Dr. Hund gerecht zu werden wurden ihm wie gefordert
Förderbescheide, Antragsunterlagen, Honorarverträge, Publikationen und diverses mehr zum
"Beweis" des Forschungsprojektes zugestellt. Geantwortet hat er nun seit fast
vier Monaten nicht. Auch ein Schreiben an den früheren Morsleben-Gegner und heutigen
BfS-Präsident Wolfram König, in dem über diesen Vorgang informiert und um
Unterstützung gebeten wurde, blieb unbeantwortet.
Das BfS versteift sich darauf, dass es weitergehende Informationen erst im Zuge der
Auslegung von Unterlagen im Stilllegungsverfahren geben soll.Wann dies jedoch geschehen
wird, ist unklar. Auch ist es nicht zumutbar, über hundert Akten (dies dürften allein
die kompletten auch nichtöffentlichen - Unterlagen zur Stilllegung ausmachen)
innerhalb von zwei Monaten lesen und verstehen zu sollen.Aber das ist wohl auch nicht
gewollt, lieber soll sich die Öffentlichkeit auf die beauftragten Gutachter- Innen
verlassen.Auch der Kompromissvorschlag, Zwischenberichte mit detaillierten aber allgemein
verständlichen Informationen zum Stilllegungsverfahren herauszugeben, wie es im Falle des
Schacht Konrad geschah, wurde seit einem Jahr mehrfach abgelehnt.
Publikationen, basierend auf den bisher vorliegenden Kenntnissen, gibt es trotzdem. Vor
kurzem ist die Broschüre "Die (DDRGeschichte des Atommüll-Endlagers Morsleben"
als Kooperation zwischen Greenkids und Landesbeauftragter erschienen, eine Studienarbeit
zu Sicherheitsfragen ist in Arbeit. Außerdem wird weiter an der Wanderausstellung
"Morsleben Geschichte eines umstrittenen Atomprojekts" gearbeitet, die
für die nächsten Monate noch Ausstellungsorte sucht. Zuletzt war sie in der
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn zu sehen.
Falk Beyer
Kontakt zum Forschungsprojekt gibt es über die:
Greenkids Magdeburg e.V.
PF 320119
39040 Magdeburg
Telefon 0391-7272657
morsleben@greenkids.de
Infos: www.greenkids.de/morsleben
Das AKW Obrigheim geht vom Netz. Wann folgt der Rest? ROBIN WOOD fordert
sofortigen Atomausstieg
Das Atomkraftwerk Obrigheim wird spätestens Anfang Mai endgültig abgeschaltet. ROBIN
WOOD sieht darin einen Erfolg der Anti- Atombewegung in Deutschland, die seit Jahrzehnten
beharrlich für den Ausstieg streitet. Die Freude über Obrigheim wird allerdings dadurch
getrübt, dass allein in Deutschland noch weitere 17 Atommeiler am Netz bleiben, hoch
giftigen Müll produzieren und ein unkalkulierbares Risiko für die Sicherheit der
Bevölkerung darstellen.
In Obrigheim steht der älteste und mit 350 Megawatt der kleinste deutsche Atomreaktor.
Eigentlich hätte er schon vor rund zwei Jahren abgeschaltet werden sollen. Doch der
Betreiber Energie Baden-Württemberg (EnBW) handelte seinerzeit mit dem
Bundesumweltministerium aus, dass 5,5 Terrawattstunden des Stromkontingents vom
Atomreaktor Philippsburg 1 auf Obrigheim übertragen werden durften, um so die Laufzeit zu
verlängern. "Es ist gut, dass der Skandal-Reaktor Obrigheim nun endlich für immer
abgeschaltet wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung - allerdings leider nur
ein Trippelschritt", so Bettina Dannheim, Energiereferentin von ROBIN WOOD. "Das
AKW Obrigheim lieferte im vergangenen Jahr gerade mal 1,6 Prozent des Atomstroms, der in
Deutschland produziert wurde. Ein konsequenter Atomausstieg sieht anders aus!"
Das Land Baden-Württemberg tut sich besonders schwer, wenn es um den Atomausstieg
geht. Es deckt seinen Strombedarf zu 55 Prozent mit Atomstrom aus den fünf Reaktoren der
EnBW in Neckarwestheim, Philippsburg und - noch wenige Tage - Obrigheim. Spätestens im
sommer 2009 soll - nach Atomgesetz - mit Neckarwestheim 1 das nächste AKW abgeschaltet
werden. Der designierte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) aber würde die
Laufzeit der Reaktoren gern verlängern - ungeachtet der Tatsache, dass die Geschichte der
Meiler eine einzige Skandal- Chronik darstellt.
