Gorleben Rundschau |
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AUGUST 2003 AUSGABE 8 |
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Inhalt:
Überwachungsstaat DeutschlandWas passiert beim näXten Castor?Wolfgang Ehmke Das niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz im Kreuzfeuer der Kritik Die CDU/FDP-Regierung in Hannover will das niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz "reformieren". Die Novelle des Gesetzes ist auf den Weg gebracht. Nicht dass hier Missverständnisse aufkommen: jede Veränderung zum Schlechten nennt sich in dieser Republik, ob in Berlin oder Hannover, "Reform". Und die Gefahr geht neuerdings auch nicht von der gefährlichen Fracht, den Atommülltransporten, aus. Schön wär´s. Geschützt wird immer noch der Strahlenmüll vor uns, den Protestierenden. Die Gefahr geht angeblich von uns aus und dafür können wir demnächst vorsorglich "präventiv" zur Vereitelung von Straftaten bis zu zehn Tagen in den Knast gehen. Dagegen steht: Wir nehmen ein Grundrecht wahr und "demonstrieren". Aus dem Lateinischen übersetzt heißt das "auf etwas verweisen, beweisen". Wir verweisen auf die ungelöste und schier unlösbare Atommüllentsorgung, auf den Abersinn, Atommüll zu produzieren, ohne zu wissen, wie und wo für Jahrtausende und Jahrmillionen hochgefährlicher Abfall sicher gegen die Biosphäre abgesichert werden kann. Wir beweisen, dass die Regierungen gleich welcher Couleur das System der Verantwortungslosigkeit gegenüber den kommenden Generationen fortsetzen. Das eine Grundrecht, die Demonstrationsfreiheit, das Verfassungsrichter sogar als "Lebenselexier" einer demokratischen Gesellschaft bezeichneten, wird massiv beschränkt, damit die Müllabfuhr nicht behindert wird und laut "Fahrplan" zeitgerecht abgeliefert wird. Ein Freiheitsentzug aber ist ein weiterer fundamentaler Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Nun will die rechte Koalition in Hannover dieses Mittel noch extensiver ausschöpfen, um gegen uns vorgehen zu können. "Alles halb so wild", sagen Sie? Bitte, dann kommen Sie zu der Veranstaltung am 5. September nach Platenlaase. Der Lüneburger Rechtsanwalt Wolfram Plener wird darlegen, dass es sich um eine "Lex Gorleben" handelt, welche Repressionsmittel das novellierte Gesetz bietet. Und wir werden darüber diskutieren, wie man sich zur Wehr setzt juristisch und politisch. Wir werden uns nicht verkriechen, wenn der näXte Castor rollt. Überwachung total Dass Telefone von Atomkraftgegner/innen überwacht werden, das wissen wir. Wie häufig Telefone überwacht werden, wessen Gespräche belauscht werden, erfahren wir oftmals erst Jahre später im Nachhinein. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine wissenschaftliche Studie aus Bielefeld, die Anfang des Jahres unter der Leitung der Professoren Otto Backes und Christoph Gusy von zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern erstellt wurde. 554 Telefonüberwachungen aus 173 Strafverfahren wurden analysiert, 56 Interviews mit Kriminalbeamten, Staatsanwälten und Richtern wurden geführt mit dem Ergebnis, dass nur in knapp einem Viertel der Fälle die Überwachung "regelrecht" zustande gekommen war. Eigentlich setzt der Lauschangriff nämlich einen richterlichen Beschluss voraus. Das Bild, das diese Studie malt, ist aber noch düsterer. Denn auch in den Fällen, dass ein solcher Beschluss vorhanden war, verzichteten die Richter in weit über 90% aller Fälle auf eine eigene Bewertung. Es wurden einfach die größtenteils noch unvollständigen Entwürfe der Antragsteller (Kriminalbeamte, Staatsanwälte) übernommen. Eine ausdrückliche Benachrichtigung des Beschuldigten nach Abschluss