Anwort des BMU auf den offenen Brief der BI vom 22.11.2006

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Berlin, 19.12.2006
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Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

vielen Dank für Ihren offenen Brief vom 22. November 2006, in dem Sie nach dem weiteren Verlauf des Endlagerprojekts Gorleben fragen.

Die Koalition hat sich in ihrer Vereinbarung vom 11. November 2005 das Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung des Endlagerproblems zu kommen. Da die zwischen den Koalitionspartnern bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Kernenergienutzung nicht ausgeräumt werden konnten, ist festgelegt worden, dass die zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen (EVU) getroffene Vereinbarung vom 14. Juni 2000, die darin enthaltenen Verfahren sowie die dazu in der Novelle des Atomgesetzes getroffenen Regelungen weiter Bestand haben. In Anlage 4 der genannten Vereinbarung hat der Bund zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben u. a. erklärt: „ ... Die bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes wurden positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben zwar nicht entgegen. Allerdings sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laufenden internationalen Diskussion die Notwendigkeit, die Eignungskriterien für ein Endlager fortzuentwickeln und die Konzeption für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu überarbeiten.... "

Ich habe in Umsetzung dieser Vereinbarung im Sommer dieses Jahres ein Konzept für eine Endlagersuche in Deutschland vorgelegt, dass derzeit innerhalb der Bundesregierung bzw. durch die Koalitionsspitzen beraten wird. Nach meiner Auffassung muss der Salzstock Gorleben in ein bundesweites, ergebnisoffenes Standortauswahlverfahren einbezogen werden und sich der Konkurrenz zu anderen, möglicherweise besser geeigneten Standorten stellen. Vorzüge und Nachteile von Gorleben werden sich dann im Verfahren erweisen. Eine Festlegung auf den Standort Gorleben ohne Standortvergleich halte ich für nicht vertretbar. Sie wäre auch gegenüber nachfolgenden Generationen nicht gerechtfertigt. Diese müssen sich darauf verlassen können, dass im Rahmen eines objektiven Auswahlverfahrens unterschiedliche Standorte verglichen worden sind, um den bestmöglichen Standort auszuwählen.

Sie bemängeln, dass ich in dem in der „Welt" vom 13. November 2006 abgedruckten Interview angekündigt habe, dass Gorleben weiter erkundet werden könne, wenn zeitgleich mit einer alternativen Standortsuche begonnen würde, und behaupten, dass ich damit praktisch den Weiterbau und die Fertigstellung des Erkundungsbergwerkes zum Endlager umsetzen würde. Ich habe in diesem Interview ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich eine Vorfestlegung auf Gorleben für falsch halte, dass Gorleben aber gleichwohl in einen zukünftigen Standortvergleich einzubeziehen ist. Dabei sind klare und transparente Kriterien nach internationalen Standards anzuwenden. Es muss uns darum gehen, in einem Standortvergleich den am besten geeigneten Standort zu finden.

Was Ihre Kritik an den Castortransporten in das Zwischenlager Gorleben betrifft, darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

In Umsetzung der am 14. Juni 2000 geschlossenen Konsensvereinbarung haben die EVU an den Standorten der Kernkraftwerke oder in deren Nähe Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente eingerichtet. Dadurch ist eine Vielzahl von Castortransporten mit bestrahlten Brennelementen in das Zwischenlager Gorleben vermieden worden. Die Rückführung der aus der Wiederaufarbeitung resultierenden HAW-Glaskokillen nach Gorleben entspricht dagegen den von der Bundesregierung eingegangenen internationalen Verpflichtungen gegenüber Frankreich und Großbritannien, an die sich auch mein Vorgänger im Amt des Umweltministers gebunden fühlte.

Abschließend bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich aus terminlichen Gründen leider Ihrer Einladung zu einer öffentlichen Veranstaltung noch in diesem Jahr vor Weihnachten nicht folgen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Bearbeitet am: 22.12.2007/ad


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