Spenden! Spenden! Spenden!

Liebe Freundinnen und Freunde!

Die Arbeit der BI kostet Geld - jede Menge! Wir sind ja nicht "nur" während der CASTOR-Zeiten aktiv, sondern das ganze Jahr über. Und müssen jede Menge Geld für Gerichtsverfahren aufbringen - Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Eilverfahren, Hauptverfahren und und und - jetzt steht wieder eine Verfassungbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.

Wir sind also auf Spenden dringend angewiesen!

Auch jeder noch so kleine, aber gern auch jeder noch so große Betrag ist wichtig!

Spenden an die BI können steuerlich geltend gemacht werden!

Um das Spenden zu vereinfachen, haben wir uns dem "Spendenportal" angeschlossen. Dieses Portal bietet die Möglichkeit, Spenden an Gemeinnützige Organisationen direkt per Internet auf den Weg zu bringen - ohne Gebühren für Sie oder Kosten für uns.
Sie können sich gerne über deren Konzept informieren: http://www.spendenportal.de/main/konzept.php

Wer also direkt per Internet spenden möchte, kann den obigen Spendenknopf aktivieren. Der von Ihnen als Spende vorgesehene Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht, Sie und wir erhalten per email darüber eine Information. Die Angaben werden per SSL-Verschlüsselung übertragen, so daß niemand Ihre Daten mitlesen kann. Es besteht für Sie auch noch die Sicherheit, daß Sie Abbuchungen bei Ihrer Bank jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb von (6 Wochen???) stornieren lassen können; das Geld würde dann wieder zurückgebucht - also kein Risiko!

Sie können zusätzlich die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des Spendenportals lesen: http://www.spendenportal.de/popups/agb-spender.php

Also! Online-Spenden! SOFORT! Jeder Euro hilft in der Auseinandersetzung mit Atomindustrie und -staat!

 


Wer doch lieber den konventionellen Spenden-Weg gehen will:

Hier unser Spendenkonto für die BI:
Bank: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dannenberg
BLZ: 258 501 10
IBAN: DE24258501100044060721
BIC-Nummer: NOLADE21UEL


Bei Spenden über 100 Euro senden wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung zu. Für Spenden darunter genügt Ihrem Finanzamt der Einzahlungs-/Buchungbeleg aus dem Kontoauszug.

Und nun los!

GORLEBEN SOLL LEBEN !

Bearbeitet am:30.05.2006 /ad


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