| GORLEBEN RUNDSCHAU |
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Februar2005
AUSGABE 2 |
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Schil(l)y in die Suppe spucken!Unter diesem Motto fand am Samstag, Den Hintergrund für diese Aktion bildet eine neue Initiative der Länderinnenminister Beckstein (Bayern) und Schünemann (Niedersachsen), die im Schulterschluss mit Bundesinnenminister Schily eine Ausweitung der Gentests auch auf begangene Ordnungswidrigkeiten befürworten. Beckstein macht keinen Hehl daraus, dass er mit seiner Initiative auch Castor-Gegner im Visier hat: "Wenn sich ein Demonstrant ankettet, wollen wir eine DNA-Analyse." ("Berliner Zeitung" v. 23.01.05). Und auch Schünemann bekundet auf Nachfrage der "Elbe-Jeetzel-Zeitung" vom 20.01.05, dass er sich DNA-Tests auch für Castor-Gegner vorstellen könne. Daher hatte sich die Bürgerinitiative entschlossen, besagten Innenministern in sozusagen vorauseilendem Gehorsam kräftig in die Suppe zu spucken. Die BürgerInnen auf dem Marktplatz in Lüchow waren aufgerufen, genträchtiges Material abzugeben, damit man es den Ministern zukommen lassen könne. Besonders interessant sei Genmaterial von Personen, die bereits Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken begangen hätten, denn diese stellten ja eine Gefahr als potentielle Wiederholungstäter dar, so Dieter Metk von der BI Umwelzschutz Lüchow Dannenberg in seinem satirischen Appell an die BürgerInnen. Und die eilten tatsächlich mit ihrem Gehorsam voraus: Es wurde in Gläser gespuckt, allen voran Marianne Fritzen, Urgestein der Bürgerinitiative. Haare wurden abgeschnitten und gespendet. Andere opferten Fingernägel, Zahnbürsten oder schnupften extra ins Taschentuch. Ein Kind trennte sich schweren Herzens von seinem Zuckerlolli. Jemand brachte Genmaterial gleich von der ganzen Familie an, fein in ein Fläschen abgefüllt und mit blauer Schleife versehen. Ein Herr fingerte ein benutztes Kondom aus einem mitgebrachten Fläschchen: eine genetische Doppelprobe. Drei große Gläser standen bereit, die kostbaren Spenden aufzunehmen, je eines für Schünemann, Schily und Beckstein. Die BürgerInnen hatten die Wahl, allerdings ohne Qual. Die meisten Gaben gingen auf das Spendenkonto Schünemann, man sieht, welch großer Beliebtheit sich der Lawand- order-Mann bei seinen Niedersachsen erfreut. Angesichts dieses unglaublich engagierten Gehorsams stellte Dieter Metk begeistert fest, dass wir zukünftig keine Blockwarte brauchen, um die Menschen zu Gehorsam und guten Taten zu drängen. Einen besonders innigen Dank richtete Metk auch an den Grünen Bundestagsabgordneten Ströbele, dass auch er endlich seinen Widerstand gegen Genanalysen und -speicherung aufgegeben habe und damit dem unbändigen Drang zu vorauseilendem Gehorsam der BürgerInnen nicht mehr im Wege stehe. Dieter Metk stellte begeistert fest, dass wir zukünftig keine Blockwarte brauchen Zum Abschluss der Aktion versenkte Dieter Metk das Spendenglas Schünemann in ein großes Postpaket.Wir dürfen ganz gespannt darauf sein, ob's Schünemann erfreuen wird!
weitere Fotos unter: www.subkontur.de Nächster Etappensieg für "salinas"Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit einem Urteil vom 7. Februar 2005 entschieden, dass ein Bergwerk zur Salzgewinnung unmittelbar neben dem Gorlebener Endlagererkundungsbergwerk zugelassen werden muss. (Aktenz. 2 A 263/03). Damit hat die Klage des Grundstückseigentümers Andreas Graf von Bernstorff, der im Besitz der nötigen Salzabbaugerechtigkeit ist, im Wesentlichen Erfolg. Die Bundesrepublik, die negative Auswirkungen auf ihr Erkundungsbergwerk und ein mögliches Endlager befürchtet, hat ihr Ziel, schon den Rahmenbetriebsplan für das Salzbergwerk zu verhindern, somit nicht erreichen können. Das Verwaltungsgericht begründet das Urteil wie folgt: Die Aufhebung der 1998 erteilten Rahmenbetriebsplanzulassung durch das beklagte Landesbergamt Clausthal Zellerfeld war rechtswidrig. Der Grundstückseigentümer hat einen Anspruch auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes, und diesen über das Jahr 2003 hinaus um fünf Jahre zu verlängern. Dabei steht der Grundstückseigentümer nicht in der Pflicht, ein Gutachten darüber zu erbringen, ob seine Salzgewinnung das Erkundungsbergwerk gefährdet. Dies bleibe Aufgabe des Bergamtes. Allerdings müsse er Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt beschreiben, einen Waldbrandschutzstreifen anlegen und eine wasserrechtliche Erlaubnis vorlegen. Der Salzabbau im Südwestfeld gefährde nicht die Sicherheit des Erkundungsbergwerkes im nordöstlichen Bereich, in dem Erkundungsstrecken auf verschiedenen Höhen vorgetrieben worden sind.Auch die bisher vorliegenden Gutachten belegen keine Gefährdung des Erkundungsbergwerkes durch den Salzabbau, wenn die Erkundung auf das Nordostfeld beschränkt bleibt. Bei einer Erkundung auch im Südwestfeld könnte eine Beeinträchtigung gegeben sein, jedoch vermag die bloße Option einer späteren Erkundung keine Gefährdung zu begründen, die schon jetzt zu berücksichtigen wäre. Bloße Planungen sind nicht schutzwürdig. Die durch den Rahmenbetriebsplan zugelassene Erkundung wird derzeit wegen des im Juni 2000 vereinbarten Moratoriums nicht fortgeführt. Die Entscheidung über die weitere Erkundung im Südwestfeld ist zudem abhängig von den Erkundungsergebnissen im nordöstlichen Teil.Wenn diese Erkundungen ergeben sollten, dass dort hinreichend große, für die Endlagerung geeignete Salzpartien vorhanden sind, wäre eine Erkundung des südwestlichen Teiles des Salzstockes aus Sicht der Bundesrepublik nicht (mehr) erforderlich. Auch Maßnahmen, die noch fehlende Bergbauberechtigung für diesen Bereich (zwangsweise) zu erwerben, sind bisher nicht eingeleitet worden. Hierfür wäre eine Enteignung des Grundstückseigentümers