Potentielle Strahlenbelastung für Kinder am größten
Gesetzliche Grenzwerte weit überschritten.
Udo Jentzsch
Fachgruppe Radioakivität der BI
Lüchow-Dannenberg
Tießauerstr. 27
29456 Tießau
| Zur Erinnerung Im Frühjahr 1998 wurde bekannt, daß bei den Transporten von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlage von la Hague sowohl die Behälter als auch die Waggons mit feinstem radioaktiven Staub weit oberhalb der internationalen und gesetzlich festgelegten Grenzwerte bedeckt waren (Kontamination). Auch Waggons und leere Behälter, die von la Hague zu den Atomkraftwerken zur Aufnahme neuer abgebrannter Brennelemente rollten, waren radioaktiv verseucht. Die damalige Umweltministerin Merkel stoppte umgehend die Transporte. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit wurde damit beauftragt, anhand der noch vorhandenen Protokolle das Ausmaß des Kontaminationsskandals" aufzuzeigen. Demnach wurden Grenzwertüberschreitungen bereits im Jahre 1981 festgestellt. Bei einem Waggon wurde eine Kontamination festgestellt, die den Grenzwert um ca. das 2000fache übertraf. Sowohl die Verantwortlichen der Atomwirtschaft als auch Verantwortliche von den zuständigen Bundes - und Landesbehörden zeigten sich völlig überrascht. Die Verantwortung für die gesundheitsgefährdenden Transporte sollte allein bei den Strahlenschutztechnikern gelegen haben, die - an Kontaminationen gewöhnt - ihre Meßdaten nicht an die Verantwortlichen gemeldet hätten. Doch diese Lüge hatte kurze Beine. Es wurde bekannt, daß die amerikanische Atomaufsichtsbehörde bereits 1985 alle Atomkraftbetreiber, Transporteure und Behälterhersteller von der Möglichkeit der grenzwertüberschreitenden Kontamination gewarnt hat. Bei der engen internationalen Zusammenarbeit konnte das weder den deutschen AKW - Betreibern noch den deutschen Behörden verborgen bleiben. 1989 wurden auf einer internationalen Konferenz die amerikanischen Untersuchungsergebnisse über das weeping" - Phänomen, d.h. fest haftende Radioaktivität an der Oberfläche wandelt sich durch Temperatur- und Witterungseinfluß in radioaktiven Staub um, veröffentlicht. An dieser Konferenz nahmen auch die deutschen Fachleute von Industrie, Behörden und TÜV teil. Es war kein Zufall, daß der Ursprung des Kontaminationsskandals nicht in Deutschland, sondern in Frankreich lag. Die deutsche Atomwirtschaft hatte mit den Genehmigungsbehörden, dem Bundesamt für Strahlenforschung und dem Bundesamt für Materialforschung unter Beteiligung des TÜV, die Prüfvorschrift zur Kontrolle der Behälter und Waggons so gestaltet, daß die radioaktive Verseuchung nicht entdeckt werden konnte. Demnach starteten Waggons und Behälter von deutschen AKW angeblich sauber und kamen in Frankreich verseucht an. Die Strahlenschutzkommission (SSK), die für sich auf dem Fachgebiet die höchste Kompetenz in Deutschland beansprucht, legte umgehend ein Gutachten vor, in dem behauptet wird, daß trotz der erheblichen Grenzwertüberschreitung an Behältern und Waggons keinerlei Gesundheitsgefährdung gegeben sei. Gestützt auf dieses Gutachten lehnten Staatsanwaltschaften alle Anträge zur Strafverfolgung gegen die Verantwortlichen ab.