Von seinen 37 Jahren Laufzeit hatte das AKW Obrigheim 24 Jahre lang keine
Dauerbetriebsgenehmigung. Bis heute ist nicht abschließend geklärt, ob die Anlage
überhaupt genehmigungskonform errichtet wurde. Auch die anderen Atomreaktoren der EnBW
werden nicht sicher betrieben. Noch Anfang des Jahres hatten Fachleute der Internationalen
Atomenergiebehörde gravierende Mängel beim Sicherheitsmanagement des Meilers
Philippsburg 2 festgestellt.
Bettina Dannheim, Energiereferentin
energie@robinwood.de
Herzlichen Dank für die Einladung im Wendand über Ostern. Es hat uns allen richtig
gut gefallen.Wir haben vor allem das Treffen mit den AnwohnerInnen und AktivistInnen aus
der "freien Republik Wendland" genossen, so wie den politschen und kulturellen
Austausch. Beides gehört ja zusammen. Das selbstverwaltete Kulturzentrum in Platenlaase
fanden wir richtig schön und gemütlich, so wie das schöne Gästehaus in Meuchefitz. Die
Erläuterungen von Francis über die Geschichte vom Wendland haben uns besonders
interessiert, wir können jetzt besser verstehen wie es dazu gekommen ist, dass ein
Grossteil der einheimischen Bevölkerung sich gegen den Atomstaat über Jahren zu Wehr
setzt. Der Austauch zwischen AktivistInnen aus beiden Ländern ist immer bereichernd. Auch
wenn wir auf dieser Seite der Grenze (in Frankreich) noch mehr Schwierigkeiten haben
unsere Botschaft bekannt zu machen und uns quer zu stellen! Wir sind uns auch allen dessen
Bewusst, dass einige Deutschen AktivistInnen vielleicht teilweise von der Podiumdiskussion
enttäuscht wurden. Es wurde nicht über den Tod von Sébastien geredet und auch nicht
darüber, was dies für die französische Antiatombewegung bedeutet und wie wir weiter
kämpfen wollen. Viele Deutschen AktivistInnen hätten sicherlich gerne darüber
diskutiert, die Frage ist ja am Ende der Veranstaltung aufgetaucht. Aber die Gruppe von
Avricourt wollte nicht darüber reden, der kulturelle Austausch sollte im Vordergrund
stehen und Ziel des Besuchs beider Gruppen bleiben. Die AktivistInnen der
Laneuveville-Gruppe haben Wert darauf gelegt, diesen Wunsch einzuhalten. Auch wenn wir
trotzdem denken, dass es zu einer Diskussion darüber eines Tages kommen soll. Es ist
vielleicht noch zu früh mit den Menschen öffentlich darüber zu reden. Sie sind bestimmt
noch tief schockiert und Reden ist ihnen nicht einfach. Die verschiedenen Aktionsgruppen
sind dazu in Frankreich sehr informell, das sind keine feste Gruppen. Die Leute wechseln
der Gruppe von Aktionen zu Aktionen.
Das ist der Grund warum wir keine "offizielle" Stellung haben und nicht in
Name der Antiatombewegung reden wollen. Die Botschaft unserer Gruppe ist jedoch klar: Der
Kampf geht weiter. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass die Leute im Wendland sich
trotzt des Unfalls weiterhin mit Fantasie und Kreativität quergestellt haben. Wir geben
nicht auf, denn wir wissen, dass die Atomlobby sich darüber freuen würde, wenn der Tod
von einem Aktivist uns "beruhigen" würde. Ganz im Gegenteil, wir wollen uns
gegen die Atomindustrie durch gewaltfreie Aktionen des zivilen Ungehorsams vieler Art
weiterhin querstellen. Wir sind selbstbewusst, wir handeln nicht unüberlegt und wir
wissen wofür wir stehen.
Die menschenlebensverachtende Verantwortungslosen sind auf der Seite der Atomlobby. Wir
kämpfen um das Leben.
Mit atomfeindliche Grüssen, Die Laneuveville-Gruppe
Sehr geehrte Frau Staatsanwältin, wir haben durch eine interne Mitteillung der SNCF
(franz.Bahnges.) erfahren, dass Sie entschieden haben zusätzliche Ermittlungen im Falle
des, am 7. Nov. 2004, verstorbenen Atomkraftgegners zu führen. Diese Entscheidung kann
nur dazu führen ein Gesamtbild der Ursachen dieses Dramas zu erstellen um, nicht einen
"Verantwortlichen" zu finden, sondern um zu verstehen wie es zu solch einem
Unfall auf einem besonders gut reglementierten Schienennetz der SNCF kommen konnte.