hinsichtlich der ihm zustehenden Salzrechte erforderlich. Der Erlass einer atomrechtlichen Veränderungssperre befindet sich im Anhörungsverfahren. Ziel ist es, alle Tätigkeiten zu untersagen, die eine Unversehrtheit des Salzstockes nachteilig verändern könnten. Dieses würde auch die Salzabbaupläne des Klägers betreffen. Ob und wann eine solche Veränderungssperre rechtsgültig werden würde, ist derzeit offen. In Abwägung der salinas Rechte einerseits und der der Bundesrepublik zustehenden Rechte andererseits ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bundesrepublik in Bezug auf das Südwestfeld letztlich nur eine Option der Erkundung offengehalten wissen will, ohne dass diese Option in irgendeiner Weise rechtlich abgesichert ist. Eine Option aber, deren Verwirklichung für die Zukunft vollkommen offen ist, vermag sich nicht gegenüber einer durch das Eigentumsrecht des Art. 14 GG geschützten Salzabbaugerechtigkeit durchzusetzen, deren Ausnutzung durch den Rahmenbetriebsplan des Klägers eingeleitet werden soll. Der Salzgewinnung stehen auch überwiegende öffentliche Interessen nicht entgegen. Das Bundesberggesetz räumt der Sicherung der Rohstoffversorgung durch Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen eine ausdrückliche Vorrangstellung ein. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Francis Althoff
Demonstrationsfreiheit gestärktCASTOR-Gegner vor Gericht gegen den Bundesgrenzschutz erfolgreich Der Bundesgrenzschutz darf DemonstrantInnen nicht die Kosten für seine Einsätze in Rechnung stellen. Das hat am 22.2.05 das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Das Grenzschutzpräsidium Nord hatte AktivistInnen, die sich an verschiedenen Ankettaktionen gegen CASTOR-Transporte beteiligt hatten, Leistungsbescheide geschickt. Darin stellte der BGS Kosten für Personal, Fahrzeuge und eingesetzte Geräte in Rechnung, die angeblich nötig waren, um die Zugstrecken wieder frei zu bekommen. Die UmweltschützerInnen klagten gegen die Bescheide und haben heute auf ganzer Linie Recht bekommen. In der Klage ging es auch um die besonders öffentlichkeitswirksame Betonblock-Aktion gegen den Atommüll- Transport nach Gorleben im März 2001, an der sich AktivistInnen von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen Widerstand beteiligt hatten. Sie sollten zusammen 14.301,28 DM (7.312,12 Euro) für den Einsatz des BGS zahlen. Das Verwaltungsgericht Schleswig stellte heute fest, dass es sich bei den Ankettaktionen um Versammlungen gehandelt hat, die durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt sind. Die Polizei hätte die Versammlungen ausdrücklich auflösen müssen, bevor die Bundesgrenzschützer damit hätten anfangen dürfen, die AktivstInnen aus dem Gleisbett zu holen. Dies war jedoch in keinem Fall geschehen. Der Schutz besteht laut Gericht auch für Versammlungen auf Bahngleisen, deren Betreten von vornherein eine Ordnungswidrigkeit darstelle. "Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg in Zeiten, in denen das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit unter Druck ist", betont Rechtsanwältin Karen Ullmann, die mehrere AktivistInnen vor Gericht vertreten hat. "Die Auflösung einer Versammlung ist keine leere Formalie. Bürger müssen darauf vertrauen können, dass sie vor Ort erfahren, ob die Versammlung unter dem Schutz des Grundgesetzes steht oder nicht." ROBIN WOOD sieht das Urteil als wichtige Klarstellung an. "Bundesinnenminister Schily ist mit seiner Stimmungmache gegen die DemonstrantInnen und mit seinen Warnungen, sie würden auch finanziell für ihre Aktionen abgestraft, ins Leere gelaufen", sagt Jürgen Sattari,Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. Schily hatte nach der Betonblockaktion vom März 2001 eigens einen Erlass geschaffen, um dem BGS die "Inanspruchnahme von Störern auf Kosten-/Schadenersatz" bei CASTOR-Einsätzen zu ermöglichen. Ute Bertrand,ROBIN WOOD-Pressesprecherin, Auf Gleisen: Ingewahrsamnahme, ohne Demo-Auflösung, rechtswidrigAmtsgericht Dannenberg entscheidet erneut gegen Polizeimaßnahmen Das Versammlungsrecht schützt auch Demonstrationen auf Gleisanlagen. Bevor die Polizei Menschen in Gewahrsam nimmt, muss sie in jedem Fall das Versammlungsrecht beachten: Erst nachdem eine Auflösung erfolgt ist, und den Demonstranten ausreichend Zeit gegeben wurde, sich zu entfernen, dürfen weitere Maßnahmen, wie Ingewahrsamnahmen nach Polizeirecht erfolgen auch wenn die Versammlung verboten ist, und selbst, wenn sie auf Gleisanlagen stattfindet. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Schleswig. Geklagt hatten mehrere Personen, die sich an die Schienen gekettet hatten und im Jahr 2001 von dem Bundesgrenzschutz zur Kasse gebeten wurden: sie sollten die Kosten ihrer Befreiung bezahlen.Diese war jedoch rechtswidrig, weil keine Auflösung der Versammlung erfolgt war. Der BGS hatte argumentiert,Art. 8 GG gelte auf den Gleisen nicht, weil es verboten sei, diese zu betreten. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Ähnlich hatte schon das Amtsgericht Dannenberg vor kurzem entschieden. Hier ging es um die Ingewahrsamnahme einer Frau, die sich neben einer der angeketteten Personen im Gleisbereich aufgehalten hatte. Am 13. November 2002 hatten sich zwei CASTORGegner an den Gleisen angekettet. In einer begleitenden Gruppe von 8 bis 10 Personen befand sich auch die Betroffene. Sie stand nicht auf den Gleisen, aber auf dem Schotter neben der Schiene, um dort trotz per Allgemeinverfügung ausgesprochenen Versammlungsverbots gegen den Transport zu demonstrieren. Ohne weitere Angaben wurde sie von Polizeibeamten einen Hang hinauf in den Wald gebracht, und wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gegen 11 Uhr in Gewahrsam genommen, ohne dass man ihr dies mitteilte. Die Freilassung erfolgte kurz vor Mitternacht durch einen Richter - die Polizei wollte die Frau noch länger in Gewahrsam behalten. Die Dannenberger Amtsrichterin Staiger gab einem Antrag der Atomkraftgegnerin auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme statt. Zwar hatte sich die Betroffene ordnungswidrig verhalten, weil sie sich sowohl in der Demo-Verbotszone befand, als auch die Gleise betreten hatte, und damit gegen § 29 des Versammlungsgesetzes und §64 b der Eisenbahn- Betriebsordnung verstieß. Dennoch war es rechtswidrig, sie in Gewahrsam zu nehmen, da die Betroffene Teilnehmerin einer Versammlung gewesen sei, und diese zuvor hätte gemäß § 15 Abs. 3 Versammlungsgesetz aufgelöst werden müssen. Denn erst mit der Auflösung verliere eine Versammlung ihren Schutz gemäß Artikel 8 Grundgesetz. Bei der Gruppe handelte es sich um eine Spontanversammlung, die sich aus einem momentanen Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt habe, so die Richterin. Bei Spontanversammlungen bedarf es keiner Anmeldepflicht, und auch keines Versammlungsleiters. Zwar hatten die Versammlungsteilnehmer gegen bestehende Gesetze verstoßen, dies allein rechtfertigt jedoch nicht, der Versammlung den versammlungsrechtlichen Schutz zu nehmen, heißt es in der Urteilsbegründung. Trotz der Gesetzesverstöße war die Versammlung friedlich gewesen. Auch eine verbotene Versammlung unterfällt dem Schutzbereich des Artikel 8 Grundgesetz, solange sie friedlich und ohne Waffen ausgeführt wird, stellt Richterin Staiger fest. Das Gebot der Versammlungsauflösung werde auch nicht dadurch außer Kraft gesetzt, wenn sich Demonstranten kurzfristig auf ein Gleisbett begeben, auf dem lediglich in nächster Zeit der Transportzug mit den Castorbehältern erwartet wird. Die Versammlung hätte unmissverständlich aufgelöst werden müssen, und die Betroffene hätte Gelegenheit erhalten müssen, den Ort freiwillig zu verlassen. Die speziellen Normen des Versammlungsgesetzes verdrängen die Vorschriften des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts, heißt es weiter. Ohne Versammlungs- Auflösung waren folglich auch alle weiteren polizeilichen Maßnahmen danach rechtswidrig, auch wenn sie bis zur Zugdurchfahrt ihre Berechtigung gehabt haben mögen. Beide Entscheidungen sind ein wichtiger Meilenstein für die Demonstrationsfreiheit, so die in beiden Urteilen beteiligte Rechtsanwältin Ullmann. Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein solle, stellen beide Urteile klar: Das Grundgesetz gilt überall in der Bundesrepublik, also auch dort,wo Schienen sind. Die Auflösung ist keine Formalie, wie Polizei und BGS in beiden Fällen behauptet hatten, sondern sie soll den Beteiligten unmissverständlich klar machen, ab wann sie ihren Grundrechtsschutz verlieren. Dies ist für einen effektiven Grundrechtsschutz unerlässlich, weil Betroffene sonst Angst haben müssten, für die Teilnahme an einer Versammlung zur Rechenschaft gezogen zu werden, ohne dass sie wussten, dass ihr Verhalten nicht mehr unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. (AZ 39 XIV 134/02 L). Dieter Metk "Castorblockade 500 Meter"Geldstrafen für CastorstopperNach siebenstündiger Verhandlung hat das Rockenhausener Schöffengericht zwei Anti-Atom-Aktivisten zu Geldstrafen von 180 und 1200 Euro verurteilt. Sie hatten sich am 10. Dezember 2003 aus Protest gegen den Castor-Transport zwischen Rockenhausen und Imsweiler auf den Gleisen angekettet und nutzten die Verhandlung zum Verlesen einer 10seitigen Erklärung. Niemand lege sich leichtfertig unter einen Zug, es sei vielmehr eine rationale Entscheidung, die auf einem Prozess der Abwägung unterschiedlicher Argumente basiere, betont der 30-Jährige in seiner Stellungnahme. Der Richter will aber die zugestandenen "hehren Gründe" des Protests und die dabei mögliche Bandbreite der Widerstandsformen nicht im Saal mitdiskutieren, sondern die "Sachlage aufklären". Gegen 16.30 Uhr hatten die beiden Atomkraftgegner zwischen Rockenhausen und Imsweiler die Bahnstrecke kurz vor dem Tunnel betreten: "Wir haben unsere Arme in ein dort befindliches Rohr gesteckt, ich meinen linken, mein Freund seinen rechten.Wir lagen auf dem Gleiskörper mit den Köpfen in Fahrtrichtung." Das Rohr befand sich auf der rechten Seite des Gleises unter der Schiene, nicht auf der Schiene. "Im Fahrweg lag nur ich selbst", weist der 30-Jährige auf den juristischen Unterschied hin, der sich später als ein Grund in der unterschiedlichen Bemessung der Geldstrafe widerspiegelt. Der andere obskure Grund ist für die Staatsanwaltschaft seine wiederholte Teilnahme an Sitzblockaden. Eine Zusatzbestrafung also, die mit der "Sachlage" nichts zu tun hat. Nach einem Hubschrauber sei kurz darauf zunächst ein Polizeibeamter erschienen, dann mehrere. "Schließlich wurde auch der Zug in unsere Nähe gefahren. Die Beamten öffneten das Rohr mit technischem Gerät. Dieses wurde offensichtlich auf dem Zug zu genau diesem Zweck mitgeführt", vermutet der Angeklagte. Nachdem das Rohr geöffnet war, wurden sie zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die Polizeiwache in Rockenhausen gebracht. Der damalige Lokführer des Castortransports berichtet aus dem Zeugenstand, es habe auch eine Lok am Ende des Zuges gegeben, um bei Problemen umkehren zu können. Er wisse aber nicht,weshalb dies nicht angeordnet wurde. Sowohl Warnsignal, als auch die ausreichende Berechnung des Bremswegs durch die Demonstranten seien korrekt gewesen: "Da hat sich jemand Gedanken gemacht." Die Staatsanwältin wirft den beiden Angeklagten in ihrem Plädoyer unbeeindruckt ein gemeinschaftliches Vergehen der Nötigung vor. Auf der Bahnstrecke Bad Kreuznach nach Enkenbach war nach dem Bahnhof Rockenhausen ein Notsignal mittels Flagge gesetzt und etwas weiter ein Transparent mit