- Absender -

- Datum -

 

Bezirksregierung Lüneburg

Auf der Hude 2

 

21332 Lüneburg

 

Ihr Zeichen: - Aktenzeichen des Bescheides -

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Gebührenfestsetzungsbescheid vom - Datum - lege ich

 

Widerspruch

 

ein und beantrage außerdem,

 

die Vollziehung des Bescheides auszusetzen.

Die Vollziehung ist auszusetzen da ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen. Die engen gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen eine Ingewahrsamnahme nur möglich ist, lagen nicht vor. Die Ingewahrsamnahme war insbesondere nicht „unerläßlich" im Sinne von § 18 Abs. 1 NGefAG. Die Freiheitsentziehung verstieß damit gegen mein Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit.

Außerdem bedeutet die Vollziehung des Bescheides eine unbillige Härte für mich.

Ich gehe davon aus, dass eine Vollziehung des Bescheides nicht erfolgen wird, solange über meinen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs keine schriftliche Entscheidung getroffen und diese mir zugestellt wurde.

Hilfsweise beantrage ich,

 

eine bereits erfolgte Vollziehungsmaßnahme rückgängig zu machen.

Die Möglichkeit, eine bereits erfolgte Vollziehung rückgängig zu machen, ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von § 80 Abs. 5 S. 3 VwGO bzw. § 80 Abs. 4 VwGO, sowie aus Ihrer Sachherrschaft als Ausgangs- bzw. Widerspruchsbehörde (vgl. Kopp/Schenke zu § 80 VwGO Rdn. 117 m.w.N.).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

- Unterschrift -

Bearbeitet am: 11.09.2001/ad


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