Gorleben Rundschau


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JANUAR

2003

Ausgabe 1

  Inhalt:

Auswertung

Nachlese zum Castor November 2002

Zur politischen Nachlese zum "Castor 2002" hatte die Bürgerinitiative
Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg in den Gasthof Gröneke nach Breese in der Marsch eingeladen. Knapp 60 AtomkraftgegnerInnen aus den hiesigen Castorgruppen, aus Dahlenburg und Lüneburg konnte die BI-Vorsitzende Rosi Schoppe begrüßen. Und wenn man nicht wüsste, dass der Castortransport vor wenigen Wochen Gorleben erreicht hat, man hätte glauben können, die Versammelten träfen Vorbereitungen für ein unmittelbar bevorstehendes Transportereignis: voller Elan wurde bilanziert und erste Verabredungen wurden getroffen, wie die "Nadelstiche" der Gorleben-GegnerInnen weitere Transportabläufe empfindlich stören und die Debatte um die ungelöste Entsorgung weiter anschieben könnten. seite1.gif (29608 Byte)

Fast alles, was man sich vorgenommen hatte, sei auch aufgegangen, selten sei der Widerstand so effektiv gewesen und hätte so viele Sympathie geweckt wie in diesem November, resümierten einige Teilnehmer. Der Dörfertag am Sonntag vor dem Transporttermin, das Kaffeetrinken der Aktionsgruppe WiderSetzen in Hitzacker am Mittwochmorgen und der "Frühsport" in der Lüneburger Innenstadt wurden positiv hervorgehoben wie auch der Rückhalt in den Dörfern, wo Demonstranten immer wieder auf die Höfe und Scheunen eingeladen wurden, unter anderem zum Schutz vor polizeilichen Übergriffen.

Die bundesweite Unterstützung und die phantasievollen Protestformen hätten wesentlich dazu beigetragen, das Gerede vom "Abbröckeln des Widerstands" zu konterkarieren. Deshalb sei es auch "überflüssig und kleinkariert", über die Teilnehmerzahlen an den vielen Veranstaltungen zu streiten. Gut geklappt habe auch das Infosystem der SMS und die Vorfeldmobilisierung per Webcam, der Dauerübertragung von der Wiese am Castorverladebahnhof, zu der sich Tag und Nacht Menschen einfanden, um das Warten auf den Castor zur Mobilisierung zu nutzen.

"Der Castor kommt ­ der Protest ist schon da", resümierte Werner Lowin vom Grundrechte-Komitee das Aktionsgeschehen. In diesem Jahr hätte sich der Widerstand viel Handlungsspielraum zurückerobert, sicherlich hätte die Unterstützung von Bürgerrechtsorganisationen dazu beigetragen. Wenn nichts mehr half, mussten die AtomkraftgegnerInnen Laterne laufen oder Gottesdienste besuchen, um ihre Präsenz auf der Transportstrecke zu demonstrieren...

Das Gorleben International Peace Team (GIPT), eine weitere Beobachtergruppe, konnte positiv vermelden, dass sie flagrante Menschenrechtsverletzungen und Polizeiübergriffe per SMS weltweit verbreiteten und dass auf diesem Wege Menschen Beschwerde beim Innen- bzw. Kultusministerium eingelegt hätten. Vor allem die "Quasi-Besetzung" der Freien Schule Hitzacker durch die Polizei und die bis zu 10 Stunden dauernde Einschließung von 150 Demonstranten in Hitzacker, die ohne jede Versorgung blieben, führten zu den Protesten.

Die Demo-Sanitäter sekundierten: 17 Teams seien unterwegs gewesen, um Erste Hilfe im Notfall zu leisten, vor allem in Hitzacker und in der Göhrde seien Demonstranten mit gezielten Griffen in die Augenhöhlen oder die Nasenlöcher maltraitiert worden. Traurige Bilanz: die Sanitäter zählten 81 Verletzte. Tatsächlich hätte die Polizei auf den Einsatz von Hunden und Pferden gegen Sitzblockierer verzichtet, aber angesichts dieser Verletzungen sei Polizeichef Hans Reime von seiner Devise "Konflikte minimieren ­ Verletzte reduzieren" weit entfernt. Kerstin Rudek von der Sanigruppe mahnte: "Jeder Verletzte ist ein Verletzter zuviel."

Der neue Elan müsse jetzt genutzt werden, um das Thema ungelöste Atommüllentsorgung weiter auf die Tagesordnung zu setzen, unterstrich Rosi Schoppe. Der Protest sei kein Selbstzweck, die Gorleben-GegnerInnen setzten auf die politische Ansteckung: Monate früher müssten im nächsten Jahr Mobilisierungsabsprachen mit Umweltverbänden und Bürgerrechtsorganisationen getroffen werden. "Es war genau richtig, am Endlagerbauwerk zu demonstrieren, und im Jahr 2003 ziehen wir dort wieder hin, und zwar nicht erst dann, wenn der Castor rollt", kündigte Rosi Schoppe an.

Am 31. Mai plant die Bürgerinitiative im Rahmen der Kulturellen Landpartie, Wunderpunkte im Wendland, angelehnt an das furiose und unvergessliche "Fahr in die Höh´" ein Endlagerspektakel. Die Bürgerinitiative und die Akteure der Kulturellen Landpartie bereiten sich derzeit gemeinsam darauf vor - und erfahrungsgemäß dürfen wir uns auf "Überraschungen" einstellen.


Polizei besetzt am 13.11.02 Schule in Hitzacker

Folgende gravierende Verstöße gegen fundamentale Grund- und Menschenrechte wurden von beobachtenden Gruppen vor Ort (Komitee für Grundrechte und Demokratie, PastorInnen des Kirchenkreises, Ermittlungsausschuß) sowie von der betroffenen Schulleitung mitgeteilt:

Am frühen Nachmittag des gestrigen Mittwoch, den 13.11., wurde die Freien Schule Hitzacker von der Polizei besetzt und beschlagnahmt. Einmal besetzt, wurden auf das Schulgrundstück und in den Schulgarten über 60 Fahrzeuge verlegt, darunter Wasserwerfer und Gefängnisfahrzeuge. Nach der Besetzung weigerte sich die Polizei, den Schulverantwortlichen den Namen des Einsatzleiters zu nennen. Dadurch wurde eine Verhandlung unmöglich gemacht.

Die Forderung nach Respektierung des privaten Eigentums wurde nicht zur Kenntnis genommen. Nachdem schließlich der Einsatzleiter ausfindig gemacht wurde, bat ihn die Schulleiterin, ein Beschlagnahmeprotokoll sowie einen gerichtlichen Beschluß vorzuweisen, der eine solche Polizeiaktion erlaubt. Ihr wurde mitgeteilt, daß diese noch nicht zur Verfügung stünden. Nach weiterem Insistieren wurde der Schulleiterin ein Platzverweis für ihre Schule und das Grundstück erteilt.