der Aufschrift "Castorblockade 500 Meter" gespannt. Diese Aktion hätten die beiden wohl nicht selbst ausgeführt, wohl aber mit diesen Personen abgesprochen. Der Lokführer des besagten Zuges habe von 80 auf null Kilometer abbremsen müssen und sei bis auf eine Lok-Länge Abstand langsam vor die Angeklagten gefahren. Zwei Stunden lang hatten spezielle Einsatzkräfte die Angeklagten von den Rohren und den Gleisen befreien müssen, der Zug hatte dadurch zwei Stunden Verspätung gehabt. Es habe sich um eine planvolle politische Tat gehandelt, so die Staatsanwältin. Spenden für die juristische Nachbereitung: Francis Althoff CASTOR-Behälter: Keine Falltests seit den 80er JahrenCastor-Behälter sollen sicher sein obwohl seit den 80er Jahren keine Falltests mehr durchgeführt worden sind: Weltweit war bis auf eine Ausnahme kein geeignetes Testgelände verfügbar. Das erklärten am 17.02.2005 die Experten des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), Dr. Karl-Heinz Emrich, zuständig für Behältersicherheit, und Dr. Frank Nitsche, Fachgebietsleiter Transport radioaktiver Stoffe, vor dem Rat der Stadt Dannenberg. Die BfS-Vertreter waren zu der Ratssitzung eingeladen worden, um Zweifel an der Sicherheit der CASTOR-Behälter, die bekannterweise in dem Lüchow-Dannenberger Städtchen von der Schiene auf Straßentransporter umgeladen werden, auszuräumen. Insbesondere ging es um die Frage, ob und warum bislang niemals Falltests mit den Original-Atommüllbehältern vorgenommen wurden. Wirkliche Tests, so stellten die BfSExperten auf bunten Folien dar, seien gemäß ihrer Interpretation der Vorschriften der Internationalen Atomenergiekommission (IAEA) nicht erforderlich. Für die Zulassung reichten auch Berechnungen aus, die sich auf Tests mit ähnlichen Behältern oder Modellen beziehen. Und diese seien in den 70er und 80er Jahren (des letzten Jahrhunderts) vorgenommen worden. Die derzeit verwendeten Behälter seien in einer Baureihe zu betrachten, "ähnlich wie beim Golf und Lupo". Rechnerisch sei jedenfalls basierend auf den Fallversuchen mit den CASTOR-Behältern Ia und dem sog. "Japan-Castor" der Nachweis erbracht worden, daß er auch bei einem Fall des Behälters aus 9 m Höhe auf ein unnachgiebiges Fundament, einem anschließendem 30minütigem Feuer bei 800 Grad C und folgendem zweistündigem Wassertest in 20 m Tiefe nicht so weit beschädigt würde, daß Radioaktivität in einer für die Menschen kritischen Menge austrete. Garantiert seien jedenfalls weite Sicherheitsreserven, beispielsweise auch für einen Brand über 3-4 Stunden. Auch wenn sich die getesteten und die berechneten Behälter in der Konstruktion unterscheiden, könne basierend auf "Ähnlichkeiten" eine Sicherheitsbeurteilung vorgenommen werden. Udo Jentzsch, von der "Fachgruppe Radioaktivität" der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg e.V., wies in der Zuhörer- Fragerunde darauf hin, dass die vom BfS behauptete "Ähnlichkeit" der Behälter im wissenschaflichen Sinne von unabhängigen Wissenschaftlern begründet bestritten wird ("Schwarzbuch CASTOR" Prof. Elmar Schlich, ehemals Mitarbeiter der GNS). BfS: Sollen wir sammeln, um die Versuche zu machen? Die BfS-Vertreter erklärten weiter, das Amt habe diese Berechnungen auch nicht selbst durchgeführt oder überprüft. Das sei Aufgabe der von den Strahlenschützern beauftragten "Bundesanstalt für Materialprüfung" (BAM). Welche Berechnungen diese im Einzelnen vornahm, und wie weit diese sich auf Daten der Behälter-Hersteller berufen, könnten sie nicht beurteilen, zu diesen Detailfragen müßte man die BAM einladen. Zur Forderung nach Fallversuchen mit den Originalbehältern erklärten die BfS- Vertreter, daraus würden auch keine weiteren Erkenntnisse zu gewinnen sein, außerdem würden hohe Kosten für das BfS entstehen. Wie hoch diese wären, und ob die geforderten Tests angesichts der mehr als 30 Millionen Euro hohen Kosten für Polizeieinsätze und der mangelnden Akzeptanz in der Bevölkerung nicht aufzubringen wären, erklärte Emrich, seine Behörde hätte einfach nicht das Geld dazu. "Sollen wir sammeln, um die Versuche zu machen?" Immerhin eine konkrete Zusage machten die BfS-Vertreter doch noch: Ein Gutachten der Materialprüfungsanstalt Stuttgart (MPA) werde man den Atomkraftgegnern zur Verfügung stellen, um diesen eine Überprüfung durch unabhängige Wissenschaftler zu ermöglichen. Im Sommer 2002 Fehlberechnungen aufgedeckt Dieses Gutachten war vom BfS in Auftrag gegeben worden, nachdem in einem spektakulären Bericht des Fernsehmagazins "PlusMinus" im Sommer 2002 Fehlberechnungen aufgedeckt wurden, gemäß derer ein Absturz eines Behälters vom Hallenkran beim Umladen im Zwischenlager Gorleben möglicherweise zu massiven Schäden und Undichtigkeiten führen könnte. Mehr als eineinhalb Jahre hatte die Abstimmung zwischen BfS und MPA Stuttgart bezüglich dieses Gutachtens gedauert. Nun soll es tatsächlich fertig sein, die aufgedeckten Fehlberechnungen entkräften und mit neuen mathematischen Ansätzen bei der Berechnung die CASTOR-Sicherheit nachweisen. Dieter Metk Atomenergie bleibt todsicherZu beginn der Wintertagung des Deutschen Atomforums in Berlin fordert ROBIN WOOD einen vernünftigen Energiemix mit 0 Prozent Atomstrom Anlässlich der in Berlin stattfindenden Wintertagung des Deutschen Atomforums hat ROBIN WOOD die Forderung nach einem sofortigen Atomausstieg bekräftigt. ROBIN WOOD kritisiert, dass die Energiekonzerne die Produktion von Atomstrom auf Kosten der Sicherheit noch weiter gesteigert haben. Die Atomkonzerne kommen im Maritim- Hotel zusammen, um sich selbst zu feiern und Werbung pro Atomkraft zu machen. Als wesentliches Argument für den Weiterbetrieb der AKW führen sie an, ihre Kraftwerke seien 2004 noch länger am Netz gewesen als im Jahr zuvor und hätten noch mehr Atomstrom produziert.
