Atomaufsicht hat Messungen bewußt unterlassen
Meßprotokoll beweist: Lug und Trug in Kenntnis des Merkel-Bundesamts für Strahlenschutz
| Bundesministerin Merkel hat sich in
den letzten Tagen gern darüber überrascht gezeigt, daß
sie und ihre Behörde jahrelang über die Kontaminationen an den
CASTOR-Behältern nicht "informiert" worden ist, sei es von
AKW-Betreiberseite, sei es von Seiten der "französischen Behörden".
Tatsächlich ist es seit Jahren gang und gäbe, daß sie Atom"aufsichts"behörden ihrer Arbeit in keiner Weise nachkommen. Bereits in Zusammenhang mit dem CASTOR-Glaskokillentransport im Mai 1996 hat die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg darauf hingewiesen, daß der Transportbehälter nicht "dicht" ist, daß nämlich die Abschirmung gegen die Neutronenstrahlung in bestimmten Behälterbereichen nicht wirksam ist. In diesem Zusammenhang hatte die BI bereits einen Strafantrag gegen das Merkel-Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gestellt, der allerdings von der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt wurde, u.a. mit der Begründung, "mangels Zuständigkeit bzw. fehlender Dienstaufsicht über eine der beteiligten Behörden" sei nicht der Frage nachzugehen gewesen, ob und wie ggf. einzelne Strahlungen gemessen wurden; es bestünden "auch in keine Weise tatsächliche Anhaltspunkte dafür, daß bei der Einlagerung der TS28V-Behälter zulässige Strahlungsgrenzwerte überschritten wurden". Den Akten ein Meßprotokoll der "Aufsichtsbehörde" Eisenbahnbundesamt (EBA) bei, das wir anbei dokumentieren (Meßprotokoll 48 KB, längere Ladezeit). Dieses Meßprotokoll liegt seit über einem Jahr auch dem Merkel-BfS vor, das es in einem anderen Verfahren auf richterliche Anweisung zur Verfügung stellen mußte.
Angesichts dieses Protokolls ist festzustellen, daß
Warum diese Messungen unterblieben sind, ist nach dem Bekanntwerden der radioaktiven Verstrahlung der Behälter nunmehr erklärlich.
Tatsache ist: Das Merkel-BfS hat von den vermutlich bewußt unterlassenen Messungen gewußt (die Protokolle wurden dem BfS vom EBA per Fax übermittelt; auch wurde in der Öffentlichkeit immer wieder auf solche "Messungen" bezug genommen), und ist nicht tätig geworden. Die Atomaufsicht hat also nicht nur "versagt", sie hat in menschenverachtender Weise ihre Aufgaben nicht wahrgenommen, weil sonst bereits damals keine CASTOR-Transporte hätten stattfinden dürfen. Verstrahlungen des Transportpersonals, der Polizei und tausender weiterer Menschen, Anwohner der Transportstrecken oder Demonstranten, wurden in Kenntnis der Verseuchung der Transportbehälter im Interesse der Atomindustrie hingenommen.
D. Metk, Tarmitz 4, 29439 Lüchow, Tel.: 05841/6451, Fax: 05841/4062
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Bearbeitet am: 24.05.1998/ad