| Grenzwert
nach § 45 Strahlenschutzverordnung |
|
Fortluft
300 pSv/a |
Abwasser
300
pSv/a |
|
| 100% |
|
|
|
| 80% |
|
|
|
| 60% |
|
| 40% |
|
| 20% |
|
| 0% |
|
|
|
|
|
| 0,37% |
|
0,13% |
|
| Effektive Jahresdosis durch PKA (für Erwachsene) |
|
Zur PKA in
Gorleben
In der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) arbeiten unsere Mitarbeiter für eine sichere
Zwischenlagerung und die Entwicklung und Erprobung von zukünftigen Techniken für eine
spätere Endlagerung von radioaktiven Abfallstoffen aus der Energieerzeugung, der
Forschung und der Industrie.
Beim Betrieb der Anlage werden technisch bedingt geringe Spuren radioaktiver Stoffe - in
Luft und Wasser - an die Umgebung abgegeben. Wieviel das sein darf regelt in Deutschland
generell die Strahlenschutzverordnung und ganz konkret die atomrechtliche Genehmigung, die
das Niedersachsische Umweltministerium erteilt.
Der in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Grenzwert der zulässigen
Strahlenbelastung durch Fortluft und Abwasser einer kerntechnischen Anlage beträgt
jeweils 300 Mikrosievert pro Jahr (300 pSv/a). Selbst bei vollem Betrieb der PKA liegen
die entsprechenden Werte deutlich unter 1 Prozent (0,37 % für Fortluft bzw. 0113 % für
Abwasser) dieses Grenzwertes der Strahlenschutzverordnung.
Die durch die Natur gegebene Strahlung in der Umgebung ist mehr als 1000 mal größer als
dieser Wert. Durch den Betrieb der Pilot-Konditionierungsanlage wird nie-' mand Schaden
erleiden. Die Techniken, die hier in den nächsten Jahrzehnten weiterentwickelt werden,
sind aber für uns alle wichtig für eine spätere sichere Endlagerung der vorhandenen
radioaktiven Stoffe.
Wir bitten Sie daher: Glauben Sie nicht den Unfug, der durch Anzeigen der sogenannten
"Bäuerlichen Notgemeinschaft"' und von anderen verbreitet wird.Geschäftsführung und Mitarbeiter der
Brennelementlager Gorleben GmbH Gorleben
|