Für die Umwelt ist das ein Desaster - allein schon wegen der Tonnen an Atommüll, die die Meiler in 2004 produziert haben und für die es kein Endlager gibt. Außerdem verschweigen die Konzerne, dass die hohe Produktionsleistung auf Kosten der Sicherheit geht. So hat es in den 18 deutschen Atomkraftwerken während der ersten drei Quartale des vergangenen Jahres 114 meldepflichtige Störfälle gegeben. Allein im Pannen-AKW Brunsbüttel waren es 15. Ein erheblicher Anteil der Störfälle ist hausgemacht - zurückzuführen auf Schlampereien, die im Umgang mit hochradioaktivem Material tödliche Folgen zeitigen können. Fehler bei der Bedienung, Wartung, Reparatur oder Instandhaltung waren laut Bundesamt für Strahlenschutz die Ursache für 17 Prozent aller Störfälle in 2003. Erst vergangene Woche hatten Fachleute der sicher nicht atomkritischen Internationalen Atomenergiebehörde gravierende Mängel beim Sicherheitsmanagement des von EnBW betriebenen Meilers Philippsburg II festgestellt. Der Ausbildungsstand der MitarbeiterInnen ist dem Bericht zufolge unzureichend und der Arbeitsschutz liegt unter dem europäischen Durchschnitt. Trotz dieser offensichtlich gravierenden Mängel verstärken Betreiber und Überwachungsbehörden die Sicherheitsvorkehrungen nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Personal wird abgebaut, Arbeitsschutzmaßnahmen werden missachtet und die Revisionszeiten verkürzt. "Die Energiekonzerne produzieren Atomstrom auf Teufel komm raus. Hauptsache, die Kasse klingelt. Die Sicherheit bleibt dabei auf der Strecke", kommentiert Bettina Dannheim, Energiereferentin von ROBIN WOOD. Auf die Frage, welche Rolle die Atomenergie im künftigen Energiemix spielen soll, gibt ROBIN WOOD daher eine klare Antwort:Keine! Bettina Dannheim, Energiereferentin, Ute Bertrand, Pressesprecherin AUSSCHLUSS DER FÖRDERUNG DER ATOMTECHNOLOGIE AUS DEM MANDAT DER IAEA!Der folgende Brief ist inner halb einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Alexey Yablokov (Russland) und Dr. Kumar Udayakumar (Indien) ausgearbeitet worden. An: Den Generalsekretär der UNO Kopie an: IAEA, die nationalen Vertreter bei der UNO, Medien, NGOs Wir, die unterzeichnenden Organisationen möchten Ihre Aufmerksamkeit auf einen äußerst wichtigen Mangel der internationalen Vereinbarung über die Nichtverbreitung von Atomwaffen im Zusammenhang mit der Förderung der Atomenergie lenken. Heutzutage sind viele Staaten in der Lage, sich Atomwaffen aufgrund des unstrittigen und offensichtlichen Zusammenhangs zwischen "ziviler" Atomstromerzeugung und Atomwaffen zu beschaffen. Das bestehende System von Vereinbarungen zur Nichtverbreitung und das IAEA-Sicherheitssystem haben es nicht geschafft, seit ihrem Bestehen die Verbreitung von Atomtechnologie zu verhindern. Die Tatsache, dass sich die Konzepte "Atome für Frieden" und "Atome für Krieg" nicht voneinander unterscheiden, hat zu der momentanen Krisensituation geführt, in der die Atomprogramme von Staaten wie Iran und Nordkorea zu solchen Irritationen innerhalb der internationalen Gemeinschaft führen. Die IAEA hat die Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen als eine wesentliche Herausforderung erkannt, aber sie hat "das Versagen des Systems von Exportkontrollen, wie sich dies durch den kürzlich entdeckten Schwarzmarkt für Nuklearmaterial und -ausrüstung gezeigt hat" und "die gefährliche Verbreitung der Brennstoffkreislauftechnologie" erkannt. Wie die IAEA feststellt, ist es gemäß des bestehenden Nichtverbreitungspakts für einen Staat, der über ein nicht-nukleares Waffenarsenal verfügt, nicht verboten, über Elemente der Anreicherungs- oder Wiederaufarbeitungstechnologie zu verfügen, oder im Besitz von waffenfähigem Nuklearmaterial zu sein.; und falls sich ein Land mit einem vollständig entwickelten Brennstoffkreislauf und einer hoch industrialisierten Infrastruktur dazu entscheiden sollte, seine Verpflichtungen zur Nichtverbreitung abzulehnen, könnte es innerhalb weniger Monate Atomwaffen herstellen. Die IAEA hat kürzlich bestätigt, dass es zur Lösung dieser Probleme erforderlich ist, die Produktion von neuem Brennstoff, die Herstellung von waffenfähigem Material und die Entsorgung von abgebranntem Brennstoff und radioaktivem Müll unter multinationale Kontrolle zu bringen und sie hat darauf verwiesen, dass eine solche internationale Kontrolle Vorteile in Bezug auf Kosten, Sicherheit und Nichtverbreitung mit sich bringen könnte. Es ist nicht klar, wie derselbe internationale Ansatz, der bei der Durchführung der Nichtverbreitung von Atomwaffen oder der Lösung vieler anderer problematischer Punkte versagt hat, dies leisten soll. Das öffentliche Eingeständnis der IAEA ist ein Aufruf zur vollständigen Überarbeitung des Nichtverbreitungssystems, und wir, die Unterzeichnenden, möchten einen solchen Aufruf unterstützen. Die Zivilgesellschaft hat ihre Erfahrungen bei der Erosion von Demokratie und Menschenrechten gemacht Momentan agiert das Atomestablishment als Staat im Staate ohne jegliche Rechenschaft abzulegen, ohne Transparenz oder öffentliche Diskussion, insbesondere wenn Fragen des Budgets anstehen. Es ist nicht im öffentlichen Interesse, dass eine solche Praxis weiter besteht. Die Zivilgesellschaft hat ihre Erfahrungen bei der Erosion von Demokratie und Menschenrechten gemacht, und wir möchten Sie hiermit auffordern, eine Diskussion in Bezug auf diese Fragen innerhalb der Struktur der UNO in Gang zu setzen und wären in unserer Eigenschaft als unparteiische Sachverständige