Abhören ist ganz
einfach: Wie der "Lauschangriff" für Jedermann
möglich wirdOb Handy oder CB-Funk - Feind hört mit!Der "Große Lauschangriff" ist nun endgültig "Recht" und Gesetz geworden. Trotz der Ausnahmen, die für einige wenige Personengruppen gegen den Willen von Kohl und Co. durchgesetzt werden konnten, wird die große Abhörrunde bald eingeläutet - nur Bundespräsident Herzog muß das Gesetz noch unterzeichnen, und damit ein ist ein Grundrecht ins Nichts aufgelöst worden. Der "Große Angriff" wird allerdings nicht hauptsächlich die "Organisierte Kriminalität" zum Ziel haben, viel mehr werden sich Verfassungsschützer, Staatsanwälte und die Politischen Polizeien auf diejenigen konzentrieren, die ihnen seit jeher ein Dorn im Auge waren: die staatsmachtkritischen Angehörigen verschiedener demokratischen Oppositionsgruppen. Auch die CASTOR-Gegner sind seit langem auf der Liste der Begehrlichkeiten ganz oben zu finden. Jeder, der den "Verfassungsschutzbericht" zu den Aktivisten im Wendland gelesen hat, wird sich darüber klar sein. Mit Unterstellungen und Halbwahrheiten werden sich "unabhängige" Richter immer gern von der Notwendigkeit des Einsatzes großer technischer Ohren in der Privatsphäre überzeugen lassen. Wer sich detailliert informieren will, wie das so geht, dem sei die Computerzeitschrift "c't" 5/98 vom März (www.heise.de/ct) empfohlen, dort wird genau beschrieben, wie und wo Räume üblicherweise verwanzt werden, oder wie auch ohne direkten Zugang jedes Gespräch belauscht werden kann. Was bislang innerhalb der Bundesrepublik noch nicht gesetzlich zulässig war, ist bei Telefongesprächen ins Ausland schon seit Jahren gern geübte Praxis. In o.g. Ausgabe der "c't" wird genau beschrieben, wie die Amis jedes international geführte Telefongespräch mitkontrollieren können.
Aber auch für den "Normalbürger" ist es möglich, sich als James Bond zu fühlen, zumindest, was das Mithören von Gesprächen betrifft, die über jegliche Art von Funkwellen geführt werden, ob per CB- oder Mobilfunk, Schnurlosem Telefon, Handy geführt, oder auch auf den Funkwellen der Sanitätsorganisationen. Nur relativ gering sind die Investitionen, die sich ein kleiner Mann für die Großen Ohren vom Konto holen muß. Leistungsfähige "Funkscanner", so werden die kleinen, aber feinen elektronischen Lauscher offiziell genannt, sind bereits für unter 500 DM völlig legal zu erwerben. "Computer-Bild" hat in der Ausgabe 3/98 diese Geräte ausgiebig getestet und deren Einsatzbereich beschrieben. Wie die Tester festgestellt haben, ist es nicht nur möglich, Gespräche vom Nachbarn mit der Oma abzuhören, sondern auch solche, die "verschlüsselt" werden, indem die normale Sprachfrequenz so verändert wird, daß ohne technische Unterstützung nur unverständliches Kauderwelsch über den Äther mitzuhören wäre..
Abhören ist also für jedermann möglich geworden. Waren diese Geräte früher verboten, ist der Besitz und der Betrieb mittlerweile legal. Was man hört, darf man allerdings nicht öffentlich machen, also beispielsweise niemandem erzählen, was die Polizei gerade für Mannen in Ahaus in Bewegung setzt, oder wann Tante Emma den frierenden Sitzblockierern den lang ersehnten heißen Tee endlich bringt. Wer mehr wissen möchte, lese doch selbst nach; "Computer-Bild", Ausgabe 3/98 |