BAM: "Wassereinschluß muß ausgeschlossen werden"
Anmerkung der
Castor-Nix-DA Redaktion:
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| Die Bundesanstalt für Materialprüfung
(BAM) hat kürzlich in einem Schreiben an das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz) darauf
hingewiesen, daß es bei CASTOR-Behältern nicht ausgeschlossen werden kann, daß bei der
Beladung unter Wasser in den AKWs trotz anschließender Trocknung Restfeuchtigkeit im
Behälter verbleibt, die mittelfristig zu Korrosionserscheinungen an den Dichtungen
führen könnte. Betroffen davon sind auch bereits beladene und in die Zwischenlager
Gorleben und Ahaus verbrachte CASTOR-Behälter, so auch der genau der Behälter, bei dem
es bereits beim Beladen mehrfache Nachbesserungsversuche gegeben hatte (zur Erinnerung:
beim Aufsetzen des Primärdeckels hatte sich dieser verklemmt, mußte mit Gewalt wieder
gelöst werden, die Dichtflächen mußten nachgeschliffen werden; auch die Trocknung
mußte mehrfach wiederholt werden), und der als erster nach Gorleben gebracht wurde. Der
TÜV und das BfS hatten letztlich bestätigt, dieser Behälter entspräche den
Einlagerungsvoraussetzungen des Zwischenlagers. Wir dokumentieren im folgenden in Abschrift den Brief der BAM an das BfS vom 23. 11. 1998, in dem auf die "grundsätzliche Bedeutung für alle unter Wasser beladenen Behälter" hingewiesen wird:
BAM 23. 11. 1998 Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 38 201 Salzgitter
Vorab per Fax Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der ergänzenden Kalterprobung zur Trocknung und zum Restfeuchtenachweis an einem Behälter der Bauart CASTOR 440/84 auf der Basis der Nebenbestimmung 15 des Entwurfs der "Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager des Zwischenlagers Nord (ZLN) in Rubenow" wurden zusätzliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Trocknung und dem Restfeuchtenachweis des Dichtungszwischenraumes am Primärdeckel untersucht. Dabei ging es um einen zusätzlichen Nachweis der Eignung der GNS.Trocknungsvorschrift AA36. Weiterhin wurde eine mögliche Feuchtefreisetzung aus dem Elastomerdichtring erörtert und wird derzeit untersucht. Sachverständige der BAM verfolgten darüber hinaus die Möglichkeit eines Feuchteeinschlusses in der großen Primärdeckelmetalldichtung zwischen der äußeren Aluminium- und der inneren Edelstahlummantelung. Auf Anregung der BAM wurde deshalb am 18. 11. 1998 nach dem Abschluß der o. g. Kalterprobung die Metalldichtung zusätzlich auf eingeschlossene Feuchte untersucht. Dabei wurden tatsächlich einzelne Wassertropfen zwischen den Ummantelungen der Dichtung festgestellt, obwohl der Trocknungsprozeß des Dichtungszwischenraumes zuvor ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Da dieser Befund von grundsätzlicher Bedeutung für alle unter Wasser beladenen Behälter mit diesem Dichtringtyp ist, und derartige Behälter sich bereits beladen in Ahaus, Gorleben und Greifswald befinden, halten wir eine umgehende Klärung der Ursachen, der Auswirkungen und ggf. notwendiger Maßnahmen für erforderlich. 2. Grundsätzlich stellen wir vorab fest, daß die Anwesenheit von reinem Beckenwasser allein die Korrosionsbeständigkeit einer derartigen Federkern-Metalldichtung mit äußerer Aluminiumummantelung nicht gefährdet. Diesen Sachverhalt haben wir im Rahmen der sicherheitstechnischen Begutachtung diverser Behälterbauarten mit derartigem Dichtungssystemen, insbesondere bei der Bauart CASTOR 440/84, ausführlich beurteilt. Somit bleibt zu klären, durch welche Einflüsse die Qualität des eingeschlossenen Wassers (insbesondere dessen pH-Wert) ggf. durch zusätzliche Fremdstoffe in korrosionstechnisch kritische Bereiche hinein beeinflußt werden könnte, so daß u. U. die langzeitige Beständigkeit dieser Dichtsysteme systematisch gefährdet sein könnte. Hierbei sind auch die besonderen konstruktions- und werkstofftechnischen Gegebenheiten des Behälterdichtsystems zu berücksichtigen. Zur Klärung dieser Fragestellung ist es u. E. geboten, die langzeitige Korrosionsbeständigkeit der verwendeten Metalldichtungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Einflüsse aus Behälterbeladung, -abfertigung und -lagerung mittels weitergehender experimenteller Untersuchungen vertieft zu belegen. Hierzu werden wir in Kürze die Eckpunkte eines umfassenden Untersuchungsprogramms vorlegen, das sich den Auswirkungen der o. g. Feuchteproblematik widmen wird. Wir schlagen vor, auf dieser Grundlage de Problematik mit allen Beteiligten auf einem Fachgespräch zu erörtern. Für die zukünftige Abfertigung derartiger Transport- und Lagerbehälter halten wir unabhängig von den ausstehenden Ergebnissen der o. g. Nachweise eine veränderte Vorgehensweise bei der Behälterabfertigung dahingehend für angeraten, daß im Rahmen der Primärdeckelmontage und der Trocknung ein Wassereinschluß in den Metalldichtungen ausgeschlossen bleibt. Hierzu wurden bereits erste Vorschläge seitens EWN und GNS/GNB auf dem Fachgespräch am 19. 11. 1998 in Greifswald diskutiert. Insgesamt besteht u. E. keine unmittelbare Gefahr, daß die Primärdeckeldichtsysteme der bereits in Ahaus, Gorleben und Greifswald befindlichen Behälter versagen, jedoch ist ohne Zweifel die Klärung der o. g. Fragestellungen notwendig, um auch für diese Behälter die bis zu 40-jährige Beständigkeit der Primärdeckeldichtsysteme weiterhin gewährleisten zu können oder ggf. zusätzliche Maßnahmen vorzusehen. Diese Notwendigkeit sehen wir unbeschadet der Tatsache, daß alle Behälter im Zwischenlager über ein Doppelbarrierensystem verfügen und im Versagensfall der Primärdeckelbarriere eine Fügedeckelmontage zur Wiederherstellung des spezifikationsgerechten Behälterzustands verfügbar ist. Für Rückfragen und zur weiteren Abstimmung der Vorgehensweise stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Dr.-Ing H. Völzke |
Bearbeitet am:15.12.1998 /ad