Bei einer nahegelegenen Sitzdemonstration kam es wiederum nicht zu einem normalen polizeilichen Verhalten. Zirka 200 Demonstranten nahmen an einer gewaltfreien Blockade der Schienen entlang des Kiefernweges teil. Die Atmosphäre war ruhig und der Einsatzleiter der Polizei teilte den Demonstranten mit, daß sie von den Schienen weggetragen und in einen Polizeikessel gebracht würden. Wenn der CASTOR-Zug passieren wäre, würde ihre Identität festgestellt werden, dann könnten sie gehen.

Das Wegtragen der Demonstranten geschah reibungslos, der Einsatzleiter und die einzelnen Polizisten zeigten Geduld und Verständnis. Jedoch dann im Polizeikessel erhielt der Einsatzleiter die Anweisung, die Demonstranten in die zeitweilige Gefangennahme in Neu Tramm (GESA) zu schicken. Dieses Verhalten war in zweierlei Hinsicht höchst irregulär: Erstens wurden die obligatorischen drei Warnungen von der Polizei an die Demonstranten nicht ausgesprochen, zweitens gab es die Anweisung der Verhinderung ohne Gefangennahme durch einen Richter, der die Entscheidung in der Erwartung illegalen Aktivitäten erwartet hatte, die er aufgrund von Bildern von einem Helikopter über der Blockade gewonnen hatte.


Presseerklärung aus dem anwaltlichen Notdienst Gorleben - Neu Tramm vom 13.11.2002

Polizei verzögert mutwillig Richterentscheidungen in Lüneburg

Die Verhältnisse in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm bei Dannenberg sind trotz der Proteste des Republikanischen Anwaltsvereines im Vorfeld und entgegen der Absprachen der Leitung der Gefangenensammelstelle mit dem anwaltlichen Notdienst nach wie vor haarsträubend:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beklagen auch bei diesem Castor-Transport, daß die Polizei die gesetzlichen Vorschriften und Verfassungsgrundsätze zur Freiheit der Person (Art. 104 Grundgesetz, §§ 19 Abs. 1, 20 und 21 NGefAG) mutwillig mißachtet.

Die gesetzlich vorgeschriebene "unverzügliche" Herbeiführung der richterlichen Entscheidung wird von der Polizei mutwillig verzögert. Vom Gericht gesetzte Fristen ­ nach Anträgen auf richterliche Entscheidungen seitens der Betroffenen über ihre Anwälte ­ werden von der Polizei schlicht ignoriert. Bei Nachfragen und Kontrollen in den "Büros" der zuständigen Polizisten konnte auch das Gericht sich überzeugen, daß die Sachbearbeitung gezielt chaotisch gestaltet wird. Nur fünf Computer in einem Raum sind für die "Bearbeitung" der Festgenommenen (bisher sind mindestens 267 Personen festgehalten) und die Anlage der dem Gericht vorzulegenden Begründung der Freiheitsentziehung vorgesehen, um jeden Computer stehen fünf Polizisten und produzieren Chaos. Um ca. 10.30 Uhr wurden die ersten jetzt noch anwesenden Gefangenen festgenommen, zwischen 16.00 und 22.00 Uhr stellten Anwälte 47 Anträge auf richterliche Überprüfung (zu weiteren Gefangenen wurde trotz Anforderung der Zugang der Anwälte verhindert). Von diesen Anträgen waren bis 22.00 Uhr erst fünf "abgearbeitetet" durch Übergabe der Aktenvorgänge von der Polizei an das Gericht und Vorführung beim Richter! Auch anwesende Richter bestätigten eine "flagrante Verletzung des Unverzüglichkeitsgebotes". Offensichtlich spekulierte die Polizei auf den Dienstschluß des Gerichtes, der gegen 21.00 oder 22.00 Uhr vorgesehen war ­ noch ist das Gericht allerdings ­ anders als in den Vorjahren ­ vor Ort tätig. Die Richter haben angekündigt, bis 24.00 Uhr Dienst zu tun.

Gefangene werden drangsaliert durch menschenunwürdige Unterbringung ­ sie werden nach Festnahmen zwischen 11 und 14 Uhr bis in den späten Abend in den Gefangenenbussen "geparkt". 7 Personen wurden mehr als 4 Stunden in einer Viererzelle im Gefangenentransporter (ca. 1,5 m2) verwahrt. Trotz Kenntnis der Geburtsdaten seit der Festnahme werden auch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in den engen Transportzellen eingesperrt und "zwischengelagert". Manche ­ auch Erwachsene ­ drehen in der Enge und Ungewißheit durch ­ dennoch wird diese Mißhandlung über Stunden von der Polizei aufrechterhalten.

Besonders schwer haben es die Betroffenen aus dem Kessel in Hitzacker, in dem sich viele Schülerinnen und Schüler befanden. Diesen war zunächst zugesichert worden, sie würden freigelassen werden, sobald der Castorzug Dannenberg erreicht habe ­ dieses Versprechen wurde nicht eingehalten. Stattdessen mußten sie stundenlang im Kessel verbringen, danach mehrere Stunden in den Transportern in der GESA warten.

Rechtsanwälte bekommen trotz anderslautender Zusagen im Vorfeld keinen freien Zugang zu den Gefangenen in den Bussen und Zellen, häufig geäußerte Verlangen der Gefangenen nach den vor Ort anwesenden Rechtsanwälten werden gegen Recht und Gesetz mißachtet.

Erst nach massiven Beschwerden und Nachfragen der Pastorinnen und Pastoren sowie der Presse werden nunmehr nach und nach Jugendliche und Heranwachsende dem Richter zugeführt und anschließend freigelassen, einige auch ohne Vorführung beim Richter. Bisher wurde nicht eine einzige polizeiliche Freiheitsentziehung vom Richter bestätigt.

Wir fordern die Verantwortlichen auf: Diese Schikanen gegen friedliche Bürgerproteste müssen ein Ende haben ­ sie sind eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig.


Stell dir vor, arglos beteiligen sich drei Menschen am Protest gegen Castortransporte, landen aber in der "Gewalttäterdatei Links" ­ kein Märchen, sondern der Prozess der Stigmatisierung

Nacherzählt von Wolfgang Ehmke

Wir schreiben das Jahr 1997 und der Castor rollt. Zwei Frauen beschließen, sich am Anti-Atom-Protest im Wendland zu beteiligen. Sie wissen, aufhalten können sie den Transport nicht. Vielleicht dauert der Schienen­ oder Straßentransport auf den letzten Streckenkilometern ein bisschen länger, weil sich viele Menschen querstellen. Menschen, wie unsere zwei Frauen, die sich nicht abfinden wollen mit dem Atombusiness, denn Castortransporte vernetzen Atomkraftwerke mit den Wiederaufarbeitungsanlagen und die Wiederaufarbeitungsanlagen ­ mangels Endlagermöglichkeiten - mit den Zwischenlagerstätten.

Laut lärmend und singend ziehen sie am späten Vormittag des 4. März mit einer großen Gruppe durch den Wald bei Quickborn, vielleicht wird der Castortransport auf der Straße von Dannenberg nach Gorleben von der Polizeiarmada über die Nordroute eskortiert. Sie wollen protestieren, auch wenn es diesmal nichts nützt. Vielleicht nützt es längerfristig, wenn es keine Ruhe gibt. Die beiden wissen, Atomkraftwerke pusten im Normalbetrieb Radioaktivität in die Luft und über das Kühlwasser gelangt Radioaktivität in die Flüsse. Das gilt erst recht für die Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA), deren Name so verharmlosend an das Recycling erinnert, so als wäre eine WAA mit der Wiederverwertung von Flaschen oder Altpapier vergleichbar. Die Berichte über die Verseuchung der irischen See, gesperrte Strände in der Nachbarschaft der britischen WAA Sellafield haben sie genau gelesen.