In der Tat, wie wir es in unseren Pressemitteilungen sagten, sieht die Verkehrsregelung
der SNCF mehrere Verfahren vor wenn es Verdachtmomente der Gefahr auf den Schienen, der
Besetzung dieser oder noch das Umherirren von Menschen oder Tiere gibt. Das gesamte
Verfahren ist in der Verordnung CG (consigne générale = Gesamtvorschriften) S.2 Nr.1,
verändert seit Januar 2005 durch eine IN 3068 S.2 B, festgeschrieben. Deshalb fragten wir
uns, da der Hubschrauber der Gendarmerie verschwunden war, welche Gründe die SNCF dazu
bewegt hatten die vorgesehenen Vorkehrungen im Falle der "Gefahrenvermutung"
nicht anzuwenden. Schon allein der Gebrauch eines vorrausfliegenden Hubschraubers, der
demnach dem Zugführer jede Behinderung signalisieren konnte, beweist dass die
Staatsgewalt und die SNCF Bedenken hatten in puncto Sicherheit dieses Transport. Da
ausserdem, der Zug zwei Stunden zuvor von Atomkraftgegnergruppen in einem Gebiet wo solche
Aktionen gewöhnlich sind, gestoppt wurde, war zu erwarten dass andere Blockaden bis zu r
Grenze möglich sein würden. Infolgedessen, denken wir dass das Inkrafttreten eines Teils
der Verordnung die Möglichkeit des "Befehl der vorsichtigen Fahrt" an den
Lokführer hätte gegeben werden können; ihm zu verbieten schneller als 70km/h zu fahren,
und mit der Auflage, während der Abwesenheit des Hubschrauber, sicher vor einem
"Hindernis" zu stoppen.Wir sind bereit, im von Ihnen gewählten Rahmen, mit
Ihnen und den Verantwortlichen der SNCF zu sprechen.
Mit Ausdruck unserem gewerkschaftlichen Gruss.
Für SUD-rail D. Malvaud,
Alain Cambi Mitglied im CNHSCT,
Fédération SUD-rail,
17 Boulevard de la Libération
F-93200 Saint Denis.
Übersetzung: Jacques Schuler
Unappetitliches Pack, beschimpfte der ehemalige Bundesinnenminister Manfred
Kanther einst die Menschen im Wendland, die sich gegen Castortransporte querstellten. Als
appetitlich kann nun allerdings nicht gerade bezeichnet werden, was der sich so gerne als
moralisch einwandfreie Christdemokrat gebende Kanther auf dem Kerbholz hat. Zu einem Jahr
und sechs Monate Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 25.000 wurde der
Saubermann nun vom Landgericht Wiesbaden verurteilt.

Straftäter Manfred Kanther, Geboren am 26. Mai 1939 in Schweidnitz (Schlesien);
verheiratet, sechs Kinder.
Als ehemaliger CDU-Generalsekretär in Hessen hatte er mit dem früheren Schatzmeister
Casimir Prinz zu Sayn-Wittgenstein und dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Horst
Weyrauch 20, 8 Mio. DM Parteivermögen auf einem Schwarzgeldkonto in der Schweiz
versteckt. Nach der Aufdeckung der schwarzen Konten versuchte sich Kanther mit dem nicht
nur unappetitlichen Erklärungsversuch, es handele sich um jüdisches Erbe.
In einem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Bescheid des Bundestagspräsidenten
Wolfgang Thierse wurde die CDU verpflichtet, Einnahmen aus der staatlichen
Parteienfinanzierung in Höhe von 21 Mio. rückzuzahlen. Im Dezember hat die CDU
auf dem Düsseldorfer Parteitag beschlossen, dass die rund 580.000 Parteimitglieder ab
Mitte 2005 drei Jahre lang jeden Monat mit einem Sonderopfer die Summe wieder
zusammentragen sollen. Dafür machte sich Angela Merkel stark, die sich einst auf die
katastrophalen Verladevorgänge beim ersten Castortransport nach Gorleben angesprochen,
mit dem Ausspruch beim Kuchenbacken geht auch mal ein bisschen Backpulver
verloren, als gelernte Physikerin diskreditierte.
Francis Althoff
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