Entgegen den Darlegungen von Herrn Ministerpräsident Wulff ist die Unterbrechung der Untersuchung des Salzstockes Gorleben auf seine mögliche Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle eine Folge der Vereinbarung aus dem Jahr 2001 zwischen der Bundesregierung und den. Energieversorgungsunternehmen und in der Vereinbarung fachlich begründet.
Tatsache ist, dass zunächst sicherheitstechnische und konzeptionelle Einzelfragen zu klären sind, zu denen eine weitere Erkundung des Standortes nichts beitragen kann. Darüber hinaus sind die Endlagerkriterien weiterzuentwickeln. Die Lösung der komplexen Problematik der Endlagersuche wurde damit nicht, wie Herr Wulff meint, verschoben, sondern im Gegenteil werden so die erforderlichen Grundlagen für eine wissenschaftlich fundierte Standortbewertung nach auch international gültigen Standards geschaffen, denen sich der Bund nicht entziehen kann.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat im November 2005 den Abschlussbericht zu einem umfangreichen Untersuchungsprogramm zu sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragen der Endlagerung vorgelegt. Zentrale Aussage dieses so genannten Syntheseberichts" ist: Keine der zur Endlagerung radioaktiver Abfälle möglichen Gesteinsformationen wie Salz, Ton oder Granit ist generell den anderen vorzuziehen. Die Reaktorsicherheitskommission hat jüngst das Ergebnis des BfS bestätigt. Dieses Ergebnis entspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik.
Das Motiv von Herrn Ministerpräsident Wulff, die Qualität der Untersuchung des BfS in Misskredit zu ziehen, ist offenbar politischer Natur.