Die Jüngere der beiden Frauen war sogar einmal mit der Bürgerinitiative auf Besuch in der französischen WAA La Hague. Zugegeben, sie war vielleicht noch ein bisschen zu jung, um den Fachgesprächen folgen zu können. Sie war mit ihrer Clique mitgefahren und schlug damals die Mahnungen der "Alten" in den Wind, sie solle die leckeren Brombeeren, deren Sträucher die Hohlwege säumten, hängen lassen. Aber dieses TV-Video, das die Franzosen hatten, als gezeigt wurde, wie über eine Pipeline die radioaktive Brühe in den Ärmelkanal floß und die Fischer im unmittelbaren Umfeld Muscheln und Fische herausholten und auf dem Markt zum Verkauf boten... da könnte sie sich heute noch schütteln, guten Appetit!!

Usine de plutonium - Plutoniumfabrik nannten die Franzosen ihre Fabrik. Nix "Wiederaufarbeitung". Auf dem Gelände hatten die Fässer mit radioaktivem Müll verbuddelt, Plane drauf, Mutterboden drüber und Grassamen drauf. Quer durch Europa geht die Castorfracht mit dem hochradioaktivem Müll. Und was wäre, wenn so ein Castorzug in voller Fahrt entgleisen würde? Was, wenn ein Atomkraftwerk außer Kontrolle geriete oder wenn ein Kessel mit hochradioaktivem Flüssigabfall auf dem WAA-Gelände explodierte?

Ehrlich gesagt, daran dachten die beiden Frauen gerade nicht. Sie hätten sich das fragen können und über die Frage nachdenken können, ob die Atomkraftnutzung mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Doch dazu war gar keine Zeit, denn laut johlend kamen ihnen ein paar Leute entgegengelaufen, dann blitzen Polizeihelme auf, Unformierte im Laufschritt, erst einige in Grüppchen, dann immer mehr und siehste wohl, da haben wir den Salat, sagt die eine noch, schon fanden sie sich umzingelt und mit ihnen eine stattliche Zahl von Mitdemonstranten.

Ich weiß nicht, ob die Geschichte so anfing und welchen Gedanken die beiden Frauen 1997 wirklich nachhingen. Richtig und überhaupt nicht ausgedacht sind allerdings der Vorsatz und die Folgen. Dazu gleich.

"Keine Gewalt" skandierten sie am Anfang noch, gemeinsam mit den 567 anderen, die im Quickborner Kessel eingeschlossen waren. Wer da außerhalb des Kessels alles auftauchte und aufgeregt mit den Beamten diskutierte! Pastoren, Rechtsanwälte und Landtagsabgeordnete von den GRÜNEN, war da nicht auch dieser Jürgen Trittin? Genau, das war er doch! Erst mal passierte niX. Stundenlang. Egal ob man Hunger oder Durst hatte oder mal seine Notdurft verrichten musste, man kam nicht mehr weg von diesem vermaledeiten Fleck: von 12 bis 17 Uhr dauerte die Einschließung.

Im Klartext: Freiheitsberaubung. Nachzutragen ist noch, dass es 1997 wie auch sonst bei den Castortransporten ein Demo-Verbot, einen grundrechtsfreien Korridor 50 Meter links und rechts von der Schiene bzw. Straße aus gesehen gab und dass sich das Geschehen außerhalb des Korridors abspielte.

Der Rest ist schnell erzählt. Die Eingekesselten wurden einzeln aus dem Polizeikessel herausgeführt, fotografiert und gefilmt, so geschah es auch unseren beiden Frauen. Sie wunderten sich nicht schlecht, als sie einige Zeit später, der Castor war längst nach Gorleben durchgeboxt worden, Behördenpost bekamen. Wie auch die anderen Eingekesselten wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch gegen sie eingeleitet. Das Verfahren wurde ­ wie nicht anders zu erwarten war - schließlich eingestellt, hatte es doch seinen Zweck erfüllt: der Innenminister konnte auf der Bilanzpressekonferenz die "hohe Gewaltbereitschaft" der Castorgegner/innen unter Beweis stellen.

War noch was? Ja, sie fanden eine Hamburger Rechtsanwältin, die sich ihres Falles annahm und den Rechtsweg durchdeklinierte: sie wollte die Unrechtmäßigkeit der Polizeimaßnahme ex post festgestellt sehen, die Freiheitsberaubung müsse geahndet werden, die Missachtung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sei nicht hinnehmbar...

Während diese und ähnliche Vorgänge, die sich als "Begleitumstände" während der Castortransporte ins Wendland in unschöner Regelmäßigkeit einstellten, bereits ihren Niederschlag im alljährlichen "Grundrechtereport" der Bürgerrechtsvereinigungen niederschlugen, verstrickten und verhedderten sich die Verfahren vor den Landesgerichten und Amtsgerichten zwischen Lüneburg und Dannenberg dermaßen, dass die beiden Frauen die Nase voll hatten, sich weiter verschaukeln zu lassen. Ihre Anwältin schrieb jetzt, fünf Jahre später, eine Verfassungsbeschwerde.

Und da war noch was, das schließen wir aus einem ganz anderen Vorgang. Da hatte ein Castorgegner, diesmal aus dem Süden der Republik, beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz angefragt, ob er in der "Castor-Datei" gespeichert sei. Die Antwort lautete ja, denn ihm wurde vorgeworfen, "eine Straftat und/oder Ordnungswidrigkeit" im Zusammenhang mit Castortransporten begangen zu haben. Vorgehalten wurde ihm eine Gewahrsamnahme am 15. Mai 2001 und die Anmeldung eines Infostandes in Wörth-Maxau am 12. November 2001.

In Wörth passieren die Castorzüge die Landesgrenze auf ihrem Weg zur Wiederaufarbeitung. Der Datenschutzbeauftragte schreibt zur Speicherung als Anmelder, "...dass über Ihre Person schon Informationen gespeichert waren, die befürchten ließen, dass Sie erneut als Störer in Erscheinung treten würden. Vor diesem Hintergrund war die Information, dass Sie an der Aktion am 12.11.01 in einer herausgehobenen Funktion teilnehmen würden, besonders geeignet, die Sicherheitskräfte auf ihre gefahrenabwehrende Tätigkeit vorzubereiten."

Aus Sicht des Betroffenen stellt sich die Sache ganz anders dar. Die Gewahrsamnahme wurde ihm gegenüber als Identitätsfeststellung dargelegt. Von Zivilpolizisten, die sich zudem nicht legitimierten, wurde er mit einem Freund über eine Stunde lang festgehalten, das Auto wurde gefilzt, aber die Identitätsfeststellung hätte nicht gereicht, um in die "Castor-Datei" zu gelangen. Wer wann den Grund der Polizeimaßnahme auf dem Papier so verändert hat, dass er in die Datei geriet, ließ sich nicht aufklären. Am 12. November hatte der Mann auch keinen Infostand angemeldet, allerdings war er Anmelder einer Kundgebung am Parkplatz des S-Bahnhofs in Maximiliansau am Tag zuvor.

