BekanntmachungderRepublik Freies Wendland |
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veröffentlicht als 5 seitige Zeitungsanzeige in der am 21.10.2006 |

Bekanntmachung
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| Das Kleingedruckte: Im Falle eines Nichtzustandekommens der Anzeige z.B. durch juristische Schritte der von der Verfügung betroffenen Firmen und staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder einer Weigerung des Abdrucks durch einen Zeitungsverlag stellen Sie uns mit Ihrer Unterschrift von der Veröffentlichungspflicht frei. Dies berührt jedoch nicht die Durchsetzung unserer in der Verfügung benannten Ziele: Aufgabe des Endlagerstandortes Gorleben! Stopp aller Castortransporte! Als Bürger der Freien Republik Wendland sind Sie aufgerufen, beim nächsten Castortransport Ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit demonstrativ zu verteidigen! Sollte die Anzeige nicht zustande kommen, kommt der Betrag der Klage Allgemeinsverfügung 2004 zu gute. Bürgerinitiative Umweltschutz-Lüchow-Dannenberg e.V. Spenden auf das BI-Konto Nr. 2 060 721 (BLZ 258 513 35), KSK Lüchow, sind steuerlich absetzbar. |
Anmerkung der Castor-Nix-Da Redaktion:
BEKANNTMACHUNGder Freien Republik Wendland (FRW) Ausschuss für Innere und Äußere Sicherheit / Der Ältestenrat |
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I. Atommülltransporte ins Wendland
sind ab sofort zu stoppen
II. Der als Endlager vorgesehene
undichte Salzstock Gorleben ist sofort
aufzugeben und zu verfüllen
III. Polizeieinheiten ist es ab sofort
verboten, sich im Landkreis Lüchow-
Dannenberg zu versammeln
IV. Die sofortige Vollziehung dieser
Verfügung wird angeordnet

Begründung
1. Voraussetzungen
1. 1. Organisierte Kriminalität
Seit fast 30 Jahren versuchen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland
und Atomkraftbetreiberfirmen das Wendland zur Atommüllkippe der Nation zu machen.
Kernstück des so genannten Nationalen Entsorgungszentrums (NEZ) bildet die geplante
Einrichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle im unsicheren Salzstock Gorleben
unter dem Deckmantel der Erkundung. Die so genannte Viererbande,
bestehend aus den Energieversorgungsunternehmen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall, hat es
sich als mutmaßlicher Haupttäter zum Ziel gesetzt, durch die Anlieferung von
Atommüll und die Errichtung und Erweiterung von entsprechenden Anlagen in Gorleben
vollendete Tatsachen zu schaffen, um den dort
befindlichen und ungeeigneten Salzstock auf erpresserische Art und Weise in Betrieb nehmen
zu können. Zur Unterbindung von gerechtfertigten Protesten der Bevölkerung bedient sich
diese Tätergruppe der polizeilichen Exekutivorgane der Bundesrepublik
Deutschland und korrumpierbarer Mitglieder in Regierungen und Behörden. Dies gilt
insbesondere für die seit 1995 statt findenden Castortransporte ins Wendland. Jeder
dieser Castortransporte in die Zwischenlagerhalle über dem angeblichen
Erkundungsbergwerk soll Fakten schaffen, um den Salzstock trotz aller
Sicherheitsmängel doch noch als Endlager in Betrieb zu nehmen. Die
Castor-Demonstrationsverbote im Wendland fußen auf abstrusen und frisierten
Gefahrenprognosen in Bezug auf die Bürger der Freien Republik Wendland (FRW) und wurden
für 1996 und 2004 von bundesrepublikanischen Gerichten teilweise für rechtswidrig
erklärt allerdings erst im Nachhinein. Eine endgültige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) wird von Bürgern der FRW angestrebt, steht aber
derzeit noch aus. Während der Transporte ist die Bevölkerung ohne wirksamen Schutz, wenn
sie ihren Protest gegen die Atommafia zum Ausdruck bringen will.
1. 2. Rechtsgrundlagen
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art. 20 II 1 GG)
Diese wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt (Art. 20 II 2 GG =
repräsentative Demokratie).
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen die
natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die
Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung (Art. 20 a GG)
Das Recht der freien Meinungsäußerung und Teilhabe an der politischen
Willensbildung wird verbürgt durch die Versammlungsfreiheit (Art. 8 I GG) als Recht zur
kollektiven Meinungsäußerung und Teilhabe an der politischen Willensbildung außerhalb
von Wahlen und Abstimmungen. Das BVerfG hat im Brokdorf-Beschluss am 14.05.1985
festgestellt: In einer Gesellschaft, in welcher der direkte Zugang zu den Medien und
die Chance, sich zu äußern, auf wenige beschränkt ist, verbleibt dem Einzelnen neben
seiner organisierten Mitwirkung in Parteien und Verbänden im allgemeinen nur eine
kollektive Einflussnahme durch Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit für
Demonstrationen. (...) Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn
Repräsentativorgane mögliche Missstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht
rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen.
1. 3. Zusammenfassung
Radioaktive Strahlung belastet nicht nur die Generation, die über
die Nutzung der Atomkraft entschieden hat, sondern darüber hinaus viele nachfolgende
Generationen, die keinen Nutzen von dieser Entscheidung, sondern nur Lasten davon zu
tragen haben. Es geht um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aller Menschen.
Dieses Rechtsgut ist als hochwertiger zu betrachten als die Profitinteressen von
Atombetreiberfirmen.
Seit Jahren sprechen sich mehr als 50 % der Bevölkerung gegen die weitere Nutzung
der Atomenergie aus. Aktuell ist 71% der Bevölkerung das Unfallrisiko der Atomkraftwerke
zu hoch (forsa-Umfrage im Auftrag des BMU. 15. und 16. August 2006. Statistische
Fehlertoleranz +/ 3 Prozentpunkte.). Die Demonstranten handeln also in Vertretung
der Mehrheit des Volkes. Ihr Engagement wirkt außerdem der vielbeklagten
Politikverdrossenheit gerade bei jungen Bürgern entgegen und ist dazu
angetan, durch Aufzeigen von Demokratiedefiziten die Demokratiequalität zu erhöhen.
Die Entwicklung der Atomenergie ist vom Staat hoch subventioniert, die Gewinne
durch den Stromverkauf sind privat. Die gesundheitlichen Folgen und Folgekosten trägt die
Allgemeinheit. Die Kosten der polizeilichen Absicherung trägt ebenfalls der Steuerzahler,
nicht die privaten Betreiber.
Die besonderen Belastungen durch die polizeiliche Besatzungsmacht bei
der Durchsetzung der privaten Interessen der Energieversorger im Rahmen der
Castortransporte nach Gorleben sind weder gerechtfertigt noch länger hinnehmbar. Der
ehemalige Gesamteinsatzleiter der Besatzungsmächte stellt hierzu fest:
Das Verhältnis von Polizisten zur Bevölkerung entspricht einer Invasion von einer
Million Polizisten in Berlin. (Hans Reime, ehemaliger GEL bei den Castor-Transporten
nach Gorleben).
Den Gefahrenprognosen dieser Besatzungsmacht zur Begründung der
Demonstrationsverbote in der Sonderrechtszone Gorleben fehlt jede inhaltliche Grundlage.
Das Niedersächsische Innenministerium stellt in Bezug auf die durch die
Besatzungsmacht als Grund angegebene, angebliche Gefährlichkeit der
Demonstranten in einer juristischen Gesamtbilanz fest: Von 1995-1997 hat die Polizei 1.404
Ermittlungsverfahren gegen Demonstranten eingeleitet, daraus folgten lediglich 109
Anklageerhebungen durch die Staatsanwaltschaft, 48 Verfahren wurden rechtskräftig
abgeschlossen und dabei 19 Verurteilungen ausgesprochen. Die beiden schwersten
Verurteilungen wegen Nötigung und Körperverletzung ergingen in zwei Verfahren gegen
Polizeibeamte und nicht gegen Demonstranten. (NMI PM Nr. 96/97 Gesamtbilanz nach
Chaos-Tagen und Castortransporten).
Aufgrund dieser Tatsachen sind die uniformierten Besatzungsmächte aufgerufen, ihren von der Regierung erhaltenen Auftrag, die Castor-Transporte zu begleiten, an dieselbe zurückzuverweisen mit dem Hinweis, dass der Konflikt nicht mit demokratisch vertretbaren polizeilichen Mitteln gelöst werden kann. Die Besatzungspolizei hat die politischen Entscheidungsträger zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Staatsorgane ultimativ dazu aufzufordern, eine politische Lösung herbei zu führen, die sich inhaltlich an dieser Verfügung orientiert: Aufgabe des geplanten Endlagerstandortes, Stopp aller Atommülltransporte ins Wendland.
Die Freie Republik Wendland erinnert die Regierung der Bundesrepublik Deutschland daran, dass sie allein sich in ihrem Hoheitsgebiet auf die Legitimation von freien Wahlen durch die Bevölkerung stützen kann und damit kompromisslos die Interessen der Bevölkerung zu vertreten hat. Dem Volk ist nicht bekannt, dass auch die Vorstände und Aufsichtsräte der Energieversorger E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW in freien und geheimen Wahlen durch die gesamte Bevölkerung bestimmt werden. Deshalb ist die Regierung zu jedem Eingriff in das Wirtschaftsleben auch zum Nachteil von privatwirtschaftlichen Einzelinteressen der genannten Unternehmen jederzeit berechtigt und sogar verpflichtet, wenn dieser dazu dient, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Dazu bedarf es auch keiner zivilrechtlichen Verträge mit der Atomindustrie wie dem so genannten Konsensvertrag. Sollten die genannten Großkonzerne diese Bedingungen nicht akzeptieren, sind sie nach Vorbild der US-amerikanischen Zerschlagung von Monopolen, wie z.B. dem Telefonanbieter AT&T, in kleinere Einheiten aufzulösen, deren Wirtschaftskraft nicht ausreicht, die Regierung eines ganzen Landes zu erpressen.
2. Gefahrenprognose
2. 1. Atomkraft und Atommüll
2. 1. 1. Atomkraftwerke sind nicht sicher
Bei allen heute weltweit betriebenen Reaktoren sind schwere Unfälle möglich, nicht nur beim russischen Tschernobyl-Typ. Ab einer Betriebsdauer von 20 Jahren nimmt das Risiko eines Reaktorunfalls noch einmal deutlich zu. In Deutschland sind neun Atomkraftwerke älter als 20 Jahre. Der Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges würde zudem in jedem AKW zum GAU führen von einem Terroranschlag gar nicht zu reden.
Beispiel Tschernobyl: Am 26. April 1986 zerreißt um 1.23 Uhr
Ortszeit eine mächtige Explosion das Reaktorgebäude von Block 4 des ukrainischen
Atomkraftwerks Tschernobyl. Eine radioaktive Wolke verteilt den Fallout über weite Teile
Europas.
Beispiel Biblis, Block A: Im Dezember 1987 verursacht das Betriebspersonal ein
Kühlmittel-Leck im Primärkreislauf. Das Auslaufen von Kühlwasser kann eine
Kernschmelze, die Zerstörung der Reaktorschutzhülle und damit den Super-GAU zur Folge
haben.
Beispiel Forsmark (Schweden), 25. Juli 2006: Ein Kurzschluss außerhalb des
Kraftwerkes führt am 25. Juli 2006 zur automatischen Schnellabschaltung des Reaktors.
Teile der Notstromversorgung für das Notkühlsystem versagen, nur zwei von vier
Dieselgeneratoren springen an und versorgten die Nachkühlung mit Energie. Weil durch die
Stromunterbrechung auch ein Teil des Steuerungssystems ausfällt, hat die
Betriebsmannschaft mehr als zwanzig Minuten lang keinen vollständigen Überblick über
den tatsächlichen Zustand des Reaktors.
2. 1. 2. Atommüll kann nicht sicher gelagert werden
Es gibt bis heute weltweit kein sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle und trotzdem wird weiter Atommüll produziert. Hochradioaktiver Müll muss für die unvorstellbare Zeit von 1 Mio. Jahren von der Biosphäre abgeschirmt werden. Kein Wissenschaftler kann für diesen Zeitraum einen zuverlässigen Langzeitsicherheitsnachweis erbringen. Da es deshalb nie ein wirklich sicheres Endlager für diese Zeiträume geben wird, führt auch die Zwischenlagerung für die nächsten 40 Jahre in Gorleben, Ahaus und an den Kraftwerksstandorten in eine Sackgasse. Allein die Vermeidung jeglicher weiterer Atommüllproduktion kann dazu beitragen, das unlösbare Atommüllproblem zumindest in der Menge zu begrenzen.
Beispiel: Schacht Asse II bei Wolfenbüttel. In dem zum Versuchsendlager gekürten ehemaligen Salzbergwerk wurden von 1967-1978 ca. 126.000 Gebinde schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Seit 1988 kommt es vermehrt zu Laugenzuflüssen. Es besteht Einsturzgefahr. Auch die ehemaligen Betreiber können eine radioaktive Verseuchung des Grundwassers im Großraum Braunschweig in Zukunft nicht mehr ausschließen. Seit 1995 wird das Lager panikartig verfüllt (jeden Tag 1.200t Verfüllmaterial aus dem Kalisalzbergwerk Ronnenberg bei Hannover). Nur die Verfüllung kostet den Steuerzahler ca. 250 Mio. Euro, während die Abfallverursacher, die Energieversorgungsunternehmen nicht zur Kasse gebeten werden. Für die Asse gab es kein vergleichendes Auswahlverfahren, keinen Langzeitsicherheitsnachweis, kein atomrechtliches Genehmigungsverfahren und keine Öffentlichkeitsbeteiligung. Das gleiche gilt für das ehemalige DDR-Endlager Morsleben und das im Bau befindliche Atommüllendlager im Salzstock Gorleben.