dazu bereit, uns an einer solchen Diskussion zu beteiligen. Unser Ziel ist eine Welt frei von Atomtechnologie, und um dieses Ziel zu erreichen, schlagen wir vor, dass die bestehende IAEA durch eine Agentur für die effiziente Kontrolle aller Atomanlagen und Atommaterialien (militärische und zivile) ersetzt wird, aus deren Geltungsbereich die Förderung der Atomtechnologie ausgeschlossen ist. Wir würden außerdem die Schaffung einer neuen Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IREA) zur Förderung erneuerbarer Energien befürworten. Erneuerbare Energien sind bereits heute in der Lage, die gefährlichen und umweltzerstörenden nuklearen und fossilen Brennstoffquellen vollständig zu ersetzen. Eine solche Agentur muss die effiziente Nutzung von Energie unterstützen. Die Sonne sendet das 7000-fache an Energie auf die Oberfläche der Erde, wie die gesamte Welt momentan verbraucht. Es ist eine Frage des politischen Willens und nicht der Technologie, um den globalen Bedarf an elektrischer Energie innerhalb von ein bis zwei Jahrzehnten durch saubere, erneuerbare Energiequellen abzudecken. Übersetzung: Heiko Jäger Sieg für Earthlife Africa Rotes Licht für AtomreaktorDer Cape Town High Court hat zugunsten von Earthlife Africa entschieden und die Genehmigung für die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Modularen Kugelhaufenreaktor außer Kraft gesetzt. Earthlife Africa und andere beteiligte Parteien haben jetzt die Möglichkeit, die angeblich wahre Version von Eskom zu bestreiten. Eskom, die zweite beklagte Partei in dem Verfahren möchte ein Demonstrationsmodell eines 110 - Megawatt Kugelhaufenreaktors am Ort des einzigen, in Südafrika existierenden Atomkraftwerks in der Nähe von Kapstadt bauen. Am 23. Juni 2003 hat der Generaldirektor des Ministeriums für Umwelt und Tourismus eine erforderliche Genehmigung im Sinne des Artikels 22 (3) und Umweltschutzgesetzes 73 von 1989 (ECA) erteilt. Earthlife Africa hat dahingehend argumentiert, dass der Generaldirektor, der die Anlage genehmigt hat, dazu verpflichtet gewesen sei, eine angemessene Anhörung durch Earthlife Africa durchzuführen, bevor er die Entscheidung zur Erteilung einer Genehmigung gefällt hat, dass er es versäumt hat, die durch die atomaren Abfälle entstehenden Probleme zu berücksichtigen und dass er es versäumt hat, die Verantwortung einer angemessenen Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten zu übernehmen, indem diese Fragen an die Nationale Atombehörde abgetreten wurden. Außerdem hat die Gruppe angeführt, dass die für die Entscheidung von Olver benutzte Umweltstudie (EIR) eine erhebliche Anzahl von Dokumenten enthält, die der Öffentlichkeit vorher nicht zugänglich gemacht wurden, wobei Eskom behauptet hatte, dass es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse handelt. Richter Ben Griesel legte in seiner 40-seitigen Begründung seines zugunsten von Earthlife Africa, einer in Kapstadt ansässigen, aus Umweltaktivisten bestehenden Nichtregierungsorganisation, gefällten Urteils dar, dass "der Generaldirektor Earthlife Africa und anderen interessierten Parteien die Möglichkeit geben müsse, zusätzliche Einlassungen zu machen". Das Urteil besagt außerdem, dass der Generaldirektor solche Einlassungen vor seiner Entscheidung über den Minireaktor berükksichtigen müsse. Earthlife ist "sehr glücklich", sagte Liz McDaid, Sprecherin von Earthlife Africa. "Wir sind der Meinung, dass der PBMR nun als das erscheint, was er auch in Wirklichkeit ist: nämlich ein weißer Elefant, mit dem Eskom plant, die Menschen von Kapstadt zu Versuchskaninchen für eine zweifelhafte Technologie zu missbrauchen". In Anbetracht der Menge an sozialen Bedürfnissen in unserem Lande, glaubt Earthlife, dass es der Regierung bei einer kritischen Beurteilung der Informationen von Eskom klar werden wird, dass eine Summe von 15 Milliarden Rand besser für Energieeffizienz und die Einführung alternativer Energieoptionen verwendet werden sollte. Als nächster Schritt wird es von wesentlicher Bedeutung sein, ELA und den anderen interessierten Parteien alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, damit entsprechende Stellungnahmen möglich sind. Dies sollte die Machbarkeitsstudie beinhalten, die von einer Gruppe internationaler Experten erstellt wurde. Diese Studie wurde bis jetzt geheim gehalten und Earthlife Africa fordert nunmehr Eskom und die Regierung auf, diese Studie zu veröffentlichen. "Eskom ist ein staatliches Unternehmen, der PBMR wird mit Steuergeldern subventioniert, und wir glauben, dass die Öffentlichkeit das Recht hat, die Studie zu kennen." Übersetzung: Heiko Jäger Kein Castor von Dresden nach Ahaus !Atomausstieg jetzt sofort !Die Situation Im November 2003 wurde bekannt, dass die damalige sächsische CDU-Landesregierung und das Bundesumweltministerium 18 Castor- Behälter mit 951 abgebrannten hochradioaktiven Brennelementen aus dem ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf in das zentrale Brennelemente-Zwischenlager Ahaus (BZA) bringen wollen. Besonderheit: Der Atommüll soll in drei Transporten à 6 Castor-Behälter über 600 km Autobahn mit dem LKW fahren. Nachdem zunächst alle beteiligten Regierungen für die Transporte waren, führten die zahlreichen Proteste der Anti-Atomkraft- Initiativen in Dresden, Ahaus und entlang der Transport-Autobahnen zu einem taktischen Rückzug der NRW-Landesregierung. Sie klagte jedoch nur gegen die Transportgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), ohne