Gemeinsam haben diese beiden Geschichten zumindet zwei Dinge: erstens, was wir polizeiliche Willkür nennen, und zweitens, was hinterrücks daraus wird, nämlich ein Eintrag in die "Castor-Datei". Das allerdings ist nur der Anfang für eine lange weitere Geschichte, denn mit Blick auf die "Ausreiseuntersagung anlässlich bevorstehender Veranstaltungen im Ausland. Hier: Verwertbarkeit des Datenbestandes der Datei Landfriedensbruch" schreibt der Polizeirat Kruijer vom Bundesgrenzschutzamt Weil am Rhein mit Datum vom 30.8.2001 an alle Dienststellen über die "Aussagekraft des Ergebnisses der INPOL-Abfrage".

Ein positives Abfrageergebnis bedeute, "dass zu der angefragten Person ein Datenbestand in der beim BKA geführten Datei Landfriedensbruch existiert." Ein Kürzel konkretisiere den Ausschreibungsanlass im "Feld FZA (z.B. Kontrolle = Kont; Ausreiseuntersagung = Ausu)". Polizeirat K. fügt hinzu, dass gegen die betreffende Person "zumindest ein polizeiliches oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (nicht zwingend eine strafrechtliche Verfolgung)."

Nicht zwingend eine strafrechtliche Verfolgung ­ das muss man mehrere Mal lesen, um es einmal glauben zu können, denn wer in der "Castor-Datei" landet, wird zum Beispiel nach der Richtlinie für den kriminalpolizeilichen Meldedienst "Landfriedensbruch und verwandte Straftaten" des LKA Niedersachsen in den Datenpool des Bundeskriminalamts (BKA) überführt und landet folglich auch in der Datei "Gewalttäter Links". Eine Benachrichtigung der Gespeicherten erfolgt nicht, die Daten können, aber müssen nicht nach 5 Jahren gelöscht werden. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gerät zur Makulatur.

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Diese drei Fälle stehen stellvertretend für flagrante Grundrechtsverletzungen. "Kollateralschäden" des Atombusiness. Wenn zwei der Betroffenen nun den Gang nach Karlsruhe angetreten sind, so tragen sie das finanzielle Risiko allein, aber sie tun es für viele.

Buchhinweis: Grundrechte-Report 2002. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. 271 Seiten, Euro 9,90 (Rowohlt-Taschenbuch)


GR - Dokumentation

"Abgehört" - Bericht aus der Financial Times vom 10.7.2002

Lauscher live dabei

Von Hannes Külz, Hannover und Matthias Ruch, Hamburg

Deutsche Ermittler hören immer mehr Telefongespräche ab. Welche Auswüchse das haben kann, zeigt ein Fall aus Niedersachsen. Es sollte ein großer Schlag gegen die Organisierte Kriminalität werden. Ein Informant aus dem Zuhältermilieu hatte der Polizei einen Tipp gegeben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam besorgte eine Abhörgenehmigung. Ab sofort wurde jedes Gespräch des Verdächtigen und seiner Frau aufgezeichnet. Schon nach wenigen Tagen schien klar: Die Beamten hatten einen Volltreffer gelandet. Immer wieder war in den Telefonaten von "Pistolen" und "Stoff" die Rede. Vier Monate lang hörten die Beamten Gespräch für Gespräch mit, protokollierten Tag für Tag, analysierten Wort für Wort. Am Ende brachte die gigantische Untersuchungsmaschinerie zwei Erkenntnisse zu Tage: Bei den Pistolen handelte es sich um Spritzpistolen zum Lackieren von Pkw - entsprechend "der Tätigkeit des Verdächtigen", wie der Bericht vermerkt. Beim "Stoff" ging es "tatsächlich um Textillieferungen".

Fünfmal mehr Abhöraktionen

Die Pleite von Potsdam ist kein Einzelfall, sondern droht zum Massenphänomen zu werden. Für Ermittler wird es juristisch wie auch technisch immer einfacher, Telefongespräche abzuhören. Das nutzen sie weidlich aus: Seit 1995 hat sich die Zahl der abgehörten Telefonate verfünffacht, Tendenz weiter steigend. Erst recht seit dem 11. September und Innenminister Schilys Sicherheitspaketen.

"Die Regierung nutzt die gestiegene Terrorangst, um Eingriffsrechte durchzusetzen, die sich die Sicherheitsbehörden schon lange wünschen", beklagt Verfassungsrechtler Johann Bizer von der Goethe-Universität in Frankfurt. Da Kritiker wie Bizer die Überwachung der Ermittler gleichzeitig für unzureichend halten, fürchten sie: Mit der Zunahme der Abhöraktionen wächst auch ihr Missbrauch dramatisch.

Neue juristische wie technische Möglichkeiten bietet dabei vor allem der Mobilfunk. So sind Handynetzbetreiber nach dem neuen Paragrafen 100g StPO verpflichtet, den Strafverfolgern die Gesprächspartner ihrer Kunden preiszugeben. Mehr noch, die Funkmasten, über die ein Telefonat ins Netz ging, geben den Ermittlern Auskunft über den Standort des Handybenutzers während des Gesprächs. Detaillierte Bewegungsprofile sind so leicht zu erstellen.

Kurt Euring vom Bund deutscher Kriminalbeamter hält die Verschärfungen für dringend nötig: Bei den Ermittlungen müsse die Polizei alle Möglichkeiten ausschöpfen. "Dabei ist die Telefonüberwachung (TÜ) von großer Bedeutung."

Auslöser 11. September

Bereits die Erfahrungen aus der Vor-Handy-Zeit belegen jedoch, welch Missbrauch durch die TÜ auch möglich ist. Besonders deutlich wird der Missbrauch der Zugriffsrechte beim Ausspionieren politischer Gruppierungen. Einer der drastischsten Fälle ereignete sich in Niedersachsen im Zusammenhang mit den Castor-Transporten.

"Im Wendland sind Abhörmaßnahmen an der Tagesordnung", sagt Mathias Edler. Bis vor kurzem war er Sprecher der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (BI), die sich gegen die Transporte stark macht. Die Sonderkommission 611 des Landeskriminalamts (LKA) schnitt ein halbes Jahr jedes seiner Telefonate mit: Ob sich Edler mit Politikern oder Journalisten unterhielt, ob es um die Herzkrankheit einer Freundin oder den Besuch beim Heilpraktiker ging - die Soko war dabei. Offiziell fahndete sie nach den Tätern, die Mitte September 1996 im Raum Hildesheim drei Züge mit einer Hakenkralle stoppten. Im Visier der Ermittler: Ein Mitglied der Bürgerinitiative, auf dessen Hof in der Nähe von Lüchow Edler wohnte und dessen Telefon er mitbenutzte.

