Leserbrief der

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vom 18.11.2006

Ein teilbares Gut?

Betrifft: Menschenrechte

In unserem Grundgesetz finden wir die Menschenrechte niedergeschrieben als ein unveräußerliches Gut, welches auf keiner Weise beschnitten oder gar aufgehoben werden darf. Dieses Recht soll für alle Menschen gleich gelten und jede Bürgerin und Bürger vor Ungemach seitens der Politik, der Rechtsprechung, der Polizei und anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schützen. Welch ein hoher und edler Anspruch, doch seine Umsetzung ist sehr mangelhaft.
In letzter Zeit durften wir dies schmerzlich erfahren, dass die Menschenrechte in unserem Land nichts bedeuten, denn wie sonst konnte es passieren, dass ein Kind sterben musste, weil Beamte ihre Aufgaben nicht erfüllten? In letzter Zeit wurden wir Zeugen größter Grausamkeit gegenüber Frauen bzw. Mädchen. Hier haben auch wieder einmal Beamte, die doch der Bevölkerung dienen sollen, nämlich Polizisten, ihre Aufgabe nicht ernst genommen, und so konnte es zu Menschrechtsverletzungen gegenüber Personen kommen, denen das Grundgesetz gerade von dieser Beamtengruppe Schutz zusagt.

Wir werden augenblicklich Zeugen, dass eine einzelne Person, als Verbrecher überführt, den Staat und die Rechtsprechung vorführt, als wären sie Tanzbären. «Gerade aber dieser Person werden peinlichst genau die Menschenrechte angedacht und zuteil, die sie zuvor unzählige Male an ihren Opfern gebrochen hat! Nein, der Mann hat nicht eines dieser Rechte verdient, er hat sie alle in dem Moment verwirkt, wo er sich an den Frauen und Mädchen vergangen hat, weil er ihre Rechte nicht geachtet hat. Es ist eine Bestrafung für alle die, die unter ihm leiden mussten und noch leiden müssen, wenn man jetzt auf ihn Rücksicht nimmt. Er hat mit seinem Verhalten genau auf diesen Effekt hingearbeitet und sein verwerfliches, perfides Ziel erreicht: Man fasst ihn mit Samthandschuhen an.

Doch gerade dies kommt dabei heraus, wenn Ganoven die Gesetze machen. Verbrecher werden geschützt, die Opfer lässt man im Regen stehen, und wer sich wehrt, wie die Atomkraftgegner, wird mit der vollen Staatsgewalt nicht nur konfrontiert, sondern regelrecht gejagt. Unsere Staatsgewalt kann friedliche Demonstranten zu Gewalttätern degradieren, sie zusammentreiben und dann von. der scheinheiligen Rechtsprechung verurteilen lassen, doch einen wirklichen Straftäter kann sie nicht einmal in Schach halten. Was ist das für ein Recht?

Nimmt man nun alles zusammen, die tägliche Politik, Hartz IV, die Gesundheitsreform und Arbeitsmarktpolitik, dann liegt das Vorgeschilderte völlig auf einer Linie mit den aktuellen Ereignissen, nämlich den Menschenrechtsverletzungen!

Herbert Flügel,
Lüchow

Bearbeitet am: 18.11.2006/ad


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