inhaltlich gegen die Einlagerung des Atommülls vorzugehen. Deshalb scheiterte die Klage. Daraufhin knickte die NRW-Landesregierung wieder ein und einigte sich mit Sachsen darauf, die Atomtransporte im Jahr 2005 durchzuführen. Alle drei Transporte sollen nach derzeitigem Stand zwischen 30. Mai und 14. Juni rollen. Grund für diese Zeitplanung sind die Landtagswahlen in NRW am 22. Mai, die Rot- Grün nicht durch Castor-Proteste verlieren will. 2004 wurden aber mehrere Transporttermine aufgrund von angekündigten Widerstandsaktionen verschoben. Achtet deshalb auf aktuelle Infos. Unsere Kritik 1. Die jetzt geplanten Atomtransporte dienen nicht dem Atomausstieg. Im Gegenteil: Sie sollen weiteren Atomtransporten nach Ahaus die Tür öffnen. Unter anderem aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München und aus der Plutoniumfabrik La Hague soll weiterer Atommüll nach Ahaus rollen. 2. Die geplanten Castor-Transporte verschleiern die ungelöste Entsorgungsfrage für Atommüll. Es gibt weltweit keine sichere Entsorgungsmöglichkeit für Atommüll. Die sogenannte "Zwischen"-Lagerung verschiebt das Problem nur auf kommende Generationen und sichert den ungestörten Weiterbetrieb der jetzt laufenden Atomanlagen. 3. Die Transporte sind absolut überflüssig: Die Lagerhalle in Dresden-Rossendorf ist bautechnisch "moderner" als das Ahauser Zwischenlager. Ein Transport bringt also keinen Sicherheitsgewinn, sondern Gefahren für die Bevölkerung an den Transportwegen. 4. Gravierende Schwachstellen bei der Behältersicherheit und der Lagerhallensicherheit werden einfach ignoriert, um das Bild von der "sicheren" Zwischenlagerung nicht zu stören. 5. Wieder einmal sollen Tausende von Polizisten Proteste mit Gewalt im Keim erstikken. Anstatt Atomanlagen stillzulegen werden für die Atomtransporte demokratische Grundrechte massenhaft außer Kraft gesetzt, um eine reibungslose Fahrt auf der Autobahn zu garantieren. Für Ahaus ist eine mehrwöchige polizeiliche Besatzung zu erwarten. 6. Die rot-grüne Bundes- und NRW Landesregierung verhindern im Einklang mit CDU/CSU/FDP den Atomausstieg. Der neue Atomreaktor in Garching, Bestandsgarantien für laufende AKWs, der massive Ausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau, die Endlagerpläne für Gorleben und die Atomtransporte unter anderem nach Gorleben, Ahaus und Gronau belegen, dass auch Rot-Grün die Atomenergie in Deutschland nach Kräften fördert. Unsere Antwort:Wir stellen uns quer ! Wir wissen, dass der Atomausstieg nur durch Druck von unten erreicht werden kann. Deshalb konzentrieren wir uns auf wirksame Proteste und breiten Widerstand auf der Straße. 2004 konnten wir so die Transporte verhindern. 2005 wollen wir einen kompletten Einlagerungsstopp für Ahaus durchsetzen und den Atomausstieg im Münsterland konkret einleiten. Unser Plan Wir rufen zu bunten und vielfältigen Protesten an der Transportstrecke zwischen Dresden und Ahaus auf. Je mehr Aktionen im Vorfeld laufen, desto unwahrscheinlicher werden die Transporte. Die Ausgangslage ist völlig anders als in Gorleben: Die Polizei muss drei Transporte nacheinander nach Ahaus bringen. Zusätzlich muss sie die Spezial-LKW-Stoßdämpfer immer wieder im Pendelverkehr von Ahaus zurück nach Dresden bringen, um den nächsten Transport zu starten. Dadurch ergeben sich viel mehr Widerstandsmöglichkeiten. Das heißt konkret, dass wir an fünf Terminen den Pendelverkehr durch vielfältige Aktionen durcheinander bringen können.Wir planen also nicht für einen Tag X, sondern für zwei Widerstandswochen. Aufgrund der fünf notwendigen Fahrten lautet unser Konzept X+4. Werden der Widerstand und der öffentliche Druck zu stark, steigen die Chancen für eine Absage oder weitere Verschiebung der Castor- Transporte. Sollten die Transporte tatsächlich starten, stellen sich in Dresden-Rossendorf viele Menschen quer, um die Abfahrt des Atommülls zu verhindern. Dort benötigt der Atommülltransport 20 Kilometer bis zur Autobahn. Wichtig sind dann viele Aktionen an und auf den Autobahnen Richtung Ahaus. Es werden auch Demonstrationen direkt auf der Autobahn angemeldet werden, um unser Demonstrationsrecht dort durchzusetzen. Aber auch Camps neben der Autobahn, Mahnwachen auf Autobahnbrücken, an Autobahnzufahrten oder auf Rastplätzen können starke Polizeikräfte auf einfache und effektive Weise binden. Sollte der Castor-Transport trotz Widerstand einen Aktionsort passiert haben, rufen wir alle Beteiligten auf, sofort nach Ahaus zu kommen. In Ahaus wird schon am Sonntag vor dem ersten Transport ein außerordentlicher Sonntagsspaziergang stattfinden und danach ein Widerstandscamp eingerichtet werden. Wir werden uns in Ahaus gegen die Einlagerung des Atommülls auf der Straße querstellen. Mehr als 500 Menschen haben dazu bereits den Aufruf "Wir stellen uns quer!" unterschrieben. Sollte der Atommüll das Zwischenlager erreichen, werden wir uns gemeinsam vor dem Zwischenlager sofort erneut querstellen, um die Rückfahrt der Spezial-LKW-Stoßdämpfer zu verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Leute nach den Protesten an der Strecke sofort nach Ahaus kommen. Solange die Stoßdämpfer in Ahaus sind, gibt es keinen neuen Transport. So können wir auch den öffentlichen Druck entscheidend verstärken. Auch in Dresden werden sich wieder viele Menschen querstellen, um die Stoßdämpfer nicht zurück zu lassen. Danach geht das "Spiel" von vorne los. X+4 gibt uns fünf Chancen zum Widerstand. Wir setzen auf einen starken Start und weiter wachsenden Widerstand durch