"Den Ermittlern kam es gerade recht, dass sie sich beim Belauschen des Mitglieds der Bürgerinitiative auch über die Kontakte ihres Pressesprechers informieren konnten", sagt Jürgen Seifert, Mitglied der G-10 Kommission der Bundesregierung. Das vierköpfige Gremium überwacht die Abhörmaßnahmen von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischem Abwehrdienst (MAD).

Dass auch Familienangehörige, Freunde oder Mitbewohner belauscht werden, wenn sie den gleichen Anschluss benutzen, hält Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling für unproblematisch. "Auch gegen Nichtverdächtige lässt Paragraf 100a StPO verfassungsrechtlich unbedenklich die Überwachung zu", schreibt der Sozialdemokrat in einem Brief an Kommissionsmitglied Seifert.

Bundestag wirbt für Liberalität

Dabei wirbt der Bundestag gerade in ganzseitigen Zeitungsanzeigen bei politikverdrossenen Jugendlichen mit flotten Sprüchen für die angebliche Liberalität des Bundestags: "Flirten, lästern, tratschen. Und niemand hört mit", heißt es da.

Die 18 Aktenordner voller Abhörprotokolle, die Mathias Edler auf Nachdruck seines Anwalts ausgehändigt wurden, zeichnen ein anderes Bild: Die Sonderkommission hörte die Gespräche der Ehefrau des Beschuldigten ebenso ab wie die der Kinder. Insgesamt wurden 4249 Telefonate und 438 Faxe abgefangen. Experten rechnen damit, dass es 1,5 Millionen Deutschen wie Edler ergeht. Die meisten, ohne dass sie es je erfahren. Selbst Politiker oder angesehene Experten wie Kommissionsmitglied Jürgen Seifert geraten unbemerkt ins Visier der Fahnder.

Der Jura- und Politikprofessor der Uni Hannover telefonierte damals mit einem seiner Studenten. Im Gesprächsprotokoll 4287/96 notierte daraufhin ein Fahnder, Professor und Student wollten einen Artikel über den "Widerstand" schreiben. Seifert erfuhr davon rein zufällig. Der Name des Studenten: Mathias Edler.

Kritiker halten Richtervorbehalt für wirkungslos

Im April 2002 beschwerte sich Seifert bei der Hildesheimer Staatsanwaltschaft und berief sich auf Paragraf 101 StPO. Der sieht vor, dass die Beteiligten einer Abhörmaßnahme zu benachrichtigen sind, sobald dies "ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks" geschehen kann. In der Praxis geschieht dies fast nie, wie auch die Antwort der Hildesheimer Ermittler offenbart: Das Gespräch, schrieben die Ermittler zurück, sei so unwichtig gewesen, dass es unzumutbar gewesen sei, Seifert ausfindig zu machen und zu informieren.

Dabei greifen Staatsanwälte und Polizei mit Abhörmaßnahmen in Artikel 10 des Grundgesetzes ein, das eherne Post- und Fernmeldegeheimnis. Das ist nur erlaubt, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt und die Ermittlung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Um den Missbrauch auszuschließen, muss jeder Maßnahme ein Richter zustimmen, es gilt der so genannte Richtervorbehalt. Den aber halten immer mehr Kritiker für wirkungslos.

Etwa Bernd Asbrock, Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen: "In Bremen gab es bei etwa 150 Lauschanträgen keine einzige Ablehnung." Er erklärt dies damit, dass den Richtern häufig das Fachwissen im jeweiligen juristischen Spezialgebiet fehlt. Überdies kommt es zu keinerlei Überprüfung der Erlaubnis am Ende der Ermittlungen. Was auch dazu beiträgt, dass Unbeteiligte so leicht ins Telefonnetz der Fahnder geraten. Wie etwa Rebecca Harms - Fraktionsvorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag. Harms wurde ebenfalls abgehört, als sie mit Edler sprach.

Vorbeugende Lauscher

Die Landesregierung in Hannover beteuerte: Der Einsatz solcher Ermittlungsmethoden diene ausschließlich Zwecken der Strafverfolgung. Doch nach über zwei Monaten Mithören hatte die niedersächsische Soko 611 keinerlei Hinweise gefunden.

Dennoch stellte sie einen Antrag auf Verlängerung der Abhörmaßnahme: Die Ermittlungen hätten den Verdacht bestätigt, dass sich auf dem Hof "Personen aus dem Anti-Castor-Spektrum aufhalten". Zudem sei von weiteren Anschlägen auf die Bahn auszugehen. "Daran sieht man, dass es gar nicht mehr um die Verfolgung vergangener Straftaten geht", sagt Dieter Magsam, Edlers Anwalt aus Hamburg. Schließlich wurde die Lauscherei beendet. Im Laufe der sechsmonatigen Abhöraktion fand die Soko 611 nach eigenen Angaben "keinerlei kriminalpolizeiliche Erkenntnisse."


"Die Staatsgewalt hat ihre 'geeigneten Mittel' - Wir auch!" Prozesserklärung von Marie vor dem Gericht in Dannenberg

Im Oktober 2002 lief der Prozess gegen Marie vor dem Jugendrichter in Dannenberg wegen der Aktion gegen den Castor-Transport im März 2001. Aus diesem Anlass dokumentieren wir im folgenden die Prozesserklärung von Marie.

X X X Das Wendland

Das Wendland ist geprägt durch die Atomanlagen in Gorleben und dem damit zusammenhängenden Widerstand. Wenn man hier aufwächst, kann es passieren, dass der Widerstand zu Bruder oder Schwester wird. Die ersten Schritte macht mancher auf Demos. Anfangs ist alles noch ganz aufregend und unbekümmert. Der Castor jedoch schon ein undefinierbares Etwas. Ein Monster? - auf jeden Fall unheimlich und gefährlich. Die Unbekümmertheit verschwindet mit der Zeit und wird ersetzt durch ein ohnmächtiges Klarsehen und Unverständnis. Jetzt geh ich auf Demonstrationen, seitdem ich laufen kann. Die Beine sind länger geworden. Das Vertauen in den Staat immer kleiner - konnte sich in dieser Hinsicht auch gar nicht erst entwickeln.

Mit drei Jahren bekam ich, wenn auch unwissentlich, direkten Bezug zum Thema Kernenergie. 1987 der Größte Anzunehmende Unfall in einem Reaktor in - Tschernobyl! Verstrahlte und verseuchte Landstriche. Es sind Krankheit und Tod, die diese Gebiete bis heute noch zeichnen. Auch wenn ich damals die vernichtende, gewaltige Macht, dieser allzu fortschrittlichen Art der Energiegewinnung, nicht wirklich nachvollziehen konnte, merkte ich mir jedoch genau, dass jede Regenwolke die bei uns, tausende von Kilometern entfernt, herunterkam "vergiftet" sein konnte. D.h.: nicht im Sandkasten spielen, kein Obst oder Gemüse aus dem Garten essen - aufgrund der starken Strahlen-Belastung. Auch mein kleiner Bruder, damals noch ungeboren, war schon bedroht, bevor er überhaupt das - zu dieser Zeit "strahlende" Licht der Welt erblickt hatte. Erst heute sind mir die Ausmaße des Unglücks bewußt. Bilder von mißgebildeten Kindern, die wie ich hätten aufwachsen können, beweisen, erschrecken und sind Mahnmal dieser Katastrophe.