Ergebnisse unerwünscht - Gutachten verschwindet in der Schublade Das Hessische Ministerium für Umwelt und Energie, Jugend, Familie und Gesundheit begnügte sich nicht mit dem Gutachten der SSK. Es erteilte dem Öko - Institut Darmstadt den Auftrag, ein Gutachten zu erstellen zu dem Thema Potentielle Strahlenexposition für Bevölkerung und Begleitpersonal durch die Beförderung abgebrannter Brennelemente in äußerlich kontaminierten Behältern". Dieses Gutachten wurde im Juni 1999 fertiggestellt. Die neue Regierung unter Führung der CDU ließ das Gutachten in der Schublade verschwinden. Die Wissenschaftler des Öko - Institutes geben folgende Erklärung für ihre von den bisher in der Öffentlichkeit verbreiteten abweichenden Ergebnisse:
In ihrer "Bewertung der Kontamination beim Transport abgebrannter Brennelemente", verabschiedet in der 154. Sitzung am 3.6.1998, kommt die Strahlenschutzkommission zur folgenden Schlußfolgerung:
Die Bewertung der Strahlenschutzkommission weicht von der hier getroffenen Bewertung deutlich ab. Daher sollen die Ursachen, die offenbar zu diesen unterschiedlichen Bewertungen geführt haben, kurz dargestellt werden:
Eine Hautkontamination wird von der SSK nicht diskutiert. Ein Grund für dieses Vorgehen wird in der Empfehlung nicht genannt. o Eine Inkorporation von Aktivität wurde von der SSK "praktisch ausgeschlossen". Offenbar schließt die SSK dies aus folgenden Feststellungen: "Die kontaminierten Oberflächen waren während des Transports nicht zugänglich. An den Außenflächen der Schutzhauben und außen am Waggon wurden keine unzulässigen Kontaminationen festgestellt." Insgesamt ist daher festzustellen, daß die SSK viele hier als relevant erkannte Sachverhalte, deren Berücksichtigung in den Szenarien zu erheblichen potentiellen Strahlenexpositionen sowohl bei Beschäftigten wie auch bei Personen der allgemeinen Bevölkerung führen können, nicht beachtet hat. Die wichtigsten Bewertungen des Öko - Institutes Bewertung der potentiellen Strahlenexposition nicht beruflich strahlenexponierter Personen (insbesondere bei der Bahn)
Insgesamt ergibt sich daher, daß für die Gruppe der Beschäftigten insbesondere bei der Bahn, die nicht beruflich strahlenexponierte Personen sind, Überschreitungen von Grenzwerten des § 45 StrlSchV und auch der Richtlinie 96/29/Euratom um bis zu einem Faktor 37 möglich sind. Die größten potentiellen Strahlenexpositionen ergeben sich bei Hautkontakten mit radioaktiven Partikeln. Es wurde in den Szenarien von einem Hautkontakt von bis zu einem Tag ausgegangen. Je nachdem, wann insbesondere durch Körperpflege, die Kontamination beseitigt wird, kann die Strahlung auch länger einwirken. Pro Tag Verzögerung bis zur Reinigung kommt es zu einer zusätzlichen Hautdosis von 1835 mSv, was dem 37fachen des Grenzwerts der Richtlinie 96/29/Euratom entspricht.
Bewertung der potentiellen Strahlenexposition erwachsener Personen der allgemeinen Bevölkerung Bedingt durch die Auswahl der Szenarien ergeben sich für erwachsene Personen der allgemeinen Bevölkerung die gleichen potentiellen Strahlenexpositionen wie für die Beschäftigten der Bahn. Bewertung der potentiellen Strahlenexposition von Kleinkindern der allgemeinen Bevölkerung
Insgesamt ergibt sich daher, daß die untersuchte Personengruppe der Kleinkinder den größten Expositionen ausgesetzt sein kann. Gegenüber Erwachsenen ergeben sich höhere Dosen bei Inhalation und Ingestion. Wie bereits bei den erwachsenen Personen ausgeführt, stellt die Entfernung des radioaktiven Partikels von der Haut nach einem Tag keine konservative Randbedingung dar, so daß auch höhere Expositionen der Haut prinzipiell möglich sind. Fazit Von 1981 bis 1998 wurde die Gesundheitsgefährdung durch Radioaktivität, die bis zur fahrlässigen Tötung reicht, von den Verantwortlichen der Atomwirtschaft bewußt in Kauf genommen. Diese Straftaten werden bis zum heutigen Tag nicht verfolgt. Behörden, TÜV und wissenschaftliche Institutionen leisteten aktive Beihilfe, diese Straftaten zu vertuschen und zu verharmlosen. Wir erleben, wie die Atomwirtschaft die Bundesregierung unter Druck setzt, die Transporte wieder aufzunehmen, ohne daß die Ursachen und Begleitumstände der radioaktiven Verseuchung der Transportbehälter geklärt sind. Dem Bundesamt für Strahlenschutz liegen bereits etliche Anträge für Transporte nach la Hague vor. Offensichtlich soll sich die Bevölkerung an die Kolateralschäden", die die Atomwirtschaft erzeugt, als unvermeidbare Gegebenheit gewöhnen. |
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