2. 1. 3. Atomtransporte sind gefährlich
Behälter mit hochradioaktivem Material stellen ein immenses
Gefahrenrisiko dar. Ein HAW20/28 Behälter enthält ungefähr 20% des radioaktiven
Inventars, das beim Tschernobyl-GAU freigesetzt wurde. Bei Castortransporten nach Gorleben
werden inzwischen 12 Behälter in einem Zug transportiert. Mit einigen Behältertypen
wurden außerdem keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Sicherheitstest
durchgeführt. Oder es wurden Unfallszenarien simuliert, die an der Realität vorbeigehen:
Der Feuertest sieht beispielsweise vor, dass ein Atommüllbehälter 30 Minuten lang einer
Temperatur von 800 Grad Celsius ausgesetzt wird. Bei Zugunfällen mit leicht
entzündlichen Stoffen wie Benzin oder Propangas werden allerdings Temperaturen von bis zu
2000 Grad Celsius erreicht.
Das solche Szenarien Realität werden können, beweisen zahlreiche Beispiele:
März 1994, Zürich: Wegen eines defekten Radlagers entgleisen mehrere mit Benzin
beladene Waggons und explodieren. Eine 80 Meter breite Feuerwalze erfasst Wohnhäuser und
Fahrzeuge.
Februar 1997, Frankfurt: Am Südbahnhof explodieren beim Zusammenstoß zweier
Güterzüge zwei Kesselwaggons mit Benzin. Die Flammen brennen über 50 m hoch.
Februar 1997, Apach: Bei einem Castortransport entgleisen drei Spezialwaggons mit
abgebrannten Brennelementen. Das Unglück verläuft glimpflich, weil der Zug ausnahmsweise
nur 25 km/h fuhr.
1998 finden Behörden radioaktive Partikel außen an Atommüllbehältern. Die Behälter hatten jahrelang den zulässigen Grenzwert um bis zum 3.500fachen überschritten. Daraufhin verhängt die damalige Umweltministerin Angela Merkel einen sofortigen Transportstopp und verspricht, vor der vollständigen Ursachenklärung keine weiteren Transporte zu genehmigen. Obwohl die Klärung ausbleibt und die AKW-Betreiber auch weiterhin nicht garantieren, dass die Behälter in Zukunft sauber sind, gibt die Bundesregierung im Januar 2000 wieder grünes Licht für Atomtransporte.
2. 1. 4. Restrisiko
Auch von Atomkraftbefürwortern ist ein bestehendes Restrisiko sowohl beim Normalbetrieb der Atomkraftwerke als auch bei der Behandlung des zwangsläufig entstehenden Atommülls (Transporte, Zwischenlagerung, Endlagerung) nicht zu leugnen. Ein GAU in einem Atomkraftwerk hat Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, die in ihrer Größenordnung und im Hinblick auf die irreversible Verseuchung für unvorstellbare Zeiträume jedes andere durch Industrieanlagen bestehende Restrisiko um ein Vielfaches überschreiten. Dieses Risiko kann von keiner demokratischen Gesellschaft akzeptiert werden. Auch das Risiko eines Transportunfalls z.B. beim Passieren von dicht besiedelten Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet für Anwohner, Bahnarbeiter und Polizei ist immer vorhanden, von einer drohenden langfristigen Verseuchung durch die Endlagerung an erwiesenermaßen unsicheren Standorten wie dem Salzstock Gorleben ganz zu schweigen. Dass jeder Umgang mit Technik trotz aller eingebauten Sicherheitssysteme über kurz oder lang zu einem vorher nicht absehbaren Unfall führt, beweisen unzählige Beispiele aus der Technikgeschichte. Trotzdem behaupten Hersteller oder Betreiber von technischen Anlagen regelmäßig, dass entsprechende Unfälle in ihren Anlagen nicht passieren könnten:
ICE-Unglück Eschede: Am 3. Juni 1998 um 10.58 Uhr
zerschellte an dieser Stelle der ICE 884 Wilhelm-Conrad-Röntgen. 101 Menschen
verloren ihr Leben, ganze Familien wurden zerstört; mehr als hundert Reisende wurden
schwer verletzt, viele tragen lebenslang an den Folgen. Das Unglück hat die menschliche
Zerbrechlichkeit, Vergänglichkeit und Unzulänglichkeit gezeigt. (Inschrift am Tor
der Gedenkstätte in Eschede.) Der deutsche ICE galt bis zu diesem Zeitpunkt als eines der
sichersten Fortbewegungsmittel der Welt.
U-Bahn, Köln: Am 24.08.1999 fährt ein von der Firma Siemens entwickelter, neuer
City-Sprinter ungebremst auf einen im Bahnhof haltenden Zug auf. Der Unfallzug
ist mit einem dreifachen Bremssystem ausgestattet: Wenn das erste ausfällt, springt das
zweite ein, fällt dieses aus, kommt das dritte zum Zuge. Hier fallen alle Bremssysteme
gleichzeitig aus. Fazit: 67 Verletzte. (Rhein Zeitung, 24.08.1999)
Wuppertaler Schwebebahn: Am 12.04.1999 springt ein voll besetzter Waggon aus den
Schienenführungen und in die Wupper. Ursache vermutlich eine Metallklammer, die nach
Bauarbeiten in der Schiene vergessen worden war.
Seilbahnunglück, Tirol: Ein Transporthubschrauber verliert in den Ötztaler Alpen
am 5.09.2005 ein rund 750 Kilogramm schweres Betonteil ausgerechnet über einer
Seilbahntrasse. Es stürzt aus etwa 300 m Höhe in die Tiefe und trifft eine Gondel
direkt. Durch die Wucht des Aufpralls werden die Kabine und zwei weitere Gondeln in die
Tiefe gerissen. (taz, 06.09.2005)
Transrapid-Unglück, Lathen: Am 22.09.2006 fährt ein Transrapid auf der
Versuchsstrecke bei Lathen mit hoher Geschwindigkeit auf einen Werkstattwagen auf. 23
Menschen kommen bei dem Unglück ums Leben, 10 Menschen werden verletzt. Ein Sprecher des
Niedersächsischen Verkehrsministeriums betont, das Sicherheitskonzept der
Versuchsanlage sei fortlaufend weiterentwickelt worden. (Frankfurter Rundschau,
1.10.2006)
2. 1. 5. Atomstrom ist nicht billig
Atomenergie ist in Deutschland jahrzehntelang massiv subventioniert worden. Der angeblich so günstige Atomstrom wäre nie konkurrenzfähig gewesen, hätte er sich unter Marktbedingungen durchsetzen müssen. Laut Wissenschaftsrat sind von 1974 bis zum Jahr 2000 fast 12 Milliarden Euro allein aus dem Bundesforschungsministerium in die Atomkraft geflossen. Im gleichen Zeitraum wurden in die Erforschung Erneuerbarer Energien lediglich 3 Milliarden Euro gesteckt. Für viele Kosten, welche die Atomkraft verursacht, müssen die Betreiber gar nicht erst aufkommen. Die kommenden Ausgaben für die Entsorgung des Jahrtausende strahlenden Atommülls sind zudem schwer abzuschätzen. Die Atomkonzerne RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW müssen für den Atommüll und den Rückbau stillgelegter Atomanlagen zwar Vorsorge treffen und so genannte Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden. So sind bis heute etwa 29 Milliarden Euro zusammengekommen. Ob das aber reichen wird, weiß niemand. Und im Gegensatz z.B. zur Schweiz, wo diese Gelder in einen öffentlichen Fonds einfließen müssen, verwalten die deutschen Atomstromkonzerne dieses Geld selbst und benutzen es auch für geschäftliche Zwecke, z.B. um sich in den Telekommunikationsmarkt einzukaufen. Im Falle einer Firmenpleite wären diese Gelder verloren und der Steuerzahler und Stromkunde müsste für alle Folgekosten der Atomenergie alleine aufkommen.
Müssten die Betreiber von Atomkraftwerken für die Folgen eines GAU haften, wäre Atomstrom unbezahlbar. Schätzungen der materiellen Schäden eines Kernschmelzunfalls im AKW Biblis ergaben die unvorstellbare Größenordnung von rund 5.000.000.000.000 Euro (gesprochen: fünftausend Milliarden). Das ist ungefähr dreimal so viel wie das jährliche deutsche Bruttoinlandsprodukt. Die Enquete-Kommission des deutschen Bundestages Schutz der Erdatmosphäre gibt aufgrund dieser Schätzungen für eine realistische Haftpflichtabsicherung einen Versicherungsaufschlag von rund 1,75 Euro/kWh an. Dadurch würden sich die Kosten des Atomstroms ca. verzehnfachen.

2. 1. 6. Der angebliche rot-grüne Atomausstieg ist eine Mogelpackung
Unter der irreführenden Überschrift Atomkonsens hat die ehemalige rot-grüne Bundesregierung Schröder/Trittin im Juli 2000 den Atomkraftwerksbetreibern in einem Vertrag den ungestörten Betrieb ihrer Atomkraftwerke im Rahmen einer Gesamtreststrommenge garantiert (durchschnittliche Reaktorgesamtlaufzeit: 32 Jahre). Atomkraftwerke können nun durch die so genannte Übertragung von Reststrommengen von einem auf das andere AKW am Netz gehalten werden. Mit Hilfe dieses Terrawatt-Bazars könnten die Energieversorger im Idealfall alle AKW mindestens bis zum Jahr 2014 am Netz behalten. Auf diese Weise entwickeln sich längst abgeschriebene Schrottreaktoren für die Betreiber zu wahren Gelddruckmaschinen auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung.
Beispiel Obrigheim (Bj. 1968): Der älteste deutsche Reaktor hätte bereits im Dez. 2002 vom Netz gehen müssen. Um die Abschaltung zu verzögern, beantragt die Betreiberfirma EnBW am 26. September 2002 die Übertragung einer Reststrommenge von 15.000 Gigawattstunden vom Atomkraftwerk Neckarwestheim auf das AKW Obrigheim. Das Bundesumweltministerium stimmt in einem Kompromissdeal schließlich einer Reststromübertragung in Höhe von 5.500 Gigawattstunden vom AKW Philippsburg-1 nach Obrigheim zu, wodurch sich dessen Laufzeit um ca. zweieinhalb Jahre verlängert, während sich die Laufzeit von Philippsburg-1 entsprechend seiner höheren Nettoleistung nur geringfügig verkürzt. Obrigheim wird erst am 11. Mai 2005 abgeschaltet.
Beispiel Biblis A (Bj. 1973): Im Block A des von RWE betriebenen AKW Biblis fand 1987 der schwerste Störfall in der Geschichte der Atomkraftnutzung in Deutschland statt (siehe hierzu auch 2.1.1.). Zudem würde das AKW Biblis laut einer nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in Auftrag gegebenen Studie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) dem Aufpralle eines Passagierflugzeuges nicht stand halten. Laut dem so genannten Atomkonsens müsste Biblis A 2008 vom Netz gehen. RWE hat am 26.09.2006 beim BMU den Antrag gestellt, die Laufzeit des alten Meilers durch die Übertragung einer Reststrommenge von insgesamt 30 TWh des nie in Betrieb gegangenen AKW Mülheim-Kärlich bis ca. 2011 zu verlängern. Selbst der an sich schon Betreiber freundliche Wortlaut des so genannten Atomkonsens sieht eine Übertragung der Reststrommenge des nie gelaufenen AKW Mülheim Kärlich nur auf bestimmte, neuere AKW vor und nicht auf Biblis A. Eine Entscheidung des BMU zugunsten von RWE würde somit dem Atomgesetz offen zu wider laufen (Rechtsgutachten Günther, Heidel, Wollenteit, Hack im Auftrag von Greenpeace Deutschland e.V. Zulässigkeit von Strommengenübertragungen nach §7 Abs. 1b ATG unter besonderer Berücksichtigung der Sonderregelung für das AKW Mülheim Kärlich. Hamburg, 03.07.2006.).
Beispiel Neckarwestheim 1: Auch der viertgrößte deutsche Energieversorger EnBW will wie RWE eine längere Laufzeit für eines seiner Atomkraftwerk beantragen. Wir werden den Antrag im vierten Quartal stellen, sagte ein Sprecher von Energie Baden-Württemberg (EnBW) am Dienstag in Karlsruhe. Mit dem Antrag solle eine längere Betriebszeit des Atomkraftwerks Neckarwestheim I erreicht werden. (dpa, 26.09.2006)
2. 2. 30 Jahre Lügengeschichte Gorleben am Beispiel Endlagerbaustelle
Am 22. Februar 1977 benennt der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) das Elbdorf Gorleben zum Standort für ein Nukleares Entsorgungszentrum (NEZ). Die Planungen umfassen ein Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, ein Transportbehälterlager für Castorbehälter mit hochradioaktiven, abgebrannten Brennelementen, ein Endlager im Salzstock Gorleben-Rambow sowie eine Fabrik zur Brennelementeherstellung. Die ebenfalls geplante Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) wird 1979 von Albrecht für wirtschaftlich machbar, aber politisch nicht durchsetzbar erklärt. Eine Konditionierungsanlage zur endlagerfähigen Bearbeitung der Abfälle wird 1986 in die Planungen aufgenommen und ist seit 1998 betriebsbereit. Kernstück des NEZ ist das geplante Endlager im Salzstock. Ohne das Endlagerbergwerk machen die anderen Atomanlagen an dieser Stelle keinen Sinn. Nur: Bis zur Standortbenennung hatte es keine Untersuchungen zur Eignung des Gorlebener Salzstocks für die sichere Isolation von radioaktiven Abfällen für viele Hunderttausend Jahre gegeben.