Immer wieder gibt es Meldungen in den Medien von Störfällen in hiesigen AKWs. Meldungen, die so kurz sind, daß sie kaum Beachtung finden. Immer wieder stört das Thema Gorleben unseren Alltag. Kinder und Jugendliche im Wendland haben wahrscheinlich mehr Polizei, BGS-Beamte, Wasserwerfer und Natodraht gesehen und erlebt als mancher Erwachsene anderswo.

Die Dimension des Transports

Wenn man seiner Grundrechte, besonders die der Meinungsfreiheit enthoben wird, d.h. Demonstrationen verboten und brutal zerstreut werden, wenn mit sogenannten "geeigneten Mitteln" auf Menschen los gegangen wird, wo bleibt da die Möglichkeit dieses Recht ausüben zu können? Wo bleibt da die Demokratie, die Gerechtigkeit?! Wenn Bahnübergänge stärker bewacht werden als Prominente oder Geldtransporte. Wenn Telefone abgehört werden. Wenn man Passierscheine beantragen muss, um seine Kinder von der Schule abholen zu können. Wenn Kinder auf dem Weg zur Schule von Polizeibeamten durchsucht oder verfolgt werden und und und.... Das ist der totale Ausnahmezustand. Wie soll man da ein gesundes Verhältnis zum Staat entwickeln? Die im Grundgesetz festgelegten Grundrechte wenden sich an alle drei Staatsgewalten. Wie war das mit der Meinungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Menschenwürde?!!?

1998 der Kontaminations-Skandal

Es ist nicht von ungefähr, daß die amerikanische Atomaufsichtsbehörde schon vor Jahren an die inländischen Kernkraftwerke eine Warnung mit dem Hinweis auf das "Weeping-Phänomen" herausgegeben hat, wobei die Kontamination (feinster radioaktiver Staub) beim Beladen an den Behältern haften bleibt und über die Atemwege eingenommen und zu schwersten Krankheiten führen kann (wissenschaftlich nicht erklärbar). Endlich wurden auch in Deutschland Messungen durchgeführt, die nach jahrelanger Informationszurückhaltung auch an die Öffentlichkeit gelangten. Die Messungen ergaben Kontaminationswerte bis über das 2000fache oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes. Diese wurden seit mehr als zwei Jahrzehnten bei Transporten überschritten. Die damalige Bundesumweltministerin Frau Dr. Merkel stoppte daraufhin die Transporte der abgebrannten Brennelemente. Alles andere hätte sie ihren Ministerposten gekostet. Die eigentlichen Verantwortlichen kamen konsequenzenlos davon. Seit 2001 rollen sie wieder. Solange die Sicherheit der AKWs und der Transporte nicht gewährleistet und nicht geklärt sind, ist der sogenannte Atomkonsens meiner Meinung nach nicht praktizierbar.

Wenn von besagtem sogenannten Konsens gesprochen wird und man lesen muss, dass einige AKWs wie Lingen, Grohnde oder Brokdorf noch an die zwei Jahrzehnte am Netz bleiben werden und allein diese drei Werke bis dahin zusammen noch insgesamt 1780 t Radioaktivmüll produzieren und dieser wiederum im Ausland vervielfältigt wird, macht mir das Angst. Angst auch um die Zukunft der nachfolgenden Generationen.

In wie weit kann von einem Ausstieg die Rede sein, wenn der Staat um seine Beschlüsse durchzusetzen, sich nicht anders zu "wehren" oder reagieren weiß als mit Gewalt. Wie soll da Vertrauen in denselben entwickelt werden?! Bilder und Berichte im Fernsehen oder in der Zeitung zeugen von regelrechten Schlachten (ich erinnere an die X-tausendmalquerblokade in Splietau 1997). Sobald man versucht, sich vor den eingesetzten sogenannten "geeigneten Mitteln", d.h.Wasserwerfern, Schlagstöcken, "sogenannter einfacher körperlicher Gewalt" und mittlerweile sogar vor Pferden und abgedrehten Hunden zu schützen, verstößt man gegen das Vermummungsgesetz. Sobald das Halstuch oder der Schal zu hoch rutscht und die Mütze zu tief in die Augen....: Verstoß nach Paragraph... sowieso. Hier tritt Angst auf. Angst die zu Wut wird und zu dem Verlangen aufzuschreien gegen diese Ungerechtigkeit. Es ist doch Wahnsinn, wenn ein Beschluß "unserer" Regierung gegen den Willen eines nicht zu übersehenden Teils der Bevölkerung mit solchen "geeigneten" Mitteln" durchgesetzt werden muß!

Nach all den vielen Demonstrationen und mit meinem Wissen im Hinterkopf reichte mir weder die Resonanz in der Bevölkerung noch die in der Politik. Das mitleidige Lächeln über die Spinner im Wendland, eine Reaktion auf den Widerstand gegen die Atommüllindustrie, wollte ich aus den Gesichtern löschen. Um aufzurütteln, sah ICH MICH "geeignet" für diese gewaltfreie, aber bewußt auffallende Art des Protestes. Um darauf aufmerksam zu machen, daß gerade dieser Transport im März 2001 ein Beginn war für eine Flut von Transporten in die WAAs in Sellafield und La Hague und somit auch nach Gorleben. Fast im Zwei-Wochen-Takt starteten Transporte zur Wiederaufarbeitung ins Ausland. Die Antwort blieb nicht aus, siehe Gorleben-Transport im November 2001. Und solange es keine endgültige Lösung für die Endlagerung gibt, ist es unverantwortlich, daß trotz der Unsicherheit der Gorlebener Hallen weiter mit dem Atommüll gehandelt wird wie mit Lebensmitteln. Import - Export. Und auch jetzt steht uns wieder ein Teil des sogenannten Konsens bevor.

Ein weiterer Grund für diese Form des Protestes war das Bedürfnis, dem Bild meiner angepaßten Generation etwas entgegenzusetzen. Es machte mich nachdenklich und wütend zugleich als ich merkte, daß dieses Bild in großen Teilen der Wahrheit entsprach. Um zu zeigen, dass es Jugendliche gibt, die ihren eigenen Kopf haben und sich für oder gegen etwas einsetzen und stark machen können. Stellvertretend für diejenigen, die wie ich, diesem Wahn der Atommafia ein Ende setzen wollen, habe ich mich auf eben diese Art im Widerstand eingebracht. Ich denke, daß solidarische Briefe von Gleichaltrigen, Beweis dafür sind, dass ich das, wenn auch nur zu einem kleinen Teil, erreicht habe. Wie soll jemand, der im Wendland aufwächst, sich rund um die X-Tage in einem Loch verkriechen und Blinde Kuh spielen?

Das Letzte was ich oder wir vorhatten, war jemandem Schaden zuzufügen oder Gesetzte zu brechen. Meine Freunde und ich haben uns für eine Sache eingesetzt, nämlich den gewaltfreien Widerstand. Nationale und internationale Solidaritätsbekundungen bestärkten uns in unserem Handeln. Als Aufruf und Protest zugleich habe ich unsere Art des Widerstandes gesehen. Als Appell an das Bewußtsein aller, die bis jetzt die Augen zu gemacht und die drei Affen gespielt haben (nix hören, nix sehen, nix sagen). Die Staatsgewalt hat ihre "geeigneten Mittel" - Wir auch!