die öffentliche Aufmerksamkeit. Unsere Vereinbarung Wir wissen, dass die Polizei versuchen wird, unsere Aktionen zu unterbinden. Wir suchen nicht die Auseinandersetzung mit der Polizei, sondern mit der verantwortlichen Politik und Atomindustrie. Deshalb werden wir trotz aller polizeilichen Schikanen unser Demonstrationsrecht ruhig und besonnen, aber entschieden durchsetzen. Besondere Umsicht erfordern Aktionen auf der Autobahn. Oberstes Ziel ist es, weder sich noch andere zu gefährden. Da wir aber ein Recht haben, dort zu demonstrieren, wo der Castor herfährt, werden viele Menschen auch auf der Autobahn selbst Demonstrationen anmelden und unser Versammlungsrecht offensiv durchsetzen.Gemeinsam können wir die Castor-Transporte von Dresden nach Ahaus stoppen. Durch solidarisches Handeln untereinander setzen wir ein positives Gegenzeichen zu den verantwortungslosen Politikern aller Parteien, die weiter auf die Atomenergie setzen. Wir fordern: Keine Castoren von Dresden nach Ahaus! Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit! Vernetzung/Infos Bitte tragt eure geplanten Aktionen (so sie öffentlich sind) im Internet auf www.nixfaehrtmehr. de ein, sodass ein buntes Bild des geplanten Widerstandes entsteht. Wenn ihr in den Castor SMS-Verteiler aufgenommen werden wollt, schickt eure Handynummer an: castor-sms@web.de Sollte es wirklich zur Woche X kommen, wird es in Ahaus ein Info-Telefon geben mit Infos zu Treffpunkten, Camps, Aktionen etc.: 02561-961799. Weitere Informationen: Stand vom 24.Februar 2005: BI "Kein Atommüll in Ahaus", Aktionsbündnis Castor-Stopp Dresden, WigA Münster, Münsteraner Bündnis "Stoppt Atomtransporte!!" Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau, Natur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG) e.V., Aktionsbündnis Steinfurt gegen Atomanlagen (SAGA), Wettringer BI gegen Atomenergie, Osnabrücker Bündnis gegen Atomenergie, BI Umweltschutz Hamm, Menschen gegen Atomanlagen Waltrop, Anti- Atomgruppe Tharandt, JungdemokratInnen / Junge Linke NRW, BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg. Widerstand kostet Geld Organisation, Camps und Infomaterialien kosten viel Geld. Bitte spendet für den Anti-Atom-Widerstand auf folgende Widerstandskonten: BI Ahaus: Konto 102 239 032, BLZ 850 951 64, Kennwort: Castorstopp
Bericht aus ValenceVom 30.-31. Januar fand zum 8ten mal die Jahreshauptversammlung des Réseau Sortir du Nucléaire statt. Gut 150 Menschen waren gekommen, darunter Vertreter aus den Niederlanden, Slowenien und Deutschland. Zu Beginn wurde an Sébastien Briat erinnert indem die Stellungnahme der Gruppe verlesen wurde, sowie eine Stellungnahme der BI-Lüchow-Dannenberg(siehe unten). Die Gewerkschaft der Bahnangestellten SUD-Rail machte deutlich, dass sie die Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen und sich weitere juristische Schritte überlegen wird. In diesem Zusammenhang wurde einstimmig beschlossen, dass ab sofort die Fahrpläne der Atomzüge auf der Webseite des Réseau veröffentlicht werden. Etwa 20 jüngere Menschen aus dem autonomen Spektrum nahmen an dem Treffen teil und stellten ihre Aktionsformen vor. Schwerpunkt in 2005 soll die Atommüllproblematik sein, die während dem gesamten Sommer in Bure mit einem internationalen Camp und Aktionen rund um das Labor Ausdruck finden wird.Auch an dem Widerstandshaus im Dorf selbst wird renoviert und auf Mithilfe gezählt. Am letzten Juli-Wochenende wird es ein Musikfestival auf einer Wiese geben, auf der auch gezeltet werden kann. Der Bau eines EPR-Atommeilers in Flamanville (Normandie), gegenüber der Plutoniumfabrik von La Hague, wird 2007 mit großer Wahrscheinlichkeit durchgeführt; Siemens, Partner von Framatome, finanziert auch dieses Vorhaben. Die Anti-Atomkraft Bewegung wird dies nicht hinnehmen und es soll eine internationale Zusammenkunft der AKW-GegnerInnen vor Ort stattfinden. Stellungnahme der BI: Die Anti-Atom-Bewegung in Deutschland hat den Konsens keine Menschen zu gefährden. Widerstandsaktionen sollten stets so vorbereitet sein, dass keine Menschen zu Schaden kommen können. Nach dem tragischen Unglück bei Avricourt sind Ankettaktionen von Seiten der Presse stark kritisiert worden. Ankettaktionen bringen im wahrsten Sinne des Wortes das ganze System zum Stoppen, Diese Aktionsform in Verruf zu bringen, spielt der Atomindustrie für einen reibungslosen Ablauf ihrer strahlende Geschäfte in die Hände, Und es lenkt ab von den nuklearen todbringenden Machenschaften. Fantasievoller Widerstand gegen eine Industrie, die unzähligen Generationen die Lebensgrundlage in Gefahr bringt ist nicht nur legitim, sondern eine verantwortungsvolle Verpflichtung gegenüber den Ungeborenen.Auch aus diesem Wissen heraus lassen wir uns unsere Widerstandsformen nicht von interessierter Stelle diskreditieren. Wir werden noch wachsamer agieren. Nicht nur in der Vorbereitung unserer Aktionen, sondern auch im Ausloten der Möglichkeiten Druck darauf ausüben, dem atomaren Wahnsinn international zu beenden. Jacques Schuler |
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Für Neuerungen und produktive Anregungen sind wir immer ansprechbar. Es ist erwünscht, eigene Texte zum Thema Atomkraft, Gorleben und erneuerbare Energien einzubringen; sie werden gerne veröffentlicht, sofern sie in den Kontext der Ausgabe passen.
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Anmerkung der Castor-Nix-Da Redaktion:
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Bearbeitet am:05.03.2005 /ad