Laase-Prozess gewonnen

Besucher des Kulturzeltes dürfen nicht behindert werden

 

Anlässlich des Castor-Transportes im November 2003 hatten Polizei und BGS in einer beispiellosen Aktion das ganze Dorf Laase über 5 Stunden "präventiv" eingekesselt.

Noch in der gleichen Nacht sammelten die Betreiber des dort gastierenden Kulturzeltes Musenpalast über 120 Erfahrungs-Protokolle der massiv bedrohten und in ihren Rechten behinderten Gäste. Sie zogen vors Gericht. Unterstützt durch eine Hamburger Rechtsanwältin klagten sie gegen das maßlose Vorgehen der grünen Kolonnen. Mit Erfolg! Nachdem das Ober-Verwaltungsgericht den Musenpalast-Besuchern im Mai 2005 recht gegeben hatte, wurde vor wenigen Wochen der Revisionsantrag der Polizeidirektion Lüneburg unanfechtbar abgelehnt. Die Musenpalast-Betreiber, die ihr Gastspiel auch als "Demokratiecheck" verstanden hatten, sehen sich in ihrer Arbeit bestätigt. Sie sind auch in diesem Jahr wieder mit ihrem beheizten Zelt, mit Varieté, Lesung, Musik und warmer Suppe an der Castor-Transportstrecke.

Revisionsantrag der Polizei abgelehnt

Vorgehen der Ordnungskräfte abgewatscht

In der Transportnacht hatten Polizei und BGS noch groß getönt. Aus einem Mannschaftsbulli schallte es laut: "We are the Champions". Inzwischen dürfte den selbsternannten "Herren der Straße" die Feierlaune vergangen sein. Ihr Verhalten wird durch das 12seitige Urteil des Oberverwaltungsgerichts auseinander gepflückt. Ausdrücklich wird im Urteil betont, dass Besucher des Kulturzeltes in Laase nicht unter Pauschalverdacht gestellt werden dürfen. Dass es nicht legal ist, die Straßen rund um den Musenpalast wegen des Atommüll-Transportes abzusperren. Dass es den Gästen jederzeit möglich sein muss, zu kommen und zu gehen, wie sie lustig sind. Das wollen wir vom Musenpalast- Team feiern. Mit einer Probe aufs Exempel und mit Nonstop Programm vom 11. bis 13. November.

Empfohlene Anfahrt: Lüchow-Dünsche-Laase.

Viel Vergnügen!

Unser Prozess und auch das laufende Kulturprogramm darf unterstützt werden:
W. Wittstamm,
Spende Musenpalast, Konto-Nr.: 8102956
KSK Lü-Dan BLZ: 25851335
v.i.S.d.P. W. Wittstamm, 29549 Clenze

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Bullen in Laase Foto: Wittstamm

 


Auszüge aus dem Urteils

Beschluss in der Verwaltungsrechtsache

gegen

Polizeidirektion Lüneburg, Auf der Hude 2, 21335 Lüneburg

Streitgegenstand:
Feststellung der Rechtswidrigkeit von polizeilichen Maßnahmen

hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 11. Senat - am 26 September 2006 folgendes beschlossen (Auszüge aus dem 12seitigen Urteil)

Die Absperrung aller Zufahrtswege in Laase war rechtswidrig und damit ein Verstoß gegen das Grundgesetz nach Art. 2 Abs. 2 (Die Freiheit der Person ist unverletzlich)

Die vollständige Abriegelung des ganzen Dorfes verstößt außerdem gegen den   gesetzlichen "Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" und gegen das "Übermaßverbot".

Personen, die sich in einem bestimmten Gebiet aufhalten, dürfen nicht von   vorneherein unter einen Pauschalverdacht gestellt werden.

Personen dürfen nicht grundsätzlich am Passieren von Kontrollstellen gehindert werden.

Die Verhütung von Ordnungswidrigkeiten darf nicht Zielsetzung der Errichtung von Kontrollstellen sein.

Faktische Schwierigkeiten bei der Ermittlung von Störern rechtfertigen nicht die Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter.

Demonstrationen, Veranstaltungen Menschenbewegungen außerhalb des Verbotskorridors sind grundsätzlich zulässig.

Von mehreren voraussichtlich gleich geeigneten Mitteln ist dasjenige zu wählen, das den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.

Polizeiliche Verfügungen dürfen nicht lediglich der Vereinfachung polizeilicher Arbeit dienen ... vielmehr bedarf es konkreter Nachweise. Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus.

Das komplette Urteil können Sie im

pdf.gif (224 Byte) PDF-Format (256  KB) herunterladen.

Bearbeitet am: 02.11.2006/ad


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