Gorleben war nicht die erste Wahl
Aufgrund von Untersuchungsergebnissen der
Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft (KEWA) schlägt eine
Endlager-Findungskommision unter Vorsitz von Carl-Friedrich von Weizsäcker, die den
niedersächsischen Ministerpräsident Albrecht berät, am 1.7.1975 zur näheren Erkundung
drei Salzstöcke vor: Lutterloh bei Celle, Lichtenhorst bei Nienburg/Weser und Wahn im
Emsland. Nach Aussage des für die Auswahl der Salzstöcke beteiligten Erlanger
Geologie-Professors Gerd Lüttig gehörte der Standort Gorleben nicht in die
günstigste Kategorie. (Lüttig, G., In: Niedersächsisches Umweltministerium
(Hrsg.), Internationales Endlager-Hearing 21. 23. September 1993 in Braunschweig )
Am 22.2.1977 benennt die Niedersächsische Landesregierung überraschenderweise trotzdem
den Salzstock Gorleben als einzigen Endlagerstandort. (Lilo Wollny. Es wird wie ein
Kartenhaus zusammenbrechen. Der Atommüllskandal von Gorleben. Gartow, 1998)
Die Gorleben Kriterien 1977
Erst zwei Monate nach der Standortbenennung im Mai 1977, formuliert die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) erstmals Zielvorstellungen für ein
Atommüllendlager.
Für die Auswahl des Salzstocks Gorleben sollten folgende Vorgaben gelten (Umwelt Nr. 72,
1979. S. 38)
Der Salzstock müsse
unverritzt (oder jungfräulich), d.h. nicht durch frühere Bohrungen
oder bergmännische Aktivitäten durchlöchert sein,
sollte über einen für die Aufnahme radioaktiver Abfälle ausreichend großen,
geschlossenen Block reinen Steinsalzes verfügen,
die Salzstockoberfläche sollte nicht mehr als 400m unter Gelände liegen und nicht
zu hoch in die oberflächennahen Grundwasserhorizonte reichen
die engere Standortregion sollte keine nutzbaren Lagerstätten einschließlich
Grundwasserreserven enthalten. (Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.). Analyse der
Entsorgungssituation in der Bundesrepublik Deutschland. Hannover, 1998. S. H-130.)
Namhafte Geologen bezweifeln bis heute, dass die sorgfältige Anwendung dieser allgemeinen und für eine Standortauswahl nicht ausreichenden Kriterien ausgerechnet zum Standort Gorleben hätten führen müssen. (Appel, D. Der Salzstock Gorleben-Rambow als Standort für die Endlagerung radioaktiver Abfälle. Freiburg, 1980. und Gruppe Ökologie/PANGEO. Gutachten zur Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle. Hannover, 1993)
Skepsis schon vor Beginn der Standortuntersuchung
Als die PTB 1978 in Lüchow-Dannenberg auf einer öffentlichen Veranstaltung um Zustimmung
für die beabsichtigten Probebohrungen wirbt, können Anwohner gleich zwei der vier
genannten Gorleben Kriterien widerlegen. Die geforderte Jungfräulichkeit des
Salzstocks war schon bei mehreren Bohrungen vor und nach dem ersten Weltkrieg
verlorengegangen. Immerhin waren die damals gezogenen Bohrkerne im örtlichen Heimatmuseum
zu bewundern. Eigenartigerweise sind diese Bohrkerne bald nach der Veranstaltung aus dem
Museum verschwunden. Auch die angeblich nicht vorhandene Verbindung zwischen Salzstock und
Grundwasser können die Lüchow-Dannenberger nicht nachvollziehen. Fast jeder Anwohner
hatte in den sechziger Jahren zur Hauswasserversorgung einen Brunnen in 60-90m Tiefe
bohren lassen und zuerst einmal reine Salzsohle nach oben gepumpt. Außerdem weisen die
Bürger daraufhin, dass die Erkundung des Salzstocks Gorleben-Rambow Stückwerk bleiben
müsse: Die eine Hälfte liegt schließlich jenseits der Elbe auf dem damaligen
Staatsgebiet der DDR. Die Deutsche Gesellschaft zum Bau von Endlagern (DBE) lässt
daraufhin in Zukunft den Salzstock Gorleben-Rambow auf ihren Karten an der Elbe enden.
(Wollny, 1998)
Der Fall Duphorn
Im April 1979 beginnt die obertägige Standortuntersuchung des Deckgebirges mit diversen
Probebohrungen. Im Auftrag der PTB leitet der Kieler Geologe Prof. Dr. Klaus Duphorn die
Untersuchungen von 1979 bis 1981. Duphorn, eigentlich Atomenergiebefürworter, liefert
wissenschaftliche Beweise dafür, dass Gorleben für die Einlagerung von Atommüll denkbar
ungeeignet ist. Er kommt zu einem für den Standort Gorleben vernichtenden Ergebnis: Jede
seiner zehn Schlußfolgerungen beginnt mit dem Satz: Wir können nicht für einen
Salzstock plädieren, ..., seine Ausführungen enden mit der Empfehlung:
Erkundung anderer Lagerstätten!.( Duphorn,, Klaus. Quartärgeologisches
Fazit. Kiel, 27.5.1982). Genug Gründe, den Standort Gorleben wegen des schlechten
Deckgebirges aufzugeben. Doch die PTB trennt sich statt dessen von Duphorn.
Entsorgungsvorsorge statt Entsorgungsnachweis
Am 19. März 1980 präsentiert die Bundesregierung die Grundsätze zur
Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke. Als neuer Begriff taucht hier die
Wortschöpfung Entsorgungsvorsorgenachweis auf. Die bis dahin geltende
Verpflichtung zum Entsorgungsnachweis wird verwässert. In Zukunft reicht den
Energieversorgern zur Absicherung ihrer AKW-Betriebsgenehmigungen der Nachweis von
Fortschritten beim Bau eines Endlagers aus.
Das Deckmäntelchen Erkundung
Am 13. 7. 1983 stimmt das Bundeskabinett der untertägigen Erkundung des
Salzstocks nach Bergrecht zu. Mit diesem Schachzug umgeht die Regierung einen
atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, der einen Sicherheitsbericht und die
Öffentlichkeitsbeteiligung von klagebefugten Dritten vorausgesetzt hätte. Seither baut
die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) offiziell nur ein
Bergwerk zur Aufsuchung von Bodenschätzen. Anlässlich des
Kübelfestes, der ersten Förderung eines Kübels Abraum aus Schacht 1 im
Herbst 1986, erklärt der damalige Forschungsminister Heinz Riesenhuber: Auch ein
Loch im Boden kann eine Bodenschatz sein. (Wollny, 1998)
Das Mehrbarrierenprinzip
Die Bundesregierung veröffentlicht 1983 aufgrund von Empfehlungen der
Reaktorsicherheitskommission Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver
Abfälle in einem Bergwerk. Unter der Überschrift Mehrbarrierensystem
sind technische Barrieren genannt (Abfallbehälter, Verfüllmaterial für die
Zwischenräume) und natürliche Barrieren, die Endlagerformationen selbst, sowie das Deck-
und Nebengebirge des Salzstocks. Jede einzelne Barriere soll dazu beitragen, die
Ausbreitung radioaktiver Stoffe zu vermindern bzw. ausreichend zu verzögern.
Mit der Barrierenfunktion des Deckgebirges im Gorlebener Salzstock ist es allerdings nicht weit her. Der Hamburger Geologe und Gorleben-Kenner Prof. Eckart Grimmel stellt auf einer Veranstaltung am 19. November 1983 in Hitzacker fest, dass hydraulische Verbindungen zwischen den verschiedenen Grundwasserleitern über dem Salzstock bestehen und eine Salzablaugung von gegenwärtig 1.000 bis 10.0000 Kubikmetern pro Jahr ermöglichen. (Grimmel, Prof. Eckart. Redemanuskript Hitzacker, 19.11.1983) Mit anderen Worten: Der Salzstock hat Kontakt zu Grundwasser führenden Schichten. Hing die Langzeitsicherheit einer Atommülldeponie aber nicht davon ab, dass eben dieser Kontakt für Millionen von Jahren ausgeschlossen sein müsste?
Am 20. Juni 1984 findet eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses
des Deutschen Bundestages zum Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der
Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen statt. Von den neun Gutachtern
sprechen sich fünf für den Abbruch der Erkundung aus (Bundestags-Drucksache
10/37). Der deutsche Salzpapst, der Göttinger Prof. Hermann, fordert
vergleichende Untersuchungen an anderen Standorten und ein intaktes Mehrbarrierensystem:
Die Übertageerkundung in Gorleben hat eindeutig ergeben, dass weder das
Deckgebirge, noch der Salzstock vollwertige Barrieren bilden. Daher existiert in Gorleben
kein für Endlagerzwecke zu forderndes Mehrbarrierensystem. Die Anhörung bleibt
ohne politische Konsequenzen. Ein Jahr später stellt Prof. Hermann bei einer weiteren
Anhörung der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion fest: Der Standort Gorleben
war eine politische Entscheidung und ist es bis heute geblieben.
(Elbe-Jeetzel-Zeitung (EJZ), 5.7.85) 1995 rückt der angeblich beste Kenner der
norddeutschen Salzstöcke, dem inzwischen in Clausthal-Zellerfeld ein komfortables
Institut eingerichtet wurde, von seiner ursprünglichen Bewertung ab und erklärt
gegenüber dem Informationskreis Gorleben, er habe sich damals geirrt.
Als die Schwächen des Gorlebener Salzstocks immer deutlicher ans Tageslicht treten,
stellt die PTB in Person von Helmut Röthemeyer 1991 den ursprünglichen Sinn der Barriere
im Wegweiser für eine verantwortungsbewusste Entsorgung auf den Kopf: Dem
Deckgebirge käme, wenn die Wasser sperrende Tonschicht über dem Salz fehle, deshalb eine
Barrierefunktion zu, weil es zu einer hohen Verdünnung der Radioaktivität im
Deckgebirge käme. (Röthemeyer. Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wegweiser für eine
verantwortungsbewusste Entsorgung in der Industriegesellschaft. 1991.)
Der Schachtunfall 1987: Warnungen in den Wind geschlagen
Die Wasserwegsamkeiten im zerklüfteten Deckgebirge sollten schlimme Folgen haben. Schon
Mitte April meldet die DBE dem Bergamt in Celle, dass sich die Schachtwand in 230 m Tiefe
um bis zu 39 cm verschoben habe. Nahe dem Schacht, wo das Gestein eigentlich gefroren sein
sollte, bewegt sich salzhaltiges, warmes Wasser. Die Temperatur steigt auf Minus 6,8 Grad
an. Das Bergamt genehmigt den Einsatz von gusseisernen Stützringen und lässt die
Arbeiten trotz allem fortsetzen. Am 12. Mai 1987 löst sich ein 1,5t schwerer Ausbauring
in Schacht 1 und stürzt aus einer Höhe von 5 m auf die Schachtsohle in 239m Tiefe. Ein
Bergmann wird getötet, sechs weitere schwer verletzt. Ab Mitte Januar 1989 setzen die
Bergleute das Abteufen in Schacht 1 fort.
Die sieben Gutachten des NMU: Die sieben im Jahre 1992 vom Niedersächsischen Umweltministerium bei unabhängigen Gutachtern in Auftrag gegebenen Expertisen bestätigen die negativen Befunde in Gorleben grundsätzlich. Die Gruppe Ökologie/PANGEO schreibt: Die (hydro-) geologischen und hydraulischen Verhältnisse im Neben- und Deckgebirge des Teilsalzstockes Gorleben und die daraus resultierenden Bedingungen für die Grundwasserbewegung und den Radionuklidtransport sind bereits nach heutigem Kenntnisstand als sehr ungünstig zu bewerten. Insbesondere ist das Deckgebirge nicht in der Lage, aus dem Teilsalzstock austretende Radionuklide mit relativ großer Halbwertszeit (...) von der Biosphäre fern zu halten. (...) Der Standort Gorleben ist deswegen hinsichtlich der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle weder eignungshöffig noch potentiell geeignet. (Gruppe Ökologie/PANGEO, 1993) Duphorn kommt zu dem Schluss, dass, die Standorterkundung in Gorleben spätestens 1984 wegen mangelnder geologischer Eignungshöffigkeit hätte abgebrochen werden müssen (Duphorn, Kiel, 3.9.1993).