der Abhöraktion so sieht es die Strafprozessordnung eigentlich vor erfolgte laut Studie lediglich in rund 3 % der Fälle. "Alles übertrieben", sagen Sie? Dann kommen Sie am 5. September ins "Café Grenzbereiche". Fritz Storim, selbst Belauschter, wird über das Ausmaß der Abhörerei von Castorgegner/innen berichten. Catch as catch can? Das Handy piept. Es ist so schön bequem, die SMS, wo der Castor rollt, auf dem Display abzulesen und sich last minute noch einer Aktion anzuschließen. Nur dass das Handy ein Bewegungsmelder ist und nicht nur das: per IMSI Catcher können Gespräche von den polizeilichen Fahndern abgehört und mitgeschnitten werden. Der Catcher simuliert eine Funkzelle mit Hilfe einer handelsüblichen Antenne, eines Laptops und eines Handys. Alle Handys, die im Umfeld dieser simulierten Basisstation betrieben werden, melden sich automatisch bei ihr an und verraten dadurch ihre Netzdaten die so genannte International Mobile Subscriber Identity. Ein derartiger Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ist gesetzlich nicht geregelt. Eine "vorläufige Versuchsfunkgenehmigung" für das Gerät lief 1999 aus. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, moniert, "dass zur Zeit ein materielle Rechtsgrundlage für den Einsatz des IMSI-Catchers fehlt. "Kann man sich dagegen schützen?" fragen Sie. Ja, das geht. Tipps, wie man sich gegen die Abhörerei schützen kann, gibt Burkhard Schröder, freier Journalist in Berlin und Autor von Sachbüchern, die sich mit dem Internet befassen. Das reicht für den Abend, denn wie man sich gegen Castortransport zur Wehr setzen kann, das wissen Sie ja! NiX wie hin!Beginn 20 Uhr "Überwachungsstaat BRD" 5. September 2003 im Café Grenzbereiche Platenlaase CASTOR-Gegner wollen vors Bundesverfassungsgericht ziehenROBIN WOOD warnt vor Kriminalisierung des gewaltfreien WiderstandsDie vier Atomkraftgegner, die sich im März 2001 zusammen mit einer jungen Frau an einer öffentlichkeitswirksamen Ankettaktion auf der CASTOR-Strecke nach Gorleben beteiligten, wollen gegen ihre Verurteilung Verfassungsbeschwerde einlegen. Die vier Aktivisten von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen Widerstand waren vor dem Lüneburger Landgericht wegen Störung öffentlicher Betriebe (§316b) zu Geldstrafen zwischen 350 und 1155 Euro verurteilt worden und hatten dagegen Revision beim Oberlandesgericht Celle eingelegt. Gestern schmetterte das OLG Celle ihre Revision ab. Obendrein folgten die Celler Richter einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft und verwiesen den Fall zurück an das Lüneburger Landgericht. Begründung: Es sei nicht ausreichend geprüft worden, ob durch die Ankettaktion nicht doch der Lokführer des CASTOR-Zugs genötigt worden sei. Außerdem habe das Landgericht bei der Strafzumessung nicht nachvollziehbar zwischen den Angeklagten differenziert. "Das Urteil ist in seiner Begründung diffus und weltfremd", sagt Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD. "Wir können weder nachvollziehen, warum erneut vor Gericht über die Verwerflichkeit der Aktion verhandelt werden soll, noch warum durch die Aktion ein öffentlicher Betrieb gestört worden wäre. Eine Aktion, bei der Menschen aus gutem Grund ruhig und ohne andere zu gefährden im Gleisbett liegen, wird mit dem Paragrafen 316b verfolgt, der auf gemeingefährliche Sabotageakte gemünzt ist und zu den Katalogstraftaten des Paragrafen 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen) zählt. Ein solches Urteil zielt auf Einschüchterung und Abschreckung des Widerstandes. Es trifft die Zivilgesellschaft im Kern. Deshalb setzt sich ROBIN WOOD dafür ein, dass möglichst viele Institutionen der Zivilgesellschaft die Verfassungsbeschwerde der vier unterstützen." Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Teil des Urteils, der seit gestern rechtskräftig ist. Das Gericht erklärte es für erwiesen, dass durch die Ankettung auf der Schienenstrecke der öffentliche Verkehr der Bahn gestört worden sei. Dabei war die Strecke damals gerade wegen des CASTOR-Transports für den öffentlichen Verkehr komplett gesperrt und von mehreren zehntausend Polizisten bewacht. Der Atommülltransport war dem Charakter nach ein Werksverkehr der Atomindustrie. Fälle wie die Betonblock-Aktion trotzdem nach dem Paragrafen 316b zu bestrafen, führt dazu, dass diese Rechtsvorschrift überdehnt und zum Gummiparagrafen gemacht wird - mit gefährlichen Folgen. Einer der Verteidiger der Atomkraftgegner, der Berliner Strafrechtsprofessor Felix Herzog, warnte daher in seiner Revisionsbegründung: "Eine extensive Auslegung wird zu einer unangemessenen Verwischung der Grenzen von gewaltfreiem, auf symbolische Aktionen setzenden, ökologischen Widerstand zu terroristischen Sabotageakten führen." Für Rückfragen können Sie sich jederzeit gern an uns wenden: Ausführliche Informationen, Dokumente und Fotos zum bisherigen Prozessverlauf unter: http://www.robinwood.de/prozesse Freiheitsentziehung bei CastortransportenLüneburger Landgericht watscht Dannenberger Amtsrichter ab!Eine Freiheitsentziehung ist ein schwerwiegender Eingriff in persönliche Grundrechte. Bei jedem Castortransport kommt es zur in Gewahrsamnahme von Demonstranten, die in Neu-Tramm, der Sammelstelle der Polizei, festgehalten werden. Die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat macht seit geraumer Zeit eine "verheerende Tendenz" aus, nämlich Massenfestnahmen von Demonstranten unter Missachtung des grundrechtlich zwingend notwendigen Richtervorbehalts. Der besagt, dass die Polizei aus eigener Machtvollkommenheit niemanden festhalten darf. Ohne richterliche Überprüfung ist das eigentlich nicht zulässig. Bei den ersten Castortransporten in den 90er Jahren wäre diese Erfahrung noch singulär gewesen, wenngleich die Zahlen eine andere Sprache sprechen: beim Karwitzer Kessel 1996 waren es 180 Betroffene, 1997 im Quickborner Kessel schon 596. Im Jahr 2001 kam es allerdings zu jenen Massenfestnahmen: im März waren es rund 1.400 und im Herbst rund 780 Betroffene. Einzelne Betroffene aus dem November 2001 gingen schließlich den Gang vor Gericht und wollten festgestellt sehen, ob ihre in Gewahrsamnahme, wie der Knastaufenthalt im Amtsdeutsch heißt, rechtmäßig war oder nicht. Im vergangenen Jahr hatten die Gorleben-Anwälte für ihre Mandanten einen ersten "Punktsieg" erstritten. Das Oberlandesgericht Celle befand, dass Betroffene grundsätzlich ein solches Anrecht hätten, auch im Nachhinein festgestellt zu sehen, ob ihre Festnahme rechtens war. Mitte August nun setzte das Landgericht Lüneburg nach und "verdonnerte" so die streitbare Anwältin - das Amtsgericht Dannenberg dazu, einen ablehnenden Bescheid noch einmal völlig neu zu bearbeiten. In der Tat: der aktuelle Beschluss des Landgerichts Lüneburg (Geschäftszeichen 10 T 31/03) liest sich Zeile für Zeile als schlechtes Zeugnis für die drei Dannenberger Amtsrichter. Ein Castorgegner war am 13. November um 22.38 Uhr bei Laase festgenommen und erst am nächsten Morgen um 7.09 Uhr wieder freigelassen worden. Das Gericht hatte den Inhaftierten weder gehört noch den Sachverhalt näher geprüft. "Die angefochtene Entscheidung leidet daran, dass das Amtsgericht die Sache nicht in dem rechtlich gebotenen Unfang aufgeklärt hat", heißt es deshalb im Beschluss des Lüneburger Landgerichts. Weiter: "Dem angefochtenen