Dies alles kann vielleicht deutlich machen, daß ich kein Mittel zum Zweck gewesen bin, sondern aus reiner Überzeugung gehandelt habe. Ich bitte Sie mir hieraus keine Mutwilligkeit zu drehen, wobei die Aktionsform dies auch nicht zugelassen hätte. Sondern als ein Ankratzen an alte Ideale und als ein Aufruf zum Umdenken.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Marie  X

Weitere Informationen zu den Prozessen unter http://www.robinwood.de


AK End:

Zwischen erheblichen Zweifeln und Eignungshöffigkeit

Zwei Tage lang wurde an einem Wochenende im Oktober 2002 im Berliner Logenzentrum über Auswahlverfahren und Kriterien bei der Suche nach einem atomaren Endlager in Deutschland diskutiert. Eingeladen zu diesem Workshop hatte der Arbeitskreis Endlagerung (AK End), der 1999 vom Bundesumweltminister Jürgen Trittin beauftragt wurde, ein solches Auswahlverfahren zu entwickeln. Bekanntlich soll wegen der Zweifel an der Eignung des Salzstocks Gorleben der vorläufige Stopp der Bauarbeiten im "Erkundungsbergwerk" dazu genutzt werden, alternative Standorte zu benennen.

Dieses "Zurück auf Zero" hat allerdings zwei Haken, denn einerseits wurde in Abstimmung mit dem Bundesumweltminister von dessen niedersächsischen Amtskollegen Jüttner (SPD) ein positiver Planfeststellungsbeschluss für den "Schacht Konrad" gefasst. In dem ausgedienten Erzbergwerk sollen schwach- und mittelaktive Abfälle eingelagert werden. Zum anderen ist das Moratorium auf der Endlagerbaustelle in Gorleben nicht gleichbedeutend mit der Aufgabe dieses Standorts.

Entsprechend groß war auf dem Workshop das Interesse der TeilnehmerInnen an der anberaumten Podiumsdiskussion zur "Rolle von Gorleben und Konrad im Auswahlverfahren". Umweltschützer debattierten mit Vertretern der Energiewirtschaft und des AK End über die Glaubwürdigkeit eines Suchverfahrens, bei dem ausdrücklich die beiden genannten "Eisen im Feuer" ausgeklammert wurden.

Für die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg nahm Wolfgang Ehmke an der Podiumsdiskussion teil. Er erinnerte an "die Rolle rückwärts", die Rot-Grün in den Verhandlungen mit der Stromwirtschaft vollzogen hatte: Im Konsensvertrag vom 14.6.2000 verzichtete die rot-grüne Bundesregierung darauf, geowissenschaftliche Zweifel an der Eignung des Salzstocks als Grund für das Endlagermoratorium anzuführen. Übernommen wurde die Diktion der Atomlobby, der Salzstock Gorleben sei "eignungshöffig". Ehmke: "Wozu, fragt man sich, soll dann der AK End noch Kriterien für die Endlagersuche und Vorschläge unterbreiten, welches Wirtsgestein neben Salz in Frage kommt?"

Eine ergebnisoffene neue Endlagersuche gebe aus Sicht der AtomkraftgegnerInnen nicht, denn unausgesprochen stünden Konrad und Gorleben und die dort bisher getätigten Investitionen von insgesamt 1,7 Mrd. Euro ständig im Raum. Jeder Castortransport, der Gorleben erreicht, erhöhe darüberhinaus den politischen Druck, am "alten Traum der Atomlobby" festzuhalten und in Gorleben ein Nukleares Atommüllzentrum zu errichten.

Das BI-Vorstandsmitglied stellte klar: "Von einer weiteren Legislaturperiode Rot-Grün erwarten wir deshalb eine klare Absage an Gorleben als potentiellem Endlagerstandort. Dazu würde sogar reichen, den Salzstock an den jetzt vom AK End vorgelegten methodischen und konzeptionellen Überlegungen bei der Endlagersuche zu messen, das Projekt wäre sofort gestorben." Der Begriff "Eignungshöffigkeit", mit dem alle Bundesregierungen, gleich welcher Couleur operierten, um den Weiterbau in Gorleben offen zu halten, offenbare die Hoffnung, dass dem Widerstand im Wendland die Puste ausgeht, um dort allen Warnungen zum Trotz ein nukleares Endlager für den hochradioaktiven und wärmeentwicklenden Müll einzurichten."

Den Ausschlag für den Standort Gorleben gaben in erster Linie politische Überlegungen und nicht geologische Erkenntnisse, erinnerte Ehmke. Es seien vom AK End die Einwände des Braunschweiger Professors für Physikalische Chemie, Rolf Bertram, und des Niederländers Prof. den Hartog, die auf die radiochemischen Prozesse im Salzgestein verweisen und davor warnen, weiter auf Salz als Endlagergestein zu setzen, ignoriert worden.

Da die "Erkundung" nach Berg- und nicht nach Atomrecht vorangetrieben wurde, gab es weder eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, noch eine Anhörung oder Klagemöglichkeit von Anwohnern, Verbänden, Kommunen mit bisher einer Ausnahme: der Graf von Bernstorff konnte aufgrund seiner Salzgerechtigkeiten Klage führen. Die hochgepriesene Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie der AK End für notwendig hält, sei in Gorleben grob missachtet worden. Ehmke: "Für uns bleibt das Moratorium eine "Mogelpackung".


Verfassungsbeschwerde

Gorleben-Gegner ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Von Wolfgang Ehmke

Das Maß ist voll: unzulässige Eingriffe in das Versammlungsrecht, fehlender effektiver Rechtsschutz und massive Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung listet die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat auf und hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Fünf Jahre lang hat sie für zwei Mandanten, die Anfang März 1997 beim zweiten Castortransport nach Gorleben zusammen mit weiteren 565 Demonstranten stundenlang in Quickborn von der Polizei eingekesselt wurden, dafür gestritten, die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen feststellen zu lassen. Das Verfahren wurde von Instanz zu Instanz hin- und hergeschoben, dabei seien fundamentale Fehler unterlaufen, von einem effektiven Rechtsschutz könne nicht die Rede sein.

Außerhalb der - auch 1997 bereits üblichen - Demo-Verbotszone hatten sich Mutter und Tochter gemeinsam mit anderen Jugendlichen an den Protesten gegen den Castortransport beteiligt, und zwar laut musizierend und gewaltfrei. Die Einkesselung der Demonstranten erfolgte offensichtlich, so ließe sich der Vorgang rekonstruieren, weil in rund 500 Metern Entfernung vereinzelt Steine auf Polizisten geworfen wurden. Jene Steinewerfer waren längst im Wald untergetaucht, dafür wurde die große ahnungslose Demonstrantenschar fünf Stunden lang von der Polizei eingekesselt und durfte sich erst nach langwierigen Verhandlungen, nach Personalienfeststellung, Foto- und Videoaufnahmen vom Ort des Geschehens entfernen. Die Polizei lieferte unterschiedliche Begründungen für die Freiheitsentziehung.