Eignungshöffig kommt von Hoffnung: Verdünnung statt Barrierenfunktion. Trotz der negativen Erkundungsbefunde halten Bundesregierung und Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Salzstock Gorleben nach wie vor für eignungshöffig. Für den Grad der Eigungshöffigkeit existiert kein verbindlicher Bewertungsmaßstab und auch eine allgemeingültige Definition der Eignungshöffigkeit besteht nicht. Selbst der bis dahin ausführlichste Endlagerkriterien-Katalog der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahre 1995 ist nur im Vorfeld bei einer Standortauswahl geeignet. Er erfüllt nicht den Zweck, bei einem gegebenen Standort eine Befundbewertung vornehmen zu können. So kann die DBE bis heute behaupten, eine abschließende Sicherheitsanalyse können erst nach der fertigen Erkundung, also dem fertiggestellten Endlager, erbracht werden.
Die BGR-Kriterien von 1994/95
Unter dem Eindruck der heftigen Diskussionen über die potenzielle Eignung Gorlebens
vereinbaren CDU und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung zur 12. Legislaturperiode
vorsorglich die Untersuchung von Alternativstandorten. Die BGR entwickelt neue Kriterien
und untersucht erstmals auch nicht-saline Gesteinsformationen. Fünf Gesteinskomplexe
werden als diskussionswürdig befunden:
das bayrische Kristallin mit Fichtelgebirge, Oberpfälzer Wald und dem Saldenburger
Granit
der Graugneiskomplex im Erzgebirge und Vogtland
der Granulitkomplex in Sachsen
die Lausitzer Scholle
die Halle-Wittenberger Scholle.
In Bezug auf Salzgestein in der norddeutschen Tiefebene einschließlich der östlichen
Bundesländer kommt die BGR zu dem Schluss, dass keine der 41 bewerteten Salzformationen
alle Anforderungen optimal erfüllt. Nach Anwendung der Negativkriterien
ausreichendes Volumen im Tiefenbereich zwischen 300 und 1.000m, vollständige Überdeckung
mit Ton (Barrierekriterium) und Unverritztheit verbleiben 14 Salzstöcke. Schließt
man auch die Salzstöcke mit stark deformiertem Innengefüge, möglicherweise zu geringen
Volumina reinen Steinsalzes und mit größeren Anteilen jüngeren Salzes aus, bleiben noch
vier Salzstöcke übrig:
Wahn und Zwischenahn in Niedersachsen
Waddekath in Sachsen-Anhalt
und Gülze-Sumte in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Salzstock Gorleben wurde offenbar absichtlich nicht in die Untersuchungen mit
aufgenommen. Wendet man die von der BGR formulierten Kriterien auf Gorleben an, so würde
Gorleben, wegen des schlechten Deckgebirges nicht einmal zu der Gruppe von 14 als
untersuchungswürdig bezeichneten Standorten gehören. Die Überdeckung des Salzstocks mit
tonigen Ablagerungen ist unvollständig und die so genannte Gorlebener Rinne
greift tief in das Deckgebirge ein.
Die Lex-Bernstorff: Das Atomgesetz wird angepasst
Mit dem genehmigungstechnischen Schachzug Erkundung statt Bau eines
Atommüllendlagers hatten sich die Betreiber eine Grube gegraben, in die sie selbst
hinein zu stürzen drohten. Da nach Niedersächsischem Berggesetz dem Landeigentümer
gleichzeitig auch der Untergrund und damit die verbundenen Abbaurechte gehören, wurde
vorsorglich schon im Januar 1982 das Landesberggesetz dem Bundesberggesetz angeglichen,
das eine Trennung zwischen Untergrund (Salzrechten) und Landbesitz vorsieht. Nachdem die
Grundbesitzer ihre Salzrechte hatten eintragen lassen, konnte die DBE die Rechte
aufkaufen. Nur Graf Bernstorff und die Kirchengemeinden Gartow-Gorleben blieben standhaft
und behielten ihre Salzrechte. Da man offiziell jedoch nur erkundet, hatte man
keine juristische Handhabe, die störrischen Grundbesitzer zu enteignen. Das wäre nur
beim offiziellen Bau eines Endlagers möglich gewesen. Um das Gezerre um die Salzrechte zu
beenden, ändert die damalige Umweltministerin und heutige Kanzlerin Angela Merkel (CDU)
kurzerhand im Mai 1998 das Atomgesetz (AtG) dahingehend, dass nun auch im Fall der
Erkundung enteignet werden darf.
Die Regierungen wechseln Gorleben bleibt
In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Grünen aus dem Jahre 1998 heißt es nach
all diesen negativen Befunden folgerichtig: Die Koalitionsparteien sind sich einig,
dass das bisherige Entsorgungskonzept für die radioaktiven Abfälle inhaltlich
gescheitert ist und keine sachliche Grundlage mehr hat. Doch schon im gleichen
Papier scheuen sich SPD und Grüne, aus diesem Fazit entsprechende Konsequenzen für das
geplante Endlager zu ziehen. In Bezug auf Gorleben findet sich nur der schwache Satz:
An der Eignung des Salzstocks in Gorleben bestehen Zweifel.
Anstatt das Projekt Gorleben endgültig abzubrechen, spricht die damalige rot-grüne
Bundesregierung im Konsensvertrag mit der Atomindustrie am 14. Juni 2000 lediglich ein
Moratorium für die so genannte Erkundung aus: Die Erkundung des
Salzstockes in Gorleben wird für mindestens drei Jahre, längstens jedoch für 10 Jahre
unterbrochen. Die Regierung untermauert vielmehr, dass das Moratorium keine
Aufgabe von Gorleben als Standort für ein Endlager bedeute. Das Moratorium beginnt
am 1. Oktober 2000 und läuft 2006 zunächst aus.
Eine neue, vergleichende Standortsuche mit dem AkEnd?
Im Februar 1999 ruft der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Jürgen Trittin, den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)
ins Leben. Aufgaben des AkEnd sind:
Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zur Standortwahl in
unterschiedlichen geologischen Formationen
Erarbeitung eines geeigneten Suchverfahrens unter voller Beteiligung der
Öffentlichkeit.
Diese Aufgaben sollen bis Ende 2002 abgearbeitet sein (Phase I der
Standortwahl). Es ist Vorgabe des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, dass sich der AkEnd nicht mit der Eignungsbewertung des Standorts
Gorleben und dem geplanten Endlager Konrad befasst. In der Phase II der Standortsuche soll
das Verfahren, welches der AkEnd erarbeitet hat, mit Beteiligung der Öffentlichkeit
festgelegt werden (bis 2004). In der Phase III soll dann die konkrete Standortsuche mit
den vereinbarten Kriterien und dem vereinbarten Suchverfahren durchgeführt werden. 2010
sollen mindestens zwei Standorte für die untertägige Erkundung benannt werden. Zum
Zeitplan heißt es in der Koalitionsvereinbarung: Zeitlich zielführend für die
Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfälle ist die Beseitigung hochradioaktiver
Abfälle etwa im Jahr 2030.
Die Phase 1 ist im Dezember 2002 mit der Abgabe des Abschlussberichts des AK End
abgeschlossen. (AkEnd. Empfehlungen des Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte,
12/2002) Die rot-grüne Bundesregierung hat es 2002 nicht geschafft, die
Energieversorgungsunternehmen zur Finanzierung einer alternativen Standortsuche zu
verpflichten. Das weitere Vorgehen beschränkt sich seitdem auf unverbindliche
Ankündigungen, weil Bundes-CDU, Bundes-FDP, die Landesregierung Niedersachsen und die
Energieversorger sich weigern, bei der nächsten Phase mitzuarbeiten. Statt des
angekündigten Standortsuchgesetzes hat die Bundesregierung im Mai 2005 den
Entwurf für eine Verordnung zur Sicherung der Standorterkundung in Gorleben
vorgelegt (Gorleben Veränderungssperren-Verordnung) verabschiedet. In der
Region Gorleben dürfen zehn Jahre lang von keiner Behörde dem Endlagerbau
zuwiderlaufende Genehmigungen erteilt werden (z.B. für den Salzabbau durch die Firma
Salinas). Die Atomindustrie hatte im Konsens durchgesetzt, dass der Standort Gorleben bei
der Endlagersuche im Spiel bleibt und durch eine solche Veränderungssperre geschützt
wird. Letztendlich reserviert die Gorleben-VspVO
(offizieller Name) also den unsicheren Gorlebener Salzstock weiterhin als potentielles
Endlager.
2. 3. Verunglimpfung, Aufstachelung zum Demonstranten-Hass
Am 9. Mai 1996, einen Tag nach Eintreffen des zweiten Castortransportes ins Zwischenlager Gorleben, bezeichnet der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther in einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages die Anti-Castor-Demonstranten als unappetitliches Pack, Politchaoten und Gewalttäter!. (Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 13/104 vom 09.05.1996; zu den angeblichen Gewalttaten siehe auch Statistik des NMI, diese Verfügung, 1.3.) Am 18. April 2005 wurde Manfred Kanther als Hauptbeschuldigter in der CDU-Spendenaffäre erstinstanzlich vom Landgericht Wiesbaden zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldbuße in Höhe von 25.000 Euro verurteilt.
1997: Drei Tage vor dem dritten Castortransport erklärt der Präsident des Bundeskriminalamtes Hans-Ludwig Zachert gegenüber dem Magazin Focus, der Massenprotest gegen Castor könne der Terrororganisation RAF neuen Zulauf verschaffen und eine Begründung für Anschläge liefern. (EJZ, 3.3.1997)
Das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz spionieren wie selbstverständlich Atomkraftgegnern hinterher: Dass die ( ) weiteren Informationen zu ihrer Mandantin, insbesondere ihre Funktionärstätigkeit für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. beim BfV erfasst waren, bedurfte keiner besonderen Erwähnung. (Brief des BfV an den Rechtsanwalt der BI-Vorsitzenden Birgit Huneke, vom 13.3.1998)
2001: Der damalige Bundesinnenminister Schily bezeichnet die Aktivisten der Umweltschutzorganisationen Robin Wood und Greenpeace als Saboteure, rückt sie in die Nähe von Terroristen, sorgt für umfassende Vorfeldüberwachungen, bringt die Strafvorwürfe der §§ 129 und 129 a StGB (Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung) die verstärkte Überwachungen ermöglichen gegen Castor-Gegner vor und verlangt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Protestgruppen, die derart medienwirksame Proteste organisieren. Dabei hatten bundesdeutsche Gerichte selbst die spektakulären Ankettaktionen auf der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Castorbahnstrecke Lüneburg-Dannenberg strafrechtlich weder als Gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr noch als Nötigung bewertet, sondern allenfalls als Störung öffentlicher Betriebe durch friedliche, demonstrative Schienenankettung.
2. 4. Grundrechtsverletzungen und gewalttätige Ausschreitungen der Exekutive
Vorbemerkung
Die Polizei ist Teil der Exekutive, der vollziehenden Gewalt
des Staates. Sie vertritt das Gewaltmonopol des Staates im Interesse der freiheitlichen
und demokratischen Grundordnung.
Dabei ist sie strikt gebunden die Beachtung von Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), an
die Beachtung der Menschenwürde und der Grundrechte der Bürger (Art. 1 GG), an die
Beachtung der gesetzlichen Grundlagen bei Eingriffen in Bürgerrechte und an die Beachtung
des Richtervorbehaltes bei besonders schwerwiegenden Eingriffen (z.B. Art. 2 Abs, 2 Art
104 GG).
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Besatzungsmächte diese Bindung an
Recht und Gesetz notorisch missachten:
Bisherige Erfahrungen
Eine Aufzählung sämtlicher Verfehlungen und Rechtsbrüche der Exekutive in fast drei
Jahrzehnten andauernder Besatzungsgeschichte in der Sonderrechtszone Gorleben
ist in dieser Verfügung nicht möglich. Die folgenden zwei Vorfälle stehen
stellvertretend für die Jahre 1977-1994 und können vom dahinter verborgenen Prinzip her
gleichzeitig als Leitbild für das Handeln der Exekutive bis heute angesehen werden.
Gewalttätige Ausschreitungen: Am 4. Juni 1980 räumen 6.000 Polizeibeamte im bis dahin größten Polizeieinsatz in der Geschichte der Bundesrepublik mit zur Unkenntlichkeit geschminkten Gesichtern auf gewaltsame Weise das friedliche Hüttendorf Republik Freies Wendland. In einer internen Nachbesprechung bedauert der Polizeieinsatzleiter, dass von der Schusswaffe kein Gebrauch gemacht werden durfte. (Günter Zint u.a. [Hrsg.]. Republik Freies Wendland. Zweitausendeins-Verlag. Franfurt a.M., 1980. Darin: Notar Jan Baumgarten, Ahrensburg. Notariell beglaubigte Abschrift zur Echtheit eines geheimen Tonbandmitschnittes einer Polizeiveranstaltung am 1. Juli 1980 in der Landesfeuerwehrschule in Celle.