Beschluss lässt sich nicht entnehmen, welchen Sachverhalt das Amtsgericht im einzelnen festgestellt hat." Das Gericht habe seine Entscheidung vielmehr "formblattmäßig" begründet und muss sich der Sache noch einmal annehmen. Die Dannenberger Richter hätten insbesondere wegen des Verzichts auf eine persönliche Anhörung des Demonstranten "grundrechtlich geschützte Verfahrensgarantien" missachtet, rügte das Landgericht. Da im Gesetz nur steht, das Amtsgericht habe die Dauer der in Gewahrsamnahme zu überprüfen, weigerten sich die Dannenberger Richter, über die "Art und Weise" der Behandlung, also mangelhafte Verpflegung, verweigerte Toilettengänge, unzureichende Schlafmöglichkeiten zu entscheiden. Auch diese Weigerung ist unzulässig, befand nun das Landgericht. Der Rechtsanwältin geht es nicht um die "flüchtige Arbeit" der Dannenberger Amtsrichter, sie sieht in der pauschalen, richterlich unüberprüften Übernahme von Tatvorwürfen und der zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der "Fälle" vor allem einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, also einen Verstoß gegen die Verfassung. Anstatt die Polizei zu kontrollieren, übernehmen die Gerichte unbesehen deren Begründungen für die Inhaftierung. Ihre Hoffnung ist, dass sich derartige Gerichtsverfahren erübrigen, wenn in Zukunft sensibler und korrekt verfahren wird. Dazu müssten die Richter auch die Situation in Neu-Tramm unter die Lupe nehmen. Ulrike Donat: "Der Skandal beginnt schon früher, nämlich bei der Erfassung der Menschen in der Gefangenensammelstelle, wenn mehrere hundert Demonstranten durch das Nadelöhr von fünf bearbeitenden Polizeibeamten geschleust werden." So dränge sich ihr der Verdacht auf, dass es der Polizei in erster Linie darum gehe, die Straße von Blockierern frei zu halten, "auch wenn rechtsstaatliche Grundsätze dabei in den Brunnen fallen". VersammlungsverboteMünsteraner Gericht hält Campräumung für rechtswidrig!Das Verbot von Versammlungen und Camps ist zur Durchsetzung von Castortransporten ein probates administratives Mittel. "Grundrechtsverletzungen" monieren die Atomkraftgegner die Behörden unterbreiten dagegen ihre "Gefahrenprognosen" zur Rechtfertigung ihres Vorgehens. Wir haben jetzt guten Grund zur Freude, denn endlich hat ein Gericht die Räumung eines Camps für rechtswidrig erklärt und zudem der Bürgerinitiative bescheinigt, polizeiliche Erkenntnisse "geben für eine grundsätzlich unfriedliche Haltung des Klägers" nichts her. Allerdings: das Gericht hat seinen Standort nicht in Lüneburg, sondern in Münster. Und es ging auch nicht um einen Castortransport nach Gorleben, sondern das atomare Zwischenlager Ahaus war das Ziel. Dort hatten sich die Lüchow-Dannenberger Atomkraftgegner/innen im März 1998 solidarisch engagiert und unter anderem ein sogenanntes "Nordcamp" auf einer Wiese in Rücksprache mit dem Eigentümer angemeldet. 2000 Menschen hatten öffentlich erklärt, den Castortransport auf den Schienen gewaltfrei blockieren zu wollen. Das Camp lag außerhalb der "Demo-Verbotszone", ca. 400 Meter östlich der Bahnverbindung Gronau Epe- Ahaus, die letztlich für den Castortransport nicht genutzt wurde. Es sollte ausdrücklich als "Zone des Rückzugs und der Ruhe" dienen, Aktionen sollten von hier aus nicht gestartet werden. Trotzdem wurde das Camp von der Polizei unter Verweis auf eine Allgemeinverfügung, wie man sie auch von den Gorleben-Transporten kennt, geräumt. Es blieben den Bewohnern am Ende acht Minuten Zeit für einen überstürzten Rückzug. Das Vorgehen der Polizei war rechtswidrig, befand das VG Münster 5 Jahre nach dem Geschehen. Das Urteil werde auch für den Gorleben-Konflikt bedeutsam