POLIZEILICHE FREIHEITSENTZIEHUNG EINE ANLEITUNG ZUM RECHTSSCHUTZ
Hg.: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Holtort-Stiftung, Ermittlungsausschuss Gorleben
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| Inhalt Seite: 4 VORWORT KAPITEL 1 Rechtsschutz gegen polizeiliche Freiheitsentziehung KAPITEL 2 Ausreiseverbote 1 Meldeauflagen 1 Gefährderanschreiben KAPITEL 3 Polizeiliche Datein bei Freiheitsentziehung und Ausreiseverboten 123 MUSTERANTRÄGE 128 LITERATURVERZEICHNIS VorwortAtomtransporte, Wirtschaftstreffen und Naziaufmärsche werden von der Polizei regelmäßig genutzt, um Demonstranten in großer Zahl einzufangen und wegzusperren. Das geschieht meist hundertfach und die Betroffenen finden sich anschließend im stunden- oder gar tagelangen Gewahrsam, zumal die Richter ebenso regelmäßig und häufig rechtswidrig die massenhaften Ingewahrsamnahme auf Zuruf der Polizei anordnen. Rechtsstaatlich geht es in aller Regel also nicht zu, wenn Castordemonstranten, Globalisierungsgegner und Antifaschisten protestieren und ihre Grundrechte wahrnehmen. Einzelfallprüfungen durch die Gerichte sind die Ausnahme und der politische Wille, den Protest mit polizeilichen und justizieHen Mitteln zu unterdrücken, wird inzwischen bei jeder größeren Demonstration deutlich. Anwälte und Ermittlungsausschüsse stehen dieser Einschränkung der Grundrechte mangels Erfahrung und Kenntnissen bei allem guten Willen oft defensiv und verzagt gegenüber. Das würden wir als Herausgeber gern ändern und wollen daher mit dieser Broschüre eine praktische Hilfestellung leisten. Die vorliegende Arbeit von Ulrike Donat soll den Kolleginnen und Kollegen und allen Interessierten einen Überblick der gewollt komplizierten und verschachtelten Rechtslage geben und vor allem dazu dienen, die vorhandenen Rechtsmittel effektiv und unerschrocken einzusetzen. Bei wem also bisher die ebenso gewollt komplizierten Zuständigkeitsregelungen zwischen Verwaltungsgerichten, Freiwilliger Gerichtsbarkeit und Strafgerichten und die verschiedenen Rechtsgrundlagen der Gefahrenabwehrund Polizeigesetze, der Strafprozessordnung, der Eisenbahnbetriebsordnung und des BGS-Gesetzes nur ablehnende Verwirrung hervorgerufen haben, kann sich jetzt besser rüsten. Die Justiz und die Polizei sind auf diesem Gebiet viel zu lange unkontrolliert geblieben mit der Folge, dass hundertfache Ingewahrsamnahmen rechtmäßig erscheinen. Sie sind es nicht. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwältevereins, die Holtfort-Stiftung und der Ermittlungsausschuss Gorleben als gemeinsame Herausgeber danken sowohl der Autorin Rechtsanwältin Ulrike Donat als auch den zuarbeitenden Kolleginnen und Kollegen Britta Eder, die am Kapitel 2, 111 mitschrieb und Karen Ullmann aus Hamburg sowie Alain Mundt und Sönke Hilbrans aus Berlin. Für Hinweise, Fortschreibungen und Kritiken sind wir dankbar. Martin Lemke Rechtsanwalt Die Broschüre ist zu beziehen über die Bürgerinitiativer Lüchow-Dannebenberg e.V. oder Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.,
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Bearbeitet am: 29.02.2004/ad