Kriminalisierung und Bespitzelung,: Seit März 1984 sammeln 20 Beamte einer Sonderkommission des Landeskriminalamtes (Soko 602) jede Menge Daten, um unter Atomgegnern eine kriminelle Vereinigung dingfest zu machen. Rechnerisch ist jeder 25. Bürger des Landkreises, rund 2000 von 48000 Einwohnern, in geheimen Datenbanken der niedersächsischen Staatsschützer erfasst. Das niedersächsische Innenministerium gibt zu, sogar über 3000 meist personenbezogene Datensätze aus dem Wendland gespeichert zu haben (SPUDOK-Datei). (Der Spiegel Nr. 35/1985)
2. 4. 1. Erster Castortransport 1995
25. 4. 1995, zwischen Dannenberg und Gorleben: Die Berliner
Direktionshundertschaft (23. Einsatzhundertschaft Berlin; Polizeieinheit mit den meisten
anhängigen Strafverfahren gegen ihre Mitglieder) bahnt dem Transport den Weg durch
insgesamt ca. 1.000 Demonstranten mit hartem Wasserwerfer- und Schlagstockeinsatz. Bilanz
des Ermittlungsausschusses Gorleben: 35 Verletzte, die Gesamtzahl schätzt die Gruppe auf
ein Vielfaches höher. (EJZ, 8.05.1995) Exemplarische Folgen:
Die Augenärzte Barbara und Gerhard Goder: Wir stellten eine Einblutung ins
Augeninnere mit Zerreissung des Pupillenmuskels und Steigerung des Augeninnendrucks auf
das fast Dreifache der Norm fest. Das Sehvermögen war auf 1/10 der Norm herabgesetzt. Wir
baten den Patienten um Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht und versuchten, die
Polizeieinsatzleitung auf die Folgenschwere ihres leichtsinnigen Tuns aufmerksam zu machen
(...), jedesmal unter Vortrag unserer Bitte, den Wasserstrahl nicht auf die Köpfe zu
richten oder seine Stärke so zu regulieren, dass unsere Praxis nicht zum Feldlazarett
würde. (EJZ, 28.04.1995)
22. 11. 1995, Dannenberg: Die Staatsanwaltschaft erhebt vor dem Amtsgericht Anklage
gegen einen Oldenburger Informatikstudenten wegen gefährlicher Körperverletzung durch
Steinwürfe und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Die Aussagen von zwei Polizeibeamten
unter Eid stützen den Vorwurf. Die schriftlichen Aussagen der Beamten stimmen in Ausdruck
und Wortwahl, inklusive zweier Schreibfehler, exakt überein. Der Angeklagte sagt aus, er
habe mit Zuckerstückchen geworfen und keinen Widerstand bei der Festnahme geleistet.
Zufällig hat ein Demonstrant den Vorgang mit einer Videokamera festgehalten. Das Video
gibt der Schilderung des Angeklagten in allen Punkten recht. Er wird freigesprochen und
die polizeilichen Belastungszeugen der eidesstattlichen Falschaussage angeklagt. (EJZ
22.11.1995 und 30.11.1995)
22. 11. 1995, Dannenberg: Wegen Körperverletzung verurteilt das Amtsgericht
Dannenberg einen 45-jährigen Polizeihauptkommissar zur Zahlung von DM 3.600,
Strafe. Der Polizist hatte im April 1995 aus dem geöffneten Fenster seines
Dienstfahrzeuges während der Fahrt sein Reizgassprühgerät aus zwei Metern Entfernung
direkt ins Gesicht eines am Straßenrand stehenden Demonstranten eingesetzt. Angezeigt
wurde der Vorfall von einem ebenfalls im Wagen befindlichen Kollegen. Die übrigen sieben
Beamten sagten als Zeugen vor Gericht aus, sie hätten den Sprüheinsatz nicht
bemerkt. (EJZ, 30.11.1995)
2. 4. 2. Zweiter Castortransport 1996
4. 5. 1996, Karwitz: BGS-Beamte kesseln eine Demonstration von ca.
150 Menschen am Bahnhof Karwitz ein, nachdem diese der Aufforderung, die Schienen zu
räumen, schon nach gekommen waren. Die Besatzer suchen erfolglos nach
einzelnen männlichen Tätern (einige Muttern an den Gleisen waren gelöst worden). Der
Einfachheit halber nehmen die Besatzer alle Demonstranten in Kollektivschuld
fest und verbringen sie in die Gefangenensammelstelle nach Neu Tramm (Gesa). Die
Gefangenen sitzen stundenlang in Polizeitransportern, Toilettengänge werden ihnen
teilweise verweigert, die Versorgung erfolgt nur durch Pastoren und es kommt zu keinen
Richtervorführungen. Erst nachts werden sie wieder frei gelassen. Nach einer langen
Odyssee durch die gerichtlichen Instanzen stellt das AG Dannenberg am 29.03.2004 fest,
dass diese Freiheitsentziehungen sämtlich rechtswidrig waren (Az. 39 XIV 1 3 L).
7. 5., Jameln: Besatzungstruppen zerren den damals 65-jährigen
Landwirt Adi Lambke in seinem Heimatdorf Jameln vor laufenden TV-Kameras von seinem
Trecker und schlagen ihn blutig. (ARD Tagesschau vom 7. Mai 1996)
Insgesamt zählt der Ermittlungsausschuss Gorleben 510 Ingewahrsamnahmen von
Demonstranten ohne konkreten Straftatverdacht, 85 Verletzte durch Gewalteinwirkung von
Wasserwerfer, Schlagstock und direkter körperlicher Gewalt durch Polizisten, davon sechs
Schwerverletzte. Bei 170 Traktoren zerstechen Polizisten außerhalb der Verbotszone auf
öffentlichen Straßen oder Privatgrundstücken die Reifen. Schaden ca. 30.000 DM.
(Bäuerliche Notgemeinschaft. Pressemitteilung v. 09.05.1996)
Die Ausschreitungen von Polizei- und BGS-Beamten werden im August 1996 aktenkundig.
Die Bürgerinitiative stellt über 100 Strafanzeigen gegen Beamte und Beamtinnen von
Polizei und BGS wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Hausfriedensbruchs
etc. Alle daraufhin von der Staatsanwaltschaft Lüneburg eingeleiteten
Ermittlungsverfahren werden im Oktober 1997 ergebnislos eingestellt, weil einzelne Täter
in den Reihen der Polizei nicht zu identifizieren waren.
2. 4. 3. Dritter Castortransport 1997
3. 3., Seybruch: Der ZDF-Reporter Hans Koberstein erleidet eine
Kopfplatzwunde durch den willkürlichen Schlagstockeinsatz von Polizisten. (FR, 4.03.1997)
4. 3., Splietau: Der Demonstrant Stevie T. ruft einem Trupp Magdeburger
Polizeibeamter zu, dass die Mehrheit der Bevölkerung gegen Atomkraft sei.
Während sich die anderen Beamten abwenden und T. keine weitere Aufmerksamkeit schenken,
zieht ein Polizist die CS-Gas Sprühdose, erwischt T. erst an der Hüfte und lenkt den
Strahl dann gezielt ins Gesicht. Pech für den eifrigen Beamten: Eine Videokamera hält
das Geschehen fest, die Bilder werden später im MDR ausgestrahlt. Ergebnis: Keine
Notwehrsituation erkennbar, gezielter Angriff des Magdeburgers. In den Vernehmungen gibt
der Angeklagte unterschiedliche Gründe für sein Verhalten zum Besten. Einmal sei es ein
Versehen gewesen, ein anderes Mal erklärt er, er habe dem Demonstranten eine
Lektion erteilen wollen. Das Dannenberger Amtsgericht verurteilt den
Polizisten am 7. Oktober 1998 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer
Geldstrafe von insgesamt 16.800 Mark.
4. 3., Langendorf: Um die medienwirksame Demonstration
Kinderwagenparade von atomkraftkritischen Müttern mit Kinderwagen und
Kinderspielzeug zu verhindern, nehmen Polizeibeamte die Utensilien vor der Aktion
widerrechtlich an sich und entsorgen sie in einem Waldstück bei Langendorf. Dabei werden
einige der Kinderkarren an Bäumen mutwillig zerstört. Anwohner beobachten die Beamten
und identifizieren ihre Fahrzeuge anhand der Autonummer. (Superintendent P. Kritzokrat u.
Propst H.-J. Wolters für die Evang.-luth. Kirchenkreise Dannenberg und Lüchow [Hrsg.].
Berichte von Pastorinnen und Pastoren zum Atommülltransport im März 1997.
Kirchenkreisamt Dannenberg, 1997., S. 28 ff.)
5. 3. 1997, Dannenberg: Ab 7 Uhr morgens räumen Magdeburger und Berliner
Polizeieinheiten mit hartem Wasserwerfer- und Schlagstockeinsatz eine friedliche
Sitzblockade von 9.000 Menschen vor dem Castor-Verladekran, nach dem die vom Gebot der
Verhältnismäßigkeit vorgeschriebene Auflösungsmethode durch Wegtragen der
Demonstranten von niedersächsischen Einheiten aufgrund der Menge der Demonstranten
gescheitert scheint und der Castorfahrplan in Gefahr gerät. Die Ausschreitungen der
Polizeibeamten führen zu mindestens 400 verletzten Demonstranten, zusätzlichen 30
Schwerverletzten und einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Landtag von
Sachsen-Anhalt. (Ermittlungsausschuss Gorleben in: Komitee f. Grundrechte u. Demokratie
[Hrsg.]. Demonstrationsbeobachtung vom 28.02. bis 5. März 1997. Köln, 1997. S. 88)
7.03.1997, Splietau: Ein polizeiliches Sonderkommando überfällt per Hubschrauber
eine Treckerblockade in Splietau und zerstört bei ca. 50 Fahrzeugen die Reifen per
Messerstichen. Dieser Überfall wird vom Verwaltungsgericht Lüneburg für rechtswidrig
erklärt, das LG Lüneburg und das OLG Celle verurteilen das Land Niedersachsen zu
Schadensersatz für die zerstörten Treckerreifen.
Der Sprecher des Niedersächsischen Innenministeriums, Volker Benke, bezeichnet das
Vorgehen der Polizei als Krieg gegen die Bevölkerung. (Braunschweiger
Zeitung, 06.03.1997)
2. 4. 4. Vierter und fünfter Castortransport 2001
März 2001: Die Besatzungspolizei spricht umfassende
Verbote von Camps im 5 km-Radius um die Transportstrecke aus (vgl. hierzu den Vortrag und
die Nachweise im Eilverfahren BVerfG 1 BvQ 14/01 16/01; die Ausgabe des dort
angesprochenenKartenmaterials mit der eingezeichneten 5-km-Markierung wurde
von der Landesregierung in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage bestätigt, NdsLT-Drs.
14/2889 S. 7 unten). Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg wurden erfolglos eine Vielzahl
von Eilverfahren geführt. Im 5-km Radius wurden Platzverweise und Aufenthaltsverbote
allein wegen des Mitführens von Schlafsäcken ausgesprochen und umfassende Personen- und
Fahrzeugkontrollen durchgeführt unter Hinweis Sie reisen zu einer verbotenen
Versammlung an. Gegenüber der örtlichen Bevölkerung wurden Beherbergungsverbote
ausgesprochen und bei Zuwiderhandlung und Beherbergung von mehr als zwei Gästen die
Hausdurchsuchung angedroht. Eine Hausdurchsuchung wurde rechtswidrig durchgeführt mit der
Behauptung, die Bewohner einer Ferienwohnung würden mit Richtantennen den Polizeifunk
abhören oder stören (es handelte sich um eine normale TV-Satellitenschüssel). Wegen der
Beherbergungsverbote bei winterlicher Witterung öffneten alle Kirchen und Gemeinden
entlang der Transportstrecke ihre Gemeindehäuser, Turnhallen usw., um Schlafplätze für
die obdachlosen Castor-Demonstranten zur Verfügung zu stellen. Die Turnhallen werden zum
Teil durch Besatzungskräfte geräumt. (vgl. Pastorenbericht zum
Castortransport 2001, S 32).
Die Polizei heizt im Vorfeld die Stimmung unter den Einsatzkräften an mit der
Behauptung, es seien Vorbereitungen für einen Anschlag mit Essigsäure auf Polizeibeamte
getroffen worden. Dieses unbewiesene Gerücht wird über Polizeifunk und in einer
Pressemeldung weitergegeben und selbst dann nicht richtiggestellt, als sich herausstellt,
dass die Fakten unrichtig waren. Die Polizei verbreitet auch unrichtige Pressemeldungen
über die Anzahl der im Wendland demonstrierenden Personen und über Einsätze ihrer
Beamten. Es gibt Hinweise auf den Einsatz von Provokateuren. Für polizeilichen
Freiheitsentziehungen werden Gitterkäfige bereitgestellt. Dagegen gibt es erhebliche
öffentliche Proteste, so dass die Gitterkäfige zunächst wieder abtransportiert werden,
später aber doch vereinzelt zum Einsatz kommen.
26. 3. Wendisch-Evern: Der BGS nimmt ca. 700 Sitzblockierer ohne vorherige Versammlungsauflösung in Verbringungsgewahrsam und verschleppt dieselben mit Bussen und einem Sonderzug bis nach Soltau, Munster und Lübeck. Für Verbringungsgewahrsam gibt es keine Rechtsgrundlage. Bei derart weiter Verschleppung bedarf die Freiheitsentziehung in jedem Fall einer richterlichen Bestätigung, die umgangen wurde.
27. 3. Dahlenburg: Die Polizei fällt nach Durchfahrt des
Castorzuges aus nichtigem Anlaß über eine angemeldete Versammlung und einkaufende
Passanten her. Dabei werden Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt (vgl. VG Lüneburg,
U. v. 31. 08. 2004, Az. 3 A 254/01 und Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Lüneburg,
Az. 301 Js 20503/01).
Mehrfach wird die angemeldete Versammlung der Bürgerinitiative auf der sog.
