Eine strahlende Zukunft
Betrifft: Geplante Konditionierungsanlage für schwach- und mittelradioaktiven Abfallin Gorleben/Atomausschuss
Die Vertreter der BLG informierten den Kreisatomausschuss, dass 1300 Fässer mit schwachradioaktiven Abfällen, die derzeit im Abfalllager in Gorleben stehen, nicht zum Endlager Schacht Konrad verbracht werden sollen. Diese Abfälle werden entsprechend der Vorgaben der neuen Strahlenschutzverordnung zum nicht radioaktiven Wirtschaftgut erklärt. Damit sind Wiederverwertung (zum Beispiel Metalle), Müllverbrennung und Deponierung möglich.
Die gesetzliche Freigaberegelung für schwachradioaktive Stoffe mit den technischen Vorgaben wurde ermöglicht, indem eine Unbedenklichkeitsschwelle für Mensch und Umwelt eingeführt wurde. Wissenschaftlich gibt es dafür keine Begründung, darin herrscht weltweit Einvernehmen. Man sieht sich jedoch angesichts der anfallenden Mengen, die insbesondere beim Rückbau atomarer Anlagen anfallen, aus Kostengründen dazu gezwungen. Endlagerung ist ein kostspieliges Unterfangen. Also bedarf es einer Abwägung zu den Folgekosten gesundheitlicher Beeinträchtigung der Bevölkerung. Die technischen Voraussetzungen zur Freigabe sind an die Konzentrationsbestimmung der Radioaktivität in den Abfällen gebunden. Dafür reicht nach Gesetzeslage die Bestimmung nur einer Strahlenart, der Gammastrahlung, aus.
Die BLG wird über eine entsprechende Anlage verfügen. Beta- und Alphastrahlung werden dabei nicht oder nur indirekt erfasst. So werden zum Beispiel radioaktiver Wasserstoff (Tritium) oder radioaktives Strontium nicht berücksichtigt. Zudem hat die Studie über ortsabhängige Krebserkrankung von Kindern in der Umgebung von Atomreaktoren den Verdacht begründet, dass die gesetzliche Berechnungsgrundlage der Gesundheitsgefährdung von Radioaktivitäten unzutreffende Ergebnisse liefert.
Da nicht sein kann, was nicht sein darf, hat das oberste Expertengremium für Strahlenschutz verlautbart, dass die nachgewiesenen Erkrankungen nicht durch die Radioaktivitätsfreisetzungen aus Reaktoren verursacht wurden. Die Frage, welche alternative Ursache sonst verantwortlich sein könnte, bleibt bis heute unbeantwortet. Wir gehen einer strahlenden Zukunft entgegen.
Es ist keineswegs so, dass entsprechend der Ausführungen in der EJZ die Radioaktivitäten so weit abgeklungen sind, dass die Fässer als normaler Abfall behandelt werden können.
Udo Jentzsch,
Tießau