Offener Brief
Adolf (Adi) Lambke
Rundling 3,
29479 Jameln, Telefon / Fax: 05864 / 233
, den 05.05.1998
| Sehr geehrte
Frau Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Glogowski ! Ich schreibe diesen offenen Brief, weil ich meine, es ist an der Zeit, Tacheles zu reden und der Öffentlichkeit klar zu machen, um was es bei den Castortransporten und Einlagerungen in Gorleben und Ahaus wirklich geht. Es geht nicht darum, den Rechtsstaat gegen einige Chaoten zu verteidigen, sondern darum, das Einlagerungsrecht der Atomkraftwerke mit Gewalt durchzusetzen und zwar auf Kosten des Rechts auf "Leben und körperliche Unversehrtheit" für uns Wendländer und unsere Nachkommen, auf das wir uns berufen, wenn wir versuchen die Castortransporte zu verhindern. Dieses im Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Grundrecht muß das höchstrangige Recht in einem Rechtsstaat sein! Weil man
Bauernhöfe nicht evakuieren hat unser Landvolkkreisverband (Bauernverband)
Sicherheitsgarantien gefordert. Diese Garantien können Sie, Frau Merkel, natürlich nicht
geben, denn die Castoren wurden ja bisher nur als Transportbehälter genutzt. Als
Langzeitzwischenlager sollen sie jetzt erstmalig in Gorleben dienen. Was jedoch
langfristig mit den Brennelementen im Castor passiert, wie sehr sie verspröden, wie lange
die Dichtungen dem dauernden nuklearen Beschuß aus dem Inneren standhalten, ist nicht
erprobt. Weil wir wissen, welches ungeheure Gefahrenpotential in den Castoren ist, wehren
wir uns gegen das Castorlager, das das Wendland zu einem Versuchsgelände der
Atomindustrie macht. Am Morgen von X 2 waren über 200 Trecker unterwegs. Die Polizei hat sie alle weit entfernt von der Castorstraße fahruntüchtig gemacht und zerstört. Die Polizei behauptet einfach, das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) gebe ihr das Recht dazu. Angenommen das Betretungsverbot der Castortransportstrecke war rechtens, (was ich bezweifle), dann darf die Polizei die Trecker frühestens dort an der 50 in Verbotszone stoppen, erst in der 50 m Zone hätte sie dann das Recht zur Sicherstellung. Mutwillige Zerstörung durch die Polizei darf es jedoch in einem funaktionierenden Rechtsstaat Überhaupt nicht geben. Mein Eindruck ist, um den Bauernwiderstand zu brechen, wird hier, in Zusammenarbeit von Landesregierung, Staatsanwaltschaft und Polizei versucht, geltendes Recht zu verbiegen und das NGHAG "zu einer Art Ermächtigungsgesetz" gegen Bauern umzufunktionieren. Ich erwarte von Ihnen, Herr Glogowski, dem verantwortlichen Minister natürlich eine Stellungnahme ! Bei X 2 hat die Polizei eine ganze Reihe Bauern von den Treckern geprügelt, verprügelt und weit ab von der Castorstraße verhaftet, während LKW- und PKW- Fahrer unbehelligt blieben. Wie begründen Sie es, Herr Glogowski, daß die Polizei hier so eine Art "Sippenhaft für Bauern" praktizierte ? Vor X 1 haben knapp 600 Trecker gegen
die weitere Castoreinlagerung protestiert. Rund 70 Trecker haben dann zu X 3 die
Castorstraße blockiert. Als die Castoren schon auf der Ausweichstrecke unterwegs waren
hat eine Spezialeinheit der Polizei diese Treckerblockade überfallen und Treckerreifen im
Wert von 80.000 DM zerstört. Ich fordere Sie, Herr Glogowski, auf
darzulegen und zu beweisen, daß das Handeln Ich bin vor X 2 in meinem Heimatort
brutal von der Polizei von meinen Trecker geprügelt worden. Den Videofilm davon,
verwendet die Polizei heute als Lehrfilm. Die Polizei prügelt, zur
Durchsetzung der Castoreinlagerungen, unsere "gewaltfreien" Sitz - und Trecker -
Blockaden immer wieder "gewalttätig" von der Straße. Der Staat mißbraucht
damit, das ihm zweifellos zustehende Gewaltmonopol. Er handelt damit unrecht weil er unser
Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit mißachtet. Gegen jedes Handeln des
Staates haben wir Bürger ein Widerstands und Notwehrrecht. Daß wir das gegen unseren
"gewalttätigen Staat" nicht mit Gewalt durchsetzen können, versteht sich von
selbst. Sie sollte jedoch damit rechnen, daß wir Wendländer uns neue, andere,
intelligente Widerstandsformen einfallen lassen, um unser Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit durchzusetzen. Unterschrift |
Bearbeitet am:12.05.1998 /ad