Essowiese in Dannenberg außerhalb der Versammlungsverbotszone von massiven
Polizeikräften überfallen, einmal zu einem Zeitpunkt, als ein
Deeskalationsgespräch in der Kirche mit Bürgervertretern, Vertretern der
Besatzungsmächte und der Bischöfin vereinbart war. Die Bürgervertreter
wurden durch die Polizeiaktion an der Teilnahme gehindert. Während einer Einkesselung der
Presse-Wiese der Bürgerinitiative durch starke Einheiten der
Besatzungsmächte werden von den mit im Polizeikessel befindlichen zwei
Dutzend Autos ausgerechnet an den Privatautos der Sprecher der Bürgerinitiative die
Reifen zerstochen. (EJZ, 31.03.2001)
26. /27. /28. 3. Pisselberg: Die Besatzungsmächte
verbieten und verhindern eine öffentliche Fraktionssitzung mit Bürgerfragestunde der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Niedersächsischen Landtag unter Hinweis
auf die Versammlungsverbote im Umkreis von 50 m um die Transportstrecke, obwohl der Ort
des Treffens außerhalb dieser Zone liegt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht erkennt die
Polizei am 3.11.2005 an, dass die Verhinderung der Fraktionssitzung rechtswidrig war
(BVerwG 6 C 21.04)
Insgesamt wurden im März 2001 ca. 1.400 Personen durch die Besatzungsmächte
ihrer Freiheit beraubt. Ca. 700 friedliche Demonstranten wurden vom BGS mit Bussen und
Sonderzügen in weit entfernt liegende Gegenden verbracht (Bad Segeberg, Schneverdingen
u.a.), und zwar ohne Richterbeschluss, die anderen ganz überwiegend ebenfalls ohne
Richterbeteiligung in der Gefangenensammelstelle Neu Tramm über Nacht gefangengehalten.
Soweit Eilrichter über die Freiheitsentziehung entscheiden konnten, haben sie in der ganz
überwiegenden Zahl der Fälle die Betroffenen freigelassen.
12. 11. Aljarn: Ein rechtswidrig verdeckt ermittelnder BGS-Beamter meint, im Anti-Castor-Camp bei Köhlingen seien Verabredungen zu Schienenblockaden getroffen worden. Daraufhin stoppt die Polizei Fahrzeuge weitab der Transportstrecke und kesselt die Insassen die überwiegend nicht aus dem Camp kommen mehrere Stunden auf einem Feld ein, darunter auch Demonstrationsbeobachter. Später wird die Ingewahrsamnahme angeordnet. Die Gefangenen werden aus dem Amtsgerichtsbezirk Uelzen nach Neu Tramm/Dannenberg verschleppt. Sie müssen mehrere Stunden im Gefangenentransporter verbringen, erhalten keine Verpflegung und dürfen keine Toiletten aufsuchen. Sie werden nach 12 Stunden, z.T. erst nach 24 Stunden freigelassen. Es gibt keine Richtervorführungen. Die Freiheitsentziehungen sind rechtswidrig und beschäftigen noch immer das Amtsgericht Uelzen in 70 Verfahren. Ca. 10 Verfahren sind inzwischen zugunsten der Betroffenen entschieden (vgl. LG Lüneburg, B. v. 30.03.2006, Az. 10 T 6/06; AG Uelzen, B. v. 02.07.2006, Az. 2 XIV 6584 L u.a.). Die BGS-Beamten vor Ort führten die Festnahme aus, angeordnet wurde sie von oben, keiner überprüfte die Gefahrenprognose, keiner war zuständig für den Richtervorbehalt. Der Transport der Gefangenen in einen anderen Gerichtsbezirk war aber durchaus möglich.
13. 11. Hitzacker: Besatzungstruppen kesseln eine ganze Demonstration von ca. 150 Personen ca. 1 km von der Transportstrecke entfernt morgens gegen 9 Uhr für ca. 5 Stunden auf freiem Feld ein, nehmen die Demonstranten in Gewahrsam und bringen sie in die Gesa nach Neu Tramm. Erst nach Mitternacht werden die Gefangenen wieder entlassen. Es gibt keine Richtervorführungen, erst späte Versorgung in der Gesa, vor Ort werden Toilettengänge verweigert, in der Demonstration halten sich Spitzel des BGS auf. Das OLG Celle stellt hierzu rechtskräftig fest, dass die Freiheitsentziehungen rechtswidrig waren, da die Versammlung nicht aufgelöst wurde (B.v, 07.03.2005, Az.: 22 W 7/05). Schadensersatz wird den Betroffenen trotzdem verweigert (Landgericht Lüneburg, Urteil vom 05.07.2006, AZ. : 2 O 240/05).
13. 11. Laase: Besatzer räumen eine Sitzblockade mehrfach über den Tag verteilt (nachmittags 200-300 Leute), bringen die Menschen teilweise nach Neu Tramm, teilweise bleiben sie vor Ort eingekesselt, da es in Neu Tramm aufgrund der Überbelegung einen Aufnahmestopp gibt (insgesamt werden an diesem Tag ca. 500 Personen in der Gesa aufgenommen bei einer Kapazität von ca. 350). Es werden auch Personen schon auf dem Weg zur Blockade in Gewahrsam genommen. Das OLG Celle hat festgestellt dass die Freiheitsentziehungen rechtmäßig waren, obwohl keine Richtervorführungen stattgefunden haben (B. v. 23.06.2005, Az.: 22 W 32/05). Die hierzu eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde gewonnen wegen Verletzung des Richtervorbehaltes und des Rechts auf effektiven Rechtsschutz, da der Betroffene sich nackt ausziehen musste und die Gerichte sich weigerten, hierüber zu entscheiden. Die Sache ist zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Lüneburg zurückverwiesen (Beschluss vom 12.06.2006, Az. 2 BvR 1395/05 und AR 7160 / 05).

13. 11., B 191 von Dannenberg nach Gorleben: Die Besatzungsmächte machen rechtswidrig aus Kontrollstellen Straßensperren und lassen niemanden durch, nicht mit PKW, Fahrrad oder zu Fuß. Rechtsanwälte werden so an ihrer Berufsausübung rechtswidrig gehindert ( VG Lüneburg, U. v. 06.07.2004 3 A 28/02)
10. 11. Lüneburg: Auf der Anreise zur Auftaktkundgebung in Lüneburg werden mehrere Berliner Reisebusse von den Besatzungskräften angehalten, mehrfach durchsucht, gefilmt und schließlich alle 50 Insassen eines Busses in Gewahrsam genommen und nach Neu Tramm verbracht. Damit verhindern die Besatzungstruppen ihre Teilnahme an der genehmigten Versammlung. Gerichte stellen die Rechtswidrigkeit der politzeilichen Maßnahmen fest (VG Lüneburg, U. v. 30.03.2004 3 A 116/02; LG Lüneburg, B. v. 31.10.2003 10 T 25/03, bestätigt von OLG Celle, B. v. 02.04.2004 17 W 99/03 und 100/03).
Insgesamt nimmt die Polizei im November 2001 fast 800 Menschen in Gewahrsam, ohne sie unverzüglich dem Richter vorzuführen (Art. 104 II GG). Das Bundesverfassungsgericht hat am 13.12.2005 entschieden, dass die Organisation des Richtervorbehaltes und des richterlichen Bereitschaftsdienstes verfassungswidrig waren und dass daher auch die Freiheitsentziehungen verfassungswidrig waren. (2 BVR 447/05)
Eine Vielzahl weiterer Freiheitsentziehungen wurden von Gerichten inzwischen für verfassungs- bzw. rechtswidrig erklärt. So hat das BVerfG in sechs weiteren Fällen die Gewahrsamnahme von Demonstranten für verfassungswidrig erklärt. Das AG Dannenberg hat die Gewahrsamnahme von Jugendlichen, die sich mit Kinderausweis ausgewiesen haben, für rechtswidrig erklärt (B. v. 09.01.2004 39 XIV 595/01). Das Landgericht Lüneburg stellt fest, dass Freiheitsentziehungen in Splietau rechtswidrig waren, und dass die polizeiliche Gewahrsamnahme kein Beuge- oder Strafmittel ist (LG Lüneburg, B.v.20.05.2005 1 T 60/02). Ein großer Teil der Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch verschickten die Besatzungskräfte allen Bürgern, die Freiheitsentziehungen erleiden mussten, Kostenbescheide, mit denen sie zu den Kosten des Transportes und der Unterbringung in der Gefangenensammelstelle herangezogen wurden, obwohl die Rechtmäßigkeit dieser Freiheitsentziehungen nicht feststeht. Eine Vielzahl dieser Bescheide wurde zwischenzeitlich aufgehoben, ein anderer Teil ist noch vor Gericht anhängig (u.a. VG Lüneburg, 3 A 354/03 und BVerfG 1 BvR 1634/04), ein Teil der Bürger hat gezahlt.
Nachdem ein großer Teil betroffener Bürger nach den Freiheitsentziehungen im Jahre 2001 Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Gewahrsams gestellt hatte, stellt sich im Mai 2002 heraus, dass ca. 75 Akten im Keller des Amtsgerichtes Dannenberg verschwunden waren. Die Polizei hatte die Vorgänge mit leeren Aktendeckeln vermengt, das Gericht hatte diese auch nur als leere Aktendeckel betrachtet und in den Keller abgeschoben.
2. 4. 5. Sechster Castortransport 2002
13. 11. 2002, Lüneburg: Die Pressestelle der Polizei veröffentlicht unter der Überschrift Castorgegner zwingen ICE zum Nothalt unter Lebensgefahr für Beamte /Protestformen überschreiten alle Grenzen folgende Pressemitteilung: Die Polizeibeamten Holger Liszkowski und Frank Samland (PI Rothenburg / Wümme) rennen kurz vor dem Hauptsignal zur Einfahrt nach Lüneburg einem Reisezug um 10.50 Uhr wild winkend entgegen. Die Geschwindigkeit des Hochgeschwindigkeitszuges von Hamburg nach Zürich beträgt zu diesem Zeitpunkt rund 110 km/h. Ohrenbetäubendes Quietschen qualmende Räder; als sich der Rauch lichtet, ist das traurige Ende einer Blockade Gewissheit: Der ICE 71 Helvetia kommt in einem Abstand von etwa 150 Metern nur knapp vor der Blockade von 27 Personen im Gleis zum Stehen. Beamte des BGS und der Landespolizei müssen die Protestgegner (!) förmlich in letzter Sekunde von den Gleisen pflücken. Die dramatische Rettungsaktion unter Einsatz des Lebens der Beamten war erfolgreich - aber für welchen Preis? Hier werden Menschenleben rücksichtslos - trotz zahlreicher Warnungen des Bundesgrenzschutzes aufs Spiel gesetzt. Der Lokführer hätte überhaupt keine Chance mehr gehabt, vor der Gruppe zum Stehen zu kommen, wenn die beiden Beamten nicht so selbstlos und reaktionsschnell gehandelt hätten. Die etwa 150 Reisenden hatten wohl einen Schutzengel bisher wurden keine Verletzten festgestellt. ( ) Gegen alle Personen wird ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Bei der Qualität dieser Straftaten besteht sogar der Verdacht eines Verbrechens. Neben den zahlreichen Ausdrucks- und Rechtschreibfehlern und dem romanhaften Stil erweist sich diese Pressemitteilung vor Gericht später als bewusst lancierte Zeitungsente, um Atomkraftgegner in den Augen der Öffentlichkeit zu diffamieren: Der unplanmäßie ICE befuhr die Bahnstrecke mit Wissen der Polizeieinsatzleitstelle in Lüneburg, während der Castortransport in Maschen zurückgehalten wird. Ein rechtswidrig eingesetzter BGS-Beamter in Zivil befindet sich unter den Demonstranten. Der ICE musste nicht wegen der Blockade zwangshalten, sondern der ICE-Stopp wurde in sicherer Entfernung vom Polizeispitzel gesteuert. Zum Zeitpunkt der Bremsung befand sich kein Demonstrant auf den Gleisen. Der inszenierte Halt erfolgte bei niedriger Geschwindigkeit im Stadtgebiet Lüneburg und in sicherer Entfernung der inszenierten Blockade. Es bestand weder für die Beamten noch für Demonstranten Lebensgefahr. Alle Strafverfahren wurden eingestellt.
13. 11. Leitstade: Die Besatzungskräfte nehmen demonstrierende Bürger an der Bahnstrecke in Gewahrsam. Die Freiheitsentziehung wird vom LG Lüneburg für rechtswidrig erklärt, weil das Versammlungsrecht verletzt wurde (LG Lüneburg, B. v. 02.08.2005, Az. 10 T 38/05 u.a.).
