Anzeige in der EJZ vom 16.07.1999

pkaanzeige.jpg (12003 Byte) 
Orginalanzeige (verkleinert)

Grenzwert nach § 45 Strahlenschutzverordnung
Fortluft
300 pSv/a
Abwasser
300
pSv/a
100%
80%  

 

 

60%
40%
20%
0%
0,37% 0,13%
Effektive Jahresdosis durch PKA (für Erwachsene)
Zur PKA in Gorleben
In der Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) arbeiten unsere Mitarbeiter für eine sichere Zwischenlagerung und die Entwicklung und Erprobung von zukünftigen Techniken für eine spätere Endlagerung von radioaktiven Abfallstoffen aus der Energieerzeugung, der Forschung und der Industrie.
Beim Betrieb der Anlage werden technisch bedingt geringe Spuren radioaktiver Stoffe - in Luft und Wasser - an die Umgebung abgegeben. Wieviel das sein darf regelt in Deutschland generell die Strahlenschutzverordnung und ganz konkret die atomrechtliche Genehmigung, die das Niedersachsische Umweltministerium erteilt.
Der in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Grenzwert der zulässigen Strahlenbelastung durch Fortluft und Abwasser einer kerntechnischen Anlage beträgt jeweils 300 Mikrosievert pro Jahr (300 pSv/a). Selbst bei vollem Betrieb der PKA liegen die entsprechenden Werte deutlich unter 1 Prozent (0,37 % für Fortluft bzw. 0113 % für Abwasser) dieses Grenzwertes der Strahlenschutzverordnung.
Die durch die Natur gegebene Strahlung in der Umgebung ist mehr als 1000 mal größer als dieser Wert. Durch den Betrieb der Pilot-Konditionierungsanlage wird nie-' mand Schaden erleiden. Die Techniken, die hier in den nächsten Jahrzehnten weiterentwickelt werden, sind aber für uns alle wichtig für eine spätere sichere Endlagerung der vorhandenen radioaktiven Stoffe.
Wir bitten Sie daher: Glauben Sie nicht den Unfug, der durch Anzeigen der sogenannten "Bäuerlichen Notgemeinschaft"' und von anderen verbreitet wird.

Geschäftsführung und Mitarbeiter der Brennelementlager Gorleben GmbH Gorleben

Bearbeitet am: 20.07.1999/ad


zurück zur Homepage