Obwohl gemäß den in der Öffentlichkeit verbreiteten
PR-Erklärungen der Atomindustrie und des dem Bonner Umweltministeriums direkt
unterstellten BfS angeblich zu keinem Zeitpunkt die gültigen Grenzwerte überschritten
sein sollten, wurde Monate nach dem CASTOR-Transport versucht, die Personalien der
begleitenden Polizeibeamten zu ermitteln, und deren Beteiligung am Transportschutz
in der Personalakte festzuhalten. Anzeichen dafür, daß wohl auch von der
Polizeiführung mittlerweile erkannt worden ist, daß die ach so "ungefährliche"
Ladung des CASTOR-Transports doch gefährliche Folgen für Mann und Weib
in der Polizeitruppe haben könnte.
Im Herbst 1996 fand in Hannover eine Podiumsdiskussion mit der Gewerkschaft
der Polizei (GdP) statt, auf der auch der Marburger Professor Kuni anwesend
war, der im Sommer 1995 bereits errechnet hatte, daß die aktuellen Grenzwerte
der Stahlenschutzverordnung bezüglich der Neutronenstrahlung um den Faktor 30
zu niedrig angesetzt sind. Eine Frage aus dem Publikum, wie man sich als Demonstrant
am Besten gegen diese tödlichen Strahlen schützen könne, beantwortete
der Nuklearmediziner sinngemäß trocken:
"Achten Sie darauf, daß sich immer möglichst mehrere
Reihen Polizisten zwischen Ihnen und dem CASTOR-Behälter befinden. Diese sorgen
mit ihren Körpern für eine wirkungsvolle Abschirmung gegen Neutronenstrahlung.
Nur Wasserstoffatome, und hier die im Körper der Polizisten, können die
sonst alle Materie durchdringende Strahlung einfangen und damit abbremsen".
Was auf der einen Seite mit im Gesicht erstarrenden Gelächter
quittiert wurde, sorgte auf der anderen Seit doch für deutliche Unruhe. Nicht
erst seit der gehäuft auftretenden Anzahl von Leukämiefällen im Bereich
des AKW Krümmel in Schleswag-Holstein sind die Auswirkungen von radioaktiver
Niedrigstahlung in Verdacht geraten, für deutlich ansteigende Krebsraten verantwortlich
zu sein. Besonders nach der Freigabe der Ergebnisse von Untersuchungen der Atombomben-Abwürfe
von Hiroshima und Nagasaki ist anhand der statistischen Auswertung der Opferzahlen
festgestellt worden, daß das bisher angenommene Gefahrenpotential erheblich
unterschätzt wurde, und die sich bisher daraus errrechneten Grenzwerte für
radioaktive Niedrigstrahlung viel zu gering angesetzt worden sind.
Auch die internationale Kommission, die für die Festsetzung von
Richtlinien für nach wissenschaftlichen Erkenntnissen "zumutbare"
Grenzwerte zuständig ist, hatte bereits von etlichen Jahren deutlich niedrigere
Grenzwerte festgelegt, als sie in der derzeit noch gültigen Strahlenschutzverordnung
zurechtgezurrt wurden. Aber auch ohne die neuesten Erkenntnisse nach Freigabe der
"Ergebnisse" des völkermordenden "Feldtests" von Nuklearwaffen
am Ende des II. Weltkriegs hatten die atomfreundlichen internationalen Strahlenschützer
bereits deutlich höhere Grenzwerte festgezurrt. Allein die deutschen Gesetzgeber
sitzen die längst erforderliche Anpassung ungerührt aus.
Das Braunschweiger "Bundesamt für Strahlenschutz" mißversteht
die ihm laut Atomgesetz zugewiesene Verantwortung völlig: es schützt die
Strahlen vor dem Bürger anstatt umgekehrt!
Laut Prof. Kuni zieht der CASTOR rechts und links der Transportstrecke
eine "300 m breite Schleppe des Todes" nach sich. Gemäß dem
BfS und der Gorlebener BLG, der "Brennelemente Labergesellschaft" hingegen
liegt die CASTOR-Strahlung kaum über der "natürlichen Radioktivität"
der Tschernobyl-verseuchten Gorlebener Umgebung - und damit "natürlich"
weit niedriger als es die veralteten Grenzwerte zulassen.
Merkwürdig stimmt allerdings, daß auch auf mehrfache Anfragen
der BI-Experten weder vom BfS, noch von der BLG, noch vom Niedersächsischen
Umweltminsterium unter der Leitung der ex-Greenpeace-Sozialdemokratin Monika Griefahn
bisher die Meßwerte verfügbar gemacht wurden, die an ganz konkret bezeichneten
Stellen am Gorlebener Glaskokillenbehäter "TRS 28 V" ermittelt worden
sind...
Da zu befürchten steht, daß die beiden Staatsanwaltschaften,
genau wie die BI nicht über die entsprechenden Meßergebnisse informiert
wird, und daher die Akten schlichtweg ergebnislos schließen werden, dokumentieren
wir an dieser Stelle die - zugegebenermaßen für den Laien etwas trockenen
- Strafanträge mit den entsprechenden technischen Berechnungen.
Was allerdings dabei auch dem Laien deutlich wird, ignorieren die "Experten"
des Atomstaates bereit seit Monaten: schräg links und rechts vor dem CASTOR-Behälter
werden alle derzeit gültigen Grenzwerte um bis zu dem Faktor 15 überschritten!!!