13. /14. 11. Freie Schule Hitzacker: Besatzungskräfte nehmen gegen 13:30 Uhr auf dem Schulgelände ohne Versammlungsauflösung 167 Personen in einem Kessel fest, darunter viele minderjährige Schüler/innen. Die Polizei behauptet, es gäbe hierfür einen richterlichen Beschluss vom Amtsgericht Dannenberg. Trotz der Hinweise von Anwälten vor Ort, denen auf Nachfrage beim Amtsgericht mitgeteilt wird, einen solchen Beschluss gäbe es nicht, werden die Personen nicht freigelassen. Die friedlichen und singenden Demonstrant/innen werden mit brutalen Griffen ins Gesicht, insbesondere an die Nase und in die Augen, und mit verdrehten Armen in einen anderen Kessel gebracht. Die Gefangenen bleiben bis zu 5 Stunden im Kessel vor Ort, dann auf dem Weg nach Neu Tramm noch einmal bis zu 6 Stunden im Gefangenentransporter, da in der Gesa Aufnahmestau herrscht. Es kommt zu keiner einzigen Richtervorführung, die Gefangenen werden insgesamt ca. 20 Stunden festgehalten. Nur wenige können vor Ort die Toiletten der Freien Schule benutzen, andere müssen in den Kessel urinieren. Eltern, die zur Gesa gekommen sind, um ihre Kinder abzuholen, werden abgewiesen. Viele der Schüler/innen verpassen am nächsten Tag wichtige Klausuren. Das Landgericht Lüneburg stellt hierzu rechtskräftig fest (B. v. 29.06.2005, Az. 10 T 29/05), dass die Freiheitsentziehungen rechtswidrig waren. Die Polizeidirektion hatte bis zum Schluss behauptet, die Versammlungsauflösung sei entbehrlich, da es sich bei den Menschen nicht um eine Versammlung handelte allerdings wurden zuvor an alle Eingekesselten Bußgelder wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz verschickt (die Verfahren wurden, soweit Widerspruch eingelegt wurde, später eingestellt. Die Personen, die die Bußgeldbescheide gezahlt haben, haben ihr Geld jedoch nicht wiederbekommen).
13. /14. 11. Laase: Polizeieinheiten kesseln 724 Menschen von ca. 2 Uhr nachts bis 7 Uhr morgens auf freiem Feld ein. Es gibt keine Versorgung der Gefangenen, erst nach Stunden werden für alle zwei Toiletten bereitgestellt, wärmendes Stroh wird den Gefangenen beim Verbringen in den Kessel weggenommen, die Polizeireihen so eng gezogen, dass ein Bewegen in der Kälte schwer möglich ist. Der Kessel in Laase war rechtswidrig dem Grunde nach, wegen Verstoß gegen Art. 8 GG und wegen Verletzung der Fürsorgepflicht (so AG Dannenberg, B. v. 22.07.2004 39 XIV 473/02 L u.a.) Nach mehreren aufhebenden und zurück verweisenden Gerichtsentscheidungen stellt das LG Lüneburg (B. v. 13.07.2005, Az.: 10 T 87/04) rechtskräftig fest, dass die Freiheitsentziehung rechtmäßig sei, denn wer freiwillig an einer Sitzblockade teilnehme und dort friere, müsse sich auch darauf einstellen, dass er später im Kessel friere und sich selbst versorgen (anderslautende Entscheidung des AG Dannenberg, in dem die Pflicht der Polizei zur menschenwürdigen Unterbringung festgestellt wird: B. v. 22.07.2003, Az.: NZS 39 XIV 473/02 L). Außerdem sei ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz beim Castor-Transport eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit, weil durch die Verzögerung des Transportes die Gefahr des Austritts radioaktiver Strahlung erhöht und der Steuerzahler mit den Kosten des Polizeieinsatzes belastet werde. Hier wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az. 2 BvR 1871/05).

Wegen der eindeutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Richtervorbehalt und zu präventiv-polizeilichen Freiheitsentziehungen (BVerfG, B. v. 05.12.2001 2 BvR 527/99, B. v. 15.05.2002 2 BvR 2292/00, BVerfGE 103,142 ff) verlangen die Richter des Eildienstes diesmal unter Fristsetzung die Vorlage der Aktenvorgänge von der Polizei (wollen aber ohne Akten keine Entscheidung treffen). Die gesetzten Fristen werden von der Polizei in allen Fällen missachtet. Daraufhin geben die Eilrichter des Amtsgerichtes Dannenberg die Vorgänge an die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung durch die Polizei. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Polizeibeamten werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da die Beamten in der Gesa überlastet gewesen wären, auf eine Datenerfassung aber nicht verzichtet werden könne (Verfügung StA Lüneburg vom 22.03.2004, Az. 501 Js 496/03)
Auf dem Weg zur Pressekonferenz der einzelnen Protestgruppen nach Abschluss des Transportes wird der Sprecher von x-1000mal-quer von Besatzungsbeamten verprügelt.
2. 4. 6. Siebter Castortransport 2003
11.11. Langendorf: Die Polizei nimmt einen Jugendlichen in Gewahrsam und verbringt ihn in die Gefangenensammelstelle nach Neu Tramm. Die dortigen Polizeibeamten wollen ihn aber nicht behalten und stellen den ortsunkundigen Jugendlichen gegen 3 Uhr nachts ohne Schnürsenkel und Guthaben auf seinem Mobiltelefon vor der Gesa ab (nachträgliches Überprüfungsverfahren noch anhängig, Az.: LG Lüneburg, 10 T 85/05).
11. 11. Rostorf: ca. 140 Personen besetzen vormittags aus Protest die Bahnstrecke. Sie werden gegen 10.40 Uhr in Gewahrsam genommen, ca 60 nach Lüneburg und der Rest nach Neu Tramm verschleppt. Während die Eilrichter in Lüneburg nach 5 Stunden die Freilassung anordnen, weil ihnen immer noch keine ausreichende Begründung von der Polizei geliefert wurde, werden die Betroffenen in Neu Tramm aufgrund Aussagen anonymer Spitzel der Besatzungskräfte weiter über Nacht festgehalten, obwohl der Castorzug bereits um 11.57 Uhr Rostorf passiert hatte. Die Freiheitsentziehung nach Durchfahrt des Zuges war rechtswidrig (LG Lüneburg, B. v.26.09.2005, Az. 10 T 61/05; B. v. 23.03.2006, Az. 10 T 78/05 u.a.; OLG Celle, B. v. 02.01.2006, Az. 22 W 84/05).
11. /12. 11. 2003, Grippel: Polizeieinheiten kesseln gegen Mitternacht.ca. 1000 Personen auf der Straße und den angrenzenden Grundstücken ein, weil sie angeblich 150 Gewalttäter in einer der Scheunen des Dorfes ausgemacht haben. Gewalttäter werden keine gefunden. Die Menschen werden brutal von der Straße in einen Kessel auf ein benachbartes Privatgrundstück gedrängt und müssen dort trotz eisiger Kälte 5 Stunden eingekesselt auf freiem Feld stehend die nacht verbringen. Die Freiheitsentziehungen werden nachträglich vom Amtsgericht Dannenberg für rechtswidrig erklärt, weil die Versammlung nicht aufgelöst wurde (B. v. 07.11.2005, Az. 39 XIV 57/0 L). Das gegen die verantwortlichen Polizeibeamten eingeleitete Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung wird eingestellt, da sich nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachweisen lässt, dass auch sie im Entscheidungszeitpunkt aufgrund der ihnen seinerzeit zur Verfügung stehenden Informationen vom Vorliegen einer öffentlichen Versammlung ausgingen und dennoch unter bewusster Missachtung des Auflösungserfordernisses gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen anordneten (Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 15.11.2005, Az 5103 Js 3477/04 der StA Lüneburg). Das Verfahren gegen Polizeibeamte wegen Misshandlungen während der Räumung der Straße wird eingestellt, da die betroffenen Demonstranten nicht in der Lage waren, über das Geschlecht des in Betracht kommenden Täters hinaus auch nur ansatzweise individuelle Merkmale dieser Person zu beschreiben.
11. /12. 11. 2003, Laase: Mit derselben Begründung riegeln Polizeibeamte gleichzeitig das gesamte Dorf Laase ab, in dem eine Kulturveranstaltung stattfindet. Die Besatzer halten alle im Dorf befindlichen Menschen die ganze Nacht gefangen und hindern sie daran, zum Schlafen nach Hause zu fahren, darunter auch Kinder. Menschen auf der Suche nach Konfliktmanagern werden von Polizisten an die Straße geschickt und dort gesondert die gesamte Nacht in Gewahrsam genommen. Dieser wird unter freiem Himmel bei Minusgraden bzw. für einzelne in engen Zellen im Gefangenentransporter vollstreckt. Diese Dorfeinkesselung wurde vom Verwaltungsgericht Lüneburg rechtskräftig für rechtswidrig erklärt (VG Lüneburg, U. v. 19.05.2005 Az. 3 A 254/03 u.a; bestätigt von OVG Lüneburg, B. v. 26.09.2006, Az. 11 LA 196/05 u.a.). Es sei der Polizei nicht erlaubt ganze Dörfer einzukesseln. In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht argumentiert die Vertreterin der Bezirksregierung, es sei auch nicht normal, nach Mitternacht auf der Straße herum zu laufen.
12. 11. Quickborn: Polizisten hindern den Pastor Jörg Prahler gegen 4 Uhr nachts daran, zu seinem Pfarrhaus zu kommen. Beamte drängen den Pastor zurück und tippen ihm von hinten mit dem Polizeiknüppel gegen die Waden wie man Vieh treibt. Immer wieder macht Prahler deutlich: Ich wohne hier. Ich bin der Pastor. Die Antwort lautet: Hau ab. Das ist mir scheißegal. Das interessiert jetzt keinen mehr. Prahler wird weiter bis zur Kirche gestoßen, und angeschrien. Er fordert, anständig behandelt und durchgelassen zu werden. Prahler: Da machte ein Beamter einen Schritt nach vorn und schlug mir mit der behandschuhten Faust auf das linke Auge. Später sieht der Pastor einen Beamten mit Helm, Schlagstock und Waffe, mit seiner ganzen Montur, schamlos in meinem Schlafzimmer stehen. Als ich den Raum wieder betreten durfte, standen alle Schranktüren offen. (EJZ 14.08.2004). Das Strafverfahren gegen den schlagenden Beamten wird eingestellt, weil es sich laut Innenminister Uwe Schünemann um eine Abwehrbewegung des Beamten gehandelt habe, die Herrn Prahler bedauerlicherweise im Gesicht traf (EJZ, 21.09.2004).
2. 4. 7. Achter Castortransport 2004
7. 11. Lothringen / Frankreich: Ein junger Demonstrant wird vom
Castor-Zug erfasst, überfahren und stirbt noch an der Unfallstelle. Die Unfallstelle
liegt hinter einer Kurve, der Zug fährt zu schnell. Die Begleithubschrauber sind
abgedreht, so dass Warnzeichen der Demonstrierenden übersehen werden. Die französischen
Ermittlungsbehörden stellen das Verfahren gegen die Verantwortlichen ein.
8. 11. Dannenberg: Rundfunkjournalisten werden trotz Presseausweis nicht zur
Trauerkundgebung in Splietau durchgelassen
Vertreter von Robin Wood erhalten Platzverweise von der Polizei, als sie zu einem
vereinbarten Pressegespräch das von der Polizei abgeriegelte Medienzentrum am
Verladekran aufsuchen wollen. Nach Intervention des anwaltlichen Notdienstes werden die
Platzverweise aufgehoben, weil sie rechtswidrig waren.
8. 11. Harlingen: Eine 16-jährige wird von einem Polizisten mit gezogener Waffe bedroht. Nach Durchfahrt des Zuges machen die Besatzungskräfte Jagd auf Menschen mit Knüppeln und Tonfa-Schlagstöcken.
8. 11. Groß Gusborn: ca. 100 Sitzdemonstranten werden von der
Polizei geräumt und erhalten nachträglich Bußgeldbescheide. Das AG Lüneburg stellt
fest, dass die Polizei versäumt hat, die Versammlung aufzulösen (Az. NZS 34 OWi 5103 Js
21046/05 (1158/05) ). Die Bußgeldverfahren werden eingestellt.
2. 4. 8. Neunter Castortransport 2005
Lüchow: Bei einer Schülerdemonstration kommt es zu gewalttätigen Ausschreitungen
der Besatzungskräfte gegen minderjährige Kinder und Jugendliche.
Pommoissel: Besatzungskräfte prügeln einen jungen Franzosen blutig
und drücken zu dritt sein Gesicht in das Gleisbett, bis er Blut spuckt und Augen- und
Zahnverletzung davonträgt (Foto: Timo Vogt). Die Polizei löst die Versammlung nicht auf
und nimmt 21 Atomkraftgegner in Gewahrsam. Trotz der offensichtlichen Rechtswidrigkeit
dieser Freiheitsentziehungen wird die Strafanzeige gegen die verantwortlichen Beamten
später eingestellt, da in Anbetracht der dargestellten Sachlage die Polizei aus
gefahrenabwehrrechtlichen Gründen befugt war, die Menschen in Gewahrsam zu nehmen.
Aufgrund der Vielzahl von in Gewahrsam genommenen Personen wird sich den Beamten
nicht belegen lassen, sie hätten schneller arbeiten können (StA Lüneburg,
Verfügung vom 28.09.2006 Az.: NZS 5102 Js 4447/06, Beschwerde bei der
Generalstaatsanwaltschaft anhängig). Die Strafanzeige wegen Körperverletzung wird
ebenfalls eingestellt, da dem Beamten nicht zu widerlegen sei, dass sich die Demonstrantin
an der linken Wange eine Prellmarke mit Schwellung und ein Hämatom an der linken Wange
durch eigenes Verschulden zugezogen habe (gleiches Aktenzeichen).
20. 11. Groß Gusborn: Auf dem Heimweg von einer Bauernkundgebung werden 121 Traktoren von den Besatzungskräften beschlagnahmt, darunter auch die Traktoren ortsansässiger Bauern, die diese für die Arbeit auf dem Hof benötigen. Die Besatzungskräfte handeln im Auftrag der Bezirksregierung Lüneburg. Diese Behörde gibt es seit dem 1. 1. 2005 nicht mehr. Die Traktoren werden erst am übernächsten Tag wieder freigegeben.