werden, unterstrich der BI-Anwalt Wilhelm Achelpöhler, denn das Verwaltungsgericht Münster setzte sich in der Urteilsbegründung dezidiert und differenziert mit der Rechtssprechung zu "Gefahrenprognosen" auseinander. Die Richter hielten sich streng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das im sogenannten "Brokdorf Beschluss" 1985 einforderte, dass eine Gefahrenprognose sich auf "Tatsachen" oder "Sachverhalte" gründen müsste: ein "bloßer Verdacht oder Vermutungen" können für ein Demo-Verbot nicht ausreichen, erinnern die Münsteraner Richter (1 K 1169/98). Selbst das unfriedliche Verhalten Einzelner reiche für ein Verbot einer Versammlung nicht aus. "Würde demgegenüber unfriedliches Verhalten Einzelner für die gesamte Veranstaltung und nicht nur für die Täter zum Fortfall des Grundrechtsschutzes führen, könnte jedoch praktisch jede (Groß-) Demonstration dieser Art verboten werden, weil sich nahezu immer "Erkenntnisse" über unfriedliche Absichten eines Teils der Teilnehmer beibringen lassen", lautet der Kernsatz des Urteils. Für Wilhelm Achelpöhler ist damit der Willkür der Demo- und Campverbote ein Riegel vorgeschoben worden. Der BI-Anwalt kann dem Urteil noch mehr Positives abgewinnnen: Klargestellt hätten die Verwaltungsrichter auch, dass Camps und Versammlungen außerhalb jener Verbotszonen nicht einfach unter Verweis auf eine Allgemeinverfügung verboten werden dürfen: "Eben damit haben wir es aber häufig in Gorleben zu tun". Camps, die einer Vorbereitung von Versammlungen dienen, genießen demnach einen besonderen Schutz. Das mutmachende Urteil werde sich in der nächsten "Castor-Runde" im November bewähren, ist sich Achelpöhler sicher. Weitere Endlagersuche finanziell sichern - Verursacher sollen zahlenBlockadehaltung der CDU in der Kritik"Wie kann man die weitere Endlagersuche blockieren, um dann zu behaupten, es gäbe keine weitere Suche?" Diese Frage ist schnell beantwortet, man muss nur in der CDU-Bundestagsfraktion nach den Verhinderern einer solchen Suche suchen und wird beim Bundestagsabgeordeneten Kurt-Dieter Grill fündig. Die ausweichenden Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU-Abgeordneten zur weiteren Endlagersuche jenseits von Gorleben kommentierte Grill süffisant, die Regierung wisse nicht, wann ein Endlager fertig gestellt sein soll, wie das Mitspracherecht der Bundesländer gewährleistet werden könne und wie hoch die Kosten einer alternativen Standort-Suche seien. Das Mitspracherecht der Länder einzufordern, aber die Arbeitsgruppe scheitern zu lassen, in der Oppositionspolitiker und Ländervertreter mitarbeiten sollten, das schafft nur ein Kurt-Dieter Grill. Der Abgeordnete hätte sich mit den gewichtigeren Fragen zum Beispiel zur Finanzierung einer solchen Endlagersuche besser gleich an uns wenden sollen. Denn wir haben seit Monaten in ihrer Arbeit darauf gedrungen, dass die Rückstellungsgelder, die die Stromwirtschaft für die nukleare Entsorgung angehäuft hat, von der Bundesregierung in einen Fonds überführt werden. Von den rund 30 Milliarden Euro, die an Rückstellungen bisher angehäuft wurden, ist knapp die Hälfte für die nukleare Entsorgung ausgewiesen. Im Vergleich: die Kosten für Gorleben und den Schacht Konrad als potentielles Endlager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle, vor allem in Verbindung mit dem Abriss von Atomkraftwerken, beliefen sich nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) auf bisher 2,1 Milliarden Euro (Gorleben 1,3 und Konrad 0,8). Übereinstimmend hatten Vertreter der Stromwirtschaft und des BfS auf einer Tagung der evangelischen Akademie in Loccum zu Beginn des Jahres die Kosten für eine alternative