Alle Versuche, auf dem Klageweg gegen die willkürliche Einkesselung und stundenlange Freiheitsentziehung vorzugehen, scheiterten, den Betroffenen wurde nicht einmal Gelegenheit geben, sich zur Sache zu äußern, moniert Ulrike Donat. Flagrant sei von der Polizei bei der stundenlangen Einkesselung der sogenannte Richtervorbehalt verletzt worden - nur bei einem richterlichen Beschluss wäre eine solche "Gewahrsamnahme" möglich. Die beiden Frauen hätten, wären sie dazu aufgefordert worden, sich ausgewiesen.

Es gab auch von Anfang an keinerlei personenbezogene Begründung für diese Polizei-Maßnahme, pauschal wurden gegen alle Demonstranten nachträglich (!) ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet, obwohl es keinerlei konkrete Verdachtsmomente gab. Das gelte ganz besonders für die beiden Beschwerdeführerinnen, argumentiert die Anwältin. Die Folgen eines solchen Ermittlungsverfahrens sind gravierend, denn die Betroffenen landen vermutlich in der "Gewalttäter-Datei Links" des Bundeskriminalamtes. Ein entsprechendes Verfahren wegen der Auskunft und Löschung der gespeicherten Daten ist vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ebenfalls anhängig.

Diese Fülle an Gründen hätten nun die beiden Frauen bewogen, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen. Das Verfahren hat jedoch auch eine Signalfunktion, so Wolfgang Ehmke für die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg. Mit auf dem höchstrichterlichen Prüfstand steht damit die Praxis der Polizei, auch außerhalb des sogenannten "Transportkorridors" willkürlich Demonstranten in ihrer Bewegungsfreiheit zu hindern oder Camps zu verbieten. Diese Repressionen wollen die Gorleben-Gegner/innen nicht mehr widerspruchslos hinnehmen.


Prozesskostenhilfe für den Süschendorf-Prozess

Fast zwei Jahre und 18 Castoren ist es her, dass sich fünf Menschen bei Süschendorf in einen in den Bahnkörper eingelassenen Betonblock anketteten und den Castortransport für ca. 17 Stunden aufhielten. Eine neue Dimension erreichte nicht nur die Verzögerung des Transportes sondern auch das gerichtliche Nachspiel. Der Prozess gegen die zur Tatzeit Minderjärige Marie wurde kürzlich vor dem Amtsgericht Dannenberg eingestellt. Bei den anderen vier jungen Männern geht es im strafrechtlichen Teil in die Zweite Instanz. Sie stehen ab dem 22. Januar vor dem Richter des Landgerichtes in Lüneburg. Abhängig von dem Urteil und den Einschätzungen der Anwälte kann auch noch die Dritte Instanz bemüht werden müssen. Richtig teuer allerdings kann es dann noch im Zivilprozess gegenüber der Bahn werden, die ca. 10.000 Euro Schadenersatz fordert. Eventuell wird auch der Bundesgrenzschutz seine angeblich entstandenen Kosten vor dem Verwaltungsgericht einklagen. Zusammen mit den Gerichts- und Anwaltskosten häufen sich unüberschaubare Summen an. Deshalb die Bitte um Spenden zur finanziellen Unterstützung der Angeklagten. Niemals aufgeben heisst auch Überweisungen abgeben...!!

Spenden bitte auf das Konto:

Ermittlungsausschuss Gorleben

Stichwort: "Süschendorf"

Volksbank Clenze (BLZ 258 619 90) Konto 129 45 300


Termine & Service

 

10.1.03 20 Uhr
IDAS-Vollversammlung, Kulturverein "Raum 2" in Neu Tramm

15.1.03 20 Uhr
IDAS-Kurs: Einführung in PGP, bei Volker in Jabel 41 (IDAS)

15.1.03 20 Uhr
Vorbereitungstreffen Endlagertag, Meuchefitz

16.1.03
Holtfort-Preis 2003, verliehen von der Holtfort-Stiftung, Preisverleihung an
Ulrike Donat (Hamburg) und Dieter Magsam (Hamburg) für ihren anwaltlichen
Einsatz für den Widerstand im Wendland gegen die Castortransporte und gegen
die Endlagerung von Atommüll in Gorleben.
16 Uhr: Preisverleihung
17 Uhr: Podiumsdiskussion: Endlagerung der Grundrechte? Mit Prof. Dr.
Hans-Peter Schneider, Universität Hannover, Richter am Nds.
Staatsgerichtshof, Dr. Rainer Litten, Staatssekretär Nds. Justizministerium,
Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende im Nds. Landtag Bündnis90/Grüne, Jürgen
Kühling, Bundesverfassungsrichter a.D., Vorstand der Humainstischen Union,
Ralf Munstermann, stellv. Landesvorsitzender Gewerkschaft der Polizei.
Diskussionsleitung: Rechtsanwalt Martin Lemke.
19.30 Uhr: Imbiß am Buffet und Musik

17.-19.1.03
Attac-Ratschlag, Thema u.a. "Gorleben für ganz Europa?", Göttingen

22.1.03 9.30 Uhr
Fortsetzung Süschendorf-Prozeß, Landgericht Lüneburg, Saal 21
(weitere Termine: 29.1., 9.30 Uhr, 3.2., 10 Uhr, 5.2., 9.30 Uhr)

22.1.03 20 Uhr
Nägel-mit-Köpfen-Treffen, Gasthaus Grönecke Breese/M.

23.-26.1.03
x1000 Castor-Auswertungs-und Perspektivetreffen, Kurve Wustrow

24.1.03 20 Uhr
Die Bäuerliche Notgemeinschaft präsentiert: "Oysterband meets Doukkali", die
beste Rockband der britischen Inseln und das schlagkräftigste
Trommlerorchester aus Frankreich, Kurhaus Hitzacker

29.1.03 19.30 Uhr
PGP-Kurs der Fachgruppe Internet, Schwarzer Hahn Lensian

31.1.-2.2.03
x1000 juristische Nachbereitung, Barsinghausen

31.5.03
Ankündigung: Demonstration und Kultur-Festival im Rahmen der Kulturellen
Landpartie am Erkundungsbergwerk Gorleben

 

Impressum

Die "Gorleben-Rundschau" erscheint 8-10mal jährlich und wird herausgegeben von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Für Neuerungen und produktive Anregungen sind wir immer ansprechbar. Es ist erwünscht, eigene Texte zum Thema Atomkraft, Gorleben und erneuerbare Energien einzubringen; sie werden gerne veröffentlicht, sofern sie in den Kontext der Ausgabe passen.

Redaktion: Udo Krause

Mitarbeit: Wolfgang Ehmke

Satz, Gestaltung: CK Grafik, Fließau/Zernien

 

Auflage: 2.002

BI-Büro, Drawehner Str. 3, 29439 Lüchow Tel.: 05841 / 46 84 Fax: 05841 / 31 97

Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr, Sa: 9-12 Uhr, Di, Do: 15-18 Uhr.

Spendenkonto der BI: KSK Lüchow BLZ 258 513 35 Konto 2 060 721

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Bearbeitet am:14.09.2002 /ad


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