Leserbrief der

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vom 17.03.2010

Atomrecht gilt

Betrifft: Leserbrief  »Bergrecht gilt» von Uwe Leitner (EJZ vom 6. März)

Herr Leitner meint, »Bergrecht gilt», weil noch keine atomaren Stoffe im Bergwerk vorhanden seien. Da aber in Zukunft strahlende abgebrannte Brennstäbe und anderer stark strahlender Atommüll in Gorleben im Salz gelagert werden sollen, gilt sehr wohl das Atomrecht mit Beteiligung der Öffentlichkeit und nicht das Bergrecht.

Wenn wirklich nur Erkundung stattfände und nicht für den Erkundungszweck weit überdimensionierte Stollen hergestellt würden, wäre vielleicht das Bergrecht anzuwenden; aber das müssten Juristen beurteilen.

Hartmut Platzer,
Schwiepke

Bearbeitet am: 17.03.2010/ad


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