Erkundung und den Bau eines Endlagers an anderer Stelle als in Gorleben mit 3 bis 5 Mrd. Euro beziffert. Die Antworten auf Grills Fragen liegen auf der Straße. Das Geld ist also da, man muss es sich nur von den Verursachern der Atomabfälle holen. Dafür werden wir auch weiter auf die Straße gehen. Waffen aus Atommüll (Teil 2)Von Dieter Reckers Damacio Lopez ist Vorsitzender von IDUST, dem International Depleted Uranium Study Team. Er stellte sein Projekt Mitte Juli auf einer Veranstaltung im Wendland vor. IDUST startete ursprünglich in einer kleinen, zur Hälfte indianischen Gemeinde in Neu-Mexiko als Bürgerinitiative, die gegen Tests von Uran-Munition auf einem benachbarten Truppenübungsplatz protestierte. Die Initiative weitete sich aus, heute arbeiten etwa 300 Leute für IDUST. In der letzten GR berichteten wir über die Gefahren beim Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran. Lopez kämpft zunächst für ein Moratorium, schließlich für die Ächtung dieser Munition. Als Hauptträger der Kampagne zur Erreichung eines Moratoriums und einer endgültigen Ächtung hofft Mr. Lopez auf Belgien, Deutschland und Japan. In Belgien fing seine Mission an und die Unterstützung der Belgier ist riesig, Japan ist aus verständlichen Gründen in dieser Frage engagiert, aber wie steht es mit Deutschland? Wir haben wohl eine besondere Verpflichtung, uns der Forderung nach Moratorium und Bann anzuschließen. Bereits 1943 hat Reichsrüstungsminister Speer begonnen, die Deutsche Wehrmacht mit Uranmunition auszurüsten. Rheinmetall hat in den siebziger Jahren diese Munition weiterentwickelt. Messerschmitt-Bölkow-Blohm testete Uranmunition 17 Jahre lang, und nicht weit von uns, in Munster, wurden damit Schießversuche durchgeführt. Also, keine Frage dass Deutschland auch an diesem Kriegsübel wieder beteiligt ist. Es ließe sich einiges sagen zum Stellenwert dieser Kampagne an sich und über ihren Stellenwert im Rahmen von totaler Abrüstung. Dass DU-Waffen gegen die Menschenrechte verstoßen, so wie sie in den Genfer Konventionen in all den Jahren seit 1864 festgelegt wurden, liegt klar auf der Hand. Waffen müssen danach bestimmte Kriterien erfüllen: * Territorial: sie dürfen nur auf dem Schlachtfeld wirken * Zeitlich: sie dürfen keine Langzeitwirkung haben * Menschlich: sie dürfen kein überflüssiges Leid hervorrufen, was immer das ist, und nicht die Zivilbevölkerung gefährden * Umwelt: sie dürfen keinen unnötigen Schaden der Umwelt zufügen Schon 1996 ist die Frage der DU Waffen vor die Menschenrechtskommission der UN gebracht worden. Die Kommission hat noch nicht entschieden in der Sache, die Subkommission für Promotion and Protection of Human Rights hat aber in einer Resolution am 29.8.1996 festgestellt, dass DU Waffen "incompatible" sind mit bestehenden Menschenrechten und entsprechenden Gesetzen. Das reicht für den Bann von Uranwaffen eigentlich schon lange aus. Die Taktik der USA und anderer Mächte mag nun darin bestehen, einen beginnenden Moratoriums- und Treaty- Verfahren zu benutzen, um bestehendes Recht aufzuweichen. Jedes Abkommen in dieser Sache würde nach Ansicht der USA alles vorher existierende allgemeine Recht aufheben und somit die USA, zumindest vor den Gerichten dort, von Ihrer Wiedergutmachungspflicht entbinden. Eine Kampagne für ein Moratorium darf auf keinen Fall verhindern oder aufschieben, dass die USA und andere Mächte, die Uran-Munition benutzen, wegen Verletzung der Menschenrechte zur Rechenschaft gezogen werden. Es müssten 1. Waffeninspektionen gestartet werden, die feststellen, welche Waffen Uran und andere strahlende Stoffe enthalten. 