21. 11. Pisselberg: Erneut verhindern Besatzer eine Öffentliche Fraktionssitzung. Interessierte erreichen die Sitzung erst nach deren Ende, weil sie an Polizeisperren aufgehalten werden. Die Fraktionssitzung findet so nicht öffentlich statt. Gegen den Leiter wird ein Ermittlungsverfahren wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet, das später eingestellt wird.
22. 11. Grippel: Berliner Polizeieinheiten drängen eine große Menge friedlicher Demonstranten in Richtung einer Blockade, in der Landwirte sich an ihre Traktoren gekettet haben. Die angeketteten und am Boden liegenden Bauern drohen von der Menge zertrampelt zu werden. Ein Konfliktmanager der Polizei macht seine Berliner Einheiten auf diese Tatsache aufmerksam. Als Antwort erhält er mehrere Faustschläge ins Gesicht (EJZ 23.11.2005).
Noch nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren zum Castortransport 2005 umfassen folgende Straftatvorwürfe: schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand, Raub und Körperverletzung, Nötigung und Körperverletzung (gegen unbekannte Polizeibeamte).
2. 4. 9. Allgemein
Nackt ausziehen: In den Jahren 2001 und 2002 werden Personen in rechtswidriger
Weise von Polizeibeamten gezwungen, sich nackt auszuziehen. Teilweise müssen sie sich
auch nackt durchsuchen lassen. Dies geschah, obwohl keine Anhaltspunkte für die
Gefährlichkeit der Personen vorlagen (Beschluss des LG Lüneburg vom 30.05.2006, Az.: 10
T 46/05).
Betretungsverbot statt Versammlungsverbot: Immer wieder legt die Polizei vor Ort das Versammlungsverbot als Betretungsverbot aus. So wird in der Nähe des Kessels in Hitzacker 2002 ein Mann daran gehindert, alleine auf seinem Fahrrad die Schienen zu überqueren. In diversen Stellungnahmen sprechen Polizeibeamte davon, sie hätten den Auftrag gehabt, Menschen vom Betreten der Verbotszone abzuhalten (richtig wäre: Demonstrationen in der Demonstrationsverbotszone zu unterbinden).
Bei der Räumung friedlicher Bürgerinnen und Bürger der Republik werden jedes Jahr schmerzhafte Griffe in die Augen, an die Nase und schmerzhaftes Verdrehen von Armen, Handgelenken etc. angewandt. Die vor Ort tätigen Ärztinnen und Ärzte stellen seit 2002 vermehrt Augenverletzungen durch Griffe in die Augen fest. Teilweise führen die Besatzer Pfefferspray mit sich und setzen es ein, obwohl die Polizeiführung behauptet, ihre Beamten nicht mit Pfefferspray auszustatten. Eine Kontrolle auf illegale Waffen führt die Besatzungstruppe in den eigenen Reihen jedoch nicht durch.
Trotz der rechtskräftigen Feststellung, dass die Aktionen der Besatzungstruppen rechtswidrig waren, weigern sich diese, die hierbei gesammelten Daten zu löschen. Sie führen Dateien eigens für Bürgerinnen und Bürger der Freien Republik, um diese mit Verweis auf die Daten am Betreten der eigenen Republik zu hindern.
3. Derzeitige Erkenntnisse: Gewaltbereitschaft
3. 1. Energieversorgungsunternehmen
Die Gewaltbereitschaft der Tätergruppe Energieversorgungsunternehmen
gegenüber der Bevölkerung durch die Nutzung der Atomkraft ist unter Punkt 2 1.
hinreichend belegt. Das Gefährdungspotential und die daraus resultierende
Gewaltbereitschaft gegenüber der Bevölkerung ist allein durch die Ankündigung eines
neuen Castortransportes nach Gorleben als gegeben anzusehen.
3. 2. Regierungen und Aufsichtsbehörden
Regierungen und Aufsichtsbehörden tolerieren die Gewalt von Atombetreiberfirmen und
unterstützen aktiv kriminelle Handlungen der Besatzungsmächte, bzw. bedanken
sich bei ihnen nach jedem Castortransport noch höhnisch für ihr besonnenes
und rechtsstaatliches Handeln. Obwohl in der Bundesrepublik jede Pommes-Bude
vor der Eröffnung nachweisen muss, wo ihr altes Frittierfett nach Gebrauch entsorgt wird,
gilt diese Abfallbeseitigungsregel für den Betrieb von Atomkraftwerken nicht. Während
fast 40 Jahren Atomkraftnutzung hat es die Tätergruppe verstanden, den Betrieb von
gefährlichen Atomanlagen zu ermöglichen, ihren Komplizen in der Energiewirtschaft eine
möglichst sichere und damit Kosten intensive Atommüllentsorgung zu ersparen und
gleichzeitig Milliarden an Steuergeldern veruntreut, in dem diese ihren Komplizen zur
freien Verfügung gestellt wurden. Regierungen und Behörden haben es im gleichen Zeitraum
nicht geschafft, ihren Komplizen in der Energiewirtschaft eine vergleichende Standortsuche
nach einem möglichst sicheren Endlager für hochradioaktive Abfälle an mehreren
Standorten in der Bundesrepublik vorzuschreiben und die Nutznießer der
Atomstromproduktion zur Bezahlung derselben zu verpflichten. Stattdessen halten sie
unbeirrbar am unsicheren Salzstock Gorleben als potentielles Endlager fest. Insofern muss
das Volk davon ausgehen, dass sich Regierungen und Behörden der Bundesrepubik fest in
erpresserischer Hand der Haupttäter E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW befinden und in
Zukunft von ihnen keine politische Entscheidung zur Lösung des Gorleben-Konfliktes zu
erwarten ist. Umso mehr sind die Bürger und Bürgerinnen der FRW dazu aufgerufen, Recht
und Gesetz in der bundesdeutschen Demokratie einzufordern.
3. 3.?Besatzungsmacht: Länderpolizei und Bundespolizei (vorm. BGS)
Wie oben ausführlich dargestellt, missbraucht die Haupttätergruppe der Energieversorger
zur Durchsetzung ihrer Profitinteressen die Exekutivorgane der Bundesrepublik Deutschland,
insbesondere die uniformierten Truppen von Länderpolizei und BGS als
Besatzungsmacht im Wendland. Die Wahrscheinlichkeit, dass die
Besatzungstruppen ihrerseits ihr Gewaltmonopol gegenüber der Bevölkerung
missbrauchen und gegen Recht und Gesetz der Bundesrepublik verstoßen, ist aufgrund der
Erfahrungen aus der Vergangenheit nach wie vor sehr hoch. Zwar ist statistisch gesehen
eine Abnahme der direkten körperlichen Gewaltanwendung gegen die Bevölkerung
festzustellen. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass diese Abnahme nur
strategische Gründe hat, um der Bevölkerung keine Medien wirksamen Argumente zu liefern.
M.a.W.: Geprügelt wird nur noch dort, wo keine Kamera in der Nähe ist.
Diese strategisch herabgesetzte Gewaltbereitschaft der
Besatzungsmächte wurde erkauft durch
technische Aufrüstung
erhöhte Vorfeldüberwachung
Bespitzelung der Bevölkerung (IMSI-Catcher, Infrarotgeräte zur
Streckenüberwachung etc.)
erhöhte Kompetenzen im Gefahrenabwehrrecht,
Datensammelei,
Aufrüstung der Infrastruktur.
Die EG Castor (Einsatzgruppe Castor, eine Spezialabteilung der Kriminalpolizei) versucht
nach wie vor, die protestierende Bevölkerung zu kriminalisieren. Die statistische Abnahme
der gewalttätigen Übergriffe durch Polizeibeamte gehört zu dieser
Kriminalisierungsstrategie. Es herrscht während Castortransporten nach wie vor ein
Besatzungszustand im Wendland, über frisierte Gefahrenprognosen und gezielte
Desinformation in Pressemeldungen soll der Protest diffamiert werden und seine
überregionalen Sympathien in weiten Teilen der Bevölkerung verlieren. Gleichzeitig
sollen geschulte Polizeipresse-Beamte und machtlose Konfliktmanager ein positives Bild der
Besatzungsmacht in den Medien zeichnen. Dass es aber nach wie vor zu schweren,
gewalttätigen Übergriffen kommt und die Täter in den Reihen der
Besatzungsmacht von ihren Kollegen gedeckt nach wie vor unerkannt untertauchen
und für die Strafverfolgung nicht identifiziert werden können, beweist, dass es sich
hier um ein rein strategisches Instrument zur Schwächung des Protestes handelt.
Alle langmütigen Versuche, die Besatzungsbeamten über Jahre hinweg mit
Einzelgesprächen, Kooperationsgesprächen, warmer Suppe und heißem Tee zur
Konfliktbereitschaft zu erziehen, haben zwar einige wenige, nicht aber das Gros und schon
gar nicht die Institution Polizei erreicht. Die Besatzungsmächte haben
mehrfach erklärt, dass sie ihr Konzept der Vorjahre beibehalten und
weiterentwickeln wollen. Es muss davon ausgegangen werden, dass es immer noch eine nicht
berechenbare Anzahl an Gewalttätern und Rechtsbrechern in den Reihen der
Besatzungsmächte gibt, die aus nichtigem Anlass heraus CS-Gas und
Pfefferspray einsetzen, ihre Pistole ziehen, den Schlagstock einsetzen und durch
Spezial-Griffe in sämtliche Körperöffnungen friedlichen Bürgern schmerzhaften Schaden
zu fügen.
4. Gefahrenabwehr
Diese Verfügung ist das erforderliche Mittel, um das Recht der
Bevölkerung und der nachfolgenden Generationen gegenüber den Profitinteressen der
Energieversorgungsunternehmen und ihrer Besatzungsmacht zu wahren. Zur Abwehr
der durch die Nutzung der Atomkraft und das Entstehen von hochgiftigen, radioaktiven
Abfällen verursachten Gefahren für
Leben und Gesundheit der Bevölkerung,
Umwelt,
Freiheit und Demokratie
die Volkswirtschaft
muss jedes Widerstandsmittel, das seinerseits die Achtung vor Leben und Gesundheit aller
Menschen erfüllt, gegen die vier Atomkraftbetreiberfirmen E.ON, RWE, Vattenfall und
EnBW-Yellow, ihre Atomanlagen und ihre Atommülltransporte, als erforderlich gemessen an
dem beschriebenen Gefahrenpotential angesehen werden (Art. 20, Abs. 4 GG).
5. Zulässigkeit
Da sich die Besatzungsmächte weigern, eine Kennzeichnungspflicht der uniformierten Beamten einzuführen, können die Straftäter in den Reihen von Landes- und Bundespolizei durch ihre Vermummung in den allermeisten Fällen nicht identizifiziert werden. Somit bleibt zur Gefahrenabwehr nur die kollektive Inanspruchnahme aller Mitwirkenden. Wer an der Kreisgrenze seine Vermummung ablegt und sich ordnungsgemäß ausweist, ist herzlich willkommen, die touristischen Schönheiten des Wendlandes jederzeit zu genießen.
6. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Der Schutz der Bevölkerung gebietet, Unrecht der Atomindustrie und Besatzungsmacht mit sofortiger Wirkung zu verhindern.
7. Rechtsbehelfsbelehrung
Wer sich durch diese Verfügung zu Unrecht in seinen verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsgütern beeinträchtigt fühlt, wendet sich an das Volk.
Leider hat die Wirklichkeit die Satire längst eingeholt. Diese Bekanntmachung hat deshalb zum Ziel, mit Hilfe des Engagements aller Bürgerinnen und Bürger im Wendland und anderswo die Interessen des Gemeinwohls gegenüber den reinen Profitinteressen aus Wirtschaft und Politik wirksam zu verteidigen.
gez. Das Volk
Im Auftrage:
Ausschuss für Innere und Äußere Sicherheit
Der Ältestenrat
In Vertretung (V.i.S.d.P.):
Marianne Fritzen, Lüchow und Lilo Wollny, Vietze

P.S.: Die Bürger der Freien Republik Wendland bedanken sich bei den vielen Menschen unterschiedlichster Herkunft, aus verschiedenen Alters- und Berufsgruppen, welche die Republik und ihre Ideen von einer besseren Welt über ein Vierteljahrhundert am Leben gehalten haben. Bei jeder Zusammenkunft tragen wir auch diejenigen im Herzen, die uns in der langen Geschichte gemeinsamen Protestes schon verlassen mussten im Bewusstsein, dass die nächste Generation ihr Werk fortführen wird.
Freie Rebublik Wendland, 21. 10. 2006
(Bei Redaktionsschluß 1661 Menschen)
Anmerkung der Castor-Nix-Da Redaktion:
Es folgen nun die UnterzeichnerInnen mit Name, Vorname und Berufsbezeichnung.
Bürgerinitiative Umweltschutz-Lüchow-Dannenberg e.V.
Drawehner Str. 3
D-29439 Lüchow
Tel.: (05841) 46 84
Fax: (05841 31 97
www.bi-luechow-dannenberg.de
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Lüchow-Dannenberg , sind steuerlich absetzbar.
Bearbeitet am: 20.10.2006/ad