2. Inspektoren geschickt werden, die den Grad der Kontamination in den betroffenen Gegenden feststellt. Die wissenschaftliche Aufklärung vor Ort wird im Moment verhindert, z.B. im Irak von den USA. Eine Damacio Lopez persönlich bekannte irakische Physikerin ist im Irak verschwunden, ihr Haus wurde von amerikanischen Truppen niedergewalzt. Prof. Günther, Präsident des gelben Kreuzes, der 1991 Munition aus dem Irak mitbrachte wurde 1995 in Deutschland inhaftiert, 1999 drohte ihm das Amtsgericht Husum mit Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt. 3. Gesundheits-Checks und Unterstützung für die Betroffenen organisiert werden. 4. Die Untersuchungen ausgeweitet werden auf Auswirkungen nicht nur von DU-Waffen sondern allen Uran-Waffen und -Ausrüstungen. Und vor allen Dingen darf nicht zugelassen werden, dass sich unter dem Deckmantel eines Moratoriums die USA und andere Anwender von Uran-Waffen aus ihrer Verantwortung davonschleichen. Die rechtliche Verantwortung bleibt, die Verpflichtung zur Wiedergutmachung bei den Opfern ihrer Angriffe ebenso, und die gerichtliche Verurteilung dieser Taten steht weiterhin aus. Was mir am meisten gefallen hat an der Kampagne von Damacio Lopez und IDUST sind das emotionale Engagement von Herrn Lopez und der Glaube an die eigene Sache, seine Zuversicht sein Ziel zu erreichen, noch 2004 ein Moratorium herbeiführen zu können. Er war sogar überzeugt, dass "die jungen Soldaten (!), die da auf den Schienen standen (in Hitzacker bei der Mahnwache am Bahnübergang am Sonntag) auf mich zugekommen sind, um besser zuhören zu können, was ich ihnen zu sagen hatte." Damacio Lopez versprach den Gorlebener Atomkraftgegnern im November erneut ins Wendland zu kommen und sie beim Protest gegen den angekündigten Transport von 12 Glaskokillen-Behältern aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague zu unterstützen. Weitere Informationen:
Castorlager zu heiß?Es war anhaltend heiß und auch die Nächte brachten kaum Abkühlung. Ein Grund für die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg mit Blick auf die Aufbewahrungsgenehmigung des Castorlagers Fragen an den niedersächsischen Umweltminister Sander zu richten. Denn die Nebenbestimmungen schreiben vor, dass die Brennelementlagergesellschaft (BLG) Gorleben ab einer Erhitzung von Bauteilen auf 55 Grad Celcius bei einer Lufteintrittstemperatur von 27 Grad Celcius dieses der Atomaufsichtsbehörde mitteilen muss. Hintergrund ist eine technische Besonderheit des Lagers, es soll "inhärent sicher" sein. Mit anderen Worten, die eintretende Luft kühlt die heißen Castoren und tritt in Lüftungsschlitzen an der Decke wieder aus. Eine aktive Kühlung ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Filterung der Luft, die ausströmt - Fakten, die von den Gorleben-Gegner/innen immer wieder kritisiert wurden. Wenn aber die eintretende Luft heiß ist und nicht mehr kühlt, was dann? Werden 60 Grad Celcius an Bauteilen des Lagers erreicht, so muss laut Auflagen der Einlagerungsbetrieb sogar unterbrochen werden. Diese Formulierung sei zu interpretieren. Wir möchten von Hans-Heinrich Sander wissen, ob in diesem Fall die eingelagerten Behälter wieder ausgelagert werden müssen. Ist dafür ein Notplan vorhanden? Oder muss die Halle gekühlt werden? Im Interesse der Sicherheit fordern wir eine rasche Unterrichtung der Öffentlichkeit. Aber eine Antwort blieb bisher aus. Termine30.8.03 13-17 Uhr 31.8.03 10-18 Uhr 31.8.03 13.30 Uhr 31.8.03 17 Uhr 1.9.03 12-14 Uhr 2.9.03 19.30 Uhr 5.9.03 20 Uhr 6.9.03 11 Uhr 10.9.03 9 Uhr 14.9.03 13.30 Uhr 16.-19.10.03 18.10.03 20 Uhr 1.11.03 20 Uhr |
Auflage: 2.003
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Bearbeitet am:05.09.2003 /ad